305 Ergebnisse
Region / Zielgruppe Titel & Links Beschreibung ID Titel Region Zielgruppe Beschreibung Förderungsgeber Abwicklungsstelle Gültig von Gültig bis Status Link
Wien
Privatperson
Wiener Ausbildungsgeld
Im Rahmen dieses Stipendienmodells erhalten beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldete Personen die Möglichkeit, eine längerfristige Ausbildung in zukunftsrelevanten Bereichen zu absolvieren.Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Ausbildungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, die im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildungen bzw. Maßnahmen des AMS erfolgen – etwa in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Soziales und Pädagogik. Darüberhinaus werden Qualifizierungen für klimarelevante Berufe sowie für Tätigkeiten im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Digitalisierung, wie beispielsweise im Rahmen der Umweltstiftung und AQUA Maßnahmen, gefördert.Mit dem Wiener Ausbildungsgeld wird ein bedeutender Beitrag zur langfristigen Deckung des Fachkräftebedarfs in diesen gesellschaftlich zentralen Berufsfeldern geleistet. Die Förderung dient dabei als ergänzende Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird subsidiär zu Leistungen des AMS oder des Bundes gewährt.
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1070309 Wiener Ausbildungsgeld Wien Privatperson Im Rahmen dieses Stipendienmodells erhalten beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldete Personen die Möglichkeit, eine längerfristige Ausbildung in zukunftsrelevanten Bereichen zu absolvieren.Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Ausbildungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, die im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildungen bzw. Maßnahmen des AMS erfolgen – etwa in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Soziales und Pädagogik. Darüberhinaus werden Qualifizierungen für klimarelevante Berufe sowie für Tätigkeiten im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Digitalisierung, wie beispielsweise im Rahmen der Umweltstiftung und AQUA Maßnahmen, gefördert.Mit dem Wiener Ausbildungsgeld wird ein bedeutender Beitrag zur langfristigen Deckung des Fachkräftebedarfs in diesen gesellschaftlich zentralen Berufsfeldern geleistet. Die Förderung dient dabei als ergänzende Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird subsidiär zu Leistungen des AMS oder des Bundes gewährt. waff Stadt Wien - waff 01.04.2021 31.12.2030 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070309.html
Österreich
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
AI Ökosysteme Gefördert wird Forschung, Technologie und Innovation im Bereich Artificial Intelligence (AI). AI for Green legt neben dem technologischen AI-Fokus einen Schwerpunkt auf Projekte, die einen Beitrag zu den Klimazielen leisten. Dies kann durch eine Reduktion des Ressourcen- und Energieeinsatzes, der Vermeidung von Treibhausgasemmissionen oder durch Erhalt von Naturräumen und Ökosystemen erfolgen. 33 AI Ökosysteme Österreich Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Gefördert wird Forschung, Technologie und Innovation im Bereich Artificial Intelligence (AI). AI for Green legt neben dem technologischen AI-Fokus einen Schwerpunkt auf Projekte, die einen Beitrag zu den Klimazielen leisten. Dies kann durch eine Reduktion des Ressourcen- und Energieeinsatzes, der Vermeidung von Treibhausgasemmissionen oder durch Erhalt von Naturräumen und Ökosystemen erfolgen. Bundesministerium Innovation, Mobilität und Infrastruktur Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 18.05.2026 06.10.2026 ACTIVE https://www.ffg.at/ai
Österreich
UnternehmenNon Profit-Organisation
ARF - IPCEI Mikroelektronik II
Important Projcts of Common European Interest - Mikroelektronik II Das IPCEI geht auf die Initiative europäischer Mitgliedsstaaten zurück und zielt auf den Kompetenzaufbau in der europäischen Mikroelektronikindustrie ab. Allgemein soll dadurch die europäische Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Kontext gestärkt werden. Die geförderten Projekte werden sich entlang der folgenden beiden Forschungsgegenstände gruppieren: FEI- Vorhaben im Bereich Mikroelektronik die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, mit Schwerpunkt auf Leistungselektronik und neue Materialien. Projekte im Bereich Mikroelektronik, die dazu dienen die digitale Souveränität zu sichern, mit Schwerpunkt auf Electronic Based Systems, photonische Sensorik und secure connections. Ziel dieser Förderung ist die Erhöhung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit und Demonstrationsvorhaben in industriellen Stärkefeldern. Fördergegenstände sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte („RDI“) und erste gewerbliche Nutzung zur Fertigung für spezielle Anwendungen in der Mikroelektronik („FID“). Förderbare Projekte im Bereich RDI sind insbesondere: im Bereich industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dienen; zur Erstellung von Prototypen, Pilot- oder Demonstrationsanlagen sowie Versuchsanlagen; Investitionen in die Forschungsinfrastruktur mit der Zielsetzung der Etablierung der Voraussetzungen für einen modernen Forschungs- und Entwicklungsbetrieb inklusive Gebäudeinfrastruktur, Messtechnik und Laborinfrastruktur. Die Projekte werden finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU.
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1057041 ARF - IPCEI Mikroelektronik II Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation Important Projcts of Common European Interest - Mikroelektronik II Das IPCEI geht auf die Initiative europäischer Mitgliedsstaaten zurück und zielt auf den Kompetenzaufbau in der europäischen Mikroelektronikindustrie ab. Allgemein soll dadurch die europäische Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Kontext gestärkt werden. Die geförderten Projekte werden sich entlang der folgenden beiden Forschungsgegenstände gruppieren: FEI- Vorhaben im Bereich Mikroelektronik die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, mit Schwerpunkt auf Leistungselektronik und neue Materialien. Projekte im Bereich Mikroelektronik, die dazu dienen die digitale Souveränität zu sichern, mit Schwerpunkt auf Electronic Based Systems, photonische Sensorik und secure connections. Ziel dieser Förderung ist die Erhöhung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit und Demonstrationsvorhaben in industriellen Stärkefeldern. Fördergegenstände sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte („RDI“) und erste gewerbliche Nutzung zur Fertigung für spezielle Anwendungen in der Mikroelektronik („FID“). Förderbare Projekte im Bereich RDI sind insbesondere: im Bereich industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dienen; zur Erstellung von Prototypen, Pilot- oder Demonstrationsanlagen sowie Versuchsanlagen; Investitionen in die Forschungsinfrastruktur mit der Zielsetzung der Etablierung der Voraussetzungen für einen modernen Forschungs- und Entwicklungsbetrieb inklusive Gebäudeinfrastruktur, Messtechnik und Laborinfrastruktur. Die Projekte werden finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 06.08.2021 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057041.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
ARF - Klimafitte Kulturbetriebe - Förderungsmittel
Mit € 15 Mio. aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union werden Anreize für ökologische Investitionen von Kulturbetrieben in Österreich gesetzt. Die Gelder ermöglichen es Kulturbetrieben, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen, die einen Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen im Rahmen des European Green Deal und des österreichischen Energie- und Klimaplans leisten. Die Investitionen dienen der Senkung von CO2-Emissionen der Kulturbetriebe. Gefördert werden folgende Vorhaben: Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung Nutzung erneuerbarer Energieträger Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme Thermische Gebäudesanierung Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen Förderbar sind zudem Kosten für immaterielle Leistungen, die im Zusammenhang mit den in obiger Aufzählung genannten ökologischen Investitionsmaßnahmen erforderlich sind und von hierzu befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden. Die Kosten für immaterielle Leistungen können in einer Höhe von bis zu 10% der förderbaren Investitionskosten anerkannt werden. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU
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1057181 ARF - Klimafitte Kulturbetriebe - Förderungsmittel Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Mit € 15 Mio. aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union werden Anreize für ökologische Investitionen von Kulturbetrieben in Österreich gesetzt. Die Gelder ermöglichen es Kulturbetrieben, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen, die einen Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen im Rahmen des European Green Deal und des österreichischen Energie- und Klimaplans leisten. Die Investitionen dienen der Senkung von CO2-Emissionen der Kulturbetriebe. Gefördert werden folgende Vorhaben: Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung Nutzung erneuerbarer Energieträger Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme Thermische Gebäudesanierung Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen Förderbar sind zudem Kosten für immaterielle Leistungen, die im Zusammenhang mit den in obiger Aufzählung genannten ökologischen Investitionsmaßnahmen erforderlich sind und von hierzu befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden. Die Kosten für immaterielle Leistungen können in einer Höhe von bis zu 10% der förderbaren Investitionskosten anerkannt werden. Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 10.10.2022 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1057181.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
ARF - Klimafitte Ortskerne - Flächenrecycling
Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Im Zusammenhang mit diesen Flächen und Objekten werden gefördert: Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen Nutzung Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz Im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach der Endabrechnung ausbezahlt. Detaillierte Informationen sind im Infoblatt zum Flächenrecycling angeführt. Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU
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1059492 ARF - Klimafitte Ortskerne - Flächenrecycling Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Im Zusammenhang mit diesen Flächen und Objekten werden gefördert: Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen Nutzung Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz Im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach der Endabrechnung ausbezahlt. Detaillierte Informationen sind im Infoblatt zum Flächenrecycling angeführt. Finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI Abteilung 7 (Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 07.10.2022 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059492.html
Niederösterreich
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Abfalltrennbehälter an Bildungseinrichtungen

Mit der Förderung von Abfalltrennbehältern an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll die getrennte Sammlung von Abfällen unterstützt und forciert werden. Gleichzeitig wird bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die richtige Trennung von Abfällen und die Schonung von Ressourcen gefördert.

1074764 Abfalltrennbehälter an Bildungseinrichtungen Niederösterreich Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit der Förderung von Abfalltrennbehältern an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll die getrennte Sammlung von Abfällen unterstützt und forciert werden. Gleichzeitig wird bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die richtige Trennung von Abfällen und die Schonung von Ressourcen gefördert. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 01.03.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074764.html
Niederösterreich
Öffentliche Einrichtung
Abfalltrennbehälter im öffentlichen Raum

Mit der Förderung von Trennbehältern im Öffentlichen Raum soll die Abfalltrennung unterstützt sowie achtloses Wegwerfen von Abfällen in der Natur (Littering) hintangehalten werden.

1074848 Abfalltrennbehälter im öffentlichen Raum Niederösterreich Öffentliche Einrichtung Mit der Förderung von Trennbehältern im Öffentlichen Raum soll die Abfalltrennung unterstützt sowie achtloses Wegwerfen von Abfällen in der Natur (Littering) hintangehalten werden. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 01.03.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074848.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Abfallvermeidungs-Förderung Die Verwendung von Fördermitteln ist für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen nach § 29 (4a) AWG 2002 sowie für die dafür zugrunde liegende angewandte Forschung vorgesehen. 8 Abfallvermeidungs-Förderung Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Verwendung von Fördermitteln ist für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen nach § 29 (4a) AWG 2002 sowie für die dafür zugrunde liegende angewandte Forschung vorgesehen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft VKS Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige Gesellschaft mbH 15.06.2026 05.10.2026 ACTIVE https://www.abfallvermeidungs-foerderung.at/
Burgenland
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Additionalität - EFRE - Dorfentwicklung
Die Dörfer und die ländlich geprägten Orte im Burgenland sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben, erneuert und weiterentwickelt werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen. Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden. Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen, abzusichern und weiter zu entwickeln. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, Landschaft, Kulturträger, Rohstoffe, lokal vorhandene erneuerbare Energieträger, lokale und regionale Produkte, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung. Weiters sollen Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung, Regionales Lernen und Soziale Innovation unterstützt werden. Das Dorferneuerungsleitbild soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken.
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1076918 Additionalität - EFRE - Dorfentwicklung Burgenland Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Die Dörfer und die ländlich geprägten Orte im Burgenland sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben, erneuert und weiterentwickelt werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen. Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden. Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen, abzusichern und weiter zu entwickeln. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, Landschaft, Kulturträger, Rohstoffe, lokal vorhandene erneuerbare Energieträger, lokale und regionale Produkte, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung. Weiters sollen Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung, Regionales Lernen und Soziale Innovation unterstützt werden. Das Dorferneuerungsleitbild soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2021 31.12.2030 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076918.html
Burgenland
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Additionalität - EFRE - Mobilitätsberatung und innovative, bedarfsgesteuerte ÖV-Angebote
Die Mobilitätszentrale Burgenland ist zentrale Ansprechstelle für Information und Beratung für nachhaltige, CO2-schonende Mobilität. Über die regionale Fahrplan- und Tarifauskunft hinaus ist die Mobilitätszentrale die Anlaufstelle zu allen Themen rund um den Öffentlichen Verkehr (ÖV) sowie regionale Servicestelle zum Thema klimaschonende Mobilität und Kompetenzstelle für die Abwicklung von EU-Mobilitätsprojekten. Die Förderung unterstützt die weitere Arbeit der Mobilitätszentrale mit Fokus auf die Aufgaben der Mobilitätsberatung. Zur Impulssetzung soll im Rahmen der Maßnahme in innovative, neue Mobilitätslösungen wie z.B. bedarfsgesteuerte Verkehre (Mikro-ÖV), Sharing Ansätze und der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für Gemeinden und Kleinregionen finanziert werden. Diese Angebote können sowohl für die Bevölkerung aber auch für touristische Nutzungen konzipiert werden.
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1076884 Additionalität - EFRE - Mobilitätsberatung und innovative, bedarfsgesteuerte ÖV-Angebote Burgenland Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Die Mobilitätszentrale Burgenland ist zentrale Ansprechstelle für Information und Beratung für nachhaltige, CO2-schonende Mobilität. Über die regionale Fahrplan- und Tarifauskunft hinaus ist die Mobilitätszentrale die Anlaufstelle zu allen Themen rund um den Öffentlichen Verkehr (ÖV) sowie regionale Servicestelle zum Thema klimaschonende Mobilität und Kompetenzstelle für die Abwicklung von EU-Mobilitätsprojekten. Die Förderung unterstützt die weitere Arbeit der Mobilitätszentrale mit Fokus auf die Aufgaben der Mobilitätsberatung. Zur Impulssetzung soll im Rahmen der Maßnahme in innovative, neue Mobilitätslösungen wie z.B. bedarfsgesteuerte Verkehre (Mikro-ÖV), Sharing Ansätze und der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für Gemeinden und Kleinregionen finanziert werden. Diese Angebote können sowohl für die Bevölkerung aber auch für touristische Nutzungen konzipiert werden. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2021 31.12.2030 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076884.html
Burgenland
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Additionalität - EFRE - Nachhaltige Wasserbewirtschaftung
Gefördert werden innovative Klimawandelanpassungsmaßnahmen der Kommunen und weiterer relevanter PartnerInnen, wie z.B. Verbände und Genossenschaften und Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Burgenland für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser durch Verdunstung, Versickerung, Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf, etc. (Oberflächenwasser)für die aktive Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung durch Maßnahmen für koordinierte Entnahme und Dotierungfür die Bewässerung im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung Die Förderung fokussiert insbesondere auf koordinierte Gesamtprojekte, die Maßnahmen für eine umfassende Wasserbewirtschaftung im Sinne integrativer Konzepte für die Oberflächen- und Grundwasserbewirtschaftung sowie dem Wasserbedarf für die Landwirtschaft umsetzen.
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1076892 Additionalität - EFRE - Nachhaltige Wasserbewirtschaftung Burgenland Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden innovative Klimawandelanpassungsmaßnahmen der Kommunen und weiterer relevanter PartnerInnen, wie z.B. Verbände und Genossenschaften und Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Burgenland für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser durch Verdunstung, Versickerung, Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf, etc. (Oberflächenwasser)für die aktive Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung durch Maßnahmen für koordinierte Entnahme und Dotierungfür die Bewässerung im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung Die Förderung fokussiert insbesondere auf koordinierte Gesamtprojekte, die Maßnahmen für eine umfassende Wasserbewirtschaftung im Sinne integrativer Konzepte für die Oberflächen- und Grundwasserbewirtschaftung sowie dem Wasserbedarf für die Landwirtschaft umsetzen. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2021 31.12.2030 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076892.html
Burgenland
Unternehmen
Aktionsrichtlinie "Umweltzeichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft"
Ziel dieser Aktionsrichtlinie ist es, bestehende Potenziale in Tourismusbetrieben zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie zur Vermeidung und Reduktion von Abfällen zu fördern.Diese Aktionsrichtlinie trägt zur Förderung von Qualität und Umweltbewusstsein in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei und unterstützt eine ganzheitliche Verbesserung der betrieblichen Qualitätsstandards. Gegenstand der Förderung sind Beratungskosten im Rahmen der Begleitung von burgenländischen Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zertifizierungsprozess zur Erlangung des Österreichischen Umweltzeichens.
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1081751 Aktionsrichtlinie "Umweltzeichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft" Burgenland Unternehmen Ziel dieser Aktionsrichtlinie ist es, bestehende Potenziale in Tourismusbetrieben zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie zur Vermeidung und Reduktion von Abfällen zu fördern.Diese Aktionsrichtlinie trägt zur Förderung von Qualität und Umweltbewusstsein in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei und unterstützt eine ganzheitliche Verbesserung der betrieblichen Qualitätsstandards. Gegenstand der Förderung sind Beratungskosten im Rahmen der Begleitung von burgenländischen Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zertifizierungsprozess zur Erlangung des Österreichischen Umweltzeichens. Land Burgenland Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH 08.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1081751.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Mit dem Ziel einen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, soll die Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement langfristig in der österreichischen Gesellschaft verankert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert: Initiativen und Projekte zur Forcierung der Aktiven Mobilität und des Mobilitätsmanagements allgemein;Konkrete Initiativen und Projekte, die der Erhöhung des Fuß- und Radverkehrsanteils dienen;Initiativen und Projekte, die die Akzeptanz für und von Maßnahmen für die Aktive Mobilität und das Mobilitätsmanagement steigern. Darunter fallen Aktivitäten aus den Bereichen Information und Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenz- und Wissensaufbau für aktives, klimafreundlichen und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten. Beispielhafte Aktivitäten sind u.a. Veranstaltungen, Konferenzen, Informations- und Mitmach-Kampagnen, Erstellung und Verbreitung von Bildungs- und Informationsmaterialen, Kurse zum Kompetenzaufbau.
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1059096 Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit dem Ziel einen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, soll die Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement langfristig in der österreichischen Gesellschaft verankert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert: Initiativen und Projekte zur Forcierung der Aktiven Mobilität und des Mobilitätsmanagements allgemein;Konkrete Initiativen und Projekte, die der Erhöhung des Fuß- und Radverkehrsanteils dienen;Initiativen und Projekte, die die Akzeptanz für und von Maßnahmen für die Aktive Mobilität und das Mobilitätsmanagement steigern. Darunter fallen Aktivitäten aus den Bereichen Information und Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenz- und Wissensaufbau für aktives, klimafreundlichen und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten. Beispielhafte Aktivitäten sind u.a. Veranstaltungen, Konferenzen, Informations- und Mitmach-Kampagnen, Erstellung und Verbreitung von Bildungs- und Informationsmaterialen, Kurse zum Kompetenzaufbau. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Abteilung II/6 (Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement) BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Abteilung II/6 (Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement) 01.09.2022 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059096.html
Niederösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Allgemeine Förderung der Blasmusik
Der NÖ Blasmusikverband wurde mit der finanziellen und administrativen Abwicklung der Fördervergabe im Bereich der Förderung des NÖ Blasmusikwesens vom Land Niederösterreich beauftragt. Gefördert werden vereinsmäßig konstituierte Musikkapellen, welche an Konzertwertungen teilnehmen in folgenden Bereichen: Der Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen, dem Ankauf von Blas- u. Schlaginstrumenten, der Durchführung von notwendigen Reparaturen am Instrumentenbestand und dem Ankauf von Noten. Weitere Beihilfen/Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialfonds, des Darlehensfonds und im Rahmen von Sonderförderungen sind auf der Homepage des NÖ Blasmusikverbandes ersichtlich.
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1031830 Allgemeine Förderung der Blasmusik Niederösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Der NÖ Blasmusikverband wurde mit der finanziellen und administrativen Abwicklung der Fördervergabe im Bereich der Förderung des NÖ Blasmusikwesens vom Land Niederösterreich beauftragt. Gefördert werden vereinsmäßig konstituierte Musikkapellen, welche an Konzertwertungen teilnehmen in folgenden Bereichen: Der Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen, dem Ankauf von Blas- u. Schlaginstrumenten, der Durchführung von notwendigen Reparaturen am Instrumentenbestand und dem Ankauf von Noten. Weitere Beihilfen/Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialfonds, des Darlehensfonds und im Rahmen von Sonderförderungen sind auf der Homepage des NÖ Blasmusikverbandes ersichtlich. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1 Land Niederösterreich 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031830.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Allgemeine Umweltförderung
Mit diesem Programm soll die Umsetzung der angeführten Ziele im Landesumweltprogramm Kurs : Umwelt 2030 wie Eine lebenswerte Umwelt in Oberösterreich erhalten Verantwortungsvoll wirtschaften und konsumieren Ökologisch und gesund ernähren Nachhaltig bauen und wohnen Mobilität umweltverträglich gestalten Infrastruktur umweltorientiert und krisenfest ausrichten unterstützt werden. Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine konfessionelle Einrichtungen sowieGemeinden sowieOrganisationen
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1042985 Allgemeine Umweltförderung Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit diesem Programm soll die Umsetzung der angeführten Ziele im Landesumweltprogramm Kurs : Umwelt 2030 wie Eine lebenswerte Umwelt in Oberösterreich erhalten Verantwortungsvoll wirtschaften und konsumieren Ökologisch und gesund ernähren Nachhaltig bauen und wohnen Mobilität umweltverträglich gestalten Infrastruktur umweltorientiert und krisenfest ausrichten unterstützt werden. Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine konfessionelle Einrichtungen sowieGemeinden sowieOrganisationen Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft 01.05.2018 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1042985.html

PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Alternative Mobilität

Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert:

  • Förderungen für Elektro-Fahrzeuge, z.B. Elektroautos, Elektroroller, Elektrofahrräder
  • Förderungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur
  • Sonstige alternative Antriebsformen, z.B. Gasautos
1064542 Alternative Mobilität Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert: Förderungen für Elektro-Fahrzeuge, z.B. Elektroautos, Elektroroller, Elektrofahrräder Förderungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur Sonstige alternative Antriebsformen, z.B. Gasautos Gratkorn ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064542.html
Wien
Privatperson
Altersgerechter Umbau - Investitionszuschuss

Für den altersgerechten und barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung bzw. zum Haus, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderbaren und angemessenen Kosten, maximal aber in Höhe von 7.500 Euro gewährt werden.

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen
  • Pächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern
1079508 Altersgerechter Umbau - Investitionszuschuss Wien Privatperson Für den altersgerechten und barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung bzw. zum Haus, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderbaren und angemessenen Kosten, maximal aber in Höhe von 7.500 Euro gewährt werden. Folgende Personen können eine Förderung erhalten: Mieterinnen und Mieter von WohnungenEigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und EigenheimenPächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.01.2026 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1079508.html
Tirol
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Annuitätenzuschüsse (Wohnhaussanierung)

Das Land Tirol gewährt an einen (Wohnungs-)Eigentümer oder Mieter einen Annuitätenzuschuss zu einem Kredit für die Durchführung von förderbaren Sanierungsmaßnahmen.

1015767 Annuitätenzuschüsse (Wohnhaussanierung) Tirol Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Tirol gewährt an einen (Wohnungs-)Eigentümer oder Mieter einen Annuitätenzuschuss zu einem Kredit für die Durchführung von förderbaren Sanierungsmaßnahmen. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung 27.08.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015767.html
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Annuitätenzuschüsse/laufende Zuschüsse für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern

Annuitätenzuschuss/laufender Zuschuss für (umfassende) Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Mehrwohnungshäusern sowie Aufkategorisierung von Wohnungen bei Sockelsanierungsmaßnahmen.  

Die Förderungsdauer beträgt 20 Jahre; bei Sockelsanierungsförderung wird mit Landesdarlehen kombiniert.

1027234 Annuitätenzuschüsse/laufende Zuschüsse für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Annuitätenzuschuss/laufender Zuschuss für (umfassende) Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Mehrwohnungshäusern sowie Aufkategorisierung von Wohnungen bei Sockelsanierungsmaßnahmen. Die Förderungsdauer beträgt 20 Jahre; bei Sockelsanierungsförderung wird mit Landesdarlehen kombiniert. Stadt Wien - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027234.html
Steiermark
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Anschlussförderung COMET-Programm
Das Programm COMET (Competence Centers for Excellent Technologies) ermöglicht anwendungsorientierte Spitzenforschung an Schlüsseltechnologien, wie z. B. Energie, High-Tech Materialien, Kreislaufwirtschaft, Künstliche Intelligenz, Life-Sciences, Mikroelektronik, Produktionstechnologien, Robotik und Quantentechnologie. Es fördert auch den Aufbau von Kompetenzzentren, bei denen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bereichen mit hoher Bedeutung für den österreichischen Wirtschafts- und Innovationsstandort eng zusammenarbeiten.
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1077908 Anschlussförderung COMET-Programm Steiermark Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Das Programm COMET (Competence Centers for Excellent Technologies) ermöglicht anwendungsorientierte Spitzenforschung an Schlüsseltechnologien, wie z. B. Energie, High-Tech Materialien, Kreislaufwirtschaft, Künstliche Intelligenz, Life-Sciences, Mikroelektronik, Produktionstechnologien, Robotik und Quantentechnologie. Es fördert auch den Aufbau von Kompetenzzentren, bei denen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bereichen mit hoher Bedeutung für den österreichischen Wirtschafts- und Innovationsstandort eng zusammenarbeiten. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. 01.01.2024 30.06.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077908.html
Österreich
Unternehmen
Basisprogramm Kleinprojekt
Die Förderung soll den Einstieg in die Forschung und Entwicklung für Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) und Unternehmen in Gründung (Startups) erleichtern. Die Förderung für KMU und Startups ist offen für alle Themen und Technologien. Im Wesentlichen hat sie folgende Zielrichtung: - Innovationsbasis verbreitern durch Unterstützung für KMU- und Startup-Sektor - Unternehmensgründungen forcieren - Forschung und Entwicklung bis zum Prototyp (Experimentelle Entwicklung) - Nachhaltigkeitsziele, soziale Aspekte und Verantwortung, Diversität
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13 Basisprogramm Kleinprojekt Österreich Unternehmen Die Förderung soll den Einstieg in die Forschung und Entwicklung für Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) und Unternehmen in Gründung (Startups) erleichtern. Die Förderung für KMU und Startups ist offen für alle Themen und Technologien. Im Wesentlichen hat sie folgende Zielrichtung: - Innovationsbasis verbreitern durch Unterstützung für KMU- und Startup-Sektor - Unternehmensgründungen forcieren - Forschung und Entwicklung bis zum Prototyp (Experimentelle Entwicklung) - Nachhaltigkeitsziele, soziale Aspekte und Verantwortung, Diversität Bundesministerium Innovation, Mobilität und Infrastruktur; Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.ffg.at/programm/kleinprojekt
Österreich
PrivatpersonUnternehmen
Basisprogramme der FFG
In den Basisprogrammen erfolgt die Förderung von wirtschaftlich verwertbaren Forschungsprojekten von Unternehmen, Forschungsinstituten und EinzelforscherInnen. Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit des/der Bewerbers/in intensiviert wird. Weiters gibt es im Rahmen der Projektförderung im Basisprogramm Initiativen (z. B. Dienstleistungsinitiative, EFRE-Förderung), Länderkooperationen (z. B. Land OÖ, Land Salzburg) und Programmlinien (z. B. Feasibility Studies, Young Experts, Start Up, Competence Headquarters, Collective Research). Sie dienen der Umsetzung konkreter forschungspolitischer Ziele, etwa der Hebung des Technologieniveaus forschungsschwacher Branchen, oder auch der Intensivierung der Forschungstätigkeiten in zukunftsrelevanten HighTech-Gebieten. Projekte sind selbstverständlich auch in Kooperation mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) möglich. Die Wirkung der Förderung im Basisprogramm wird jährlich auf Verwertungsergebnisse und Arbeitsplätze ex-post evaluiert.
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1003102 Basisprogramme der FFG Österreich Privatperson,Unternehmen In den Basisprogrammen erfolgt die Förderung von wirtschaftlich verwertbaren Forschungsprojekten von Unternehmen, Forschungsinstituten und EinzelforscherInnen. Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit des/der Bewerbers/in intensiviert wird. Weiters gibt es im Rahmen der Projektförderung im Basisprogramm Initiativen (z. B. Dienstleistungsinitiative, EFRE-Förderung), Länderkooperationen (z. B. Land OÖ, Land Salzburg) und Programmlinien (z. B. Feasibility Studies, Young Experts, Start Up, Competence Headquarters, Collective Research). Sie dienen der Umsetzung konkreter forschungspolitischer Ziele, etwa der Hebung des Technologieniveaus forschungsschwacher Branchen, oder auch der Intensivierung der Forschungstätigkeiten in zukunftsrelevanten HighTech-Gebieten. Projekte sind selbstverständlich auch in Kooperation mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen) möglich. Die Wirkung der Förderung im Basisprogramm wird jährlich auf Verwertungsergebnisse und Arbeitsplätze ex-post evaluiert. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003102.html
Vorarlberg
Öffentliche Einrichtung
Bau-, Abfall- und Wertstoffsammelhöfe - Besondere Bedarfszuweisung
Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Bau-, Abfall- und Wertstoffsammelhöfen mit zugeordneten Bauten. Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 18 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Bei Nachweis einer energieeffizienten und ökologischen Bauweise mittels eines fachlich bestätigten Kommunalgebäudeausweises (KGA) erhöht sich der Fördersatz um bis zu 4,5 Prozentpunkte. Neben den Errichtungskosten samt Einrichtung werden auch allfällige dafür erforderliche Grunderwerbskosten gefördert, sofern diese nicht länger als 20 Jahre zurückliegen.
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41 Bau-, Abfall- und Wertstoffsammelhöfe - Besondere Bedarfszuweisung Vorarlberg Öffentliche Einrichtung Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung von Bau-, Abfall- und Wertstoffsammelhöfen mit zugeordneten Bauten. Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 18 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Bei Nachweis einer energieeffizienten und ökologischen Bauweise mittels eines fachlich bestätigten Kommunalgebäudeausweises (KGA) erhöht sich der Fördersatz um bis zu 4,5 Prozentpunkte. Neben den Errichtungskosten samt Einrichtung werden auch allfällige dafür erforderliche Grunderwerbskosten gefördert, sofern diese nicht länger als 20 Jahre zurückliegen. Land Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2025 31.12.2028 ACTIVE https://vorarlberg.at/-/bau-abfall-und-wertstoffsammelhoefe-besondere-bedarfszuweisungen
Oberösterreich
Non Profit-Organisation
Bauförderung für Privatschulen

Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung und die Sanierung privater Pflichtschulen, privater allgemeinbildender und berufsbildender höherer Schulen in Oberösterreich.

Antragsberechtigt sind die Rechtsträger der Schulen.

1031210 Bauförderung für Privatschulen Oberösterreich Non Profit-Organisation Gefördert werden die Errichtung, die Erweiterung und die Sanierung privater Pflichtschulen, privater allgemeinbildender und berufsbildender höherer Schulen in Oberösterreich. Antragsberechtigt sind die Rechtsträger der Schulen. Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft 31.12.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031210.html
Wien
Privatperson
Behindertengerechte Umbauten - Investitionszuschuss

Für behindertengerechte Umbauten, wie zum Beispiel der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Treppenliften und die Verbreiterung von Türen, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

1054790 Behindertengerechte Umbauten - Investitionszuschuss Wien Privatperson Für behindertengerechte Umbauten, wie zum Beispiel der behindertengerechte Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Treppenliften und die Verbreiterung von Türen, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 75 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden. Stadt Wien - Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054790.html
Salzburg
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Betriebliche Beratung im Bereich Umweltschutz und Abfallwirtschaft im Land Salzburg
Das Land Salzburg bietet gemeinsam mit seinen Partnern, der SalzburgAG, der Wirtschaftskammer Salzburg und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen der Trägerschaft des umwelt service salzburg geförderte Beratungsleistungen im Bereich Umweltschutz und Abfallwirtschaft für Betriebe im Land Salzburg an. Die betriebliche Beratung wird von umwelt service salzburg im Bereich Umweltschutz, Energie und Abfallwirtschaft organisiert und abgewickelt. Ein Berater wird vom umwelt service salzburg zur Verfügung gestellt. Ein Wunschberater ist möglich, dieser muss aber im Beraterpool von umwelt service salzburg geführt und für das gewünschte Beratungsprodukt freigeschalten sein. Von den anfallenden Beratungskosten wird ein Teil von umwelt service salzburg übernommen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
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1016070 Betriebliche Beratung im Bereich Umweltschutz und Abfallwirtschaft im Land Salzburg Salzburg Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Salzburg bietet gemeinsam mit seinen Partnern, der SalzburgAG, der Wirtschaftskammer Salzburg und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen der Trägerschaft des umwelt service salzburg geförderte Beratungsleistungen im Bereich Umweltschutz und Abfallwirtschaft für Betriebe im Land Salzburg an. Die betriebliche Beratung wird von umwelt service salzburg im Bereich Umweltschutz, Energie und Abfallwirtschaft organisiert und abgewickelt. Ein Berater wird vom umwelt service salzburg zur Verfügung gestellt. Ein Wunschberater ist möglich, dieser muss aber im Beraterpool von umwelt service salzburg geführt und für das gewünschte Beratungsprodukt freigeschalten sein. Von den anfallenden Beratungskosten wird ein Teil von umwelt service salzburg übernommen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung 06.09.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016070.html
Wien
Privatperson
Bildungskonto
  • Das Bildungskonto fördert im Sinne der Idee des Lebenslangen Lernens Wiener*innen, die sich beruflich weiterbilden. Es refundiert anteilsmäßig die Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger in Abhängigkeit der individuellen Formalvoraussetzungen bis maximal € 3.000,-.
  • Weiters werden Förderungen von digitalen und klimaschutzrelevanten Kompetenzen und Qualifizierungen in der Höhe von maximal € 5.000,- gewährt.
1069970 Bildungskonto Wien Privatperson Das Bildungskonto fördert im Sinne der Idee des Lebenslangen Lernens Wiener*innen, die sich beruflich weiterbilden. Es refundiert anteilsmäßig die Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger in Abhängigkeit der individuellen Formalvoraussetzungen bis maximal € 3.000,-.Weiters werden Förderungen von digitalen und klimaschutzrelevanten Kompetenzen und Qualifizierungen in der Höhe von maximal € 5.000,- gewährt. waff Stadt Wien - waff 01.01.2018 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069970.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Building(s) Tomorrow (2024-2026)
Gebäude bauen, betreiben und abreißen – all das kostet Ressourcen und macht einen enormen Anteil der globalen Treibhausgasbilanz aus: Laut der IEA (2019) werden dem Gebäude- und Bausektor 36% des Energieverbrauchs und 39% der globalen CO2-Emissionen zugesprochen (Stand 2018). Davon fallen wiederum 11% auf die Herstellung von Stahl, Zement und Glas für den Gebäudebau. aws Building(s) Tomorrow soll das Disruptions- und Innovationspotential der österreichischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Sektor Gebäude und Bauen aufzeigen. Insbesondere sollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen dazu animiert werden, disruptive, radikale Ideen in die Praxis überzuleiten. Gefördert werden Projekte in den Phasen Validierung des Proof-of-Concept, Entwicklung und Bau von Prototypen und Durchführung von Pilot- und Demonstrationsmaßnahmen. Durch Inklusion von Universitäten und Forschungseinrichtungen soll die Kooperation zwischen akademischer Forschung und Markt gestärkt werden.
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1066257 Building(s) Tomorrow (2024-2026) Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gebäude bauen, betreiben und abreißen – all das kostet Ressourcen und macht einen enormen Anteil der globalen Treibhausgasbilanz aus: Laut der IEA (2019) werden dem Gebäude- und Bausektor 36% des Energieverbrauchs und 39% der globalen CO2-Emissionen zugesprochen (Stand 2018). Davon fallen wiederum 11% auf die Herstellung von Stahl, Zement und Glas für den Gebäudebau. aws Building(s) Tomorrow soll das Disruptions- und Innovationspotential der österreichischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Sektor Gebäude und Bauen aufzeigen. Insbesondere sollen Unternehmen und Forschungseinrichtungen dazu animiert werden, disruptive, radikale Ideen in die Praxis überzuleiten. Gefördert werden Projekte in den Phasen Validierung des Proof-of-Concept, Entwicklung und Bau von Prototypen und Durchführung von Pilot- und Demonstrationsmaßnahmen. Durch Inklusion von Universitäten und Forschungseinrichtungen soll die Kooperation zwischen akademischer Forschung und Markt gestärkt werden. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 22.02.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066257.html
Burgenland
Privatperson
Burgenländischer Windelgutschein

Das Referat Familie und der Burgenländische Müllverband unterstützen junge Eltern beim Umstieg auf Mehrwegwindeln und somit einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil. Die windelgutscheinfähigen Marken können aus dem Sortiment des jeweiligen Händlers frei gewählt werden. Eltern müssen sich also nicht auf nur eine Marke beschränken. Den nächsten Händler finden Sie unter verein-wiwa.at/haendler-und-berater/.

1075092 Burgenländischer Windelgutschein Burgenland Privatperson Das Referat Familie und der Burgenländische Müllverband unterstützen junge Eltern beim Umstieg auf Mehrwegwindeln und somit einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil. Die windelgutscheinfähigen Marken können aus dem Sortiment des jeweiligen Händlers frei gewählt werden. Eltern müssen sich also nicht auf nur eine Marke beschränken. Den nächsten Händler finden Sie unter verein-wiwa.at/haendler-und-berater/. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2023 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1075092.html
Vorarlberg
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Bürger:innenbeteiligung für Klimaschutzprojekte
Das Land Vorarlberg unterstützt die Vorbereitung und Umsetzung von Bürger:innenbeteiligungen bei Vorhaben der Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger, bei Projekten zur Reduktion des Energieverbrauchs oder der Effizienzsteigerung oder bei kooperativen Mobilitätsprojekten in gemeinsamer Trägerschaft zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Förderungsgegenstand sind u. a. Arbeiten zur Initiierung, inhaltlichen und strategischen Konzeption, fachliche Abklärungen, Bewerbung und Beteiligungsakquisition.
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1060920 Bürger:innenbeteiligung für Klimaschutzprojekte Vorarlberg Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Vorarlberg unterstützt die Vorbereitung und Umsetzung von Bürger:innenbeteiligungen bei Vorhaben der Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger, bei Projekten zur Reduktion des Energieverbrauchs oder der Effizienzsteigerung oder bei kooperativen Mobilitätsprojekten in gemeinsamer Trägerschaft zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Förderungsgegenstand sind u. a. Arbeiten zur Initiierung, inhaltlichen und strategischen Konzeption, fachliche Abklärungen, Bewerbung und Beteiligungsakquisition. Land Vorarlberg, Abteilung Allgem. Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2023 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060920.html
Tirol
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
COMET- Kompetenzzentren (2015-2020): Tiroler Finanzierungsbeitrag
Das Programm COMET fördert den Aufbau von Kompetenzzentren, deren Herzstück ein von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam definiertes Forschungsprogramm auf hohem Niveau ist. Im Rahmen jeder Programmlinie kann es grundlagenorientiertere Zentren/Projekte mit höherer Förderung und anwendungsorientiertere Zentren/Projekte mit niedrigerer Förderung geben. Daher gibt es keine festgelegten Förderungsquoten pro Linie, sondern Quotenkorridore, welche vor allem durch die Art der Forschung (strategisch, langfristig, grundlagennahe, risikoreich etc.) differenziert werden. Allen Linien gemein ist ein von Wissenschaft und Wirtschaft kooperativ getragenes Forschungsprogramm zur Durchführung von mittel- bis längerfristiger Forschung mit ausgezeichneter wissenschaftlicher Qualität bei gleichzeitig hoher Relevanz für die Industrie.
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1062884 COMET- Kompetenzzentren (2015-2020): Tiroler Finanzierungsbeitrag Tirol Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Programm COMET fördert den Aufbau von Kompetenzzentren, deren Herzstück ein von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam definiertes Forschungsprogramm auf hohem Niveau ist. Im Rahmen jeder Programmlinie kann es grundlagenorientiertere Zentren/Projekte mit höherer Förderung und anwendungsorientiertere Zentren/Projekte mit niedrigerer Förderung geben. Daher gibt es keine festgelegten Förderungsquoten pro Linie, sondern Quotenkorridore, welche vor allem durch die Art der Forschung (strategisch, langfristig, grundlagennahe, risikoreich etc.) differenziert werden. Allen Linien gemein ist ein von Wissenschaft und Wirtschaft kooperativ getragenes Forschungsprogramm zur Durchführung von mittel- bis längerfristiger Forschung mit ausgezeichneter wissenschaftlicher Qualität bei gleichzeitig hoher Relevanz für die Industrie. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft 01.01.2015 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062884.html
Kärnten
Unternehmen
Circular EFRE.Invest Es werden Investitionsprojekte zur Stärkung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützt: Von Design und Herstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren, über die Entwicklung und Anwendung zirkulärer Geschäftsmodelle und Technologien bis zu Sammlung und Recycling. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. 45 Circular EFRE.Invest Kärnten Unternehmen Es werden Investitionsprojekte zur Stärkung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützt: Von Design und Herstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren, über die Entwicklung und Anwendung zirkulärer Geschäftsmodelle und Technologien bis zu Sammlung und Recycling. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Land Kärnten und Europäische Union Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds 05.01.2026 31.12.2027 ACTIVE https://kwf.at/foerderungen/circular-efre-invest/
Kärnten
Unternehmen
Circular EFRE.Invest (nationale Kofinanzierung)

Es werden Investitionsprojekte zur Stärkung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützt: Von Design und Herstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren, über die Entwicklung und Anwendung zirkulärer Geschäftsmodelle und Technologien bis zu Sammlung und Recycling.

Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

1081389 Circular EFRE.Invest (nationale Kofinanzierung) Kärnten Unternehmen Es werden Investitionsprojekte zur Stärkung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft unterstützt: Von Design und Herstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren, über die Entwicklung und Anwendung zirkulärer Geschäftsmodelle und Technologien bis zu Sammlung und Recycling. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds 05.01.2026 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1081389.html
Salzburg
Privatperson
Darlehen und Zuschüsse für Wohnversorgung für land- und forstwirtschaftliche DienstnehmerInnen

Zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte sowie zur Erhaltung der Besiedelungsdichte im ländlichen Raum gewährt die Salzburger Landarbeiterkammer folgende Beihilfen und Darlehen:

  • Beihilfen für Wohnraumschaffung
  • Darlehen für Wohnraumschaffung und Verbesserung
  • Hausstandsgründungs- und Hausstandserneuerungsdarlehen
  • Darlehen für die "infrastrukturelle Aufschließung"
  • Sondersanierungsdarlehen
1022599 Darlehen und Zuschüsse für Wohnversorgung für land- und forstwirtschaftliche DienstnehmerInnen Salzburg Privatperson Zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte sowie zur Erhaltung der Besiedelungsdichte im ländlichen Raum gewährt die Salzburger Landarbeiterkammer folgende Beihilfen und Darlehen: Beihilfen für Wohnraumschaffung Darlehen für Wohnraumschaffung und Verbesserung Hausstandsgründungs- und Hausstandserneuerungsdarlehen Darlehen für die "infrastrukturelle Aufschließung" Sondersanierungsdarlehen Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie 04.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022599.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-Organisation
Digitale und Schlüsseltechnologien
Im Fokus steht eine transformationsorientierte FTI Förderung im Themenbereich Digitale und Schlüsseltechnologien, die dezidiert gesellschaftlichen Herausforderungen adressiert. Das umfasst sowohl innovative Technologie-, Produkt-, Prozess- und Systementwicklung als auch die Demonstration von Transformationslösungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Qualifizierung und Gleichstellung von „Menschen in FTI“ werden als integrativer Bestandteil betrachtet und vermehrt in den Ausschreibungsinhalten berücksichtigt. Themenziele: Schlüsseltechnologien entwickeln als Beitrag zur Technologiesouveränität und Technologieoffenheit in Europa. Mitwirkung beim Aufbau bzw. Stärkung europäischer Wertschöpfungsketten, insb. im Bereich Halbleitertechnologien. Spitzentechnologien fördern und bestehende Stärkefelder stärken. Akzeptanz schaffen für die Anwendung von Digitalen Technologien und Weiterentwicklung von dazugehörigen Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung von Responsible Research. Kompetenz- und Kapazitätsaufbau im Bereich Digitale und Schlüsseltechnologien und Förderung des Nachwuchses, sowie der Diversität inkl. Gleichstellung von Frauen. Förderung Digitaler Technologien zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie demographischer Wandel, Klimawandel, Stärkung der Demokratie und gesellschaftlicher Resilienz. Beitrag zur grünen und digitalen Transformation spezifischer Sektoren/Branchen mit hohem Wirksamkeitspotenzial für eine nachhaltige Entwicklung. Stärkung der internationalen Vernetzung über europäische und bilaterale Programme – auch über Europa hinaus – mit dem Ziel Wissenstransfer und Know-How Gewinn zu ermöglichen sowie einen verbesserten Zugang österreichischer FTI-Akteure zu europäischen und internationalen Märkten sicherzustellen. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Technologien für die Unterstützung der Technologiesouveränität (insbesondere KI, Quantentechnologien und elektronikbasierten Komponenten und Systeme); Technologieoffene Lösungsentwicklung in speziellen Branchen mit hohem Anwendungspotenzial (z.B. unter Einbezug von Technologien wie Robotik, Advanced Materials oder Photonik); Weiterentwicklung und Aufbau von KI-Ökosystemen mit unterschiedlichsten Akteur:innen entlang verschiedener Wertschöpfungsketten Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: (zB Show Cases, Testinstallationen und Infrastruktur und Institutionalisierung für Nutzung von AI-Ökosystemen; Pilotlinien (Halbleiter-Entwicklung, -Testung und -Erprobung, sowie Prototypenerstellung); Begleitforschung zur Auswirkung und Sicherheitsbewertung der Nanotechnologien bzw. Advanced Materials (vor allem zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie Fragen des Arbeitnehmer:innenschutzes) Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau im Bereich Digitale und Schlüsseltechnologien (zB Qualifizierungsmaßnahmen und Nachwuchsförderung)
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1067016 Digitale und Schlüsseltechnologien Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation Im Fokus steht eine transformationsorientierte FTI Förderung im Themenbereich Digitale und Schlüsseltechnologien, die dezidiert gesellschaftlichen Herausforderungen adressiert. Das umfasst sowohl innovative Technologie-, Produkt-, Prozess- und Systementwicklung als auch die Demonstration von Transformationslösungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Qualifizierung und Gleichstellung von „Menschen in FTI“ werden als integrativer Bestandteil betrachtet und vermehrt in den Ausschreibungsinhalten berücksichtigt. Themenziele: Schlüsseltechnologien entwickeln als Beitrag zur Technologiesouveränität und Technologieoffenheit in Europa. Mitwirkung beim Aufbau bzw. Stärkung europäischer Wertschöpfungsketten, insb. im Bereich Halbleitertechnologien. Spitzentechnologien fördern und bestehende Stärkefelder stärken. Akzeptanz schaffen für die Anwendung von Digitalen Technologien und Weiterentwicklung von dazugehörigen Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung von Responsible Research. Kompetenz- und Kapazitätsaufbau im Bereich Digitale und Schlüsseltechnologien und Förderung des Nachwuchses, sowie der Diversität inkl. Gleichstellung von Frauen. Förderung Digitaler Technologien zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie demographischer Wandel, Klimawandel, Stärkung der Demokratie und gesellschaftlicher Resilienz. Beitrag zur grünen und digitalen Transformation spezifischer Sektoren/Branchen mit hohem Wirksamkeitspotenzial für eine nachhaltige Entwicklung. Stärkung der internationalen Vernetzung über europäische und bilaterale Programme – auch über Europa hinaus – mit dem Ziel Wissenstransfer und Know-How Gewinn zu ermöglichen sowie einen verbesserten Zugang österreichischer FTI-Akteure zu europäischen und internationalen Märkten sicherzustellen. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Technologien für die Unterstützung der Technologiesouveränität (insbesondere KI, Quantentechnologien und elektronikbasierten Komponenten und Systeme); Technologieoffene Lösungsentwicklung in speziellen Branchen mit hohem Anwendungspotenzial (z.B. unter Einbezug von Technologien wie Robotik, Advanced Materials oder Photonik); Weiterentwicklung und Aufbau von KI-Ökosystemen mit unterschiedlichsten Akteur:innen entlang verschiedener Wertschöpfungsketten Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: (zB Show Cases, Testinstallationen und Infrastruktur und Institutionalisierung für Nutzung von AI-Ökosystemen; Pilotlinien (Halbleiter-Entwicklung, -Testung und -Erprobung, sowie Prototypenerstellung); Begleitforschung zur Auswirkung und Sicherheitsbewertung der Nanotechnologien bzw. Advanced Materials (vor allem zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie Fragen des Arbeitnehmer:innenschutzes) Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau im Bereich Digitale und Schlüsseltechnologien (zB Qualifizierungsmaßnahmen und Nachwuchsförderung) BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067016.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Digitaler Objektzwilling

Es wird die Erstellung von digitalen Objektzwillingen von Gebäuden gefördert, um die Rahmenbedingungen zur Wiedernutzbarmachung von un- bzw. mindergenutzten Gebäuden zu schaffen. 

Die maximal anerkennungsfähigen förderfähigen Kosten belaufen sich auf € 8.000 (brutto) je Objekt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten.

1067214 Digitaler Objektzwilling Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Es wird die Erstellung von digitalen Objektzwillingen von Gebäuden gefördert, um die Rahmenbedingungen zur Wiedernutzbarmachung von un- bzw. mindergenutzten Gebäuden zu schaffen. Die maximal anerkennungsfähigen förderfähigen Kosten belaufen sich auf € 8.000 (brutto) je Objekt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Amt der Oö. Landesregierung - Abteilung Raumordnung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung 29.01.2024 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067214.html
Tirol
PrivatpersonÖffentliche Einrichtung
Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und zur lokalen Agenda 21
Dorferneuerung ist ein Innovations- und Förderprogramm des Landes Tirol für den ländlichen Raum, das gezielt durch Umsetzung von Schlüsselprojekten die nachhaltige Entwicklung in den Gemeinden unterstützt. Durch umfassendes Engagement und Einbindung der GemeindebürgerInnen, andauernde Entwicklungsprozesse und vor allem durch die Realisierung der verschiedensten Dorferneuerungsmaßnahmen (in den Bereichen Infrastruktur, Ortskernrevitalisierung, Baukultur, Kulturlandschaft, Ökologie, Öffentlichkeitsarbeit) werden die Gemeinden mittel- und langfristig geprägt. Seit 2009 ist die Dorferneuerung auch Leitstelle für die Lokale Agenda 21
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1024314 Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und zur lokalen Agenda 21 Tirol Privatperson,Öffentliche Einrichtung Dorferneuerung ist ein Innovations- und Förderprogramm des Landes Tirol für den ländlichen Raum, das gezielt durch Umsetzung von Schlüsselprojekten die nachhaltige Entwicklung in den Gemeinden unterstützt. Durch umfassendes Engagement und Einbindung der GemeindebürgerInnen, andauernde Entwicklungsprozesse und vor allem durch die Realisierung der verschiedensten Dorferneuerungsmaßnahmen (in den Bereichen Infrastruktur, Ortskernrevitalisierung, Baukultur, Kulturlandschaft, Ökologie, Öffentlichkeitsarbeit) werden die Gemeinden mittel- und langfristig geprägt. Seit 2009 ist die Dorferneuerung auch Leitstelle für die Lokale Agenda 21 Land Tirol Land Tirol, Abteilung Bodenordnung 11.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024314.html
Wien
UnternehmenNon Profit-Organisation
Durchführung von Erhaltungsarbeiten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss
Die Förderung wird für Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) gewährt, die an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt werden, die nicht der thermischen Gebäudehülle zuzuordnen sind. Darunter fallen folgende Maßnahmen: Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für die BewohnerInnen Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen Installation von öffentlich-rechtlichen vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Vorrichtungen zur Senkung oder individuellen Feststellung des Energieverbrauches Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen Behebung ernster Schäden des Hauses, auch in bewohnten Wohnungen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches, sofern wirtschaftlich vertretbar ein geringer Anteil an Verbesserungsarbeiten (max. 10% der Baukosten der Erhaltungsarbeiten)
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1056431 Durchführung von Erhaltungsarbeiten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss Wien Unternehmen,Non Profit-Organisation Die Förderung wird für Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) gewährt, die an jenen allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführt werden, die nicht der thermischen Gebäudehülle zuzuordnen sind. Darunter fallen folgende Maßnahmen: Maßnahmen zur Abwendung einer Gesundheitsgefährdung für die BewohnerInnen Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden, der gemeinsamen Benützung dienenden Anlagen Installation von öffentlich-rechtlichen vorgeschriebenen Einrichtungen bzw. Vorrichtungen zur Senkung oder individuellen Feststellung des Energieverbrauches Brauchbarmachung leerstehender Wohnungen Behebung ernster Schäden des Hauses, auch in bewohnten Wohnungen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches, sofern wirtschaftlich vertretbar ein geringer Anteil an Verbesserungsarbeiten (max. 10% der Baukosten der Erhaltungsarbeiten) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.05.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1056431.html
Burgenland
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
EFRE 2021 - 2027 - Ausbau der Forschungs- und Technologieinfrastruktur
Investitionen in Ankauf und Inbetriebnahme sowie damit verbundener Entwicklung von Labor-Infrastrukturen durch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen; Investitionen in Gebäuden und Labor-Infrastrukturen in Forschungs- und Technologiezentren für Forschungseinrichtungen und Unternehmen;Errichtung, Ausbau und Modernisierung von Forschungs- und Technologiezentren einschließlich IKT-Infrastrukturen. Neben der bedarfsorientierten Errichtung neuer Zentren liegt ein weiterer Fokus auf dem Ausbau und der Modernisierung bestehender Forschungs- und Technologiezentren.Im Umfeld von Forschungseinrichtungen wird die Errichtung von Infrastrukturen gefördert, die den Transfer von Forschungsleistungen unterstützen (z.B. über Gründungen und Ansiedlung neuer forschungsintensiver Unternehmen).
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1076959 EFRE 2021 - 2027 - Ausbau der Forschungs- und Technologieinfrastruktur Burgenland Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Investitionen in Ankauf und Inbetriebnahme sowie damit verbundener Entwicklung von Labor-Infrastrukturen durch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen; Investitionen in Gebäuden und Labor-Infrastrukturen in Forschungs- und Technologiezentren für Forschungseinrichtungen und Unternehmen;Errichtung, Ausbau und Modernisierung von Forschungs- und Technologiezentren einschließlich IKT-Infrastrukturen. Neben der bedarfsorientierten Errichtung neuer Zentren liegt ein weiterer Fokus auf dem Ausbau und der Modernisierung bestehender Forschungs- und Technologiezentren.Im Umfeld von Forschungseinrichtungen wird die Errichtung von Infrastrukturen gefördert, die den Transfer von Forschungsleistungen unterstützen (z.B. über Gründungen und Ansiedlung neuer forschungsintensiver Unternehmen). Land Burgenland Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH 01.01.2025 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076959.html
Österreich
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
EFRE 21-27 (AT) Nutzung klimarelevanter Technologien – Energieeffizienz (nat. Kofinanzierung)
Zuschüsse gemäß Maßnahme 3.1 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027 mit Schwerpunkt Energieeffizienzmaßnahmen (nationale Kofinanzierung) Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Im Fokus stehen Energieeinsparmaßnahmen in Produktionsprozessen, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen. Daneben sollen unter anderem Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Abwärmetransportleitungen und Verteilernetze gefördert werden. Im Bereich öffentlich genutzter Gebäude (z.B. Amtsgebäude, Schulen oder Sportanlagen) liegt der Schwerpunkt auf thermischer Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung bei Lüftungssystemen. Dieses Leistungsangebot dient zur Abbildung der nationalen Kofinanzierungsmittel.
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1074533 EFRE 21-27 (AT) Nutzung klimarelevanter Technologien – Energieeffizienz (nat. Kofinanzierung) Österreich Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Zuschüsse gemäß Maßnahme 3.1 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027 mit Schwerpunkt Energieeffizienzmaßnahmen (nationale Kofinanzierung) Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Im Fokus stehen Energieeinsparmaßnahmen in Produktionsprozessen, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen. Daneben sollen unter anderem Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Abwärmetransportleitungen und Verteilernetze gefördert werden. Im Bereich öffentlich genutzter Gebäude (z.B. Amtsgebäude, Schulen oder Sportanlagen) liegt der Schwerpunkt auf thermischer Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung bei Lüftungssystemen. Dieses Leistungsangebot dient zur Abbildung der nationalen Kofinanzierungsmittel. BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI Abteilung 7 (Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2021 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074533.html
Österreich
Unternehmen
EFRE 21-27: Förderung innovativer & produktiver Investi. in Unterneh. - Schwp. Kreislaufwirtschaft
Zuschüsse gemäß Maßnahme 7 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Durch die Unterstützung von Investitionen von KMU soll die Substitution nicht nachhaltiger Ressourcen durch nachhaltige nachwachsende Ressourcen unterstützt und auf die Reduktion des Ressourcenverbrauchs durch Wiederverwendung und Wiederverwertung abgezielt werden. Dabei liegt der Fokus sowohl auf Investitionen, die zu vermehrtem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen für Materialien, Komponenten und Produkten beitragen als auch auf Investitionen im Zusammenhang mit stofflicher Wiederverwendung und -verwertung von Materialien und Komponenten. Außerdem können Geräte, Maschinen und Anlagen gefördert werden, die eine stoffliche Wiederverwendung und -verwertung von Materialien, Komponenten und Produkten ermöglichen.
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1074830 EFRE 21-27: Förderung innovativer & produktiver Investi. in Unterneh. - Schwp. Kreislaufwirtschaft Österreich Unternehmen Zuschüsse gemäß Maßnahme 7 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Durch die Unterstützung von Investitionen von KMU soll die Substitution nicht nachhaltiger Ressourcen durch nachhaltige nachwachsende Ressourcen unterstützt und auf die Reduktion des Ressourcenverbrauchs durch Wiederverwendung und Wiederverwertung abgezielt werden. Dabei liegt der Fokus sowohl auf Investitionen, die zu vermehrtem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen für Materialien, Komponenten und Produkten beitragen als auch auf Investitionen im Zusammenhang mit stofflicher Wiederverwendung und -verwertung von Materialien und Komponenten. Außerdem können Geräte, Maschinen und Anlagen gefördert werden, die eine stoffliche Wiederverwendung und -verwertung von Materialien, Komponenten und Produkten ermöglichen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III 6 Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 01.01.2021 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074830.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
EFRE 21-27: Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art.11)
Zuschüsse gemäß Maßnahme 4 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Die Maßnahme verfolgt eine methodische sowie eine inhaltliche Zielrichtung: Die methodische Zielrichtung sieht die Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung mit städtischem bzw. stadtregionalem Bezug vor. Dabei steht die Verbesserung der notwendigen Entwicklungsprozesse sowie der Koordination unter stadtregionalen Stakeholder:innen im Vordergrund. Diese strategischen und beratenden Aktivitäten werden durch gezielte Investitionen in städtische/stadtregionale Schlüsselprojekte unterstützt. Als inhaltliche Zielrichtung sollen diese Investitionen eine innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung vorantreiben, Ressourcenschonung stärker etablieren und die Anpassung an den Klimawandel forcieren.
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1063296 EFRE 21-27: Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art.11) Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Zuschüsse gemäß Maßnahme 4 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Die Maßnahme verfolgt eine methodische sowie eine inhaltliche Zielrichtung: Die methodische Zielrichtung sieht die Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung mit städtischem bzw. stadtregionalem Bezug vor. Dabei steht die Verbesserung der notwendigen Entwicklungsprozesse sowie der Koordination unter stadtregionalen Stakeholder:innen im Vordergrund. Diese strategischen und beratenden Aktivitäten werden durch gezielte Investitionen in städtische/stadtregionale Schlüsselprojekte unterstützt. Als inhaltliche Zielrichtung sollen diese Investitionen eine innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung vorantreiben, Ressourcenschonung stärker etablieren und die Anpassung an den Klimawandel forcieren. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III 6 Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 01.01.2021 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063296.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
EFRE 21-27: Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen - Energieeffizienzmaßnahmen
Zuschüsse gemäß Maßnahme 3.1 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027 mit Schwerpunkt Energieeffizienzmaßnahmen: Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Im Fokus stehen Energieeinsparmaßnahmen in Produktionsprozessen, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen. Daneben sollen unter anderem Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Abwärmetransportleitungen und Verteilernetze gefördert werden. Im Bereich öffentlich genutzter Gebäude (z.B. Amtsgebäude, Schulen oder Sportanlagen) liegt der Schwerpunkt auf thermischer Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung bei Lüftungssystemen.
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1063254 EFRE 21-27: Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen - Energieeffizienzmaßnahmen Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Zuschüsse gemäß Maßnahme 3.1 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027 mit Schwerpunkt Energieeffizienzmaßnahmen: Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Im Fokus stehen Energieeinsparmaßnahmen in Produktionsprozessen, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen. Daneben sollen unter anderem Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Abwärmetransportleitungen und Verteilernetze gefördert werden. Im Bereich öffentlich genutzter Gebäude (z.B. Amtsgebäude, Schulen oder Sportanlagen) liegt der Schwerpunkt auf thermischer Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung bei Lüftungssystemen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III 6 Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 01.01.2021 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063254.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
EGFL 2023-2027: Obst und Gemüse
Im Sektorprogramm für Obst und Gemüse werden operationelle Programme unterstützt, welche von Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen werden angeboten: 47-01 - Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage 47-02 - Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität 47-07 - Bündelung des Angebots 47-08 - Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse 47-11 – Bodenerhaltung 47-12 - Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität 47-13 - Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien 47-14 - Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten 47-15 - Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser 47-16 - Verringerung des Pestizideinsatzes 47-17 - Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung 47-19 - Verringerung von Emissionen 47-26 - Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 47-20 - Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich 47-21 - Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren 47-09 - Ökologische/biologische Erzeugung 47-10 - Integrierter Landbau 47-18 - Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-04 - Verbesserung der Vermarktung 47-05 - Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-06 - Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-03 - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen 47-22 - Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung 47-23 - Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung 47-24 - Ernteversicherung 47-25 - Krisenkommunikation
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1061191 EGFL 2023-2027: Obst und Gemüse Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Sektorprogramm für Obst und Gemüse werden operationelle Programme unterstützt, welche von Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen werden angeboten: 47-01 - Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage 47-02 - Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität 47-07 - Bündelung des Angebots 47-08 - Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse 47-11 – Bodenerhaltung 47-12 - Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität 47-13 - Energieeinsparung (inkl. Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien 47-14 - Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten 47-15 - Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser 47-16 - Verringerung des Pestizideinsatzes 47-17 - Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung 47-19 - Verringerung von Emissionen 47-26 - Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen 47-20 - Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich 47-21 - Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren 47-09 - Ökologische/biologische Erzeugung 47-10 - Integrierter Landbau 47-18 - Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-04 - Verbesserung der Vermarktung 47-05 - Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-06 - Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse 47-03 - Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen 47-22 - Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung 47-23 - Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung 47-24 - Ernteversicherung 47-25 - Krisenkommunikation Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 2 Agrarmarkt Austria 01.01.2023 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061191.html
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UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
ELER 2023-2027: KLIEN - Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil
Das Leistungsangebot "Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-14: Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil Die nationale Kofinanzierung erfolgt im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN) aus Mitteln des fördergebenden Ressorts. Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. KLIEN-Aktionsfeld: Mobilitätswende umsetzen
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1031459 ELER 2023-2027: KLIEN - Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Leistungsangebot "Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-14: Klimafreundliche Mobilitätslösungen - klimaaktiv mobil Die nationale Kofinanzierung erfolgt im Rahmen des Klima- und Energiefonds (KLIEN) aus Mitteln des fördergebenden Ressorts. Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. KLIEN-Aktionsfeld: Mobilitätswende umsetzen BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Abteilung II/6 (Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement) Agrarmarkt Austria 01.03.2023 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031459.html
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PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
ELER 2023-2027: Orts- und Stadtkernförderung

Das Leistungsangebot "Orts- und Stadtkernförderung" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention:

  • 73-10 - Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)
1067966 ELER 2023-2027: Orts- und Stadtkernförderung Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Leistungsangebot "Orts- und Stadtkernförderung" umfasst die nationale Umsetzung folgender im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegter Intervention: 73-10 - Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 2 Agrarmarkt Austria 01.01.2023 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067966.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
EMFAF 2023-2027: Verarbeitung und Vermarktung
Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden: Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (M 6)Vermarktungsmaßnahmen (M 7) Detailinformation zur Maßnahmenart 6 - "Verarbeitung": Investitionen in Ressourceneffizienz oder Verringerung der Umweltbelastung, einschließlich Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes und der Abfallbehandlung, Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, Verarbeitung von biologischen/ökologischen Fischerei- und AquakulturerzeugnissenInvestitionen in Anpassung an den Klimawandel, für den Klimaschutz, in Einergieeinsparung, Umstellung auf erneuerbare EnergiequellenInvestitionen zur Verbesserung der Sicherheit, der Hygiene, der Gesundheit und der ArbeitsbedingungenInvestitionen in neue oder verbesserte Erzeugnisse, Verfahren bzw. Technologien oder (EDV-) Systeme der Verwaltung oder Organisation Detailinformation zur Maßnahmenart 7 - "Vermarktung": Vermarktungsmaßnahmen für Fischerei- und Aqakulturerzeugnisse, Gründung von Erzeugerorganisationen, der Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Fisch- und Aquakulturerzeugnissen sowie der ZertifizierungOrganisation regionaler, nationaler oder transnationaler Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich nachhaltiger, regionaler oder biologischer/ökologischer Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
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1060441 EMFAF 2023-2027: Verarbeitung und Vermarktung Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Der Leistungsgegenstand umfasst zwei Maßnahmenarten des EU-kofinanzierten EMFAF-Programms 2021-2027, unter welchen folgende Aktivitäten gefördert werden: Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (M 6)Vermarktungsmaßnahmen (M 7) Detailinformation zur Maßnahmenart 6 - "Verarbeitung": Investitionen in Ressourceneffizienz oder Verringerung der Umweltbelastung, einschließlich Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes und der Abfallbehandlung, Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, Verarbeitung von biologischen/ökologischen Fischerei- und AquakulturerzeugnissenInvestitionen in Anpassung an den Klimawandel, für den Klimaschutz, in Einergieeinsparung, Umstellung auf erneuerbare EnergiequellenInvestitionen zur Verbesserung der Sicherheit, der Hygiene, der Gesundheit und der ArbeitsbedingungenInvestitionen in neue oder verbesserte Erzeugnisse, Verfahren bzw. Technologien oder (EDV-) Systeme der Verwaltung oder Organisation Detailinformation zur Maßnahmenart 7 - "Vermarktung": Vermarktungsmaßnahmen für Fischerei- und Aqakulturerzeugnisse, Gründung von Erzeugerorganisationen, der Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Fisch- und Aquakulturerzeugnissen sowie der ZertifizierungOrganisation regionaler, nationaler oder transnationaler Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich nachhaltiger, regionaler oder biologischer/ökologischer Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 2 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II/2 01.01.2021 31.12.2028 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060441.html
Oberösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
ESF+ JTF 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 7, Call Sozialökonomische Betriebe in JTF Regionen
Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch ein Beschäftigungsprojekt (Sozialökonomischer Betrieb - SÖB). Die SÖBs sollen im Bereich Elektrotechnik (Vor- und Basisqualifizierung) tätig sein. Im Sinne eines sehr guten und funktionierenden Kreislaufwirtschaftssystems sollen (entsorgte) Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Computer etc.) repariert oder fachmänisch demontiert und entsorgt werden. Zweck ist die Schaffung eines zeitlich befristeten Beschäftigungsangebotes für arbeitsmarktferne Personen (die Zielgruppe richtet sich nach dem ESF+/JTF Programm an: Langzeitarbeitslose/Arbeitslose, Arbeitssuchende etc.). Die arbeitsmarktpolitische Leistung besteht darin, den Zielgruppenpersonen den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Transitfunktion mit bewusst gestaltetem Ein- und Ausstieg) und durch den Erwerb von bestimmten Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung, durch Gesundheitsangebote etc. die individuellen Vermittlungschancen der TMA soweit zu verbessern, dass der Wiedereinstieg in den ungeförderten Arbeitsmarkt erreichbar wird. Es sollen den TMA im Arbeitstraining wie im SÖB neben der sozialpädagogischen Betreuung gesundheitliche Unterstützungsangebote im Rahmen eines möglichst großen Netzwerkes des Trägers zur Verfügung gestellt werden, um die Herstellung und den Erhalt der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit zu erreichen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden.
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1069962 ESF+ JTF 2021 - 2027: Umsetzung Priorität 7, Call Sozialökonomische Betriebe in JTF Regionen Oberösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden Maßnahmen der Priorität 7 (Just Transition Fund (JTF)) gemäß dem ESF+/JTF Operationellen Programm (OP) zu den Vorhaben in den nachstehenden Prioritäten des OP: Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der Qualifikationen und Stärkung der Chancen am Arbeitsmarkt durch ein Beschäftigungsprojekt (Sozialökonomischer Betrieb - SÖB). Die SÖBs sollen im Bereich Elektrotechnik (Vor- und Basisqualifizierung) tätig sein. Im Sinne eines sehr guten und funktionierenden Kreislaufwirtschaftssystems sollen (entsorgte) Elektro-Altgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Computer etc.) repariert oder fachmänisch demontiert und entsorgt werden. Zweck ist die Schaffung eines zeitlich befristeten Beschäftigungsangebotes für arbeitsmarktferne Personen (die Zielgruppe richtet sich nach dem ESF+/JTF Programm an: Langzeitarbeitslose/Arbeitslose, Arbeitssuchende etc.). Die arbeitsmarktpolitische Leistung besteht darin, den Zielgruppenpersonen den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Transitfunktion mit bewusst gestaltetem Ein- und Ausstieg) und durch den Erwerb von bestimmten Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung, durch Gesundheitsangebote etc. die individuellen Vermittlungschancen der TMA soweit zu verbessern, dass der Wiedereinstieg in den ungeförderten Arbeitsmarkt erreichbar wird. Es sollen den TMA im Arbeitstraining wie im SÖB neben der sozialpädagogischen Betreuung gesundheitliche Unterstützungsangebote im Rahmen eines möglichst großen Netzwerkes des Trägers zur Verfügung gestellt werden, um die Herstellung und den Erhalt der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit zu erreichen. Für nähere Informationen darf auf die ESF - Homepage (www.esf.at) verwiesen werden. Amt der Oö. Landesregierung: Direktion LWLD; Abt. Wirtschaft und Forschung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft 01.04.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069962.html
Kärnten
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
ESF+ Programm Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 - Priorität: 3
Priorität 3: Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion. Die Fördercalls unterstützten Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und sozialen Inklusion armutsgefährdeter und benachteiligter Personen.Gefördert werden Qualifizierung, Coaching, Beschäftigungsangebote, Anerkennung non-formaler Kompetenzen sowie strukturelle Verbesserungen (z. B. Mobilität, Telearbeit).Schwerpunkte sind digitale und grüne Kompetenzen, Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie Jugendmobilität.
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1078344 ESF+ Programm Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 - Priorität: 3 Kärnten Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Priorität 3: Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion. Die Fördercalls unterstützten Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und sozialen Inklusion armutsgefährdeter und benachteiligter Personen.Gefördert werden Qualifizierung, Coaching, Beschäftigungsangebote, Anerkennung non-formaler Kompetenzen sowie strukturelle Verbesserungen (z. B. Mobilität, Telearbeit).Schwerpunkte sind digitale und grüne Kompetenzen, Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie Jugendmobilität. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport 15.12.2022 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078344.html
Tirol
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Einmalzuschüsse (Wohnhaussanierung)
Das Land Tirol gewährt an einen (Wohnungs-)Eigentümer oder Mieter einen Einmalzuschuss für die Durchführung von förderbaren Sanierungsmaßnahmen. Förderbare Maßnahmen unabhängig vom Gebäudealter: Solaranlage; PV-Anlage, Anschluss an Fernwärme, Abwärme-Nutzung; Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen; Behinderten- und altengerechte Maßnahmen Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren: Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür; Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen; Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung; effiziente Warmwasseraufbereitung; E-Mobilität; Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen; Erstellung eines Sanierungskonzeptes; Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Feuchtigkeitsschutz; Schallschutzfenster an Landesstraßen Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren: Dachsanierung, Dachbegrünung (extensiv oder intensiv); Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
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1019611 Einmalzuschüsse (Wohnhaussanierung) Tirol Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Tirol gewährt an einen (Wohnungs-)Eigentümer oder Mieter einen Einmalzuschuss für die Durchführung von förderbaren Sanierungsmaßnahmen. Förderbare Maßnahmen unabhängig vom Gebäudealter: Solaranlage; PV-Anlage, Anschluss an Fernwärme, Abwärme-Nutzung; Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen; Behinderten- und altengerechte Maßnahmen Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren: Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür; Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen; Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung; effiziente Warmwasseraufbereitung; E-Mobilität; Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen; Erstellung eines Sanierungskonzeptes; Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Feuchtigkeitsschutz; Schallschutzfenster an Landesstraßen Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren: Dachsanierung, Dachbegrünung (extensiv oder intensiv); Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung 27.08.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019611.html
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-Organisation
Einrichtungen für Menschen mit intellektueller Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigungen

Es können die Errichtung und die Sanierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder psychischen Beeinträchtigung unterstützt werden.

1027168 Einrichtungen für Menschen mit intellektueller Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigungen Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation Es können die Errichtung und die Sanierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder psychischen Beeinträchtigung unterstützt werden. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5 26.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027168.html
Tirol
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Einzelförderungen für Projekte zur Förderung von nachhaltiger/m Mobilität und Transport
Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms werden Mobilitätsprojekte in Gemeinden, Gemeindeverbändern und Schulen in Tirol gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei bei Projekten zur Stärkung des Umweltverbundes. Zur Verwirklichung einzelner Projekte in den Bereichen „nachhaltige Mobilität“ und „nachhaltiger Transport“, die nicht über das Mobilitätsprogramm abgewickelt werden können, können nach Abschluss eines Fördervertrages Einzelförderungen von Forschungs-, Erhebungs-, und Grob-Planungsprojekten sowie Konzepten und Machbarkeitsstudien in den Bereichen nachhaltige Mobilität und nachhaltiger Transport zur Realisierung durch Systempartner gewährt werden.
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1070473 Einzelförderungen für Projekte zur Förderung von nachhaltiger/m Mobilität und Transport Tirol Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms werden Mobilitätsprojekte in Gemeinden, Gemeindeverbändern und Schulen in Tirol gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei bei Projekten zur Stärkung des Umweltverbundes. Zur Verwirklichung einzelner Projekte in den Bereichen „nachhaltige Mobilität“ und „nachhaltiger Transport“, die nicht über das Mobilitätsprogramm abgewickelt werden können, können nach Abschluss eines Fördervertrages Einzelförderungen von Forschungs-, Erhebungs-, und Grob-Planungsprojekten sowie Konzepten und Machbarkeitsstudien in den Bereichen nachhaltige Mobilität und nachhaltiger Transport zur Realisierung durch Systempartner gewährt werden. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Mobilitätsplanung 01.01.2023 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070473.html
Niederösterreich
Privatperson
Energieberatung Niederösterreich

Die Energieberatung NÖ steht allen Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich als erste Anlaufstelle in Energiefragen zur Verfügung. 

Folgende Beratungsangebote zu den Themen Heizungstausch, Fenstertausch, Dämmung, umfassende energetische Sanierung, Energiesparen, Photovoltaik und Speicher werden angeboten:

  • Telefonische Beratung über die Hotline der Energieberatung NÖ
  • Vor-Ort-Beratungen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie mehrgeschoßiger Wohnbauten
1082460 Energieberatung Niederösterreich Niederösterreich Privatperson Die Energieberatung NÖ steht allen Bürgerinnen und Bürgern in Niederösterreich als erste Anlaufstelle in Energiefragen zur Verfügung. Folgende Beratungsangebote zu den Themen Heizungstausch, Fenstertausch, Dämmung, umfassende energetische Sanierung, Energiesparen, Photovoltaik und Speicher werden angeboten: Telefonische Beratung über die Hotline der Energieberatung NÖVor-Ort-Beratungen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie mehrgeschoßiger Wohnbauten Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 01.01.2012 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1082460.html
Salzburg
Privatperson
Energieberatung für „Sauber Heizen für Alle“, SBG
Die Energieberatung Salzburg steht in bewährter Form, einer intensiven Kooperation zwischen dem Land Salzburg und der Salzburg AG, einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung. Die Energieberatung unterstützt die privaten einkommensschwachen Haushalte in Salzburg bei Planungen von Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs beziehungsweise beim Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energieträger. Der Schwerpunkt der Beratung wird den individuellen Wünschen und Fragestellungen der Kunden angepasst und umfasst alle wesentlichen Bereiche in Neubau- oder Sanierungsfragen. Das Ziel jeder Beratung ist die unabhängige Hilfestellung zu nachhaltig geringeren Energiekosten durch bestmögliche Energieeinsparung und effiziente Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Beratung ist unabhängig, produktneutral und kostenlos. Eine Folgeberatung wird ausdrücklich empfohlen.
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1058924 Energieberatung für „Sauber Heizen für Alle“, SBG Salzburg Privatperson Die Energieberatung Salzburg steht in bewährter Form, einer intensiven Kooperation zwischen dem Land Salzburg und der Salzburg AG, einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung. Die Energieberatung unterstützt die privaten einkommensschwachen Haushalte in Salzburg bei Planungen von Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs beziehungsweise beim Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energieträger. Der Schwerpunkt der Beratung wird den individuellen Wünschen und Fragestellungen der Kunden angepasst und umfasst alle wesentlichen Bereiche in Neubau- oder Sanierungsfragen. Das Ziel jeder Beratung ist die unabhängige Hilfestellung zu nachhaltig geringeren Energiekosten durch bestmögliche Energieeinsparung und effiziente Nutzung erneuerbarer Energieträger. Die Beratung ist unabhängig, produktneutral und kostenlos. Eine Folgeberatung wird ausdrücklich empfohlen. Referat 20404 Energiewirtschaft und -beratung des Amtes der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04: Energiewirtschaft und -beratung 01.01.2022 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058924.html
Kärnten
Öffentliche Einrichtung
Energiesparmaßnahmen Gemeinden
Ziel der Förderung ist die Sicherstellung von Investitionen in Kärnten im Bereich Erneuerbare Energien und der Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich. (Gemeinden) Die Förderung richtet sich an Kärntner Gemeinden, juristische Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung im Rahmen der Durchführung von Vorhaben gemeindeübergreifender Zusammenarbeit (IKZ) nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Vorgaben. Förderungen der Europäischen Union in den Bereichen Erneuerbare Energie und Energieeffizienz nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Fördervorgaben. Zuschüsse werden ausschließlich gewährt für: - LED-Straßenbeleuchtungen- LED-Innenbeleuchtungen bei öffentlich genutzten Gebäuden- Fenstertausch, Dämmungen bei öffentlich genutzten Gebäuden- Heizungsanlagen bei öffentlich genutzten Gebäuden Die Höhe des Landeszuschusses wird durch die Förderstellen des Bundes oder der Europäischen Union vorgegeben.
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1078724 Energiesparmaßnahmen Gemeinden Kärnten Öffentliche Einrichtung Ziel der Förderung ist die Sicherstellung von Investitionen in Kärnten im Bereich Erneuerbare Energien und der Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich. (Gemeinden) Die Förderung richtet sich an Kärntner Gemeinden, juristische Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung im Rahmen der Durchführung von Vorhaben gemeindeübergreifender Zusammenarbeit (IKZ) nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Vorgaben. Förderungen der Europäischen Union in den Bereichen Erneuerbare Energie und Energieeffizienz nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Fördervorgaben. Zuschüsse werden ausschließlich gewährt für: - LED-Straßenbeleuchtungen- LED-Innenbeleuchtungen bei öffentlich genutzten Gebäuden- Fenstertausch, Dämmungen bei öffentlich genutzten Gebäuden- Heizungsanlagen bei öffentlich genutzten Gebäuden Die Höhe des Landeszuschusses wird durch die Förderstellen des Bundes oder der Europäischen Union vorgegeben. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsstandort Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsstandort 01.01.2026 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078724.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Energiewende
Im Thema Energiewende werden FTI-Förderungen und Begleitmaßnahmen gebündelt, um einen deutlichen Innovationsschub für die Energiewende in Österreich zu unterstützen und die gegebenen politischen Zielsetzungen für die Klimaneutralität 2030 (100% EE im Strom) und 2040 (Sektor übergreifend) zu erreichen. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Die Energiewende in Österreich beschleunigen sowie die Entwicklung von Lösungen zielsicher gestalten. Dazu soll die Verfügbarkeit von Lösungen und Technologien sichergestellt werden, eine breite Wissensbasis zur Systemtransition bei relevanten Akteuren geschaffen werden sowie konkrete Entwicklungsimpulse in ausgewählten Akteursgruppen der Energiewende und Technologie-Anwendungsbereichen erzielt werden. Österreichische Akteure sollen von der Energie-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungskreisläufen teilhaben. Dazu braucht es exzellente Forscher:innen und innovative Lösungsanbieter:innen, die an der Entwicklung und Demonstration von Lösungen arbeiten, sowohl in Österreich als auch in transnationalen und europäischen Initiativen. Die strategische Kompetenz für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Energieinnovation in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung soll weiterentwickelt werden sowie ein Beitrag zur Technologiesouveränität Europas geleistet werden. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. Produktionsprozesse und Materialien; Wasserstoff & erneuerbare Gase inkl. Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS); Systemdesign und -betrieb von flexiblen, integrierten Energiesystemen; Digitale Transformation für die Energiewende; Effiziente Energieanwendung inkl. Umwandlung Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Entwicklung von transformativen FTI-Initiativen für die zielsichere und beschleunigte Energiewende in Österreich. Im Fokus steht nicht die Demonstration von einzelnen Technologien und Lösungen, sondern die Transformation in Richtung umfassender, integrierter Lösungen für spezifische Anwendungsbereiche, Branchen oder Infrastrukturen. Durch die gezielte Aktivierung, Zusammenführung und Qualifizierung von Akteuren werden umfassende, anwendergetriebene und umsetzungsnahe FTI-Aktivitäten vorbereitet und initiiert, die eine spezifische Problemstellung in der österreichischen Energiewende adressieren („Innovation Bottleneck“). Typischerweise stellen entstehende Projekte zu ein und derselben Problemstellung in ihrer Gesamtheit eine österreichweite In-novationsinitiative dar und werden gesamthaft begleitet und ausgewertet (z.B. „100% Erneuerbare Energie Reallabore“). Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen und zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Gender Diversity und Diversität der in der Energiewende engagierten Menschen; Aufbau von hochqualifizierten Personalkapazitäten, insbesondere von Forscher:innen für die Energiewende
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1066067 Energiewende Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Thema Energiewende werden FTI-Förderungen und Begleitmaßnahmen gebündelt, um einen deutlichen Innovationsschub für die Energiewende in Österreich zu unterstützen und die gegebenen politischen Zielsetzungen für die Klimaneutralität 2030 (100% EE im Strom) und 2040 (Sektor übergreifend) zu erreichen. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Die Energiewende in Österreich beschleunigen sowie die Entwicklung von Lösungen zielsicher gestalten. Dazu soll die Verfügbarkeit von Lösungen und Technologien sichergestellt werden, eine breite Wissensbasis zur Systemtransition bei relevanten Akteuren geschaffen werden sowie konkrete Entwicklungsimpulse in ausgewählten Akteursgruppen der Energiewende und Technologie-Anwendungsbereichen erzielt werden. Österreichische Akteure sollen von der Energie-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungskreisläufen teilhaben. Dazu braucht es exzellente Forscher:innen und innovative Lösungsanbieter:innen, die an der Entwicklung und Demonstration von Lösungen arbeiten, sowohl in Österreich als auch in transnationalen und europäischen Initiativen. Die strategische Kompetenz für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Energieinnovation in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung soll weiterentwickelt werden sowie ein Beitrag zur Technologiesouveränität Europas geleistet werden. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. Produktionsprozesse und Materialien; Wasserstoff & erneuerbare Gase inkl. Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCUS); Systemdesign und -betrieb von flexiblen, integrierten Energiesystemen; Digitale Transformation für die Energiewende; Effiziente Energieanwendung inkl. Umwandlung Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Entwicklung von transformativen FTI-Initiativen für die zielsichere und beschleunigte Energiewende in Österreich. Im Fokus steht nicht die Demonstration von einzelnen Technologien und Lösungen, sondern die Transformation in Richtung umfassender, integrierter Lösungen für spezifische Anwendungsbereiche, Branchen oder Infrastrukturen. Durch die gezielte Aktivierung, Zusammenführung und Qualifizierung von Akteuren werden umfassende, anwendergetriebene und umsetzungsnahe FTI-Aktivitäten vorbereitet und initiiert, die eine spezifische Problemstellung in der österreichischen Energiewende adressieren („Innovation Bottleneck“). Typischerweise stellen entstehende Projekte zu ein und derselben Problemstellung in ihrer Gesamtheit eine österreichweite In-novationsinitiative dar und werden gesamthaft begleitet und ausgewertet (z.B. „100% Erneuerbare Energie Reallabore“). Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen und zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Gender Diversity und Diversität der in der Energiewende engagierten Menschen; Aufbau von hochqualifizierten Personalkapazitäten, insbesondere von Forscher:innen für die Energiewende BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066067.html
Tirol
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Ergänzende Beratungsförderungen
Gefördert werden qualifizierte Beratungsleistungen zu den Themen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Mobilitätsmanagement, Lokale Agenda 21. Das Förderangebot richtet sich an einen Kreis von Förderwerbern, die nicht in den Genuss einer Förderung über das Tiroler Energie- und Umweltprogramm "ecotirol" kommen. Konkret werden Schulen unterstützt, ferner Privatzimmervermieter (da sie keine Unternehmen im Sinne des Gewerberechts sind und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftskammer fallen) sowie aktuell die Evangelische Kirche. Sollten sich weitere Interessenten melden, die weder von der Wirtschaftskammer noch von der Energie Tirol angesprochen werden, besteht die Bereitschaft, über diese Förderschiene eine Beratungsförderung zu eröffnen.
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1037589 Ergänzende Beratungsförderungen Tirol Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden qualifizierte Beratungsleistungen zu den Themen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Mobilitätsmanagement, Lokale Agenda 21. Das Förderangebot richtet sich an einen Kreis von Förderwerbern, die nicht in den Genuss einer Förderung über das Tiroler Energie- und Umweltprogramm "ecotirol" kommen. Konkret werden Schulen unterstützt, ferner Privatzimmervermieter (da sie keine Unternehmen im Sinne des Gewerberechts sind und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftskammer fallen) sowie aktuell die Evangelische Kirche. Sollten sich weitere Interessenten melden, die weder von der Wirtschaftskammer noch von der Energie Tirol angesprochen werden, besteht die Bereitschaft, über diese Förderschiene eine Beratungsförderung zu eröffnen. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1037589.html
Niederösterreich
PrivatpersonÖffentliche Einrichtung
Erhaltung Baukulturerbe Kellergasse in NÖ
Die Kellergassen stellen ein bedeutungsvolles Baukulturerbe dar. Diese zu erhalten ist eine wichtige baukulturelle Aufgabe des Landes NÖ. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Kellerobjekte in seiner Schlichtheit, Ursprünglichkeit und als Bestandteil des Ensembles Kellergasse.Die Kellergassen sind aufgrund ihrer Nutzungsänderungen immer rascheren baulichen Veränderungen unterworfen. Um ein nachhaltiges, attraktives und authentisches Erscheinungsbild beizubehalten, will das Land Ziele definierendie: Der traditionellen Baukultur eine respektvolle Werthaltung entgegenbringen.Die historisch gewachsene Kellergasse in ihrem bekannten Erscheinungsbild angemessen und sensibel bewahren (oder weiterentwickeln).Den Bautypus erhalten sowie die historischen Baudetails bewahren bzw. wiederherstellen.Wesentliche landschaftstypische Sichtachsen und Blickbezüge gewährleisten. Die Förderung soll helfen die überlieferten Strukturen zu bewahren, die bauliche Erscheinungsform zu erhalten, sensibel weiter zu entwickeln und die kulturelle Bautradition der Kellergasse wieder in Erinnerung rufen.
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1079615 Erhaltung Baukulturerbe Kellergasse in NÖ Niederösterreich Privatperson,Öffentliche Einrichtung Die Kellergassen stellen ein bedeutungsvolles Baukulturerbe dar. Diese zu erhalten ist eine wichtige baukulturelle Aufgabe des Landes NÖ. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Kellerobjekte in seiner Schlichtheit, Ursprünglichkeit und als Bestandteil des Ensembles Kellergasse.Die Kellergassen sind aufgrund ihrer Nutzungsänderungen immer rascheren baulichen Veränderungen unterworfen. Um ein nachhaltiges, attraktives und authentisches Erscheinungsbild beizubehalten, will das Land Ziele definierendie: Der traditionellen Baukultur eine respektvolle Werthaltung entgegenbringen.Die historisch gewachsene Kellergasse in ihrem bekannten Erscheinungsbild angemessen und sensibel bewahren (oder weiterentwickeln).Den Bautypus erhalten sowie die historischen Baudetails bewahren bzw. wiederherstellen.Wesentliche landschaftstypische Sichtachsen und Blickbezüge gewährleisten. Die Förderung soll helfen die überlieferten Strukturen zu bewahren, die bauliche Erscheinungsform zu erhalten, sensibel weiter zu entwickeln und die kulturelle Bautradition der Kellergasse wieder in Erinnerung rufen. Abteilung Allgemeiner Baudienst Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst (BD1) 08.10.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1079615.html
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Erhöhung des Wohnkomforts - Investitionszuschuss
Für Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in Mehrwohnungshäusern können Investitionsbeiträge bis zu max. 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Förderung ist mit einem Beitrag von 70 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume begrenzt. Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden: Barrierefreie Umgestaltung von allgemeinen Teilen des Hauses Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen Neugestaltung des Hofes Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen Haustechnische Verbesserungen (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen) Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Bewohner:innen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen Sonnenschutz zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung (bauphysikalischer Nachweis erforderlich) Verbesserung der Luftqualität in Wohnräumen: Kontrollierte Wohnraumbe- und -entlüftung mit Wärmerückgewinnung.
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1054741 Erhöhung des Wohnkomforts - Investitionszuschuss Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Für Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts in Mehrwohnungshäusern können Investitionsbeiträge bis zu max. 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen gewährt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Förderung ist mit einem Beitrag von 70 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungen und Geschäftsräume begrenzt. Folgende Sanierungsmaßnahmen können gefördert werden: Barrierefreie Umgestaltung von allgemeinen Teilen des Hauses Schaffung von Gemeinschaftsräumen bzw. -freiräumen Schaffung von Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen Neugestaltung des Hofes Schaffung von wohnungszugeordneten Freiflächen Haustechnische Verbesserungen (z.B. Einbau von Gegensprechanlagen, Telekommunikationseinrichtungen) Verbesserung des Schallschutzes zw. Wohneinheiten, zw. Wohnungen und allgemeinen Teilen des Hauses, Schallschutzwand Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Bewohner:innen nach aktuellem Stand der Technik wie z.B. Brandrauchentlüftungsanlagen, Absturzsicherungen Trinkwasserversorgung: Einbau von Drucksteigerungsanlagen Sonnenschutz zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung (bauphysikalischer Nachweis erforderlich) Verbesserung der Luftqualität in Wohnräumen: Kontrollierte Wohnraumbe- und -entlüftung mit Wärmerückgewinnung. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.05.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054741.html

PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen

Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert:

  • Förderungen zur effizienten Energienutzung für Privatpersonen sowie Betriebe
  • Förderungen zum Ausbau Erneuerbarer Energieträger wie z.B. Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, Biogasanlagen
  • Förderungen für Heizungsumstellungen bzw. für den Anschluss an die Fernwärme
  • Thermische Gebäudesanierungen (z.B. Einbau von Dämmungen)
  • Bewusstseinsbildungen und Beratungen zum Thema Energiesparen
1064534 Erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert: Förderungen zur effizienten Energienutzung für Privatpersonen sowie Betriebe Förderungen zum Ausbau Erneuerbarer Energieträger wie z.B. Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen, Biogasanlagen Förderungen für Heizungsumstellungen bzw. für den Anschluss an die Fernwärme Thermische Gebäudesanierungen (z.B. Einbau von Dämmungen) Bewusstseinsbildungen und Beratungen zum Thema Energiesparen Purkersdorf ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064534.html
Wien
UnternehmenNon Profit-Organisation
Errichtung von Eigentumswohnungen - Förderdarlehen für Energieeffizienz, Kredit

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Eigentumswohnhäusern (Hauptförderung) gewährt werden.

Für Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien kann ein Förderdarlehen gewährt werden.

1064302 Errichtung von Eigentumswohnungen - Förderdarlehen für Energieeffizienz, Kredit Wien Unternehmen,Non Profit-Organisation Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Eigentumswohnhäusern (Hauptförderung) gewährt werden. Für Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien kann ein Förderdarlehen gewährt werden. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 23.06.2022 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064302.html
Wien
UnternehmenNon Profit-Organisation
Errichtung von Mietwohnungen/Heimplätzen - Förderdarlehen für Energieeffizienz, Kredit

Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Mietwohnungen und Heimplätzen (Hauptförderung) gewährt werden.

Für Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien kann ein Förderdarlehen gewährt werden.

1064310 Errichtung von Mietwohnungen/Heimplätzen - Förderdarlehen für Energieeffizienz, Kredit Wien Unternehmen,Non Profit-Organisation Diese Förderung kann nur in Kombination mit einer Darlehensförderung zur Errichtung von Mietwohnungen und Heimplätzen (Hauptförderung) gewährt werden. Für Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien kann ein Förderdarlehen gewährt werden. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 23.06.2022 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1064310.html
Burgenland
Unternehmen
Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben
Die Förderung zielt auf innovative und technologie­orientierte Produktionen und Dienst­leistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit ab. Sie dient der Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit, der nachhaltigen Schaffung und Erhaltung von Arbeits­plätzen und der Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschafts­wachstums. Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversi­fi­zierung der Wirtschafts­­tätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können beispiel­sweise Maschinen und technische Anlagen, Büro- und Geschäfts­­ausstattung, Baukosten oder immaterielle Kosten wie Software oder Lizenzen sein.
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30 Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben Burgenland Unternehmen Die Förderung zielt auf innovative und technologie­orientierte Produktionen und Dienst­leistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit ab. Sie dient der Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit, der nachhaltigen Schaffung und Erhaltung von Arbeits­plätzen und der Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschafts­wachstums. Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversi­fi­zierung der Wirtschafts­­tätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können beispiel­sweise Maschinen und technische Anlagen, Büro- und Geschäfts­­ausstattung, Baukosten oder immaterielle Kosten wie Software oder Lizenzen sein. Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://wirtschaftsagentur-burgenland.at/foerderung/errichtung-erweiterung-und-modernisierung-von-betrieben/
Vorarlberg
Unternehmen
Erst-Zertifizierung zum Österreichischen Umweltzeichen Förderung der Beratung mit 50 EUR pro Beratungsstunde zur Begleitung der Erst-Zertifzierung zu Umweltzeichen Produkte, UZ Tourismus, EU-Ecolabel, UZ Meetings/Events, UZ Rechenzentrum. 54 Erst-Zertifizierung zum Österreichischen Umweltzeichen Vorarlberg Unternehmen Förderung der Beratung mit 50 EUR pro Beratungsstunde zur Begleitung der Erst-Zertifzierung zu Umweltzeichen Produkte, UZ Tourismus, EU-Ecolabel, UZ Meetings/Events, UZ Rechenzentrum. Land Vorarlberg; Klima- und Energiefonds Energieinstitut Vorarlberg 24.05.2019 31.12.2030 ACTIVE https://www.energieinstitut.at/unternehmen/beratung-und-begleitung/zertifizierungen-im-umwelt-und-nachhaltigkeitsmanagement/erst-zertifizierung-zum-oesterreichischen-umweltzeichen
Wien
Privatperson
Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Eigenheime - Zuschuss

Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Einfamilienhäuser bzw. in Höhe von bis zu 1.500 Euro für Zweifamilienhäuser, maximal jedoch für 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten, gewährt werden.

1054782 Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Eigenheime - Zuschuss Wien Privatperson Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Einfamilienhäuser bzw. in Höhe von bis zu 1.500 Euro für Zweifamilienhäuser, maximal jedoch für 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten, gewährt werden. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054782.html
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Mehrwohnungshäuser - Zuschuss

Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Mehrwohnungshäuser kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro maximal jedoch für 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

Im Falle einer Umsetzung im Zuge einer geförderten Sanierung wird die für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes gewährte Förderung auf die Sanierungsförderung angerechnet.

1054774 Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Mehrwohnungshäuser - Zuschuss Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für Mehrwohnungshäuser kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro maximal jedoch für 50 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden. Im Falle einer Umsetzung im Zuge einer geförderten Sanierung wird die für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes gewährte Förderung auf die Sanierungsförderung angerechnet. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.05.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054774.html
Europäische Union
Unternehmen
European Circular Bioeconomy Fund (ECBF)
As the first private venture capital impact fund exclusively dedicated to the (circular-) bioeconomy, ECBF aims to catalyze the transition towards a sustainable future. The fund ist investing EUR 300m in growth-stage companies with high potential for innovation, favorable returns, and sustainable impact. ECBF invests in technologies, products, processes, business models and newly emerging value chains linked to biobased products derived from renewable resources. Targeted industry sectors are Ag- and food, forestry, blue economy, industrial biotech, bio-based chemicals and materials, packaging, personal & home care, construction, textiles and others.
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44 European Circular Bioeconomy Fund (ECBF) Europäische Union Unternehmen As the first private venture capital impact fund exclusively dedicated to the (circular-) bioeconomy, ECBF aims to catalyze the transition towards a sustainable future. The fund ist investing EUR 300m in growth-stage companies with high potential for innovation, favorable returns, and sustainable impact. ECBF invests in technologies, products, processes, business models and newly emerging value chains linked to biobased products derived from renewable resources. Targeted industry sectors are Ag- and food, forestry, blue economy, industrial biotech, bio-based chemicals and materials, packaging, personal & home care, construction, textiles and others. ECBF Management GmbH anchored by European Union and European Investment Bank; Supported by Hauck Aufhäuser Lampe ECBF Management GmbH 01.01.2020 31.12.2030 ACTIVE https://www.ecbf.vc/
Österreich
Unternehmen
FTI-Initiative für die Transformation der Industrie
Mit dieser FTI-Initiative für die Transformation der Industrie sollen technologische Lösungen für die produzierende Industrie entwickelt werden, welche treibhausgasemittierende Technologien und Anlagen ersetzen. Es soll anhand von Vorzeigeprojekten der Nachweis erbracht werden, dass klimaneutrale industrielle Produktion mit Innovationen Made in Austria technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die gefundenen Lösungen sollen als Modelle für eine breite Umsetzung dienen. Diese FTI-Initiative ist Teil der umfassenden Klima- und Transformationsoffensive – Transformation der Industrie des fördergebenden Ressorts. Das Gesamtbudget für diese FTI-Initiative, dotiert aus Mitteln des BMK, beträgt 240 Mio. Euro bis 2026. Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie setzt sich zum Ziel, die produzierende Industrie (Eisen, Stahl, Chemie, Zement, Papier, …) in Österreich bis 2030 bei der Entwicklung und Erprobung von Innovationen zur dauerhaften Reduktion prozessinduzierter THG-Emissionen unter Berücksichtigung der Kreislauffähigkeit zu unterstützen. Im Fokus der Förderung stehen prototypische Anwendungen mit einem hohen Innovations- und Demonstrationscharakter, die in Projektverbünden mit signifikanter Beteiligung der Industrie (Branchen, Standorte, Technologiepfade, Wertschöpfungsketten) weiterentwickelt und modellhaft eingesetzt werden. Mit dieser FTI-Initiative sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen der österreichischen Industrie in den genannten Sektoren um 500.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduziert werden.
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1062769 FTI-Initiative für die Transformation der Industrie Österreich Unternehmen Mit dieser FTI-Initiative für die Transformation der Industrie sollen technologische Lösungen für die produzierende Industrie entwickelt werden, welche treibhausgasemittierende Technologien und Anlagen ersetzen. Es soll anhand von Vorzeigeprojekten der Nachweis erbracht werden, dass klimaneutrale industrielle Produktion mit Innovationen Made in Austria technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die gefundenen Lösungen sollen als Modelle für eine breite Umsetzung dienen. Diese FTI-Initiative ist Teil der umfassenden Klima- und Transformationsoffensive – Transformation der Industrie des fördergebenden Ressorts. Das Gesamtbudget für diese FTI-Initiative, dotiert aus Mitteln des BMK, beträgt 240 Mio. Euro bis 2026. Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie setzt sich zum Ziel, die produzierende Industrie (Eisen, Stahl, Chemie, Zement, Papier, …) in Österreich bis 2030 bei der Entwicklung und Erprobung von Innovationen zur dauerhaften Reduktion prozessinduzierter THG-Emissionen unter Berücksichtigung der Kreislauffähigkeit zu unterstützen. Im Fokus der Förderung stehen prototypische Anwendungen mit einem hohen Innovations- und Demonstrationscharakter, die in Projektverbünden mit signifikanter Beteiligung der Industrie (Branchen, Standorte, Technologiepfade, Wertschöpfungsketten) weiterentwickelt und modellhaft eingesetzt werden. Mit dieser FTI-Initiative sollen die jährlichen Treibhausgasemissionen der österreichischen Industrie in den genannten Sektoren um 500.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduziert werden. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 19.05.2023 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062769.html
Burgenland
Öffentliche Einrichtung
Forschung, Technologieentwicklung, Innovation Die Förderung zielt auf den Aufbau und die Entwicklung von zukunftsweisenden Forschungsfeldern der burgenländischen Forschungseinrichtungen ab. Netzwerkaufbau, die Abwicklung von gemeinsamen Forschungsprojekten, die Entwicklung von Kooperationen und Synergien zwischen den Fachhochschulen bzw. diesbezüglichen burgenländischen Forschungseinrichtungen sollen zum Kompetenzaufbau und zur Stärkung des Standortes Burgenland beitragen. 31 Forschung, Technologieentwicklung, Innovation Burgenland Öffentliche Einrichtung Die Förderung zielt auf den Aufbau und die Entwicklung von zukunftsweisenden Forschungsfeldern der burgenländischen Forschungseinrichtungen ab. Netzwerkaufbau, die Abwicklung von gemeinsamen Forschungsprojekten, die Entwicklung von Kooperationen und Synergien zwischen den Fachhochschulen bzw. diesbezüglichen burgenländischen Forschungseinrichtungen sollen zum Kompetenzaufbau und zur Stärkung des Standortes Burgenland beitragen. Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH 01.01.2021 31.12.2026 ACTIVE https://wirtschaftsagentur-burgenland.at/foerderung/forschung-technologientwicklung-innovation/
Burgenland
Unternehmen
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Ziel des Programms ist die Förderung industrieller und experimenteller Forschung und Entwicklung, die Steigerung der Forschungs­quote im Burgenland, die Stärkung der Innovations­kraft von Unternehmen, die Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit, die nachhaltige Schaffung von hoch­qualifizierten Arbeitsplätzen und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschafts­wachstums. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungs­projekte, die eine Kreation und Vermarktung neuer Produkte, Verfahren oder Dienst­leistungen hervor­bringen.
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32 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Burgenland Unternehmen Ziel des Programms ist die Förderung industrieller und experimenteller Forschung und Entwicklung, die Steigerung der Forschungs­quote im Burgenland, die Stärkung der Innovations­kraft von Unternehmen, die Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit, die nachhaltige Schaffung von hoch­qualifizierten Arbeitsplätzen und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschafts­wachstums. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungs­projekte, die eine Kreation und Vermarktung neuer Produkte, Verfahren oder Dienst­leistungen hervor­bringen. Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://wirtschaftsagentur-burgenland.at/foerderung/forschungs-und-entwicklungsvorhaben/
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Forschungsmaßnahmen und Forschungsanlage zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“
Forschung und Entwicklung zur Erzeugung und Anwendung von Gas (SNG), Wasserstoff und FT-Treibstoffen aus nachhaltiger Biomasse und biogenen Reststoffen der Land- und Forstwirtschaft als Beitrag zur Dekarbonisierung des Energie- und Wirtschaftssystems Anschaffung, der Aufbau und die kooperative Nutzung von Forschungsinfrastrukturen zur Herstellung von Diesel (Fischer-Tropsch-Verfahren), Gas und Wasserstoff aus Biomasse der Land- und Forstwirtschaft für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen
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1054378 Forschungsmaßnahmen und Forschungsanlage zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Forschung und Entwicklung zur Erzeugung und Anwendung von Gas (SNG), Wasserstoff und FT-Treibstoffen aus nachhaltiger Biomasse und biogenen Reststoffen der Land- und Forstwirtschaft als Beitrag zur Dekarbonisierung des Energie- und Wirtschaftssystems Anschaffung, der Aufbau und die kooperative Nutzung von Forschungsinfrastrukturen zur Herstellung von Diesel (Fischer-Tropsch-Verfahren), Gas und Wasserstoff aus Biomasse der Land- und Forstwirtschaft für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III 5 österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.07.2021 31.01.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054378.html
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung "Bibliothek der Dinge"

Mit der Förderung "Bibliothek der Dinge" soll im Sinne der Ressourcenschonung ein Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in NÖ Gemeinden und Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.

1074707 Förderung "Bibliothek der Dinge" Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit der Förderung "Bibliothek der Dinge" soll im Sinne der Ressourcenschonung ein Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in NÖ Gemeinden und Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 01.03.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074707.html
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung "Regionale Abfallvermeidungskonzepte"

Mit der Förderung "Regionale Abfallvermeidungskonzepte" soll eine systematische Reduzierung von Abfällen in Gemeinden und Regionen unterstützt und ein Beitrag zur Ressourcenschonung forciert werden.

Gefördert wird dabei die erstmalige Erstellung eines regionalen Abfallvermeidungskonzepts.

1074723 Förderung "Regionale Abfallvermeidungskonzepte" Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit der Förderung "Regionale Abfallvermeidungskonzepte" soll eine systematische Reduzierung von Abfällen in Gemeinden und Regionen unterstützt und ein Beitrag zur Ressourcenschonung forciert werden. Gefördert wird dabei die erstmalige Erstellung eines regionalen Abfallvermeidungskonzepts. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 01.03.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074723.html
Burgenland
PrivatpersonNon Profit-Organisation
Förderung "a sauberes Festl"
Die Initiative „a sauberes Festl“ dient der Förderung nachhaltiger Vereinsfeste im Burgenland. „Abfall vermeiden – Ressourcen schonen – Regionalität leben – ökologisch feiern“ stehen dabei im Mittelpunkt. Im Rahmen dieser Initiative können Vereine bzw. nicht gewinnorientierte Personengemeinschaften ihre Veranstaltungen auszeichnen lassen und eine entsprechende Förderung erhalten. Diese reichen von der Verwendung von Mehrweggeschirr, dem Angebot von Lebensmitteln von regionalen Produzenten über die Trennung des Mülls bis hin zur Verfügungstellung von Fahrradabstellplätzen. Daneben wird ein Verleih von Mehrwegbechern angeboten und wird mit einem finanziellen Beitrag zu den Servicekosten, die für die Zurverfügungstellung der Mehrwegbecher anfallen gefördert. Ziel ist es, so einerseits das Bewusstsein für Umweltschutz und nachhaltige Lebensweisen zu stärken und andererseits nachhaltiges Handeln entsprechend zu unterstützen.
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1077064 Förderung "a sauberes Festl" Burgenland Privatperson,Non Profit-Organisation Die Initiative „a sauberes Festl“ dient der Förderung nachhaltiger Vereinsfeste im Burgenland. „Abfall vermeiden – Ressourcen schonen – Regionalität leben – ökologisch feiern“ stehen dabei im Mittelpunkt. Im Rahmen dieser Initiative können Vereine bzw. nicht gewinnorientierte Personengemeinschaften ihre Veranstaltungen auszeichnen lassen und eine entsprechende Förderung erhalten. Diese reichen von der Verwendung von Mehrweggeschirr, dem Angebot von Lebensmitteln von regionalen Produzenten über die Trennung des Mülls bis hin zur Verfügungstellung von Fahrradabstellplätzen. Daneben wird ein Verleih von Mehrwegbechern angeboten und wird mit einem finanziellen Beitrag zu den Servicekosten, die für die Zurverfügungstellung der Mehrwegbecher anfallen gefördert. Ziel ist es, so einerseits das Bewusstsein für Umweltschutz und nachhaltige Lebensweisen zu stärken und andererseits nachhaltiges Handeln entsprechend zu unterstützen. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2015 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077064.html
Vorarlberg
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung Baukulturelles Erbe - Denkmalpflege

Gegenstand der Förderung von Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes, insbesondere zu dessen Erschließung, sind Denkmalerhaltungsmaßnahmen, sonstige Projekte zur Pflege des baukulturelle Erbes, Maßnahmen der Altstadterhaltung und Ortsbildpflege sowie sonstige Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes.

1031095 Förderung Baukulturelles Erbe - Denkmalpflege Vorarlberg Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gegenstand der Förderung von Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes, insbesondere zu dessen Erschließung, sind Denkmalerhaltungsmaßnahmen, sonstige Projekte zur Pflege des baukulturelle Erbes, Maßnahmen der Altstadterhaltung und Ortsbildpflege sowie sonstige Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes. Land Vorarlberg, Abteilung Kultur (IIc) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031095.html
Vorarlberg
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung Bauliche Kulturgüter
Förderung der Restaurierung baulicher Kulturgüter, ausgenommen Natursteinmauern, außerhalb von Schutzgebieten im Sinne des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Bauliche Kulturgüter sind Gebäude von historischer bzw. orts- und landschaftsbildlicher Bedeutung (z.B. bäuerliche Anwesen, Heuhütten, Holzschindelbedachungen), talschaftstypische Holzzäunungen, Kleinobjekte (z.B. Kapellen, Bildstöcke, Weg- und Feldkreuze, Gedenktafeln), Historische Weganlagen (z.B. alte Alp- und Maisäßwege, Kirch- bzw. Messwege) sowie (neue) „Kulturwegprojekte“ bei Einbeziehung in das örtliche oder regionale Wanderwegnetz.
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1031103 Förderung Bauliche Kulturgüter Vorarlberg Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderung der Restaurierung baulicher Kulturgüter, ausgenommen Natursteinmauern, außerhalb von Schutzgebieten im Sinne des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Bauliche Kulturgüter sind Gebäude von historischer bzw. orts- und landschaftsbildlicher Bedeutung (z.B. bäuerliche Anwesen, Heuhütten, Holzschindelbedachungen), talschaftstypische Holzzäunungen, Kleinobjekte (z.B. Kapellen, Bildstöcke, Weg- und Feldkreuze, Gedenktafeln), Historische Weganlagen (z.B. alte Alp- und Maisäßwege, Kirch- bzw. Messwege) sowie (neue) „Kulturwegprojekte“ bei Einbeziehung in das örtliche oder regionale Wanderwegnetz. Land Vorarlberg, Abteilung Kultur (IIc) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031103.html
Salzburg
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung Denkmalpflege und Erhalt des kulturellen Erbes

Förderung der Substanzerhaltung von sakralen oder profanen historisch wertvollen oder volkskundlich bedeutenden Bauten (Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlösser, Bürgerhäuser, Bauernhäuser etc.) sowie von Kleindenkmälern (Bildstöcke, Getreidekästen, Mühlen, Wegkreuze etc.) und von deren kunsthistorischen Ausstattungsobjekten (Skulpturen, Bilder, historische Orgeln etc.).

1018068 Förderung Denkmalpflege und Erhalt des kulturellen Erbes Salzburg Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderung der Substanzerhaltung von sakralen oder profanen historisch wertvollen oder volkskundlich bedeutenden Bauten (Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlösser, Bürgerhäuser, Bauernhäuser etc.) sowie von Kleindenkmälern (Bildstöcke, Getreidekästen, Mühlen, Wegkreuze etc.) und von deren kunsthistorischen Ausstattungsobjekten (Skulpturen, Bilder, historische Orgeln etc.). Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/03: Volkskultur, kulturelles Erbe und Regionalmuseen 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1018068.html
Vorarlberg
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung Museen

Die Landesregierung fördert und begleitet die Vorarlberger Museen im Zuge ihrer Entwicklung und Qualitätssicherung. Besonderes Augenmerk wird auf einvernehmlich erarbeitete Projekte gelegt. Dazu zählen u.a. Förderung Errichtungs- und Erhaltungskosten für Vorarlberger Museen. Darunter fallen Förderungen für bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Sammlungserweiterung, Veranstaltungen, Ausstellungen etc.

1030964 Förderung Museen Vorarlberg Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Landesregierung fördert und begleitet die Vorarlberger Museen im Zuge ihrer Entwicklung und Qualitätssicherung. Besonderes Augenmerk wird auf einvernehmlich erarbeitete Projekte gelegt. Dazu zählen u.a. Förderung Errichtungs- und Erhaltungskosten für Vorarlberger Museen. Darunter fallen Förderungen für bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Sammlungserweiterung, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. Land Vorarlberg, Abteilung Kultur (IIc) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030964.html
Vorarlberg
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung Sportinfrastruktur

Förderung an Gemeinden und gemeinnützige Organisation zur Errichtung oder Sanierung von Sportstätten.

1009125 Förderung Sportinfrastruktur Vorarlberg Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderung an Gemeinden und gemeinnützige Organisation zur Errichtung oder Sanierung von Sportstätten. Land Vorarlberg, Abteilung Gesundheit und Sport (IVb) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1009125.html
Niederösterreich
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung Sportinfrastruktur - Sportanlagen

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für die Errichtung, Erweiterung, den Umbau und die Sanierung von Sportanlagen in Niederösterreich, einschließlich von Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind.

1044262 Förderung Sportinfrastruktur - Sportanlagen Niederösterreich Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für die Errichtung, Erweiterung, den Umbau und die Sanierung von Sportanlagen in Niederösterreich, einschließlich von Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport, WST5 01.01.2019 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044262.html
Burgenland
Non Profit-Organisation
Förderung VCÖ-Mobilitätspreis Burgenland

Landesbeitrag zur Organisation und Umsetzung des Projekt "Mobilitätspreis Burgenland" durch den Verkehrsclub Österreich (VCÖ).

Der VCÖ-Mobilitätspreis Burgenland ist eine regionale Auszeichnung, die im Rahmen des österreichweiten Wettbewerbs verliehen wird und Projekte im Burgenland prämiert, die zur Verbesserung der Personenmobilität oder des Gütertransports in Bezug auf Umweltverträglichkeit, Gesundheit und Effizienz beitragen.

1073923 Förderung VCÖ-Mobilitätspreis Burgenland Burgenland Non Profit-Organisation Landesbeitrag zur Organisation und Umsetzung des Projekt "Mobilitätspreis Burgenland" durch den Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Der VCÖ-Mobilitätspreis Burgenland ist eine regionale Auszeichnung, die im Rahmen des österreichweiten Wettbewerbs verliehen wird und Projekte im Burgenland prämiert, die zur Verbesserung der Personenmobilität oder des Gütertransports in Bezug auf Umweltverträglichkeit, Gesundheit und Effizienz beitragen. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073923.html
Vorarlberg
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung baulicher Maßnahmen betreffend KBBE mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Förderungen für bauliche Maßnahmen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Form von Neu- oder Erweiterungsbauten sowie Ankauf von Gebäuden, Adaptierungen, Sanierungen und für die Schaffung von Voraussetzungen zur ganztägigen Führung bestehender Gruppen.

1045012 Förderung baulicher Maßnahmen betreffend KBBE mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen Vorarlberg Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Förderungen für bauliche Maßnahmen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Form von Neu- oder Erweiterungsbauten sowie Ankauf von Gebäuden, Adaptierungen, Sanierungen und für die Schaffung von Voraussetzungen zur ganztägigen Führung bestehender Gruppen. Land Vorarlberg, Abteilung Bildung und Gesellschaft (IIa) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2020 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1045012.html
Salzburg
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung baulicher Maßnahmen für wissenschaftliche Einrichtungen

Finanzielle Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung oder Sanierung von baulicher Infrastruktur wissenschaftlicher Einrichtungen

1011204 Förderung baulicher Maßnahmen für wissenschaftliche Einrichtungen Salzburg Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Finanzielle Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung oder Sanierung von baulicher Infrastruktur wissenschaftlicher Einrichtungen Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden; Referat 1/02: Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung 06.06.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011204.html
Tirol
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung der Abfallwirtschaft in Tirol

Die Abteilung Umweltschutz fördert im Bereich Abfallwirtschaft Maßnahmen und Projekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Abfallvermeidung, Umweltbildung, Altkleidersammlung o.ä.

1015239 Förderung der Abfallwirtschaft in Tirol Tirol Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Abteilung Umweltschutz fördert im Bereich Abfallwirtschaft Maßnahmen und Projekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Abfallvermeidung, Umweltbildung, Altkleidersammlung o.ä. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Umweltschutz 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015239.html
Burgenland
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung der Denkmal- und Ortsbildpflege

Gefördert werden der Erhalt und die Sanierung von profanen und sakralen Baudenkmälern, Burgen, Schlössern, Kirchen und denkmalgeschützten Privatgebäuden.

1014604 Förderung der Denkmal- und Ortsbildpflege Burgenland Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden der Erhalt und die Sanierung von profanen und sakralen Baudenkmälern, Burgen, Schlössern, Kirchen und denkmalgeschützten Privatgebäuden. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014604.html
Niederösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung der Denkmalpflege
In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zur Sanierung/Restaurierung von Denkmalen angesucht werden. Als Denkmale gelten Objekte, die nach Denkmalschutzgesetz (BGBl.Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 170/1999) unter Schutz gestellt sind. Dies können Burgen, Schlösser, Stifte aber auch Häuser, Marterln oder Industriebauten sein. Die Sanierung und Restaurierung muss im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt als verantwortlicher Behörde durchgeführt werden. Ein Ansuchen zur Unterstützung aus Mitteln des Landes Niederösterreich muss noch vor Baubeginn an die Abteilung Kunst und Kultur gerichtet werden.
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1031756 Förderung der Denkmalpflege Niederösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zur Sanierung/Restaurierung von Denkmalen angesucht werden. Als Denkmale gelten Objekte, die nach Denkmalschutzgesetz (BGBl.Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 170/1999) unter Schutz gestellt sind. Dies können Burgen, Schlösser, Stifte aber auch Häuser, Marterln oder Industriebauten sein. Die Sanierung und Restaurierung muss im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt als verantwortlicher Behörde durchgeführt werden. Ein Ansuchen zur Unterstützung aus Mitteln des Landes Niederösterreich muss noch vor Baubeginn an die Abteilung Kunst und Kultur gerichtet werden. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1 Land Niederösterreich 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031756.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung der Dorf- & Stadtentwicklung - Mittel für Planungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen
Das Land Oö fördert im Rahmen des Programms Dorf- & Stadtentwicklung die Erneuerung, Weiterentwicklung und Erhaltung der Dörfer und Städte in ihrer Funktion als Wirtschafts-, Wohn-, Erholungs-, Kultur- und Sozialraum. Zu den förderbaren Maßnahmen zählen: Öffentlichkeitsarbeit und Projektmanagement. Moderation und Projektbegleitung. Dorf- & Stadtentwicklungskonzept (Gestaltungs- oder Grünraumkonzept inkl. Planungskosten). Starthilfe für Dorf- & Stadtentwicklungsvereine. Gestaltung von Straßenräumen, Wegen und Plätzen bei komunalen Bauvorhaben und bei solchen Flächen im Privatbesitz, die für den öffentlichen Platz- und Straßenraum wirksam sind. Landschafts- und Grünraumgestaltungen. Dorf- & Stadtentwicklungsprojekte zur Belebung der Ortskerne. Förderung der Sanierung historisch wertvoller Gebäude. Förderwerber sind Gemeinden, Vereine, Pfarren und private Rechtsträger. Förderwerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sein. Sie dürfen nicht mehr als 9 Vollzeitarbeitnehmer am Betriebsstandort beschäftigen und nicht mehr als 3 Betriebsstandorte führen.
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1026566 Förderung der Dorf- & Stadtentwicklung - Mittel für Planungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Oö fördert im Rahmen des Programms Dorf- & Stadtentwicklung die Erneuerung, Weiterentwicklung und Erhaltung der Dörfer und Städte in ihrer Funktion als Wirtschafts-, Wohn-, Erholungs-, Kultur- und Sozialraum. Zu den förderbaren Maßnahmen zählen: Öffentlichkeitsarbeit und Projektmanagement. Moderation und Projektbegleitung. Dorf- & Stadtentwicklungskonzept (Gestaltungs- oder Grünraumkonzept inkl. Planungskosten). Starthilfe für Dorf- & Stadtentwicklungsvereine. Gestaltung von Straßenräumen, Wegen und Plätzen bei komunalen Bauvorhaben und bei solchen Flächen im Privatbesitz, die für den öffentlichen Platz- und Straßenraum wirksam sind. Landschafts- und Grünraumgestaltungen. Dorf- & Stadtentwicklungsprojekte zur Belebung der Ortskerne. Förderung der Sanierung historisch wertvoller Gebäude. Förderwerber sind Gemeinden, Vereine, Pfarren und private Rechtsträger. Förderwerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sein. Sie dürfen nicht mehr als 9 Vollzeitarbeitnehmer am Betriebsstandort beschäftigen und nicht mehr als 3 Betriebsstandorte führen. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung/Dorf- & Stadtentwicklung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung 10.12.2012 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1026566.html
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung der Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens
Die Stadt Wien Kultur fördert stadtbildpflegerische Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung: Der Außenerscheinung von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen Der Außenerscheinung von Gebäuden, die in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen Von Objekten der “Kunst am Bau“. Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind. Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt. Darüber hinaus können folgende Arbeiten gefördert werden: In öffentlich zugänglichen Innenhöfen An historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten An historischen Geschäftsportalen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Subvention) zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen.
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1029198 Förderung der Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Stadt Wien Kultur fördert stadtbildpflegerische Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung: Der Außenerscheinung von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen Der Außenerscheinung von Gebäuden, die in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen Von Objekten der “Kunst am Bau“. Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind. Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt. Darüber hinaus können folgende Arbeiten gefördert werden: In öffentlich zugänglichen Innenhöfen An historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten An historischen Geschäftsportalen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Subvention) zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen. Stadt Wien Kultur (Magistratsabteilung 7) Stadt Wien Kultur (Magistratsabteilung 7) 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029198.html
Tirol
Öffentliche Einrichtung
Förderung der Kosten und Mehrkosten gemäß § 34 ff SOG 2021
Das Land Tirol gewährt den Gemeinden als Träger von Privatrechten gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021 – SOG 2021, LGBl. Nr. 124/2020 idgF., Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Erklärung zu charakteristischen Gebäuden, zu den Kosten der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Erklärung zu geschützten Zonen oder deren Änderung, sowie für die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des § 2 SOG 2021. Weiters ersetzt das Land Tirol gemäß § 38 Abs. 2 SOG 2021 den Gemeinden jedenfalls 50 %, im Fall von finanzschwachen Gemeinden im Sinn des Abs. 3 75 % der Kosten, bzw. Mehrkosten nach § 35 SOG 2021, die ihnen aus der Gewährung von Förderungen nach diesem Gesetz erwachsen.
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1067891 Förderung der Kosten und Mehrkosten gemäß § 34 ff SOG 2021 Tirol Öffentliche Einrichtung Das Land Tirol gewährt den Gemeinden als Träger von Privatrechten gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021 – SOG 2021, LGBl. Nr. 124/2020 idgF., Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Erklärung zu charakteristischen Gebäuden, zu den Kosten der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Erklärung zu geschützten Zonen oder deren Änderung, sowie für die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des § 2 SOG 2021. Weiters ersetzt das Land Tirol gemäß § 38 Abs. 2 SOG 2021 den Gemeinden jedenfalls 50 %, im Fall von finanzschwachen Gemeinden im Sinn des Abs. 3 75 % der Kosten, bzw. Mehrkosten nach § 35 SOG 2021, die ihnen aus der Gewährung von Förderungen nach diesem Gesetz erwachsen. Land Tirol, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht Land Tirol, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht 01.01.2021 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067891.html
Burgenland
Öffentliche Einrichtung
Förderung der Kultuseinrichtungen

Diese Förderung soll den Kultuseinrichtungen bei Baumaßnahmen von Kirchen, Pfarrhöfen, kirchlichen Paramenten, Pfarrzentren etc. dienen.

1016864 Förderung der Kultuseinrichtungen Burgenland Öffentliche Einrichtung Diese Förderung soll den Kultuseinrichtungen bei Baumaßnahmen von Kirchen, Pfarrhöfen, kirchlichen Paramenten, Pfarrzentren etc. dienen. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016864.html
Oberösterreich
Öffentliche Einrichtung
Förderung der Mobilitätsinfrastruktur von Gemeinden
  • Förderung von Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung von Haltestellen des Kraftfahrlinienverkehrs
  • Park-and-Ride-Anlagen / Bike-and-Ride-Anlagen 
  • Grundlagenarbeiten (z. B. Verkehrskonzepte, Erhebungen)
1081850 Förderung der Mobilitätsinfrastruktur von Gemeinden Oberösterreich Öffentliche Einrichtung Förderung von Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung von Haltestellen des KraftfahrlinienverkehrsPark-and-Ride-Anlagen / Bike-and-Ride-Anlagen Grundlagenarbeiten (z. B. Verkehrskonzepte, Erhebungen) Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr 01.01.2001 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1081850.html
Niederösterreich
Öffentliche Einrichtung
Förderung der NÖ Baukultur

Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden aus dem Titel „Baukultur" für den Einsatz von Planungsinstrumentarien zur Bewahrung von baukünstlerisch und historisch wertvollen Baubestand und Altortgebieten, wie auch qualitätsfördernde Planungs- und Vergabeinstrumentarien (Architekturwettbewerb).

1069053 Förderung der NÖ Baukultur Niederösterreich Öffentliche Einrichtung Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden aus dem Titel „Baukultur" für den Einsatz von Planungsinstrumentarien zur Bewahrung von baukünstlerisch und historisch wertvollen Baubestand und Altortgebieten, wie auch qualitätsfördernde Planungs- und Vergabeinstrumentarien (Architekturwettbewerb). Land NÖ, Abteilung Allgemeiner Baudienst Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst (BD1) 06.08.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069053.html
Steiermark
PrivatpersonUnternehmenÖffentliche Einrichtung
Förderung der Revitalisierung von Baudenkmälern
Die Revitalisierung hat das Ziel, durch die Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen dienen, das baukulturelle Erbe im Allgemeinen sowie die regionalen Identitäten zu bewahren. Des Weiteren sollen durch die Notwendigkeit des Einsatzes spezialisierter Fachleute, die erforderlichen traditionellen Handwerkstechniken gepflegt und so die einschlägigen Berufszweige in ihrer Existenz unterstützt werden. Im Hinblick auf den hohen Anteil an handwerklicher Arbeit kommt den Revitalisierungsmaßnahmen auch eine wesentliche arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu. Art und Ausmaß der Förderung: Nicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von 50 % der anerkannten Kosten für Planungen, Befundungen o.ä., jedoch maximal € 3.000,- pro Objekt und JahrNicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von maximal 10 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 20.000,- pro Objekt und Jahr oder wahlweise Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (derzeit 0,5 % p.a. dekursive Verzinsung, zehn Jahre Laufzeit) im Ausmaß von maximal der Hälfte der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 150.000,- pro Objekt und Jahr des zu fördernden Objektes. Ein Förderungsdarlehen kann nur gewährt werden, wenn im Grundbuch des zu fördernden Objektes eine Sicherstellung auf dem ersten Geldrang möglich ist. Neben dem Pfandrecht wird für das Land Steiermark auch ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen.
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1032507 Förderung der Revitalisierung von Baudenkmälern Steiermark Privatperson,Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Die Revitalisierung hat das Ziel, durch die Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen dienen, das baukulturelle Erbe im Allgemeinen sowie die regionalen Identitäten zu bewahren. Des Weiteren sollen durch die Notwendigkeit des Einsatzes spezialisierter Fachleute, die erforderlichen traditionellen Handwerkstechniken gepflegt und so die einschlägigen Berufszweige in ihrer Existenz unterstützt werden. Im Hinblick auf den hohen Anteil an handwerklicher Arbeit kommt den Revitalisierungsmaßnahmen auch eine wesentliche arbeitsmarktpolitische Bedeutung zu. Art und Ausmaß der Förderung: Nicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von 50 % der anerkannten Kosten für Planungen, Befundungen o.ä., jedoch maximal € 3.000,- pro Objekt und JahrNicht rückzahlbarer Förderbeitrag im Ausmaß von maximal 10 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 20.000,- pro Objekt und Jahr oder wahlweise Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (derzeit 0,5 % p.a. dekursive Verzinsung, zehn Jahre Laufzeit) im Ausmaß von maximal der Hälfte der anerkannten denkmalrelevanten Kosten, jedoch maximal € 150.000,- pro Objekt und Jahr des zu fördernden Objektes. Ein Förderungsdarlehen kann nur gewährt werden, wenn im Grundbuch des zu fördernden Objektes eine Sicherstellung auf dem ersten Geldrang möglich ist. Neben dem Pfandrecht wird für das Land Steiermark auch ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik 26.02.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1032507.html
Oberösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung der Verkehrsdienstleistung
Förderung des Betriebsabgangs der Oberösterreichischen Verkehrsverbund-Organisationsgesellschaft (OÖVG) einschließlich Klimaticketdes Gesellschaftsaufwands und von Investitionen der OÖVGdes lfd. Bestellaufwands von Gemeinden für die Bestellung von Ortsverkehrendes lfd. Aufwands von Unternehmen und Vereinen für Mobilitätsprojekte (z. B. autonomes Fahren, von Anrufsammeltaxis, Beratungsdienstleistungen)Investitionen der Schiene OÖ GmbH & Co KG für die Beschaffung von Schienenverkehrsfahrzeugen
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1081819 Förderung der Verkehrsdienstleistung Oberösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderung des Betriebsabgangs der Oberösterreichischen Verkehrsverbund-Organisationsgesellschaft (OÖVG) einschließlich Klimaticketdes Gesellschaftsaufwands und von Investitionen der OÖVGdes lfd. Bestellaufwands von Gemeinden für die Bestellung von Ortsverkehrendes lfd. Aufwands von Unternehmen und Vereinen für Mobilitätsprojekte (z. B. autonomes Fahren, von Anrufsammeltaxis, Beratungsdienstleistungen)Investitionen der Schiene OÖ GmbH & Co KG für die Beschaffung von Schienenverkehrsfahrzeugen Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr 01.01.2001 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1081819.html
Tirol
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung der Volkskultur
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Allgemein: Allgemeine volkskulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von Vereinen und Verbänden (insbes. Bund der Tiroler Schützenkompanien, Tiroler Landestrachtenverband, Landesverband der Tiroler Krippenfreunde, der Verein zur Pflege des Volksliedes, der Volksmusik und des Volkstanzes (Tiroler Volksmusikverein) und die Arbeitsgemeinschaft Volkstanz Tirol (ARGE Volkstanz Tirol))Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen, Musikinstrumenten u. sonst. Accessoires, die für die Brauchtums- und Traditionspflege notwendig sindVeranstaltungen mit volkskultureller Ausrichtung, sofern diese nicht die Generierung von Gewinnen und Rücklagen bezwecken (Schützenfeste, Zeltfeste, Umzüge u.Ä.)Vergabe von Preisen Schützenwesen: Anschaffung u. Reparatur von Trachten und TrachtenzubehörAusrüstung der Kompanie (Fahnen, Gewehre u.a.) Trachtenwesen: Anschaffung und Reparatur von Trachten und TrachtenzubehörAnkauf von Musikinstrumenten bzw. deren ReparaturRestaurierung erhaltenswürdiger Fahnen Krippenwesen: Krippenbaumaterialien und -werkzeugeKrippenausstellungenDurchführung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für den Nachwuchs
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1015742 Förderung der Volkskultur Tirol Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Allgemein: Allgemeine volkskulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von Vereinen und Verbänden (insbes. Bund der Tiroler Schützenkompanien, Tiroler Landestrachtenverband, Landesverband der Tiroler Krippenfreunde, der Verein zur Pflege des Volksliedes, der Volksmusik und des Volkstanzes (Tiroler Volksmusikverein) und die Arbeitsgemeinschaft Volkstanz Tirol (ARGE Volkstanz Tirol))Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen, Musikinstrumenten u. sonst. Accessoires, die für die Brauchtums- und Traditionspflege notwendig sindVeranstaltungen mit volkskultureller Ausrichtung, sofern diese nicht die Generierung von Gewinnen und Rücklagen bezwecken (Schützenfeste, Zeltfeste, Umzüge u.Ä.)Vergabe von Preisen Schützenwesen: Anschaffung u. Reparatur von Trachten und TrachtenzubehörAusrüstung der Kompanie (Fahnen, Gewehre u.a.) Trachtenwesen: Anschaffung und Reparatur von Trachten und TrachtenzubehörAnkauf von Musikinstrumenten bzw. deren ReparaturRestaurierung erhaltenswürdiger Fahnen Krippenwesen: Krippenbaumaterialien und -werkzeugeKrippenausstellungenDurchführung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für den Nachwuchs Land Tirol Land Tirol, Abteilung Kultur 05.05.2010 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015742.html
Steiermark
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Förderung der umfassenden Sanierung
Als „umfassende“ Sanierung kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen gefördert werden, wobei die Errichtung von Wohnraum durch Ein- und Umbauten sowie in untergeordnetem Ausmaß auch Erweiterungen der Gebäude zulässig sind. Die förderbaren Kosten werden pro Quadratmeter Wohnnutzfläche ermittelt. Der Basisförderungssatz beträgt höchstens € 950,-/m², dieser Betrag erhöht sich auf maximal € 1.300,-/m² wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, bei Beseitigung von Substandard oder bei nachweislichen Mehrkosten infolge von Auflagen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes, Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 oder Stmk. Ortsbildgesetzes 1977. Die Förderung besteht entweder in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses im Ausmaß von 45% auf die Dauer von 15 Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer jährlichen Verzinsung von 5%. Oder Förderungsdarlehens für Gemeinden, Gemeindeverbände, Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen und Gemeinnützige Bauvereinigungen. Das Darlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 2,13% des Darlehensbetrages. Oder Förderungsdarlehens in Kombination mit Eigenmitteln von Gemeinnützigen Bauvereinigungen (50% Förderdarlehen und 50% Eigenmittel). Gemeinnützige Bauvereinigungen können für die Hälfte der geförderten Baukosten auch Eigenmittel einsetzen. Die Laufzeit der Eigenmittel beträgt 15 Jahre, die Verzinsung (derzeit max. 3,5% p.a. dekursiv) hat entsprechend den Bestimmungen des WGG zu erfolgen. Das Förderungsdarlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Bei dieser Förderungsvariante sind in den ersten 15 Jahren die Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigungen und die Zinsen des Förderdarlehens zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des Förderdarlehens beginnt nach gänzlicher Tilgung der Eigenmittel. Demnach ist das Förderdarlehen vom 16.-25. Jahr zurückzuzahlen. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 5,13% des Förderdarlehens.Und zusätzlich kann ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag in Höhe von € 7,-/m² für ökologische und nachhaltige Maßnahmen gewährt werden.
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1030162 Förderung der umfassenden Sanierung Steiermark Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Als „umfassende“ Sanierung kann eine in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen gefördert werden, wobei die Errichtung von Wohnraum durch Ein- und Umbauten sowie in untergeordnetem Ausmaß auch Erweiterungen der Gebäude zulässig sind. Die förderbaren Kosten werden pro Quadratmeter Wohnnutzfläche ermittelt. Der Basisförderungssatz beträgt höchstens € 950,-/m², dieser Betrag erhöht sich auf maximal € 1.300,-/m² wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, bei Beseitigung von Substandard oder bei nachweislichen Mehrkosten infolge von Auflagen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes, Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 oder Stmk. Ortsbildgesetzes 1977. Die Förderung besteht entweder in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses im Ausmaß von 45% auf die Dauer von 15 Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer jährlichen Verzinsung von 5%. Oder Förderungsdarlehens für Gemeinden, Gemeindeverbände, Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen und Gemeinnützige Bauvereinigungen. Das Darlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 2,13% des Darlehensbetrages. Oder Förderungsdarlehens in Kombination mit Eigenmitteln von Gemeinnützigen Bauvereinigungen (50% Förderdarlehen und 50% Eigenmittel). Gemeinnützige Bauvereinigungen können für die Hälfte der geförderten Baukosten auch Eigenmittel einsetzen. Die Laufzeit der Eigenmittel beträgt 15 Jahre, die Verzinsung (derzeit max. 3,5% p.a. dekursiv) hat entsprechend den Bestimmungen des WGG zu erfolgen. Das Förderungsdarlehen wird mit 0,5% p.a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Bei dieser Förderungsvariante sind in den ersten 15 Jahren die Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigungen und die Zinsen des Förderdarlehens zurückzuzahlen. Die Rückzahlung des Förderdarlehens beginnt nach gänzlicher Tilgung der Eigenmittel. Demnach ist das Förderdarlehen vom 16.-25. Jahr zurückzuzahlen. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 5,13% des Förderdarlehens.Und zusätzlich kann ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag in Höhe von € 7,-/m² für ökologische und nachhaltige Maßnahmen gewährt werden. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik 18.12.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030162.html
Tirol
Öffentliche Einrichtung
Förderung des Baues von öffentlichen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Gefördert werden Investitionen in den Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden und Räumen von öffentlichen, allgemein bildenden Pflichtschulen und von öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Abteilung Gemeinden.
  • Förderansuchen sind von der Gemeinde über das Portal Tirol zu stellen. 
1058775 Förderung des Baues von öffentlichen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen Tirol Öffentliche Einrichtung Gefördert werden Investitionen in den Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden und Räumen von öffentlichen, allgemein bildenden Pflichtschulen und von öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen.Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Abteilung Gemeinden.Förderansuchen sind von der Gemeinde über das Portal Tirol zu stellen. Land Tirol Land Tirol - Abteilung Gemeinden 01.01.2000 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1058775.html
Oberösterreich
Öffentliche Einrichtung
Förderung des Fachbereiches „Regionales Mobilitätsmanagement“
Das Angebot des regionalen Mobilitätsmanagements wird flächendeckend in ganz Oberösterreich von der Regionalmanagement OÖ GmbH (RMOÖ) angeboten und steht allen oö. Gemeinden kostenlos zu Verfügung. Die regionalen Mobilitätsmanagerinnen und -manager unterstützen die Gemeinden im Auftrag der Landesverwaltung dezentral und "nahe am Kunden" unter anderem bei Mobilitätsfragen, bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und bei Beratung zu Förderprogrammen des Landes.
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1077098 Förderung des Fachbereiches „Regionales Mobilitätsmanagement“ Oberösterreich Öffentliche Einrichtung Das Angebot des regionalen Mobilitätsmanagements wird flächendeckend in ganz Oberösterreich von der Regionalmanagement OÖ GmbH (RMOÖ) angeboten und steht allen oö. Gemeinden kostenlos zu Verfügung. Die regionalen Mobilitätsmanagerinnen und -manager unterstützen die Gemeinden im Auftrag der Landesverwaltung dezentral und "nahe am Kunden" unter anderem bei Mobilitätsfragen, bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und bei Beratung zu Förderprogrammen des Landes. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr - Abt. Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Gruppe Strategische Planung Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr - Abt. Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Gruppe Strategische Planung 01.01.2026 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077098.html
Oberösterreich
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich

Zur Finanzierung des Feuerwehrwesens aus den Katastrophenfondsmittel für die Beschaffung von Einsatzgeräten und Fahrzeugen der Feuerwehren in Oberösterreich.

Die Förderung wird durch den OÖLFV abgewickelt.

1022763 Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich Oberösterreich Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Zur Finanzierung des Feuerwehrwesens aus den Katastrophenfondsmittel für die Beschaffung von Einsatzgeräten und Fahrzeugen der Feuerwehren in Oberösterreich. Die Förderung wird durch den OÖLFV abgewickelt. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales Oö. Landes-Feuerwehrverband 04.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022763.html
Tirol
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung des Neu-, Ausbau und Sanierung von Sportstätten

Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine, Tiroler Sportfachverbände, Tiroler Gemeinden und sonstige juristische Personen mit Sitz in Tirol in Betracht. Gefördert werden der Neu- und Ausbau sowie die Sanierung von Sportstätten in Tirol sowie die damit zusammenhängenden Anschaffungen von Geräten und Maschinen.

1011477 Förderung des Neu-, Ausbau und Sanierung von Sportstätten Tirol Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine, Tiroler Sportfachverbände, Tiroler Gemeinden und sonstige juristische Personen mit Sitz in Tirol in Betracht. Gefördert werden der Neu- und Ausbau sowie die Sanierung von Sportstätten in Tirol sowie die damit zusammenhängenden Anschaffungen von Geräten und Maschinen. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Sport 01.01.2007 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1011477.html
Oberösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung des Sportstättenbaues

Gefördert wird die Sanierung, Erweiterung und der Neubau von Oö. Sportstätten

1012905 Förderung des Sportstättenbaues Oberösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert wird die Sanierung, Erweiterung und der Neubau von Oö. Sportstätten Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft 20.06.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1012905.html
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung einer ressourcenschonenden, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität in Niederösterreich

Förderung von Aktivitäten und Maßnahmen, welche die Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsarten des Umweltverbundes unterstützen.

1047901 Förderung einer ressourcenschonenden, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität in Niederösterreich Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderung von Aktivitäten und Maßnahmen, welche die Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden, verkehrsträgerübergreifenden Mobilität unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsarten des Umweltverbundes unterstützen. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7 01.01.2014 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1047901.html
Oberösterreich
Öffentliche Einrichtung
Förderung für Bewusstseinsbildung und Beratungsleistungen für den Radverkehr
Die FahrRad Beratung OÖ wird flächendeckend in ganz Oberösterreich angeboten und steht auf Anfrage allen oö. Gemeinden kostenlos zu Verfügung. Die Gemeinden werden zum Thema Radverkehr in den Bereichen Infrastruktur, Bewusstseinsbildung und Rahmenbedingen beraten und Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrsanteils ausgearbeitet. Durch Bewusstseinsbildende Projekte wie Mitmachaktionen sollen die Vorteile der Mobilitätsform Rad aufgezeigt werden und das Mobilitätsverhalten positiv beeinflusst werden.
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1077080 Förderung für Bewusstseinsbildung und Beratungsleistungen für den Radverkehr Oberösterreich Öffentliche Einrichtung Die FahrRad Beratung OÖ wird flächendeckend in ganz Oberösterreich angeboten und steht auf Anfrage allen oö. Gemeinden kostenlos zu Verfügung. Die Gemeinden werden zum Thema Radverkehr in den Bereichen Infrastruktur, Bewusstseinsbildung und Rahmenbedingen beraten und Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrsanteils ausgearbeitet. Durch Bewusstseinsbildende Projekte wie Mitmachaktionen sollen die Vorteile der Mobilitätsform Rad aufgezeigt werden und das Mobilitätsverhalten positiv beeinflusst werden. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr - Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr - Abt. Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Gruppe Strategische Planung 01.01.2026 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077080.html
Salzburg
Non Profit-Organisation
Förderung für Landschaftssäuberungsaktionen und Aktionen zur Abfallvermeidung

Gefördert werden Landschaftssäuberungsaktionen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung, vor allem im Bereich Bewusstseinsbildung. Förderwerber können Non Profit-Organisationen (z.B. Vereine) sein.

1016054 Förderung für Landschaftssäuberungsaktionen und Aktionen zur Abfallvermeidung Salzburg Non Profit-Organisation Gefördert werden Landschaftssäuberungsaktionen und Maßnahmen zur Abfallvermeidung, vor allem im Bereich Bewusstseinsbildung. Förderwerber können Non Profit-Organisationen (z.B. Vereine) sein. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/01: Zentrale Dienste, Planung und Controlling 05.09.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016054.html
Salzburg
Non Profit-Organisation
Förderung für Schutzhütten

Gefördert werden die Sanierung und Instandhaltung von Alpinen Schutzhütten und die Sanierung von Alpinen Biwaks.

1060722 Förderung für Schutzhütten Salzburg Non Profit-Organisation Gefördert werden die Sanierung und Instandhaltung von Alpinen Schutzhütten und die Sanierung von Alpinen Biwaks. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6: Infrastruktur und Verkehr, Referat 6/03: Landeshochbau 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060722.html
Tirol
Privatperson
Förderung für den barrierefreien Umbau des Wohnraumes
Umbauten und Anpassungen von einem Wohnraum werden nur gefördert, wenn seitens der Begünstigten Person ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und die Person die Absicht hat, die Wohnung ausschließlich für den Eigenbedarf zur Befriedigung ihres regelmäßigen Wohnbedürfnisses als Hauptwohnsitz zu verwenden.Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen werden soweit berücksichtigt, dass die Räumlichkeiten wieder zweckentsprechend genutzt werden können (einschließlich Wasser- und Elektroinstallation und Böden).Es werden nur jene Mehrkosten gefördert, die durch die Behinderungen verursacht werden und die einer angemessenen Standardausstattung entsprechen.Notwendige Sanierungen der Bausubstanz (Trockenlegungen, Isolierungen, Fenstertausch, Boilertausch, usw.), Instandhaltungsarbeiten (z.B. Generalsanierungen von Bädern) und allgemein übliche Einrichtungsgegenstände (Möbel, Lampen, Waschmaschinen, sonstige Elektrogeräte, usw.) werden nicht gefördert.
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1079011 Förderung für den barrierefreien Umbau des Wohnraumes Tirol Privatperson Umbauten und Anpassungen von einem Wohnraum werden nur gefördert, wenn seitens der Begünstigten Person ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und die Person die Absicht hat, die Wohnung ausschließlich für den Eigenbedarf zur Befriedigung ihres regelmäßigen Wohnbedürfnisses als Hauptwohnsitz zu verwenden.Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen werden soweit berücksichtigt, dass die Räumlichkeiten wieder zweckentsprechend genutzt werden können (einschließlich Wasser- und Elektroinstallation und Böden).Es werden nur jene Mehrkosten gefördert, die durch die Behinderungen verursacht werden und die einer angemessenen Standardausstattung entsprechen.Notwendige Sanierungen der Bausubstanz (Trockenlegungen, Isolierungen, Fenstertausch, Boilertausch, usw.), Instandhaltungsarbeiten (z.B. Generalsanierungen von Bädern) und allgemein übliche Einrichtungsgegenstände (Möbel, Lampen, Waschmaschinen, sonstige Elektrogeräte, usw.) werden nicht gefördert. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe 01.07.2018 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1079011.html
Tirol
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung innovativer Energiekonzepte
Förderfähig sind Projekte, die sich durch eine besondere Energieeffizienz auszeichnen oder einen erheblichen Schritt zur Energiewende darstellen. Es handelt sich um Leuchtturmprojekte, die auf Grund unzureichender Förderkulisse kaum Aussicht auf Realisierung hätten. In punkto Energieeffizienz, Nutzung heimischer Energieressourcen (Energieautonomie und Energiewende/Ersatz fossiler Energieträger) sind sie jedoch beispielgebend und könnten weitere vergleichbare Projekte anstoßen, womit nicht nur Erfahrungswerte im realen Betrieb gewonnen werden, sondern auch langfristig eine Kostensenkung erzielt wird. Technologisch bestechen diese Projekte durch einen hohen Innovationsgrad.
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1037571 Förderung innovativer Energiekonzepte Tirol Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderfähig sind Projekte, die sich durch eine besondere Energieeffizienz auszeichnen oder einen erheblichen Schritt zur Energiewende darstellen. Es handelt sich um Leuchtturmprojekte, die auf Grund unzureichender Förderkulisse kaum Aussicht auf Realisierung hätten. In punkto Energieeffizienz, Nutzung heimischer Energieressourcen (Energieautonomie und Energiewende/Ersatz fossiler Energieträger) sind sie jedoch beispielgebend und könnten weitere vergleichbare Projekte anstoßen, womit nicht nur Erfahrungswerte im realen Betrieb gewonnen werden, sondern auch langfristig eine Kostensenkung erzielt wird. Technologisch bestechen diese Projekte durch einen hohen Innovationsgrad. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1037571.html
Burgenland
Privatperson
Förderung nachhaltiger Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie Steigerung der Energieeffizienz

Das Land fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung die Errichtung von Alternativenergieanlagen, oder Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen (bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern im Eigentum).

1078559 Förderung nachhaltiger Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie Steigerung der Energieeffizienz Burgenland Privatperson Das Land fördert aus Mitteln der Wohnbauförderung die Errichtung von Alternativenergieanlagen, oder Maßnahmen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen (bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern im Eigentum). Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2026 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078559.html
Salzburg
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung nachhaltiger, umweltbewusster Verkehrskonzepte und -lösungen
Das Land Salzburg fördert Studien, Beiträge, Kampagnen und Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung aktiver Mobilität (Rad- und Fußgängerverkehr) oder zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Bahn (Logistik, Einzelwagenverkehr, Güterterminals etc.) beitragen. Darüber hinaus werden Verkehrskonzepte, verkehrsträgerübergreifende Maßnahmen und Forschungsarbeiten und Forschungseinrichtungen mit Bezug zum Thema Verkehr gefördert. Förderadressaten: Gemeinden, Unternehmen, Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen
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1017292 Förderung nachhaltiger, umweltbewusster Verkehrskonzepte und -lösungen Salzburg Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Salzburg fördert Studien, Beiträge, Kampagnen und Maßnahmen, die zur verstärkten Nutzung aktiver Mobilität (Rad- und Fußgängerverkehr) oder zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Bahn (Logistik, Einzelwagenverkehr, Güterterminals etc.) beitragen. Darüber hinaus werden Verkehrskonzepte, verkehrsträgerübergreifende Maßnahmen und Forschungsarbeiten und Forschungseinrichtungen mit Bezug zum Thema Verkehr gefördert. Förderadressaten: Gemeinden, Unternehmen, Einzelpersonen, Vereine und sonstige Organisationen Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 6: Infrastruktur und Verkehr, Referat 6/12: Referat Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung 24.09.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017292.html
Tirol
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Baukulturellem Erbe und Denkmalpflege

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Restaurierung und Instandhaltung von Sakralbauten
  • Restaurierung und Instandhaltung von Burgen
  • Restaurierung und Instandhaltung von Profanbauten
  • Restaurierung von Gemälden, Hl. Gräbern, Sakristeiinventar, Kirchenkrippen, udgl.
  • Restaurierung und Anschaffung von Orgeln
  • Bauphysikalische Untersuchungen zur Vorbereitung von Restaurierungen
1023407 Förderung von Baukulturellem Erbe und Denkmalpflege Tirol Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Restaurierung und Instandhaltung von SakralbautenRestaurierung und Instandhaltung von BurgenRestaurierung und Instandhaltung von ProfanbautenRestaurierung von Gemälden, Hl. Gräbern, Sakristeiinventar, Kirchenkrippen, udgl.Restaurierung und Anschaffung von OrgelnBauphysikalische Untersuchungen zur Vorbereitung von Restaurierungen Land Tirol Land Tirol, Abteilung Kultur 05.05.2010 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023407.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Dauerausstellungen und Museen

Gefördert werden Museumsneugründungen und laufende Investitionsvorhaben bei bestehenden Museen, sowie die Verbesserung der baulichen und musealen Struktur.

1037902 Förderung von Dauerausstellungen und Museen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden Museumsneugründungen und laufende Investitionsvorhaben bei bestehenden Museen, sowie die Verbesserung der baulichen und musealen Struktur. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur 01.04.2016 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1037902.html
Steiermark
PrivatpersonUnternehmen
Förderung von Energieberatungen

Gefördert wird eine Energieberatung für

  • Neubau – Beratung
  • Heizungstausch – Beratung
  • Energieeffizienz – Beratung
  • Energieeffizienz – Beratung für einkommensschwache Haushalte
  • Sanierungsberatung mit Sanierungskonzept

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Förderungsbeitrag gewährt.

Die Förderung kann nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind, gewährt werden.

1038843 Förderung von Energieberatungen Steiermark Privatperson,Unternehmen Gefördert wird eine Energieberatung für Neubau – BeratungHeizungstausch – BeratungEnergieeffizienz – BeratungEnergieeffizienz – Beratung für einkommensschwache HaushalteSanierungsberatung mit Sanierungskonzept Die Förderung wird in Form eines einmaligen Förderungsbeitrag gewährt. Die Förderung kann nur solange finanzielle Mittel verfügbar sind, gewährt werden. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik 01.01.2017 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1038843.html
Salzburg
Non Profit-Organisation
Förderung von Institutionen im Bereich der Initiative Gemeinde 2030
Zielsetzung ist die Unterstützung von Gemeinden, Städten und Regionen in ihrer strategischen Neuorientierung, bei der Entwicklung von konkreten Projekten und Maßnahmen sowie die Begleitung von Projektumsetzungen. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Handlungsfelder der Raumordnung, Stadtplanung, Baukultur, Ortsbildpflege, Infrastruktur, Mobilität, Kulturlandschaft, Erholung des Wohnumfeldes und des Freiraumes. Dorf- und Stadtentwicklungsprojekte in den Gemeinden bauen systematisch auf vorbereitende Bürgerbeteiligungsprozesse und deren Ergebnissen auf (wie Bürgerrat, LA21-Prozess, Leader-Strategie, u.a.). Die Eigenständigkeit der Gemeinden, Eigenverantwortung und gemeinsames Handeln mit der Bevölkerung bei Erneuerungs- und Entwicklungsprozessen soll gefördert werden. Leistungsempfänger ist das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen. (www.sir.at)
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1039155 Förderung von Institutionen im Bereich der Initiative Gemeinde 2030 Salzburg Non Profit-Organisation Zielsetzung ist die Unterstützung von Gemeinden, Städten und Regionen in ihrer strategischen Neuorientierung, bei der Entwicklung von konkreten Projekten und Maßnahmen sowie die Begleitung von Projektumsetzungen. Besondere Schwerpunkte sind dabei die Handlungsfelder der Raumordnung, Stadtplanung, Baukultur, Ortsbildpflege, Infrastruktur, Mobilität, Kulturlandschaft, Erholung des Wohnumfeldes und des Freiraumes. Dorf- und Stadtentwicklungsprojekte in den Gemeinden bauen systematisch auf vorbereitende Bürgerbeteiligungsprozesse und deren Ergebnissen auf (wie Bürgerrat, LA21-Prozess, Leader-Strategie, u.a.). Die Eigenständigkeit der Gemeinden, Eigenverantwortung und gemeinsames Handeln mit der Bevölkerung bei Erneuerungs- und Entwicklungsprozessen soll gefördert werden. Leistungsempfänger ist das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen. (www.sir.at) Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10: Planen, Bauen, Wohnen 13.12.2016 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1039155.html
Salzburg
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung
Das Land Salzburg fördert: Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 90.000 für den Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, …). Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme (anrechenbare Kosten > 50%) förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! Die Obergrenze von € 90.000,- gilt nur für Betriebe, die durch die beantragte Stallbaumaßnahme von vorheriger Anbindehaltung auf eine gesamtbetriebliche besonders tierfreundliche Laufstallhaltung wechseln. Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 60.000 für besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen. Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahme förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! (z.B.: Einzelmaßnahme Melkroboter nicht förderbar, auch wenn für Installation bauliche Anpassung notwendig) Almmaßnahmen Wohnräume auf Almen mit maximal 50 m² anrechenbar Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne à Deckelungen laut neuen ÖKL Pauschalkosten Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 30.000 für Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken, Betrieb >180 Erschwernispunkte
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1061225 Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Salzburg Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Salzburg fördert: Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 90.000 für den Umbau bestehender Anbindeställe zu besonders tierfreundlicher Laufstallhaltung (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen (Melk- und Kühltechnik, Fütterungsband, Kraftfutterstation, Viehbürsten, …). Verbundene Funktionsbereiche und technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallumbaumaßnahme (anrechenbare Kosten > 50%) förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! Die Obergrenze von € 90.000,- gilt nur für Betriebe, die durch die beantragte Stallbaumaßnahme von vorheriger Anbindehaltung auf eine gesamtbetriebliche besonders tierfreundliche Laufstallhaltung wechseln. Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 60.000 für besonders tierfreundliche bauliche Maßnahmen (laut Merkblatt „Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung“) mit den verbundenen Funktionsbereichen (Freiauslauf, Melkstand, Milchkammer) und fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Einrichtungen. Verbundene technische Einrichtungen sind nur in Kombination mit überwiegend baulicher Stallmaßnahme förderbar, nicht als Einzelmaßnahme! (z.B.: Einzelmaßnahme Melkroboter nicht förderbar, auch wenn für Installation bauliche Anpassung notwendig) Almmaßnahmen Wohnräume auf Almen mit maximal 50 m² anrechenbar Jauche- und Güllebehälter mit fester Abdeckung sowie Festmistlagerstätten Heutrocknungsanlagen, Hängedrehkräne u. Mobilkräne à Deckelungen laut neuen ÖKL Pauschalkosten Maximal anrechenbare Kosten in Höhe von € 30.000 für Bergbauernspezialmaschine - Motormäher Grundgerät plus Mähbalken, Betrieb >180 Erschwernispunkte Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/07: Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen 01.02.2023 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061225.html
Salzburg
UnternehmenNon Profit-Organisation
Förderung von Investitionen in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg

Gefördert werden bauliche Ausstattungen, Sanierung, Adaptierung von Räumlichkeiten, Mobiliar, Spielmaterial und Spielplatzgeräte. Antragsberechtigt sind Träger von privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg.

1017383 Förderung von Investitionen in privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg Salzburg Unternehmen,Non Profit-Organisation Gefördert werden bauliche Ausstattungen, Sanierung, Adaptierung von Räumlichkeiten, Mobiliar, Spielmaterial und Spielplatzgeräte. Antragsberechtigt sind Träger von privaten Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen im Land Salzburg. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, 2/01 Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 24.09.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017383.html
Niederösterreich
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Jugendtreffs

Neubau, Umbau oder Ausbau bzw. Adaptierung oder Ausgestaltung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles zum Jugendtreff werden gefördert.

1046812 Förderung von Jugendtreffs Niederösterreich Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Neubau, Umbau oder Ausbau bzw. Adaptierung oder Ausgestaltung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles zum Jugendtreff werden gefördert. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5 01.03.2020 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1046812.html
Niederösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Förderung von Kulturgroßveranstaltungen in NÖ
Mit Großveranstaltungen werden einzelne Landesviertel abwechselnd hervorgehoben um gemeinsam mit deren Bevölkerung, passend zum jeweiligen Schwerpunktthema, einen Weg der regionalen Entwicklung zu beschreiten. So entsteht ein einzigartiges Netzwerk, getragen von verschiedensten Akteuren, das an Geschichten, Initiativen, Ideen und Projekten arbeitet. Dabei stehen die Vernetzung der regionalen kulturellen Initiativen, die Hervorhebung des regionalen kulturellen und baulichen Erbes und deren Erhaltung bzw. Neuinterpretation im Vordergrund.
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1052117 Förderung von Kulturgroßveranstaltungen in NÖ Niederösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Mit Großveranstaltungen werden einzelne Landesviertel abwechselnd hervorgehoben um gemeinsam mit deren Bevölkerung, passend zum jeweiligen Schwerpunktthema, einen Weg der regionalen Entwicklung zu beschreiten. So entsteht ein einzigartiges Netzwerk, getragen von verschiedensten Akteuren, das an Geschichten, Initiativen, Ideen und Projekten arbeitet. Dabei stehen die Vernetzung der regionalen kulturellen Initiativen, die Hervorhebung des regionalen kulturellen und baulichen Erbes und deren Erhaltung bzw. Neuinterpretation im Vordergrund. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1 Land Niederösterreich 01.01.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052117.html
Oberösterreich
UnternehmenNon Profit-Organisation
Förderung von Leerstandsobjekten (investive Maßnahmen)

Das Land OÖ fördert – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel – investive Umsetzungsmaßnahmen auf Basis ausgearbeiteter Konzepte zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen.

1067222 Förderung von Leerstandsobjekten (investive Maßnahmen) Oberösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation Das Land OÖ fördert – nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel – investive Umsetzungsmaßnahmen auf Basis ausgearbeiteter Konzepte zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Amt der Oö. Landesregierung - Abteilung Raumordnung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Raumordnung 29.01.2024 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067222.html
Oberösterreich
Privatperson
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung
Einmaliger finanzieller Zuschuss zum Einbau von Lärmschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Weiters können bereits eingebaute Lärmschutzfenster und -türen im Nachhinein bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den derzeitigen Fördersätzen einer Fensterförderung und berechnet sich nach dem Umfang der Lärmschutzfenster und -türen. Schalldämmlüfter werden nur in Schlafräumen mit einem Pauschalbetrag von 420 Euro gefördert. LeistungsempfängerIn/AntragsstellerIn können Privatpersonen/natürliche Personen, welche Hauseigentümer oder Mieter, sind sein.
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1019074 Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung Oberösterreich Privatperson Einmaliger finanzieller Zuschuss zum Einbau von Lärmschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Weiters können bereits eingebaute Lärmschutzfenster und -türen im Nachhinein bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den derzeitigen Fördersätzen einer Fensterförderung und berechnet sich nach dem Umfang der Lärmschutzfenster und -türen. Schalldämmlüfter werden nur in Schlafräumen mit einem Pauschalbetrag von 420 Euro gefördert. LeistungsempfängerIn/AntragsstellerIn können Privatpersonen/natürliche Personen, welche Hauseigentümer oder Mieter, sind sein. Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Straßenbau und Verkehr; Abt. Straßenneubau und -erhaltung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung 11.10.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019074.html
Steiermark
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Maßnahmen der Abfall- und Ressourcenwirtschaft

Projekte zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft; Maßnahmen zur einschlägigen Aus- und Weiterbildung von Personen, die im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft tätig sind; die Tätigkeit der Abfall- und Umweltberatung durch Abfallwirtschaftsverbände und Maßnahmen zur Abfallvermeidung

1029586 Förderung von Maßnahmen der Abfall- und Ressourcenwirtschaft Steiermark Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Projekte zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft; Maßnahmen zur einschlägigen Aus- und Weiterbildung von Personen, die im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft tätig sind; die Tätigkeit der Abfall- und Umweltberatung durch Abfallwirtschaftsverbände und Maßnahmen zur Abfallvermeidung Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit 16.12.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1029586.html
Kärnten
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung - ORE Förderung
Projektförderung in den Bereichen Strategie- und Planungsprozesse (Bewusstseinsbildung, Entwicklungsprozesse, Konzepte, Planungen, Studien, Leitbilder, strategische Grundlagen und Strukturen, etc. für eine qualitätsvolle Orts- und Regionalentwicklung)Umsetzungsmaßnahmen (Projekte zur Stärkung der Kärntner Regionen auf lokaler und regionaler Ebene im Sinne eines attraktiven Wirtschafts- und Lebensraumes, einer zeitgemäßen Infrastruktur sowie einer zukunftsorientierten, innovativen und nachhaltigen Entwicklung)Kinderspielplatzförderung für Gemeinden und Kommunalgesellschaften (gefördert werden die Neuerrichtung und die Erweiterung sowie der Spielgerätetausch eines öffentl. zugänglichen Kinderspielplatzes)
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1070838 Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung - ORE Förderung Kärnten Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Projektförderung in den Bereichen Strategie- und Planungsprozesse (Bewusstseinsbildung, Entwicklungsprozesse, Konzepte, Planungen, Studien, Leitbilder, strategische Grundlagen und Strukturen, etc. für eine qualitätsvolle Orts- und Regionalentwicklung)Umsetzungsmaßnahmen (Projekte zur Stärkung der Kärntner Regionen auf lokaler und regionaler Ebene im Sinne eines attraktiven Wirtschafts- und Lebensraumes, einer zeitgemäßen Infrastruktur sowie einer zukunftsorientierten, innovativen und nachhaltigen Entwicklung)Kinderspielplatzförderung für Gemeinden und Kommunalgesellschaften (gefördert werden die Neuerrichtung und die Erweiterung sowie der Spielgerätetausch eines öffentl. zugänglichen Kinderspielplatzes) Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum 15.03.2021 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070838.html
Salzburg
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Maßnahmen/Projekten zur Vermeidung von Abfall, zur Vornahme von Recycling oder Re-Use

Gefördert werden Maßnahmen, die die anfallende Abfallmenge in Salzburg reduzieren. Das kann durch Vermeidung des Anfalls von Abfällen, Recycling von Produkten oder Maßnahmen für die Wiederverwendung von Abfällen erreicht werden. Es werden sowohl konkrete Maßnahmen als auch Maßnahmen im Bereich der Information der Bevölkerung und allgemeiner Bewusstseinsbildung gefördert. Antragsberechtigt sind Non Profit-Organisationen wie zB Vereine oder NGOs.

1016039 Förderung von Maßnahmen/Projekten zur Vermeidung von Abfall, zur Vornahme von Recycling oder Re-Use Salzburg Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden Maßnahmen, die die anfallende Abfallmenge in Salzburg reduzieren. Das kann durch Vermeidung des Anfalls von Abfällen, Recycling von Produkten oder Maßnahmen für die Wiederverwendung von Abfällen erreicht werden. Es werden sowohl konkrete Maßnahmen als auch Maßnahmen im Bereich der Information der Bevölkerung und allgemeiner Bewusstseinsbildung gefördert. Antragsberechtigt sind Non Profit-Organisationen wie zB Vereine oder NGOs. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe, Referat 5/01: Zentrale Dienste, Planung und Controlling 05.09.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1016039.html
Burgenland
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Museen und örtlichen Kulturzentren

Gefördert werden die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von burgenländischen Museen sowie Ausstellungen und Sonderveranstaltungen in burgenländischen Museen und die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in den örtlichen burgenländischen Kulturzentren.

1014646 Förderung von Museen und örtlichen Kulturzentren Burgenland Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von burgenländischen Museen sowie Ausstellungen und Sonderveranstaltungen in burgenländischen Museen und die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in den örtlichen burgenländischen Kulturzentren. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.09.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014646.html
Salzburg
UnternehmenNon Profit-Organisation
Förderung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Salzburger Privatschulen

Absicherung des Privatschulwesens im Bundesland Salzburg: Salzburger Privatschulen werden bei Neubau- bzw. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vom Land Salzburg finanziell unterstützt. In der Regel handelt sich es um Drittelfinanzierungen von Bund, Land und Schulerhalter.

1076124 Förderung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Salzburger Privatschulen Salzburg Unternehmen,Non Profit-Organisation Absicherung des Privatschulwesens im Bundesland Salzburg: Salzburger Privatschulen werden bei Neubau- bzw. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vom Land Salzburg finanziell unterstützt. In der Regel handelt sich es um Drittelfinanzierungen von Bund, Land und Schulerhalter. Land Salzburg Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/02 - Erwachsenenbildung, Bildungsplanung 01.01.2023 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076124.html
Niederösterreich
Non Profit-Organisation
Förderung von Projektumsetzungen durch Vereine im Rahmen der Dorferneuerung
Die Aktion Dorferneuerung ermutigt die Bewohner des ländlichen Raumes, Mitverantwortung für ihren unmittelbaren Lebensraum (Dorf, Kleinregion) zu übernehmen. Grundidee der Aktion ist die aktive Beteiligung der Bevölkerung auf lokaler Ebene. Aufbauend auf gemeinsam erarbeiteten Leitbildern werden Projekte entwickelt – und dabei eine Fülle von unterschiedlichen Einzelzielen gemeinsam abgestimmt, vernetzt und ausgerichtet. Im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes steht das Dorf, weshalb (neben Gemeindeprojekten) auch Projekte von Dorferneuerungsvereinen unterstützt werden. Die Aktion Dorferneuerung besteht seit 1984 und hat sich im Laufe der Jahre laufend weiterentwickelt. Ab 2004 wurde in der Dorferneuerung die Gemeinde 21 (als nö Variante der LA21) initiiert. Leistungsgegenstand bzw. Förderschwerpunkte der Aktion sind damit entsprechend breit.
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1047794 Förderung von Projektumsetzungen durch Vereine im Rahmen der Dorferneuerung Niederösterreich Non Profit-Organisation Die Aktion Dorferneuerung ermutigt die Bewohner des ländlichen Raumes, Mitverantwortung für ihren unmittelbaren Lebensraum (Dorf, Kleinregion) zu übernehmen. Grundidee der Aktion ist die aktive Beteiligung der Bevölkerung auf lokaler Ebene. Aufbauend auf gemeinsam erarbeiteten Leitbildern werden Projekte entwickelt – und dabei eine Fülle von unterschiedlichen Einzelzielen gemeinsam abgestimmt, vernetzt und ausgerichtet. Im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes steht das Dorf, weshalb (neben Gemeindeprojekten) auch Projekte von Dorferneuerungsvereinen unterstützt werden. Die Aktion Dorferneuerung besteht seit 1984 und hat sich im Laufe der Jahre laufend weiterentwickelt. Ab 2004 wurde in der Dorferneuerung die Gemeinde 21 (als nö Variante der LA21) initiiert. Leistungsgegenstand bzw. Förderschwerpunkte der Aktion sind damit entsprechend breit. Land NÖ, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7 01.01.2020 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1047794.html
Vorarlberg
PrivatpersonUnternehmenÖffentliche Einrichtung
Förderung von Sanierungsberatungen

Förderung von Sanierungsberatungen in Form von Zuschüssen.

Bei Mehrwohnungshäusern ist Antragstellerin die Eigentümergemeinschaft, beim Eigenheim/Reihenhaus der Eigentümer bzw. die Eigentümerin.

Von der Förderung sind ausgenommen:

  • Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt;
  • Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
1043579 Förderung von Sanierungsberatungen Vorarlberg Privatperson,Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Förderung von Sanierungsberatungen in Form von Zuschüssen. Bei Mehrwohnungshäusern ist Antragstellerin die Eigentümergemeinschaft, beim Eigenheim/Reihenhaus der Eigentümer bzw. die Eigentümerin. Von der Förderung sind ausgenommen: Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt; Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Land Vorarlberg, Abteilung Wohnbauförderung (IIId) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2018 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043579.html
Steiermark
Öffentliche Einrichtung
Förderung von Sanierungsmaßnahmen
Hochwasserschäden an Gewässern und schutzbaulichen Einrichtungen als Folge von Ereignissen, die keine Katastrophe im Sinne des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes darstellen, können gefördert werden. Dies umfasst die Erhebung der Hochwasserschäden, die Meldung dieser in der Hochwasserereignisdatenbank des Bundes, die Einholung der technisch-finanziellen Genehmigung bei der Abwicklungsstelle des Bundes, die Sicherstellung der Landesförderung und Finanzierung. Veranlassung der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Förderungsnehmer. Erfassung aller wesentlichen Projektdaten in das Förderungsinformationssystem, laufende Ergänzung und Aufbereitung aller Daten betreffend Fördermittelbereitstellung inklusive Regierungssitzungsantrag, Bereitstellung von Grundlagen für die Förderungsabwicklung, Auswertungen für führungs- und budgettechnische Aufgaben, Controlling, Berichtswesen (Förderungsmanagement Schutzwasserwirtschaft).
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1078070 Förderung von Sanierungsmaßnahmen Steiermark Öffentliche Einrichtung Hochwasserschäden an Gewässern und schutzbaulichen Einrichtungen als Folge von Ereignissen, die keine Katastrophe im Sinne des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes darstellen, können gefördert werden. Dies umfasst die Erhebung der Hochwasserschäden, die Meldung dieser in der Hochwasserereignisdatenbank des Bundes, die Einholung der technisch-finanziellen Genehmigung bei der Abwicklungsstelle des Bundes, die Sicherstellung der Landesförderung und Finanzierung. Veranlassung der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Förderungsnehmer. Erfassung aller wesentlichen Projektdaten in das Förderungsinformationssystem, laufende Ergänzung und Aufbereitung aller Daten betreffend Fördermittelbereitstellung inklusive Regierungssitzungsantrag, Bereitstellung von Grundlagen für die Förderungsabwicklung, Auswertungen für führungs- und budgettechnische Aufgaben, Controlling, Berichtswesen (Förderungsmanagement Schutzwasserwirtschaft). Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit 01.01.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078070.html
Salzburg
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Sanierungsmaßnahmen S.WFG 2025

Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:

  1. Thermische Sanierungen
  2. Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht Wohnungen
  3. Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

1073394 Förderung von Sanierungsmaßnahmen S.WFG 2025 Salzburg Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert: Thermische SanierungenWärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als acht WohnungenAlten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Planen, Bauen, Wohnen 01.07.2025 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1073394.html
Österreich
Non Profit-Organisation
Förderung von Vereinen in Sportangelegenheiten
Gefördert werden sportliche Aktivitäten, die einen Konnex zur Polizei aufweisen und dadurch zur Hebung der öffentlichen Sicherheit im weitesten Sinn, zur Steigerung des Sicherheitsempfindens und des Vertrauens in die Exekutive sowie zum Abbau von Berührungsängsten zwischen Privatpersonen und Polizeibediensteten beitragen. Gefördert wird die Organisation von sportlichen Veranstaltungen, insbesondere Trainingskurse und Wettkämpfe, sowie die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung von Sportstätten.
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1041516 Förderung von Vereinen in Sportangelegenheiten Österreich Non Profit-Organisation Gefördert werden sportliche Aktivitäten, die einen Konnex zur Polizei aufweisen und dadurch zur Hebung der öffentlichen Sicherheit im weitesten Sinn, zur Steigerung des Sicherheitsempfindens und des Vertrauens in die Exekutive sowie zum Abbau von Berührungsängsten zwischen Privatpersonen und Polizeibediensteten beitragen. Gefördert wird die Organisation von sportlichen Veranstaltungen, insbesondere Trainingskurse und Wettkämpfe, sowie die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung von Sportstätten. Bundesministerium für Inneres, Abt. I/C/11 Bundesministerium für Inneres, Referat I/13/b, Dienst-, Breiten- und Spitzensport 01.01.2017 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1041516.html
Kärnten
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten
Im Rahmen einer modularen und interdisziplinären Betrachtung der Mobilität ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung notwendig, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Dabei muss die gesamte Bandbreite möglicher Maßnahmen berücksichtigt werden. Diese reicht von bewusstseinsbildenden Initiativen über Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bis hin zu konkreten Leistungsangeboten und investiven Projekten. Solche Vorhaben können auch in Kooperation mit unterschiedlichen Partnern umgesetzt und gefördert werden. Der Erfolg dieser Entwicklung hängt maßgeblich davon ab, wie intensiv alle relevanten Akteure zusammenarbeiten. Ziel ist es, eine lebenslange Mobilitätsweiterbildung stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
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1080548 Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten Kärnten Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen einer modularen und interdisziplinären Betrachtung der Mobilität ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung notwendig, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen. Dabei muss die gesamte Bandbreite möglicher Maßnahmen berücksichtigt werden. Diese reicht von bewusstseinsbildenden Initiativen über Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bis hin zu konkreten Leistungsangeboten und investiven Projekten. Solche Vorhaben können auch in Kooperation mit unterschiedlichen Partnern umgesetzt und gefördert werden. Der Erfolg dieser Entwicklung hängt maßgeblich davon ab, wie intensiv alle relevanten Akteure zusammenarbeiten. Ziel ist es, eine lebenslange Mobilitätsweiterbildung stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsstandort Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsstandort 01.01.2026 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1080548.html
Steiermark
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten

Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, wie Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Businfrastruktur, Fahrradprojekte und allgemeine Mobilitätsprojekte. Als Förderwerber kommen insbesondere Verkehrsunternehmungen, Gemeinden und Non-Profit-Organisationen in Frage.

1015940 Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten Steiermark Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des Öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, wie Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Businfrastruktur, Fahrradprojekte und allgemeine Mobilitätsprojekte. Als Förderwerber kommen insbesondere Verkehrsunternehmungen, Gemeinden und Non-Profit-Organisationen in Frage. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau 05.09.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015940.html
Vorarlberg
PrivatpersonUnternehmenÖffentliche Einrichtung
Förderung von Wohnhaussanierungen
Förderung von Wohnhaussanierungen in Form von Krediten und Zuschüssen. Förderungen können dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Wohnhauses, dem bzw. der Bauberechtigten, bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung auch dem Mieter bzw. der Mieterin gewährt werden. Bei Mehrwohnungshäusern im Wohnungseigentum mit mehreren Eigentümern kann eine Förderung auch der Eigentümergemeinschaft gewährt werden. Von der Förderung sind ausgenommen: Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt;Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
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1043546 Förderung von Wohnhaussanierungen Vorarlberg Privatperson,Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Förderung von Wohnhaussanierungen in Form von Krediten und Zuschüssen. Förderungen können dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Wohnhauses, dem bzw. der Bauberechtigten, bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung auch dem Mieter bzw. der Mieterin gewährt werden. Bei Mehrwohnungshäusern im Wohnungseigentum mit mehreren Eigentümern kann eine Förderung auch der Eigentümergemeinschaft gewährt werden. Von der Förderung sind ausgenommen: Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt;Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Land Vorarlberg, Abteilung Wohnbauförderung (IIId) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2018 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043546.html
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992
Ziel der abfallwirtschaftlichen Förderungsaktion ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Wertstoffzentren sowie der Ankauf von Geschirrmobilen und deren Ausstattung. Ebenfalls förderbar ist ReUse-Infrastruktur an Sammelzentren und die Errichtung von Grünschnittlagerplätzen. Darüber hinaus ist es in diesem Rahmen möglich, die Erprobung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten zu fördern. Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen, sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden. Die gegenständlichen Förderungen sollen dazu beitragen, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.
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1018191 Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Ziel der abfallwirtschaftlichen Förderungsaktion ist es, Investitionen und Maßnahmen zu unterstützen, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Gefördert werden unter anderem die Errichtung von Wertstoffzentren sowie der Ankauf von Geschirrmobilen und deren Ausstattung. Ebenfalls förderbar ist ReUse-Infrastruktur an Sammelzentren und die Errichtung von Grünschnittlagerplätzen. Darüber hinaus ist es in diesem Rahmen möglich, die Erprobung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten zu fördern. Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen, sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden. Die gegenständlichen Förderungen sollen dazu beitragen, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1018191.html
Vorarlberg
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von abfallwirtschaftlichen Planungen, Maßnahmen und Bewusstseinsbildung
Die Abteilung Umweltschutz fördert im Bereich Abfallwirtschaft Maßnahmen und Projekte im Bereich Abfallentsorgung, Abfallvermeidung und abfallwirtschaftsbezogene Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden, gefördert werden. Die gegenständliche Förderung soll dazu beitragen, die im Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.
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1076595 Förderung von abfallwirtschaftlichen Planungen, Maßnahmen und Bewusstseinsbildung Vorarlberg Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Abteilung Umweltschutz fördert im Bereich Abfallwirtschaft Maßnahmen und Projekte im Bereich Abfallentsorgung, Abfallvermeidung und abfallwirtschaftsbezogene Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Es können Gemeindeverbände zur Besorgung von Aufgaben der Abfallwirtschaft, Gemeinden, landesweit tätige juristische Personen zur Unterstützung von Gemeinden und Verbänden zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele des Landes sowie Wirtschaftsunternehmen sofern sie bezüglich der zur Förderung eingereichten Investitionen oder Maßnahmen überwiegend für Gemeinden und/oder Verbände tätig werden, gefördert werden. Die gegenständliche Förderung soll dazu beitragen, die im Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken. Land Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Klimaschutz, Fachbereich Abfallwirtschaft Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076595.html
Burgenland
Privatperson
Förderung von alternativer Mobilität im Rahmen des Bgld. Ökoförderungsgesetzes

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-Scootern für Pensionisten und gehbehinderte Personen, die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, die Neuanschaffung oder der Umbau von PKW auf vollelektrischen Betrieb und die Neuanschaffung und der Umbau von PKW auf Erdgas- oder Biogas-Betrieb.

1031632 Förderung von alternativer Mobilität im Rahmen des Bgld. Ökoförderungsgesetzes Burgenland Privatperson Gefördert wird der Ankauf von Elektro-Scootern für Pensionisten und gehbehinderte Personen, die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, die Neuanschaffung oder der Umbau von PKW auf vollelektrischen Betrieb und die Neuanschaffung und der Umbau von PKW auf Erdgas- oder Biogas-Betrieb. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2010 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031632.html
Steiermark
PrivatpersonUnternehmenÖffentliche Einrichtung
Förderung von barrierefreien und altengerechten Sanierungen
Die barrierefreie und altengerechte Wohnraumsanierung soll die Bewohner von Eigenheimen und von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern anregen ihr Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten. Das Entfernen von Barrieren ist für die Nutzungssicherheit ein wichtiger Faktor, hebt den Wohnkomfort im Alter und beugt Unfällen vor. Die Förderung besteht wahlweise in der Gewährung von: Entweder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 30% auf die Dauer von 14 Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer jährlichen Verzinsung von 5%Oder eines Förderungsbeitrages im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten. Förderbare Maßnahmen sind z.B.: Entfernen von Stufen und Schwellen bei der HauseingangstüreErrichtung von Rampen und HebehilfenNeuerrichtung eines Personenaufzuges oder Adaptierung eines bestehenden AufzugesAutomatisierung der HauseingangstüreTürverbreiterungenBauliche Maßnahmen zur Ausstattung der SanitäreinheitWeitere Maßnahmen – siehe Informationsblatt
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1030170 Förderung von barrierefreien und altengerechten Sanierungen Steiermark Privatperson,Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Die barrierefreie und altengerechte Wohnraumsanierung soll die Bewohner von Eigenheimen und von Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern anregen ihr Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten. Das Entfernen von Barrieren ist für die Nutzungssicherheit ein wichtiger Faktor, hebt den Wohnkomfort im Alter und beugt Unfällen vor. Die Förderung besteht wahlweise in der Gewährung von: Entweder nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 30% auf die Dauer von 14 Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer jährlichen Verzinsung von 5%Oder eines Förderungsbeitrages im Ausmaß von 15% der anerkannten Kosten. Förderbare Maßnahmen sind z.B.: Entfernen von Stufen und Schwellen bei der HauseingangstüreErrichtung von Rampen und HebehilfenNeuerrichtung eines Personenaufzuges oder Adaptierung eines bestehenden AufzugesAutomatisierung der HauseingangstüreTürverbreiterungenBauliche Maßnahmen zur Ausstattung der SanitäreinheitWeitere Maßnahmen – siehe Informationsblatt Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik 18.12.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030170.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung von kulturellen Veranstaltungen
1. Förderungen im Bereich der Landesausstellungen Von Beginn der Landesausstellungen an bis heute gilt es als erklärte kulturpolitische Absicht, mit der Präsentation einer solchen Ausstellung immer auch die denkmalpflegerische Sanierung und Adaptierung eines kulturgeschichtlich bedeutsamen Bauwerks des Landes zu verbinden. Landesausstellungen haben sich damit über die Jahrzehnte auch zu einem besonderen Instrument österreichischer und oberösterreichischer Kulturpolitik entwickelt, bei dem Elemente der Kulturförderung, der Denkmalpflege, der wissenschaftlichen Forschung, Elemente der Volksbildung, der Tourismusbelebung aber auch der "Eventkultur“ zusammentreffen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landesausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landesausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt. Bewerbungskonzepte für OÖ Landesausstellungen können von Kulturschaffenden und kulturell tätigen Einrichtungen des Landes in offenen Wettbewerben eingereicht werden. Die eingelangten Bewerbungen werden von einer Expertenjury nach folgenden Kriterien bewertet und der OÖ Landesregierung zur Umsetzung vorgeschlagen: Originalität des ThemasNachnutzung/NachhaltigkeitTouristische ImpulseRegionalpolitische WirkungErhaltung und Dokumentation von Kulturgut 2. Förderungen im Bereich Landesausstellungen - „Rahmenveranstaltungen“ Das Land Oberösterreich gewährt (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Konzeption und Umsetzung von kulturellen und kulturtouristischen Veranstaltungen im Rahmen der OÖ Landesausstellungen. 3. Förderungen im Bereich der Landessonderausstellungen Landessonderausstellungen sind Großprojekte des Landes Oberösterreich, die außerhalb der festgelegten Landesausstellungsreihe zu aktuellen Themen, anlässlich von Jubiläen etc. vom Land Oberösterreich durchgeführt werden. Grundsätzlich gelten für die Vergabe und Durchführung von Landessonderausstellung die gleichen Kriterien wie bei Landesausstellungen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landessonderausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landessonderausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt.
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1037894 Förderung von kulturellen Veranstaltungen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung 1. Förderungen im Bereich der Landesausstellungen Von Beginn der Landesausstellungen an bis heute gilt es als erklärte kulturpolitische Absicht, mit der Präsentation einer solchen Ausstellung immer auch die denkmalpflegerische Sanierung und Adaptierung eines kulturgeschichtlich bedeutsamen Bauwerks des Landes zu verbinden. Landesausstellungen haben sich damit über die Jahrzehnte auch zu einem besonderen Instrument österreichischer und oberösterreichischer Kulturpolitik entwickelt, bei dem Elemente der Kulturförderung, der Denkmalpflege, der wissenschaftlichen Forschung, Elemente der Volksbildung, der Tourismusbelebung aber auch der "Eventkultur“ zusammentreffen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landesausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landesausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt. Bewerbungskonzepte für OÖ Landesausstellungen können von Kulturschaffenden und kulturell tätigen Einrichtungen des Landes in offenen Wettbewerben eingereicht werden. Die eingelangten Bewerbungen werden von einer Expertenjury nach folgenden Kriterien bewertet und der OÖ Landesregierung zur Umsetzung vorgeschlagen: Originalität des ThemasNachnutzung/NachhaltigkeitTouristische ImpulseRegionalpolitische WirkungErhaltung und Dokumentation von Kulturgut 2. Förderungen im Bereich Landesausstellungen - „Rahmenveranstaltungen“ Das Land Oberösterreich gewährt (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Konzeption und Umsetzung von kulturellen und kulturtouristischen Veranstaltungen im Rahmen der OÖ Landesausstellungen. 3. Förderungen im Bereich der Landessonderausstellungen Landessonderausstellungen sind Großprojekte des Landes Oberösterreich, die außerhalb der festgelegten Landesausstellungsreihe zu aktuellen Themen, anlässlich von Jubiläen etc. vom Land Oberösterreich durchgeführt werden. Grundsätzlich gelten für die Vergabe und Durchführung von Landessonderausstellung die gleichen Kriterien wie bei Landesausstellungen. Das Land Oberösterreich gewährt für die Restaurierung und Sanierung bzw. Errichtung von Objekten den jeweiligen Eigentümer/innen (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen) Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die für den Betrieb einer Landessonderausstellung notwendig sind. Die finanziellen Mittel für die baulichen Maßnahmen der Landessonderausstellung werden – auf Basis einer Kostenschätzung– im Förderbereich infolge eines durch die ressortzuständigen Mitglieder der OÖ. Landesregierung verabschiedeten Finanzierungsplanes – nach grundsätzlicher Genehmigung des Landeshaushalts durch den OÖ. Landtag - bereitgestellt. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur 01.04.2016 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1037894.html
Tirol
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderung zur Erhaltung des baukulturellen Erbes

Gefördert werden Restaurierungen von denkmalgeschützten sakralen und profanen Bauten, die sich im öffentlichen Besitz befinden und öffentlich genutzt werden. Zudem werden archäologische Grabungen, infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung finanziell unterstützt. Die Subventionen werden öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Renovierungsausschüssen, Museen zuerkannt.

1017953 Förderung zur Erhaltung des baukulturellen Erbes Tirol Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden Restaurierungen von denkmalgeschützten sakralen und profanen Bauten, die sich im öffentlichen Besitz befinden und öffentlich genutzt werden. Zudem werden archäologische Grabungen, infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung finanziell unterstützt. Die Subventionen werden öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Renovierungsausschüssen, Museen zuerkannt. Land Tirol Land Tirol, Landesgedächtnisstiftung 01.10.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1017953.html
Oberösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen Umwelt- und Energieberatung
Die Förderung der Umwelt- und Energieberatung kann von sämtlichen Unternehmen, insbesondere von Gewerbebetrieben bzw. sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen, konfessionellen und sozialen Einrichtungen sowie Gemeinden beantragt werden. Im Rahmen der betrieblichen Umweltoffensive (BUO) bietet das Land Oberösterreich gemeinsam mit seinen Partnern, wie z.B. dem O.Ö. Energiesparverband und dem Klimabündnis OÖ, geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich an. Vom O.Ö. Energiesparverband wird zum Thema Energie beraten: Die Förderwerber erhalten produktunabhängige Informationen bei allen Energiefragen rund um Firmengebäude, Heizung, Prozessoptimierung und Energieförderung. Das Klimabündnis Oberösterreich berät zu den Themen Klimaschutz, Mobilität, Umwelt, Nachhaltigkeitsmanagement und Umweltzeichen. Dazu werden in den einzelnen Bereichen verschiedene Schwerpunkte gesetzt. a) Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte. b) Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die MitarbeiterInnenmobilität betrachtet werden. c) Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt. d) Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentliche Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
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1021211 Förderungen Umwelt- und Energieberatung Oberösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Förderung der Umwelt- und Energieberatung kann von sämtlichen Unternehmen, insbesondere von Gewerbebetrieben bzw. sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen, Vereinen, konfessionellen und sozialen Einrichtungen sowie Gemeinden beantragt werden. Im Rahmen der betrieblichen Umweltoffensive (BUO) bietet das Land Oberösterreich gemeinsam mit seinen Partnern, wie z.B. dem O.Ö. Energiesparverband und dem Klimabündnis OÖ, geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich an. Vom O.Ö. Energiesparverband wird zum Thema Energie beraten: Die Förderwerber erhalten produktunabhängige Informationen bei allen Energiefragen rund um Firmengebäude, Heizung, Prozessoptimierung und Energieförderung. Das Klimabündnis Oberösterreich berät zu den Themen Klimaschutz, Mobilität, Umwelt, Nachhaltigkeitsmanagement und Umweltzeichen. Dazu werden in den einzelnen Bereichen verschiedene Schwerpunkte gesetzt. a) Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotential und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eckpunkte. b) Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die MitarbeiterInnenmobilität betrachtet werden. c) Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt. d) Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungsleistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentliche Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft 01.01.2012 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021211.html
Villach
UnternehmenNon Profit-Organisation
Förderungen aus Mitteln des Sports
Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen in folgenden Kategorien: Breiten- und Gesundheitssport; Leistungs- und Spitzensport; Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportstätten; Sportveranstaltungen; Tätigkeit von Sportverbänden und Sportvereinen; Anschaffung von Materialien für Sportverbände und -vereine. In allen Kategorien gilt es neben der Förderung generationenübergreifender Interaktionen sowie der Inklusion als vorrangiges Ziel die Jugend und den Nachwuchs insbesondere zu fördern und zu unterstützen. Folgende Fördermöglichkeiten werden angeboten: Jahres- und Basissubvention Projekt-, Veranstaltungs-, und Investitionssubvention Sach- und Personalsubvention Vereinsjubiläen Kleinzuwendungen
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1052992 Förderungen aus Mitteln des Sports Villach Unternehmen,Non Profit-Organisation Unterstützt werden im Besonderen Maßnahmen in folgenden Kategorien: Breiten- und Gesundheitssport; Leistungs- und Spitzensport; Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportstätten; Sportveranstaltungen; Tätigkeit von Sportverbänden und Sportvereinen; Anschaffung von Materialien für Sportverbände und -vereine. In allen Kategorien gilt es neben der Förderung generationenübergreifender Interaktionen sowie der Inklusion als vorrangiges Ziel die Jugend und den Nachwuchs insbesondere zu fördern und zu unterstützen. Folgende Fördermöglichkeiten werden angeboten: Jahres- und Basissubvention Projekt-, Veranstaltungs-, und Investitionssubvention Sach- und Personalsubvention Vereinsjubiläen Kleinzuwendungen Stadt Villach, Abteilung Freizeit und Sport Stadt Villach, Abteilung Freizeit und Sport 01.01.2020 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052992.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen für Abfallmaßnahmen
Im Rahmen des Förderprogramms werden unter anderem Grün- und Strauchschnittsammelstellen,Altstoffsammelzentren,Kompostierungsanlagen bzw. Kompostwendemaschinen im "Nicht-Agrarischen" Bereich,der Ausbau von ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetrieben in Oberösterreich,Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen,ReVital-Lagerflächen in Altstoffsammelzentren (ASZ),das Rohstoffmanagement in Betriebendie Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen,die Vermeidung und Verringerung von gefährlichen Abfällen gefördert. Förderansuchen einreichen können, je nach Fördermaßnahme natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine, gemeinnützige Institutionensozialökonomische Betriebe oder von diesen gegründete OrganisationenEigentümerInnen oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine kontaminierte Fläche befindet Bezirksabfallverbände, Landesabfallverband, Gemeinden, StatutarstädteBildungseinrichtungen Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
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1021153 Förderungen für Abfallmaßnahmen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen des Förderprogramms werden unter anderem Grün- und Strauchschnittsammelstellen,Altstoffsammelzentren,Kompostierungsanlagen bzw. Kompostwendemaschinen im "Nicht-Agrarischen" Bereich,der Ausbau von ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetrieben in Oberösterreich,Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen,ReVital-Lagerflächen in Altstoffsammelzentren (ASZ),das Rohstoffmanagement in Betriebendie Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen,die Vermeidung und Verringerung von gefährlichen Abfällen gefördert. Förderansuchen einreichen können, je nach Fördermaßnahme natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine, gemeinnützige Institutionensozialökonomische Betriebe oder von diesen gegründete OrganisationenEigentümerInnen oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine kontaminierte Fläche befindet Bezirksabfallverbände, Landesabfallverband, Gemeinden, StatutarstädteBildungseinrichtungen Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft 01.01.2012 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021153.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Abwasserentsorgung
Gefördert werden die Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen, sowie von Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlage durch Nutzung des an der Anlage anfallenden Biogases; Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Abwasserentsorgung; die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Abwasserableitungsanlagen auf Grundlage einer aktuellen Leitungszustandserhebung mittels Dichtheitskontrolle oder Kamerabefahrung. Maßnahmen zu Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen nach Naturkatastrophen Einstiegsteilnahmegebühren am Abwasserbenchmarking des ÖWAV Ergänzende Schwerpunktförderung Land für: Errichtung, Reinvestition und Anpassung von Kläranlagen an den Stand der Technik und von Regenbecken Anpassung Mischwasserentlastungsbauwerke inkl. Kanalnetzbewirtschaftung Maßnahmen im Zusammenhang Umstellung Mischsystem auf Trennsystem Reinvestition von Seedruckleitungen Abwasserwärmenutzung Maßnahmen zur Nährstoffrückgewinnung Maßnahmen in Zusammenhang mit Interkommunaler Zusammenarbeit Förderansuchen einreichen können Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften oder im Auftrag der Gemeinde tätige natürliche und juristische Personen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum; Natürliche oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Anlagen zur Abwasserentsorgung für den eigenen Bedarf errichten oder in diese reinvestieren. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
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1022037 Förderungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft-Abwasserentsorgung Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden die Errichtung und Reinvestition von Abwasserentsorgungs- und Schlammbehandlungsanlagen, sowie von Einrichtungen zur Verwertung und Nutzung von erneuerbarer Energie im Ausmaß des Eigenbedarfes der Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlage durch Nutzung des an der Anlage anfallenden Biogases; Maßnahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Abwasserentsorgung; die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Abwasserableitungsanlagen auf Grundlage einer aktuellen Leitungszustandserhebung mittels Dichtheitskontrolle oder Kamerabefahrung. Maßnahmen zu Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion von Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen nach Naturkatastrophen Einstiegsteilnahmegebühren am Abwasserbenchmarking des ÖWAV Ergänzende Schwerpunktförderung Land für: Errichtung, Reinvestition und Anpassung von Kläranlagen an den Stand der Technik und von Regenbecken Anpassung Mischwasserentlastungsbauwerke inkl. Kanalnetzbewirtschaftung Maßnahmen im Zusammenhang Umstellung Mischsystem auf Trennsystem Reinvestition von Seedruckleitungen Abwasserwärmenutzung Maßnahmen zur Nährstoffrückgewinnung Maßnahmen in Zusammenhang mit Interkommunaler Zusammenarbeit Förderansuchen einreichen können Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften oder im Auftrag der Gemeinde tätige natürliche und juristische Personen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum; Natürliche oder juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Anlagen zur Abwasserentsorgung für den eigenen Bedarf errichten oder in diese reinvestieren. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022037.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen für Maßnahmen im Rahmen von Agenda 21
Gemeindeübergreifende und thematische Vernetzungen der Lokalen Agenda 21-Zukunftsprozesse sowie Erfahrungsaustausch mittels Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer, innovativer Modelle. Förderansuchen einreichen können insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationennatürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgabenstellung mit den Zielen der Erstellung, Unterstützung und Umsetzung der Lokalen Agenda 21 übereinstimmen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
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1022011 Förderungen für Maßnahmen im Rahmen von Agenda 21 Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gemeindeübergreifende und thematische Vernetzungen der Lokalen Agenda 21-Zukunftsprozesse sowie Erfahrungsaustausch mittels Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer, innovativer Modelle. Förderansuchen einreichen können insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationennatürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, deren Aufgabenstellung mit den Zielen der Erstellung, Unterstützung und Umsetzung der Lokalen Agenda 21 übereinstimmen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1022011.html
Tirol
Non Profit-Organisation
Förderungen für Sozialeinrichtungen

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen subventioniert:

  • Förderung des laufenden Betriebes (Personal und Sachkosten),
  • Förderung von Einzelprojekten (z.B. Veranstaltungen, Broschüren) sowie
  • Investitionsförderungen für Gebäude- und Einrichtungsadaptierungen.

Die Förderung wird für Einrichtungen im Sozialbereich gewährt.

1020056 Förderungen für Sozialeinrichtungen Tirol Non Profit-Organisation Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen subventioniert: Förderung des laufenden Betriebes (Personal und Sachkosten),Förderung von Einzelprojekten (z.B. Veranstaltungen, Broschüren) sowieInvestitionsförderungen für Gebäude- und Einrichtungsadaptierungen. Die Förderung wird für Einrichtungen im Sozialbereich gewährt. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe 31.07.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020056.html
Oberösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen für thermische Gebäudesanierung
Mit dieser Förderungsaktion sollen besonders die oberösterreichischen Betriebe motiviert werden, in die Gebäudesanierung zu investieren. Diese Maßnahme dient auch der Umsetzung der Oberösterreichischen Energiestrategie "Energiezukunft 2030". Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Förderungsrelevante Maßnahmen sind: Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des DachesDämmung der AußenwändeDämmung der untersten Geschossdecke bzw. des KellerbodensSanierung bzw. Austausch der Fenster und AußentürenEinbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des GebäudesAußen liegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.
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1021195 Förderungen für thermische Gebäudesanierung Oberösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit dieser Förderungsaktion sollen besonders die oberösterreichischen Betriebe motiviert werden, in die Gebäudesanierung zu investieren. Diese Maßnahme dient auch der Umsetzung der Oberösterreichischen Energiestrategie "Energiezukunft 2030". Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Förderungsrelevante Maßnahmen sind: Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des DachesDämmung der AußenwändeDämmung der untersten Geschossdecke bzw. des KellerbodensSanierung bzw. Austausch der Fenster und AußentürenEinbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des GebäudesAußen liegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten. Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft 01.01.2012 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021195.html
Tirol
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen im Bereich Film, Video und Medienkunst

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Allgemeine filmkulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von nicht kommerziellen Festivals und Arthouse-Kinos
  • Arbeitsstipendien
  • Projektentwicklung (Drehbücher, Konzepte)
  • Herstellung und Postproduktion von Filmen mit künstlerischem Schwerpunkt
  • Verwertung und Verbreitung
  • Vergabe von Preisen
1023365 Förderungen im Bereich Film, Video und Medienkunst Tirol Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Allgemeine filmkulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von nicht kommerziellen Festivals und Arthouse-KinosArbeitsstipendienProjektentwicklung (Drehbücher, Konzepte)Herstellung und Postproduktion von Filmen mit künstlerischem SchwerpunktVerwertung und VerbreitungVergabe von Preisen Land Tirol Land Tirol, Abteilung Kultur 05.05.2010 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023365.html
Tirol
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen im Bereich Musik
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Allgemeine musikkulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von Vereinen und VerbändenKonzertveranstaltungen (Festivals und Musikveranstaltungen) nicht kommerzieller ArtKompositionen mit UraufführungsgarantieMusikproduktionen (in Ausnahmefällen - wenn ein besonderer Tirolbezug vorliegt)Durchführung von Ausbildungsangeboten für den Nachwuchs und WeiterbildungsangebotenAnschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör für Musikkapellen und ChöreEinrichtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke) für Musikkapellen und ChöreAnschaffungs- und Reparaturkosten von Musikinstrumenten für MusikkapellenVergabe von Preisen Ansuchen von Musikkapellen werden über den Blasmusikverband Tirol abgewickelt.Ansuchen von Chören werden über den Chorverband Tirol abgewickelt.
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1023423 Förderungen im Bereich Musik Tirol Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Allgemeine musikkulturelle Tätigkeit sowie die dafür notwendigen Strukturen von Vereinen und VerbändenKonzertveranstaltungen (Festivals und Musikveranstaltungen) nicht kommerzieller ArtKompositionen mit UraufführungsgarantieMusikproduktionen (in Ausnahmefällen - wenn ein besonderer Tirolbezug vorliegt)Durchführung von Ausbildungsangeboten für den Nachwuchs und WeiterbildungsangebotenAnschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör für Musikkapellen und ChöreEinrichtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke) für Musikkapellen und ChöreAnschaffungs- und Reparaturkosten von Musikinstrumenten für MusikkapellenVergabe von Preisen Ansuchen von Musikkapellen werden über den Blasmusikverband Tirol abgewickelt.Ansuchen von Chören werden über den Chorverband Tirol abgewickelt. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Kultur 05.05.2010 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023423.html
Steiermark
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen im Bereich der Blasmusik
  • Die Pflege und Entwicklung der Blasmusik in der Steiermark ist zu gewährleisten.
  • Förderung der Jugendausbildung;
  • Ankauf bzw. Reparatur von Musikinstrumenten;
  • Notenankauf, EDV-Ausstattung;
  • Ausbau bzw. Renovierung von Musikheimen und Musikheimausstattung;
  • Ankauf und Erneuerung von Trachten und Uniformen;
  • fachliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen einschlägiger Veranstaltungen;
  • Teilnahme an internationalen Wettbewerben, Festivals;
  • Online-Förderung über den Steirischen Blasmusikverband
1015171 Förderungen im Bereich der Blasmusik Steiermark Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Pflege und Entwicklung der Blasmusik in der Steiermark ist zu gewährleisten.Förderung der Jugendausbildung;Ankauf bzw. Reparatur von Musikinstrumenten;Notenankauf, EDV-Ausstattung;Ausbau bzw. Renovierung von Musikheimen und Musikheimausstattung;Ankauf und Erneuerung von Trachten und Uniformen;fachliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen einschlägiger Veranstaltungen;Teilnahme an internationalen Wettbewerben, Festivals;Online-Förderung über den Steirischen Blasmusikverband Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport 01.10.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1015171.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen im Bereich der Denkmalpflege

Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen, die der Erhaltung historischer Objekte und Bausubstanz, sowie von historischem Kulturgut in Oberösterreich dienen. Denkmalpflege umfasst die Erhaltung wertvoller Bau- und Bodendenkmäler, von Flur- und Kleindenkmälern und die Abwicklung der Kulturlandschafts- und Fassadenaktionen im Rahmen der Ortsbildpflege, sowie die denkmalpflegerischen Maßnahmen bei den Welterbestätten in Oberösterreich.

1037886 Förderungen im Bereich der Denkmalpflege Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen, die der Erhaltung historischer Objekte und Bausubstanz, sowie von historischem Kulturgut in Oberösterreich dienen. Denkmalpflege umfasst die Erhaltung wertvoller Bau- und Bodendenkmäler, von Flur- und Kleindenkmälern und die Abwicklung der Kulturlandschafts- und Fassadenaktionen im Rahmen der Ortsbildpflege, sowie die denkmalpflegerischen Maßnahmen bei den Welterbestätten in Oberösterreich. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur 01.04.2016 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1037886.html
Kärnten
UnternehmenNon Profit-Organisation
Förderungen von Abfallwirtschaftskonzepten

Förderung von Abfallwirtschaftskonzepten und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (insbesondere Errichtung und Adaptierung von Altstoffsammelzentren). Ziel ist die Reduktion der Restmüllmenge in Kärnten.

Förderadressat: natürliche und juristische Personen

1034941 Förderungen von Abfallwirtschaftskonzepten Kärnten Unternehmen,Non Profit-Organisation Förderung von Abfallwirtschaftskonzepten und abfallwirtschaftlichen Maßnahmen (insbesondere Errichtung und Adaptierung von Altstoffsammelzentren). Ziel ist die Reduktion der Restmüllmenge in Kärnten. Förderadressat: natürliche und juristische Personen Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1034941.html
Oberösterreich
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Förderungen von Investitionsmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime

Finanziert wird die Errichtung, die Sanierung sowie der Um- und Zubau von Alten- und Pflegeheimen. Gefördert werden Heimträger wie z. B. Sozialhilfeverband, Stadt mit eigenem Statut, Gemeinde oder kirchlicher Orden.

1027382 Förderungen von Investitionsmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime Oberösterreich Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Finanziert wird die Errichtung, die Sanierung sowie der Um- und Zubau von Alten- und Pflegeheimen. Gefördert werden Heimträger wie z. B. Sozialhilfeverband, Stadt mit eigenem Statut, Gemeinde oder kirchlicher Orden. Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abteilung Soziales Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales 01.10.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027382.html
Oberösterreich
Privatperson
Förderungen von Maßnahmen der Sozialen Rehabilitation
Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Grad der Beeinträchtigung mindestens 50 % beträgt, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Berücksichtigung anderer Kostenträger Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, zur Bewältigung erschwerter Lebensumstände, zur sozialen Integration und zur Milderung besonderer Notlagen erhalten. Folgende Zuschüsse können gewährt werden: Zuschuss zur behinderungsgerechten Adaptierung eines Personenkraftwagens Fahrtkostenzuschuss zur Abgeltung des Mehraufwandes durch erschwerte Mobilität Zuschuss zum Erwerb der Lenkberechtigung (Führerschein) Zuschuss zur behindertengerechten Wohnraumadaptierung Zuschuss zum Ankauf bzw. zur Reparatur von Kommunikationshilfsmitteln für gehörlose bzw. schwerhörige Personen Zuschuss zu den Gebärdendolmetschkosten für gehörlose und schwerhörige Personen Zuschuss zum Ankauf von sonstigen technischen Hilfsmitteln Zuschuss zum Ankauf von orthopädischen Behelfen Zuschuss zum Ankauf von elektronischen Hilfsmitteln für blinde und sehbeeinträchtigte Personen Zuschuss zur Anschaffung eines Blinden-, Rollstuhl- oder Partnerhundes Zuschuss in speziellen behinderungsbedingten finanziellen Notlagen
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1021567 Förderungen von Maßnahmen der Sozialen Rehabilitation Oberösterreich Privatperson Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Grad der Beeinträchtigung mindestens 50 % beträgt, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Berücksichtigung anderer Kostenträger Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, zur Bewältigung erschwerter Lebensumstände, zur sozialen Integration und zur Milderung besonderer Notlagen erhalten. Folgende Zuschüsse können gewährt werden: Zuschuss zur behinderungsgerechten Adaptierung eines Personenkraftwagens Fahrtkostenzuschuss zur Abgeltung des Mehraufwandes durch erschwerte Mobilität Zuschuss zum Erwerb der Lenkberechtigung (Führerschein) Zuschuss zur behindertengerechten Wohnraumadaptierung Zuschuss zum Ankauf bzw. zur Reparatur von Kommunikationshilfsmitteln für gehörlose bzw. schwerhörige Personen Zuschuss zu den Gebärdendolmetschkosten für gehörlose und schwerhörige Personen Zuschuss zum Ankauf von sonstigen technischen Hilfsmitteln Zuschuss zum Ankauf von orthopädischen Behelfen Zuschuss zum Ankauf von elektronischen Hilfsmitteln für blinde und sehbeeinträchtigte Personen Zuschuss zur Anschaffung eines Blinden-, Rollstuhl- oder Partnerhundes Zuschuss in speziellen behinderungsbedingten finanziellen Notlagen Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Soziales Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales 29.10.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1021567.html
Kärnten
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Förderungen zur Altlastensanierung

Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten, insbesondere in Zusammenhang mit Altstoffsammelzentren.

1030386 Förderungen zur Altlastensanierung Kärnten Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten, insbesondere in Zusammenhang mit Altstoffsammelzentren. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1030386.html
Burgenland
Öffentliche Einrichtung
Förderungsmaßnahmen für Sportanlagen im Auftrag burgenländischer Gemeinden

Förderung umfasst die Unterstützung von Gemeinden bei der Errichtung und Sanierung von Sportanlagen.

1074376 Förderungsmaßnahmen für Sportanlagen im Auftrag burgenländischer Gemeinden Burgenland Öffentliche Einrichtung Förderung umfasst die Unterstützung von Gemeinden bei der Errichtung und Sanierung von Sportanlagen. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 10.06.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074376.html
Graz
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Grazer Altstadterhaltungsfonds

Die Stadt Graz fördert mit dem Grazer Altstadterhaltungsfonds im Schutzgebiet gelegene Gebäude, die in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind.

1062140 Grazer Altstadterhaltungsfonds Graz Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Die Stadt Graz fördert mit dem Grazer Altstadterhaltungsfonds im Schutzgebiet gelegene Gebäude, die in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind. Landeshauptstadt Graz, Altstadterhaltungsfonds Stadt Graz 20.04.2023 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1062140.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-Organisation
Green Events Austria

„Green Events“ steht für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen. Zentrale Aspekte sind umweltschonende Mobilität, Material- und Abfallmanagement, Einsatz nachhaltiger Produkte, regionale Wertschöpfung sowie soziale Verantwortung und Kommunikation.

Ziel der Förderung:

  • Beratung von Interessenten und Akteuren, welche ein Green Event durchführen möchten
  • Begleitung von Pilotprojekten und Schwerpunktthemen-Projekten
1067883 Green Events Austria Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation „Green Events“ steht für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen. Zentrale Aspekte sind umweltschonende Mobilität, Material- und Abfallmanagement, Einsatz nachhaltiger Produkte, regionale Wertschöpfung sowie soziale Verantwortung und Kommunikation. Ziel der Förderung: Beratung von Interessenten und Akteuren, welche ein Green Event durchführen möchtenBegleitung von Pilotprojekten und Schwerpunktthemen-Projekten Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Sektion II Sport Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Abteilung II/1 07.07.2022 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067883.html
Steiermark
Unternehmen
Green!Invest

Im Rahmen der Förderungsaktion Green!Invest werden produktive Investitionsvorhaben von KMU gefördert, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen und langfristig tragfähige „grüne“ Geschäftsfelder erschließen oder ausbauen.

1059575 Green!Invest Steiermark Unternehmen Im Rahmen der Förderungsaktion Green!Invest werden produktive Investitionsvorhaben von KMU gefördert, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen und langfristig tragfähige „grüne“ Geschäftsfelder erschließen oder ausbauen. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. 18.10.2022 30.06.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059575.html
Europäische Union
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Horizon Europe - Cluster 6
Horizon Europe ist das zentrale Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation. Es unterstützt den Aufbau einer wissens- und innovationsbasierten Gesellschaft sowie einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Horizon Europe ist in drei Programmsäulen strukturiert: Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas und Innovatives Europa. Die Programmsäule "Globale Herausforderungen & Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" bildet die wichtigste Säule unter anderem mit dem Themenbereich "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt". Zu dem Themenbereich gehört vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle.
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5 Horizon Europe - Cluster 6 Europäische Union Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Horizon Europe ist das zentrale Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation. Es unterstützt den Aufbau einer wissens- und innovationsbasierten Gesellschaft sowie einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Horizon Europe ist in drei Programmsäulen strukturiert: Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas und Innovatives Europa. Die Programmsäule "Globale Herausforderungen & Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" bildet die wichtigste Säule unter anderem mit dem Themenbereich "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt". Zu dem Themenbereich gehört vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle. Europäische Kommission Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 01.01.2021 31.12.2027 ACTIVE https://www.ffg.at/europa/heu/cluster6
Europäische Union
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Horizon Europe: Cluster 4 "Digitalisation, Industry and Space"
Digitalisierung und technologischer Fortschritt prägen alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft und beeinflussen die industrielle Entwicklung – einschließlich der Weltraumforschung. Der Cluster 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Digital, Industry and Space) von Horizon Europe unterstützt digitale wie industrielle Schlüssel- und Raumfahrttechnologien, die für die industrielle Zukunft Europas von strategischer Bedeutung sind. Ziel ist es, ein resilientes, grünes und digitales Europa aufzubauen. Jährliche Ausschreibungen mit vorgegebenen Themen werden im Rahmen strategischer Planungen und entsprechend ihrer erwarteten Wirkung in sechs Bereiche gebündelt. Zu den Bereichen gehören unter anderem "klimaneutrale, kreislauforientierte, digitalisierte Produktion" sowie "eine digitalisierte, ressourceneffiziente und resiliente Industrie".
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47 Horizon Europe: Cluster 4 "Digitalisation, Industry and Space" Europäische Union Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Digitalisierung und technologischer Fortschritt prägen alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft und beeinflussen die industrielle Entwicklung – einschließlich der Weltraumforschung. Der Cluster 4 „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ (Digital, Industry and Space) von Horizon Europe unterstützt digitale wie industrielle Schlüssel- und Raumfahrttechnologien, die für die industrielle Zukunft Europas von strategischer Bedeutung sind. Ziel ist es, ein resilientes, grünes und digitales Europa aufzubauen. Jährliche Ausschreibungen mit vorgegebenen Themen werden im Rahmen strategischer Planungen und entsprechend ihrer erwarteten Wirkung in sechs Bereiche gebündelt. Zu den Bereichen gehören unter anderem "klimaneutrale, kreislauforientierte, digitalisierte Produktion" sowie "eine digitalisierte, ressourceneffiziente und resiliente Industrie". Europäische Kommission Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2021 31.12.2027 ACTIVE https://www.ffg.at/europa/heu/cluster4
Europäische Union
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Horizon Europe: Cluster 5 "Klima, Energie und Mobilität" Ein ambitioniertes Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Maßnahmen des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“ (Climate, Energy and Mobility) werden wesentlich dazu beitragen. Forschungs- und Innovationsprojekte sollen in diesem Cluster einen deutlichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen. 46 Horizon Europe: Cluster 5 "Klima, Energie und Mobilität" Europäische Union Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Ein ambitioniertes Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Maßnahmen des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“ (Climate, Energy and Mobility) werden wesentlich dazu beitragen. Forschungs- und Innovationsprojekte sollen in diesem Cluster einen deutlichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen. Europäische Kommission Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2021 31.12.2027 ACTIVE https://www.ffg.at/europa/heu/cluster5
Europäische Union
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Horizon Europe: New European Bauhaus
Die Ausschreibungen im Horizon Europe New European Bauhaus zeichnen sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität aus. Sie unterstützen die nachhaltige (Um-)Gestaltung der bebauten Umwelt und zielen darauf ab, die Bewohner:innen zu Partner:innen des nachhaltigen Wandels zu machen. Ein Schwerpunkt des Programms beschäftigt sich mit Kreislaufwirtschaft und regenerative Ansätze für die gebaute Umwelt. Ziel von diesem ist, das europäische Bauökosystem zirkulärer und regenerativer zu machen. Dabei soll insbesondere der Einsatz von bestehenden Materialien und eine bessere Nutzung und Umnutzung bestehender Gebäude gestärkt werden. Die Entwicklung von Lösungen in diesem Bereich soll auch nutzerzentriert und ortsbezogen sein.
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6 Horizon Europe: New European Bauhaus Europäische Union Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Ausschreibungen im Horizon Europe New European Bauhaus zeichnen sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität aus. Sie unterstützen die nachhaltige (Um-)Gestaltung der bebauten Umwelt und zielen darauf ab, die Bewohner:innen zu Partner:innen des nachhaltigen Wandels zu machen. Ein Schwerpunkt des Programms beschäftigt sich mit Kreislaufwirtschaft und regenerative Ansätze für die gebaute Umwelt. Ziel von diesem ist, das europäische Bauökosystem zirkulärer und regenerativer zu machen. Dabei soll insbesondere der Einsatz von bestehenden Materialien und eine bessere Nutzung und Umnutzung bestehender Gebäude gestärkt werden. Die Entwicklung von Lösungen in diesem Bereich soll auch nutzerzentriert und ortsbezogen sein. Europäische Kommission Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 01.01.2025 31.12.2027 ACTIVE https://www.ffg.at/europa/heu/NEB
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Humanpotenzial
Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden. Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive um die Zielgruppe Großunternehmen erweitert. Themenziele: Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ Qualifizierungsoffensive: Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch im Rahmen der Transformationsoffensive, als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen: Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen. Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen Schulungsformate zur Qualifizierung bestehender Fachkräfte gemeinsam mit Weiterbildungsanbietern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln & testen; Skalierung von Schulungsmaßnahmen für Branchen oder Themen Innovatorinnen: Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch: Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen. Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen und systemischen Herangehensweisen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen. Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen). In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter/innen österreichischer Unternehmen im Bereich Green & Digital Transition (Kooperative) Qualifizierungsprojekte, die zur Identifikation notwendiger Kompetenzen für die Transformation sowie zur gezielten Erhöhung dieser Kompetenzen in österreichischen Unternehmen führen Entwicklung und Testung von Schulungsinhalten und –formaten zur Unterstützung der Transformation für bestimmte Branchen oder Themen
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1067032 Humanpotenzial Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Eine breite Basis an hochqualifizierten Arbeitskräften in den FTI Bereichen stellt, wie für die meisten europäischen Staaten, auch für Österreich nach wie vor eine Herausforderung dar. Mit dem Thema Humanpotenzial sollen österreichische Unternehmen in ihren FTI+D-Agenden und -Kompetenzen gestärkt werden. Durch gezielte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen insbesondere die Wirtschaftsleistung und Innovationskraft der Unternehmen, sowie die daraus resultierenden Stärken und Chancen für die österreichische Wirtschaft, nachhaltig gesteigert werden. Insbesondere die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft bedingt eine entsprechende Entwicklung von Kompetenzen und damit eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte in österreichischen Unternehmen. Bestehende Unterstützungsmaßnahmen des BMAW, die bisher vor allem KMU adressiert haben, werden ab 2023 im Rahmen der Transformationsoffensive um die Zielgruppe Großunternehmen erweitert. Themenziele: Das Thema „Humanpotenzial“ umfasst die Subthemen „Qualifizierungsoffensive“ und „Innovatorinnen“ Qualifizierungsoffensive: Weiterführung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch im Rahmen der Transformationsoffensive, als themen- und technologieoffene Maßnahmen mit den Zielen: Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen österreichischer Unternehmen, um Kompetenzen in den Bereichen Green & Digital Transition in deren Belegschaft zu erhöhen. Kompetenzen für die Transformation in Unternehmen definieren und aufbauen: zielgerichtete Entwicklung von Kompetenzprofilen und Umsetzung von Schulungsmaßnahmen im Unternehmen Schulungsformate zur Qualifizierung bestehender Fachkräfte gemeinsam mit Weiterbildungsanbietern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickeln & testen; Skalierung von Schulungsmaßnahmen für Branchen oder Themen Innovatorinnen: Mehr Chancengerechtigkeit in der Forschung & Innovation und Karriereentwicklung durch: Steigerung der Sichtbarkeit von Frauen in gestaltenden Rollen. Stärkung von Zukunfts-Kompetenzen und systemischen Herangehensweisen (21st Century Skills, wie z.B. Kooperation, kreative Problemlösung, Kommunikation über Organisations- und Disziplinen-Grenzen), um Forschungs- und Innovationsvorhaben, die auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene wirken, zu initiieren und umzusetzen. Erhöhung der Kapazität an Forscherinnen & Innovatorinnen, die innovativ an komplexe und interdisziplinäre Problemstellungen herangehen (z.B. um sich an missionsorientierten nationalen oder EU-Programmen zu beteiligen). In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter/innen österreichischer Unternehmen im Bereich Green & Digital Transition (Kooperative) Qualifizierungsprojekte, die zur Identifikation notwendiger Kompetenzen für die Transformation sowie zur gezielten Erhöhung dieser Kompetenzen in österreichischen Unternehmen führen Entwicklung und Testung von Schulungsinhalten und –formaten zur Unterstützung der Transformation für bestimmte Branchen oder Themen Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067032.html
Steiermark
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
IWB/EFRE 21-27 (AT): Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen
Das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027“ verfolgt folgende Zielsetzung: „Ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen und zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen nachhaltig stärken und Beschäftigung schaffen.“ In der Steiermark soll im Rahmen der Prioritätsachse 3 „Territoriale Entwicklung“ die Maßnahme 4 „Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen“ umgesetzt werden. Darin sind Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Vorhaben im Kontext starker Orts- und Stadtkerne geplant, insbesondere in Hinblick auf• Ressourcenschonung,• Klimaanpassung und • innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung.
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1075332 IWB/EFRE 21-27 (AT): Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen Steiermark Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027“ verfolgt folgende Zielsetzung: „Ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen und zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen nachhaltig stärken und Beschäftigung schaffen.“ In der Steiermark soll im Rahmen der Prioritätsachse 3 „Territoriale Entwicklung“ die Maßnahme 4 „Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen“ umgesetzt werden. Darin sind Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Vorhaben im Kontext starker Orts- und Stadtkerne geplant, insbesondere in Hinblick auf• Ressourcenschonung,• Klimaanpassung und • innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung 01.01.2023 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1075332.html
Steiermark
Unternehmen
Ideen!Reich

Gefördert werden die Entwicklung von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen sowie die Umsetzung von Innovationsmaßnahmen in Unternehmen zur Verbreiterung der Innovationsbasis in steirischen KMU's.

1040039 Ideen!Reich Steiermark Unternehmen Gefördert werden die Entwicklung von neuen Produkten, Technologien und Dienstleistungen sowie die Umsetzung von Innovationsmaßnahmen in Unternehmen zur Verbreiterung der Innovationsbasis in steirischen KMU's. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. 04.04.2017 30.06.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040039.html
Wien
Unternehmen
Innovation
Die Sicherung und Stärkung der Innovationsorientierung der Wiener Wirtschaft hängt in hohem Maße, insbesondere auch aufgrund des großen Anteils an Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von der Innovationsbereitschaft und -fähigkeit dieser Unternehmen ab. Dabei stehen diese vor hohen inhaltlichen und finanziellen Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es das Ziel dieses Förderprogramms, die Umsetzung von Entwicklungs- bzw. Innovationsprojekten von Wiener KMU zu unterstützen, die von der Entwicklung neuer und/oder maßgeblich optimierter Verfahren bis zur Schaffung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Dienstleistungen reichen können. Die Förderung soll dazu beitragen, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Wiener KMU zu stärken, um sie besser in die Lage zu versetzen, sich auf zukünftige Herausforderungen und Veränderungen vorzubereiten, in ihrem Markt konkurrenzfähiger zu werden bzw. neue Märkte zu erschließen. Darüber hinaus soll die Bereitschaft von KMU, sich auf risikoreiche, ambitionierte, längerfristige Entwicklungsprojekte einzulassen, erhöht werden. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“.
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1069202 Innovation Wien Unternehmen Die Sicherung und Stärkung der Innovationsorientierung der Wiener Wirtschaft hängt in hohem Maße, insbesondere auch aufgrund des großen Anteils an Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von der Innovationsbereitschaft und -fähigkeit dieser Unternehmen ab. Dabei stehen diese vor hohen inhaltlichen und finanziellen Herausforderungen. Aus diesem Grund ist es das Ziel dieses Förderprogramms, die Umsetzung von Entwicklungs- bzw. Innovationsprojekten von Wiener KMU zu unterstützen, die von der Entwicklung neuer und/oder maßgeblich optimierter Verfahren bis zur Schaffung neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Dienstleistungen reichen können. Die Förderung soll dazu beitragen, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Wiener KMU zu stärken, um sie besser in die Lage zu versetzen, sich auf zukünftige Herausforderungen und Veränderungen vorzubereiten, in ihrem Markt konkurrenzfähiger zu werden bzw. neue Märkte zu erschließen. Darüber hinaus soll die Bereitschaft von KMU, sich auf risikoreiche, ambitionierte, längerfristige Entwicklungsprojekte einzulassen, erhöht werden. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069202.html
Wien
Unternehmen
Innovation und Beschäftigung
Mit der Förderung Innovation und Beschäftigung unterstützt der waff kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Wien bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben. Im Rahmen der Projektumsetzung werden folgende Kosten gefördert: Personalkosten von Innovationsassistent*inneninnovationsbezogene WeiterbildungskostenBeratungskosten bei Bedarf Im Rahmen der Umsetzung werden folgende Innovationsvorhaben gefördert: Innovationen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.Innovationen, die das Ziel haben, unterschiedliche Formen der möglichen Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming, Diversity etc. im Betrieb zu vermeiden.Innovationen, die das Ziel haben, bildungsbenachteiligte und bildungsferne Mitarbeiter*innen des Betriebs in innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen.Produktinnovationen (materielle und immaterielle Produkte), Prozessinnovationen und Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder für Know-how-Transfer.
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1070275 Innovation und Beschäftigung Wien Unternehmen Mit der Förderung Innovation und Beschäftigung unterstützt der waff kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Wien bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben. Im Rahmen der Projektumsetzung werden folgende Kosten gefördert: Personalkosten von Innovationsassistent*inneninnovationsbezogene WeiterbildungskostenBeratungskosten bei Bedarf Im Rahmen der Umsetzung werden folgende Innovationsvorhaben gefördert: Innovationen im Bereich der Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsbeziehungen mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.Innovationen, die das Ziel haben, unterschiedliche Formen der möglichen Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming, Diversity etc. im Betrieb zu vermeiden.Innovationen, die das Ziel haben, bildungsbenachteiligte und bildungsferne Mitarbeiter*innen des Betriebs in innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen einzubeziehen.Produktinnovationen (materielle und immaterielle Produkte), Prozessinnovationen und Markterschließung für innovative, selbst entwickelte Produkte oder für Know-how-Transfer. waff Stadt Wien - waff 13.01.2025 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070275.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Haftungen
Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Übernahme einer Haftung für Bankkredite.
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1065986 Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Haftungen Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Übernahme einer Haftung für Bankkredite. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065986.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Kredite
Themenziel Sicherung und Ausbau der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors durch FTI-Aktivitäten und Technologie-Internationalisierung. Unterstützung der Entwicklung innovativer, hochwertiger Produkte und Services, insbesondere auch durch die Stärkung der öffentlichen Nachfrage nach innovativen Lösungen. Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Vergabe eines Kredites.
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1065994 Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Kredite Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Themenziel Sicherung und Ausbau der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Unternehmenssektors durch FTI-Aktivitäten und Technologie-Internationalisierung. Unterstützung der Entwicklung innovativer, hochwertiger Produkte und Services, insbesondere auch durch die Stärkung der öffentlichen Nachfrage nach innovativen Lösungen. Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Vergabe eines Kredites. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065994.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Zuschüsse
Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Vergabe eines Zuschusses.
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1066000 Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalisierung, Zuschüsse Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Das Thema gliedert sich in folgende Subthemen mit spezifischen Zielsetzungen: Subthemenziele Wettbewerbsfähigkeit Unternehmen Stärkung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der im Land angesiedelten Unternehmen (alle Unternehmensgrößen und Branchen) und Verbreiterung der Innovationsbasis (Erhöhung der Anzahl der innovierenden Unternehmen); Heranführung von KMU zur F&E und Unterstützung dieser Unternehmen beim Aufbau stabiler Forschungstätigkeiten, um durch den Aufbau der Innovationskraft die österreichische Industrie mit ihrer mittelständischen Struktur zu unterstützen; Große Unternehmen in ihrer Rolle als Innovationstreiber unterstützen; Durch anwendungsorientierte Ergebnisse von FTI-Aktivitäten, d.h. wissens- und technologieintensive Produkte, Services, Dienstleistungen, etc., die zeitnah verwertet werden, den Innovationsstandort und die wirtschaftliche Position von Unternehmen (durch Umsatz- und Lizenzerlöse) stärken sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern. Subthemenziel Technologie- und Kompetenzführerschaft Stärkung und Ausbau der Position nachhaltiger Technologieführer, die wesentlich zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Subthemenziel Innovation und Gesellschaft Entwicklung innovativer und nachhaltiger Geschäftsmodelle und Dienstleistungen von KMU, Einzelpersonen, Vereinen und NGOs mit positiver Wirkung auf die Gesellschaft und unter Einbindung aller Beteiligter sowie rasche Umsetzung von klima- und umweltfreundlichen Innovationen von KMU und gemeinnützigen Organisationen. Subthemenziel Innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) Durch Forcierung der Innovationsnachfrage über die öffentliche Beschaffung profitieren Unternehmen von Innovationsanreizen aus dem bzw. Referenzkunden im öffentlichen Sektor. Subthemenziel Technologie-Internationalisierung Stärkung der Unternehmens- und Technologiebasis in Österreich sowie deren Wertschöpfung durch zielgerichtete Unterstützung der Vermarktung österreichischer Technologie-Innovationen im Ausland. Die Förderung für Einzelprojekte der Experimentellen Entwicklung erfolgt in der Regel als Finanzierungsmix (Nicht-rückzahlbare Zuschüsse und Darlehen bzw. Haftungen für Bankdarlehen). Im gegenständlichen Förderangebot erfolgt die Vergabe eines Zuschusses. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066000.html
Österreich
Unternehmen
Innovationsscheck
Der Innovationsscheck hat zum Ziel, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine in Österreich den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Klein- und Mittelunternehmen und Startups aller Branchen können jederzeit um Förderungen ansuchen. Die Bandbreite der förderbaren Projekte umfasst alle Technologien und Themen – von Produktion und Digitalisierung über Life Sciences und Energie bis hin zu Sicherheitsforschung und Quantentechnologie. Weitere aktuelle Themen sind: Künstliche Intelligenz, Klima, Umwelt, Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologie, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung, soziale Verantwortung, Diversität u. v. a.
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12 Innovationsscheck Österreich Unternehmen Der Innovationsscheck hat zum Ziel, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine in Österreich den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Klein- und Mittelunternehmen und Startups aller Branchen können jederzeit um Förderungen ansuchen. Die Bandbreite der förderbaren Projekte umfasst alle Technologien und Themen – von Produktion und Digitalisierung über Life Sciences und Energie bis hin zu Sicherheitsforschung und Quantentechnologie. Weitere aktuelle Themen sind: Künstliche Intelligenz, Klima, Umwelt, Mobilität, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologie, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung, soziale Verantwortung, Diversität u. v. a. Bundesministerium Innovation, Mobilität und Infrastruktur; Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 01.01.2026 31.12.2026 ACTIVE https://www.ffg.at/programme/InnovationsscheckmitSelbstbehalt
Wien
Unternehmen
Innovatives Handwerk und Gewerbe
Ziel dieses Programms ist es, Wiener Nahversorgungs- und Gewerbeunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. der Anwendung neuer Technologien und Verfahren im Betrieb zu unterstützen. Damit sollen die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und die Vielfalt der Nahversorgung und des Gewerbes in Wien erhalten und weiter erhöht werden. Im Sinne des Klimaschutzes und damit auch der langfristigen Absicherung der Unternehmenstätigkeit liegt der Fokus auch auf der Energieeffizienz der geplanten Maßnahmen. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“.
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1069293 Innovatives Handwerk und Gewerbe Wien Unternehmen Ziel dieses Programms ist es, Wiener Nahversorgungs- und Gewerbeunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. der Anwendung neuer Technologien und Verfahren im Betrieb zu unterstützen. Damit sollen die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und die Vielfalt der Nahversorgung und des Gewerbes in Wien erhalten und weiter erhöht werden. Im Sinne des Klimaschutzes und damit auch der langfristigen Absicherung der Unternehmenstätigkeit liegt der Fokus auch auf der Energieeffizienz der geplanten Maßnahmen. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069293.html
Europäische Union
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Interreg
Interreg Europe ist ein interregionales Kooperationsprogramm, das von der Europäischen Union kofinanziert wird. Die Europäische Union ist bestrebt, die Unterschiede im Entwicklungsstand, im Wachstum und in der Lebensqualität innerhalb und zwischen den Regionen Europas zu verringern. Das Programm unterstützt lokale, regionale und nationale Behörden in ganz Europa dabei, bessere Policies zu entwickeln und umzusetzen. Es schafft ein Umfeld und Möglichkeiten für den Austausch von Lösungen für regionale Entwicklungsfragen und unterstützt den Austausch zwischen europäischen Regionen in 36 Ländern – den EU27-Ländern sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, der Schweiz und der Ukraine. Das Programm trägt zu allen Prioritäten der EU bei. Zu den Prioritäten gehört unter anderem die Arbeit für ein grüneres Europa, wobei Themen wie erneuerbare Energien, Klimawandel, Wasserwirtschaft und Kreislaufwirtschaft darunter fallen. Für konkrete Förderungen durch Interreg wird auf die regionalen Webseiten der Interreg-Programme verwiesen (z.B. Interreg Italia-Österreich, Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein).
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15 Interreg Europäische Union Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Interreg Europe ist ein interregionales Kooperationsprogramm, das von der Europäischen Union kofinanziert wird. Die Europäische Union ist bestrebt, die Unterschiede im Entwicklungsstand, im Wachstum und in der Lebensqualität innerhalb und zwischen den Regionen Europas zu verringern. Das Programm unterstützt lokale, regionale und nationale Behörden in ganz Europa dabei, bessere Policies zu entwickeln und umzusetzen. Es schafft ein Umfeld und Möglichkeiten für den Austausch von Lösungen für regionale Entwicklungsfragen und unterstützt den Austausch zwischen europäischen Regionen in 36 Ländern – den EU27-Ländern sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, der Schweiz und der Ukraine. Das Programm trägt zu allen Prioritäten der EU bei. Zu den Prioritäten gehört unter anderem die Arbeit für ein grüneres Europa, wobei Themen wie erneuerbare Energien, Klimawandel, Wasserwirtschaft und Kreislaufwirtschaft darunter fallen. Für konkrete Förderungen durch Interreg wird auf die regionalen Webseiten der Interreg-Programme verwiesen (z.B. Interreg Italia-Österreich, Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein). Co-funding (Europäische Union und Programm Partner Staaten) Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz 01.01.2021 31.12.2027 ACTIVE https://www.interregeurope.eu/
Burgenland
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Investitionen für Jugendräume

Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem können auf Antrag durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel gefördert werden. 

1074970 Investitionen für Jugendräume Burgenland Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Ausgaben für die Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Erhaltung sowie Einrichtung und räumliche Ausstattung von Jugendberatungsstellen, Jugendzentren, Lokalen von Jugendorganisationen, Jugendtreffpunkten und ähnlichem können auf Antrag durch nicht rückzahlbare finanzielle Mittel gefördert werden. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074970.html
Oberösterreich
Öffentliche Einrichtung
Investitionsförderung für Bau, Adaptierung und Sanierung von öffentl. APS

Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in oö. öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen.

1082585 Investitionsförderung für Bau, Adaptierung und Sanierung von öffentl. APS Oberösterreich Öffentliche Einrichtung Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in oö. öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen. Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft 05.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1082585.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Horten

Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in öffentlichen und in privaten oö Horten. Leistungsempfänger sind die Gemeinden oder privaten Rechtsträger der Horte (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen).

1025220 Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Horten Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in öffentlichen und in privaten oö Horten. Leistungsempfänger sind die Gemeinden oder privaten Rechtsträger der Horte (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen). Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft 05.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025220.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Kindergärten

Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in öffentlichen und privaten oö Kindergärten; Leistungsempfänger sind die Gemeinden oder privaten Rechtsträger der Kindergärten (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen).

1025170 Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Kindergärten Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in öffentlichen und privaten oö Kindergärten; Leistungsempfänger sind die Gemeinden oder privaten Rechtsträger der Kindergärten (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen). Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft 05.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025170.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Krabbelstuben

Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in öffentlichen und privaten oö Krabbelstuben. Leistungsempfänger sind Gemeinden oder die privaten Rechtsträger der Krabbelstuben (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) und Betriebskrabbelstuben.

1025212 Investitionsförderung für Bau, Adaptierung, Sanierung und Einrichtung von oö Krabbelstuben Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden bauliche Investitionsmaßnahmen in öffentlichen und privaten oö Krabbelstuben. Leistungsempfänger sind Gemeinden oder die privaten Rechtsträger der Krabbelstuben (z.B. Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen) und Betriebskrabbelstuben. Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft 05.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025212.html
Österreich
Non Profit-Organisation
Investitionsförderung von Studierendenheimen und Mensen

Förderung von Generalsanierungen, Neubauten und Einzelmaßnahmen

1007046 Investitionsförderung von Studierendenheimen und Mensen Österreich Non Profit-Organisation Förderung von Generalsanierungen, Neubauten und Einzelmaßnahmen Wissenschaftsministerium Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Abteilung Präs/5 01.01.2013 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1007046.html
Tirol
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Investitionsförderungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol
Das Land Tirol stellt zur Unterstützung der Investitionen in Zusammenhang mit dem Ausbau, dem Aufbau und der Sicherung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte gefördert: Neuerrichtung von Alten- und Pflegeheimen, Schwerpunktpflegeeinrichtungen sowie in den Versorgungsregionen 72, 73 und 74 sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangs/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen jeweils im Ausmaß der im Strukturplan Pflege 2023 – 2033 dafür die vorgesehenen Plätze, und von Stützpunkten für mobile Pflege- und BetreuungsdienstleistungenZu- und Ausbauten von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege- und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und BetreuungsdienstleistungenGeneralsanierungen von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und BetreuungsdienstleistungenPilotprojekte im Bereich der Pflege und Betreuung zur Erprobung neuer und alternativer AngeboteStudien- und Forschungsaufträge mit dem Ziel einer Verbesserung bzw. Zusammenführung der Versorgungsstrukturen in der Pflege und Betreuung innerhalb einer (Planungs)RegionSoforthilfemaßnahmen für investive Zwecke nach unvorhergesehenen Katastrophen in Alten- und Pflegeheimen wie beispielsweise nach einem Großbrand.
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1060706 Investitionsförderungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Tirol Tirol Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Das Land Tirol stellt zur Unterstützung der Investitionen in Zusammenhang mit dem Ausbau, dem Aufbau und der Sicherung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Tirol Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen dieser Maßnahme werden folgende Inhalte gefördert: Neuerrichtung von Alten- und Pflegeheimen, Schwerpunktpflegeeinrichtungen sowie in den Versorgungsregionen 72, 73 und 74 sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangs/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen jeweils im Ausmaß der im Strukturplan Pflege 2023 – 2033 dafür die vorgesehenen Plätze, und von Stützpunkten für mobile Pflege- und BetreuungsdienstleistungenZu- und Ausbauten von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege- und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und BetreuungsdienstleistungenGeneralsanierungen von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kurzzeitpflege-, Übergangspflege/qualifizierter Kurzzeitpflege-/qualifizierter Nachsorge und Tagespflegeeinrichtungen und von Stützpunkten für mobile Pflege- und BetreuungsdienstleistungenPilotprojekte im Bereich der Pflege und Betreuung zur Erprobung neuer und alternativer AngeboteStudien- und Forschungsaufträge mit dem Ziel einer Verbesserung bzw. Zusammenführung der Versorgungsstrukturen in der Pflege und Betreuung innerhalb einer (Planungs)RegionSoforthilfemaßnahmen für investive Zwecke nach unvorhergesehenen Katastrophen in Alten- und Pflegeheimen wie beispielsweise nach einem Großbrand. Land Tirol Land Tirol - Abteilung Pflege 01.01.2019 31.12.2028 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1060706.html
Österreich
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
JTF 21-27: Unterstützung von F&E-, Demo- und Innovationsprojekten
Zuschüsse gemäß Maßnahme 6.2 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Durch Forschung- und Entwicklungsaktivitäten, Demonstrations- und Innovationsprojekte sollen Kompetenzen und Know-How im Zusammenhang mit dem Green Deal aufgebaut werden. Die Projekte sollen helfen, eine nächste Generation von emissionsarmen/-freien Technologien und Lösungen vorzubereiten. Diese Lösungen sollen eine positive Wirkung auf Transformation, CO2- Einsparung, Verbesserung der Ressourcen- und Materialeffizienz, Substitution von fossilen Rohstoffen (NA-WAROS) und Kreislaufwirtschaft bringen. Weiters werden Innovations-Werkstätten und -Services unterstützt. Insbesondere KMU in der JTP-Region soll der Zugang zu F&E&I-Kompetenzen ermöglicht werden. Diese Kompetenzen sollen dabei helfen, Anwendungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu erproben, welche die Green Deal Ziele unterstützen (z.B. Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft).
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1063346 JTF 21-27: Unterstützung von F&E-, Demo- und Innovationsprojekten Österreich Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Zuschüsse gemäß Maßnahme 6.2 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Durch Forschung- und Entwicklungsaktivitäten, Demonstrations- und Innovationsprojekte sollen Kompetenzen und Know-How im Zusammenhang mit dem Green Deal aufgebaut werden. Die Projekte sollen helfen, eine nächste Generation von emissionsarmen/-freien Technologien und Lösungen vorzubereiten. Diese Lösungen sollen eine positive Wirkung auf Transformation, CO2- Einsparung, Verbesserung der Ressourcen- und Materialeffizienz, Substitution von fossilen Rohstoffen (NA-WAROS) und Kreislaufwirtschaft bringen. Weiters werden Innovations-Werkstätten und -Services unterstützt. Insbesondere KMU in der JTP-Region soll der Zugang zu F&E&I-Kompetenzen ermöglicht werden. Diese Kompetenzen sollen dabei helfen, Anwendungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu erproben, welche die Green Deal Ziele unterstützen (z.B. Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft). Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III 6 Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 01.01.2021 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1063346.html
Österreich
Öffentliche Einrichtung
Josef Ressel Zentren

Josef Ressel Zentren sollen forschungserprobte Fachhochschulen über stabile und langfristige F&E-Kooperationen als regionale F&E-Partner für die Wirtschaft stärken. Der Kompetenzaufbau in der angewandten Forschung soll gleichzeitig die Qualität der FH-Ausbildung verbessern und durch direkten Zugang zu den F&E-Ressourcen der FH zu Produkt-und Prozessinnovationen bei den beteiligten Wirtschaftspartnern führen.

1001155 Josef Ressel Zentren Österreich Öffentliche Einrichtung Josef Ressel Zentren sollen forschungserprobte Fachhochschulen über stabile und langfristige F&E-Kooperationen als regionale F&E-Partner für die Wirtschaft stärken. Der Kompetenzaufbau in der angewandten Forschung soll gleichzeitig die Qualität der FH-Ausbildung verbessern und durch direkten Zugang zu den F&E-Ressourcen der FH zu Produkt-und Prozessinnovationen bei den beteiligten Wirtschaftspartnern führen. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I, Abteilung I/A/2; Schlüsseltechnologien Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) 01.01.2012 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001155.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
KLIEN (Klima- und Energiefonds); Effiziente Energienutzung
Energieeffizienz lässt sich durch energiesparende Maßnahmen oder durch eine optimierte Ausnutzung der vorhandenen Energieträger und Umwandlungssysteme erreichen. Der effiziente Einsatz von Energie, die Entkopplung von Produktionsausstoß und Energieverbrauch sowie der möglichst effiziente Einsatz von Brennstoffen soll forciert werden. Die Programme des Klima- und Energiefonds fördern thermische Gebäudesanierung, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Wärmerückgewinnungssysteme, Heizungsoptimierungen sowie Effizienzsteigerungen bei industriellen und landwirtschaftlichen Prozessen und Anlagen.
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1070366 KLIEN (Klima- und Energiefonds); Effiziente Energienutzung Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Energieeffizienz lässt sich durch energiesparende Maßnahmen oder durch eine optimierte Ausnutzung der vorhandenen Energieträger und Umwandlungssysteme erreichen. Der effiziente Einsatz von Energie, die Entkopplung von Produktionsausstoß und Energieverbrauch sowie der möglichst effiziente Einsatz von Brennstoffen soll forciert werden. Die Programme des Klima- und Energiefonds fördern thermische Gebäudesanierung, energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Wärmerückgewinnungssysteme, Heizungsoptimierungen sowie Effizienzsteigerungen bei industriellen und landwirtschaftlichen Prozessen und Anlagen. BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI Abteilung 7 (Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070366.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
KLIEN (Klima- und Energiefonds); Energieberatungen und Studien im Energiebereich

Die Programme des Klima- und Energiefonds fördern Beratungsleistungen und Studien für

  • Energiegemeinschaften,
  • Machbarkeits- und Potentialstudien zur optimalen Nutzung natürlicher Ressourcen und Energieeffizienz,
  • sowie betriebliche, kommunale und landwirtschaftliche Energieberatungen.
1070408 KLIEN (Klima- und Energiefonds); Energieberatungen und Studien im Energiebereich Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Programme des Klima- und Energiefonds fördern Beratungsleistungen und Studien für Energiegemeinschaften, Machbarkeits- und Potentialstudien zur optimalen Nutzung natürlicher Ressourcen und Energieeffizienz, sowie betriebliche, kommunale und landwirtschaftliche Energieberatungen. BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI Abteilung 7 (Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070408.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
KLIEN (Klima- und Energiefonds); Luft-, Abfall- und sonstige klimarelevante Maßnahmen

Die Programme des Klima- und Energiefonds fördern vor allem Demonstrations- und Pilotanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren, oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung verschiedenartiger Umweltbelastungen. 

1070390 KLIEN (Klima- und Energiefonds); Luft-, Abfall- und sonstige klimarelevante Maßnahmen Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Programme des Klima- und Energiefonds fördern vor allem Demonstrations- und Pilotanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren, oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung verschiedenartiger Umweltbelastungen. BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI Abteilung 7 (Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070390.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
KLIEN – Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert; die gegenständliche Maßnahme ist aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert. KLIEN-Aktionsfeld: Mobilitätswende umsetzen Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Betrieben, Gemeinden, Gebietskörperschaften und Vereinen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Attraktivierung von aktiver Mobilität wie z.B. Infrastruktureinrichtungen für den Fußverkehr und den Radverkehr, begleitende Bewusstseinsbildung etc. Weiters werden Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen, kommunalen und touristischen Mobilitätsmanagements unterstützt (mehrjährige Aktion unterteilt in jährliche Förderprogrammschwerpunkte).
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1076793 KLIEN – Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert; die gegenständliche Maßnahme ist aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert. KLIEN-Aktionsfeld: Mobilitätswende umsetzen Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Betrieben, Gemeinden, Gebietskörperschaften und Vereinen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Attraktivierung von aktiver Mobilität wie z.B. Infrastruktureinrichtungen für den Fußverkehr und den Radverkehr, begleitende Bewusstseinsbildung etc. Weiters werden Maßnahmen aus dem Bereich des betrieblichen, kommunalen und touristischen Mobilitätsmanagements unterstützt (mehrjährige Aktion unterteilt in jährliche Förderprogrammschwerpunkte). BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Abteilung II/6 (Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2023 31.12.2031 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076793.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
KLIEN – Mission klimaneutrale Stadt – Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt
Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. Die gegenständliche Maßnahme ist aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert. KLIEN-Aktionsfeld: Gebäude, Regionen und Städte klimaneutral und resilient entwickeln (mehrjährige Aktion, unterteilt in jährliche Förderprogrammschwerpunkte) Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten, Quartieren und Gebäuden zu ermöglichen und zu beschleunigen. Ziel sind klimaneutrale und klimaresiliente Städte, Quartiere und Gebäude als Vorreiter eines beschleunigten infrastrukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Wandels
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1076926 KLIEN – Mission klimaneutrale Stadt – Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. Die gegenständliche Maßnahme ist aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert. KLIEN-Aktionsfeld: Gebäude, Regionen und Städte klimaneutral und resilient entwickeln (mehrjährige Aktion, unterteilt in jährliche Förderprogrammschwerpunkte) Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten, Quartieren und Gebäuden zu ermöglichen und zu beschleunigen. Ziel sind klimaneutrale und klimaresiliente Städte, Quartiere und Gebäude als Vorreiter eines beschleunigten infrastrukturellen, wirtschaftlichen und sozialen Wandels BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 17.04.2025 31.12.2030 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076926.html
Österreich
Unternehmen
KLIEN – Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe

Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. Die gegenständliche Fördermaßahme wird aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert.

KLIEN-Aktionsfeld: Gebäude, Regionen und Städte klimaneutral und resilient entwickeln

1080316 KLIEN – Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe Österreich Unternehmen Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert. Die gegenständliche Fördermaßahme wird aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert. KLIEN-Aktionsfeld: Gebäude, Regionen und Städte klimaneutral und resilient entwickeln BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI (Umwelt und Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 25.03.2026 13.11.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1080316.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
KLIEN – Zero Emission Mobility - eMove Austria

Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert; die gegenständliche Maßnahme ist aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert.

KLIEN-Aktionsfeld: Mobilitätswende umsetzen (mehrjährige Aktion, unterteilt in jährliche Förderprogrammschwerpunkte)

1076934 KLIEN – Zero Emission Mobility - eMove Austria Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) wurde 2007 von der Bundesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Klimastrategie gegründet und wird aus Bundesmitteln dotiert; die gegenständliche Maßnahme ist aus Mitteln des fördergebenden Ressorts finanziert. KLIEN-Aktionsfeld: Mobilitätswende umsetzen (mehrjährige Aktion, unterteilt in jährliche Förderprogrammschwerpunkte) BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Stabst. (Intelligente Verkehrssysteme & Digitale Transformation) und Abteilung II/1 (Mobilitätswende) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 22.10.2025 31.12.2030 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076934.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Status-und Potenzialanalysen - Tool GPA2
Tool GPA2: Steigerung Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media (Statusanalyse) Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool GPA2: Steigerung Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media (Statusanalyse) werden zur Förderung und Forcierung des österreichischen E-Commerce Angebots bestehende Websites und Webshops der KMU individuell evaluiert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mittels zusätzlich integrierter Fragen werden insbesondere die Potenziale im Bereich Nachhaltigkeit, Ressourceneinsparung etc. evaluiert und mögliche Handlungsfelder adressiert. Dazu wird der Prüfkatalog aus PA2 mit zusätzlichen Fragen zur Nachhaltigkeit erweitert. Bei einem Beratungsgespräch bekommt das KMU eine Statusanalyse seiner E-Commerce Aktivitäten und Handlungsfelder für Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Das Tool "E-Commerce, Online Marketing & Social Media (Statusanalyse)" dauert in der Regel einen Halbtag.
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1067800 KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Status-und Potenzialanalysen - Tool GPA2 Österreich Unternehmen Tool GPA2: Steigerung Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media (Statusanalyse) Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool GPA2: Steigerung Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media (Statusanalyse) werden zur Förderung und Forcierung des österreichischen E-Commerce Angebots bestehende Websites und Webshops der KMU individuell evaluiert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mittels zusätzlich integrierter Fragen werden insbesondere die Potenziale im Bereich Nachhaltigkeit, Ressourceneinsparung etc. evaluiert und mögliche Handlungsfelder adressiert. Dazu wird der Prüfkatalog aus PA2 mit zusätzlichen Fragen zur Nachhaltigkeit erweitert. Bei einem Beratungsgespräch bekommt das KMU eine Statusanalyse seiner E-Commerce Aktivitäten und Handlungsfelder für Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Das Tool "E-Commerce, Online Marketing & Social Media (Statusanalyse)" dauert in der Regel einen Halbtag. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067800.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Status-und Potenzialanalysen - Tool GPA3
Tool GPA3: Resilienz durch IT- und Cybersecurity (Statusanalyse) Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. In diesem Tool geht es um eine laufende Überprüfung und Aktualisierung von Maßnahmen im Bereich IT- und Cybersecurity als wesentliche Bestandteile für die Resilienz von Unternehmen gegenüber externen Einflüssen und Bedrohungen. Maßnahmen in diesem Bereich wirken präventiv gegenüber Cyber-Angriffen und verhindern zusätzlichen Verbrauch an Energie und Ressourcen – beispielsweise durch die Wiederherstellung von Daten oder die Neubeschaffung von betroffenen Geräten. Das Tool "IT- und Cybersecurity (Statusanalyse)" dauert in der Regel einen Halbtag.
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1067818 KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Status-und Potenzialanalysen - Tool GPA3 Österreich Unternehmen Tool GPA3: Resilienz durch IT- und Cybersecurity (Statusanalyse) Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. In diesem Tool geht es um eine laufende Überprüfung und Aktualisierung von Maßnahmen im Bereich IT- und Cybersecurity als wesentliche Bestandteile für die Resilienz von Unternehmen gegenüber externen Einflüssen und Bedrohungen. Maßnahmen in diesem Bereich wirken präventiv gegenüber Cyber-Angriffen und verhindern zusätzlichen Verbrauch an Energie und Ressourcen – beispielsweise durch die Wiederherstellung von Daten oder die Neubeschaffung von betroffenen Geräten. Das Tool "IT- und Cybersecurity (Statusanalyse)" dauert in der Regel einen Halbtag. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067818.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB1
Tool GSB1: Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierterMethode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool GSB1: Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen werden Themen, wie eine Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion, die Reduktion der Ressourcen bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die Transparenz der Lieferkette bis hin zur Optimierung der Mobilität angesprochen. Zugelassene Berater erarbeiten gemeinsam mit den KMU eine Strategie, helfen bei der Priorisierung und Entscheidungsfindung und begleiten Unternehmen bei der Nutzung der Digitalisierung für die grüne Transformation.
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1067826 KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB1 Österreich Unternehmen Tool GSB1: Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierterMethode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool GSB1: Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen werden Themen, wie eine Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion, die Reduktion der Ressourcen bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die Transparenz der Lieferkette bis hin zur Optimierung der Mobilität angesprochen. Zugelassene Berater erarbeiten gemeinsam mit den KMU eine Strategie, helfen bei der Priorisierung und Entscheidungsfindung und begleiten Unternehmen bei der Nutzung der Digitalisierung für die grüne Transformation. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067826.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB2
Tool GSB2: Steigerung Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMUleisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierterMethode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Mittelpunkt dieses Tools stehen der elektronische Verkauf und das elektronische Marketing samt deren beträchtlichen Möglichkeiten zur Ressourceneinsparung. Konkrete Schritte und Aktionen werden geplant, eine Strategie erarbeitet und konkrete Hilfe bei der Entscheidungsfindung angeboten.
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1067834 KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB2 Österreich Unternehmen Tool GSB2: Steigerung Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMUleisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierterMethode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Mittelpunkt dieses Tools stehen der elektronische Verkauf und das elektronische Marketing samt deren beträchtlichen Möglichkeiten zur Ressourceneinsparung. Konkrete Schritte und Aktionen werden geplant, eine Strategie erarbeitet und konkrete Hilfe bei der Entscheidungsfindung angeboten. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067834.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB3
Tool GSB3: Resilienz durch IT- und Cybersecurity Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMUleisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. In diesem Tool "IT- und Cybersecurity" werden Lücken und Verbesserungspotenziale analysiert und konkrete Maßnahmen gegen Datenverlust, Sicherheitslücken und Sicherheitsschwachstellen geplant. Auch die Umsetzung des Datenschutzes wird evaluiert. Es werden die richtigen Instrumente zur Verbesserung der Ist-Situation gefunden und die entsprechenden Schritte geplant. Konkrete Maßnahmen sollen zusätzlichen Verbrauch an Energie und Ressourcen – beispielsweise durch die Wiederherstellung von Daten oder die Neubeschaffung von betroffenen Geräten – verhindern.
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1067842 KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB3 Österreich Unternehmen Tool GSB3: Resilienz durch IT- und Cybersecurity Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMUleisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. In diesem Tool "IT- und Cybersecurity" werden Lücken und Verbesserungspotenziale analysiert und konkrete Maßnahmen gegen Datenverlust, Sicherheitslücken und Sicherheitsschwachstellen geplant. Auch die Umsetzung des Datenschutzes wird evaluiert. Es werden die richtigen Instrumente zur Verbesserung der Ist-Situation gefunden und die entsprechenden Schritte geplant. Konkrete Maßnahmen sollen zusätzlichen Verbrauch an Energie und Ressourcen – beispielsweise durch die Wiederherstellung von Daten oder die Neubeschaffung von betroffenen Geräten – verhindern. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067842.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB4
Tool GSB4: Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool GSB4: Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung soll durch Digitalisierung die Automatisierung von Verwaltungsabläufen innerhalb der Betriebe, zu den Kunden, Lieferanten und zur öffentlichen Verwaltung ermöglicht werden. Beispiele sind die Verwendung von digitalen, strukturierten Rechnungen, elektronische Beschaffungsvorgänge, elektronische Zustellung oder das Unternehmensserviceportal. Diese digitalen betrieblichen Abläufe beinhalten große Potenziale für Ressourceneinsparung und CO2-Reduktion, wie z.B. durch ein papierloses Büro, virtuelle Weiterbildungs-Tools, oder Fahrtenreduktion durch online-Amtswege.
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1067859 KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Strategieberatung - Tool GSB4 Österreich Unternehmen Tool GSB4: Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool GSB4: Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung soll durch Digitalisierung die Automatisierung von Verwaltungsabläufen innerhalb der Betriebe, zu den Kunden, Lieferanten und zur öffentlichen Verwaltung ermöglicht werden. Beispiele sind die Verwendung von digitalen, strukturierten Rechnungen, elektronische Beschaffungsvorgänge, elektronische Zustellung oder das Unternehmensserviceportal. Diese digitalen betrieblichen Abläufe beinhalten große Potenziale für Ressourceneinsparung und CO2-Reduktion, wie z.B. durch ein papierloses Büro, virtuelle Weiterbildungs-Tools, oder Fahrtenreduktion durch online-Amtswege. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067859.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Umsetzung
Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen undmittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Umsetzung können digitale bzw. grüne Transformationsprojekte durchgeführt werden. Dabei können Projekte zur Anschaffung aktivierungspflichtiger Neuinvestitionen sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden, umgesetzt werden. Im Zuge von "KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN" Modul Umsetzung werden Investitionsprojekte gefördert, wobei aus nachfolgenden Tools gewählt werden kann: Tool GU1: Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen Tool GU2: Steigerung der Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media Tool GU3: Resilienz durch IT- und Cybersecurity Tool GU4: Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung
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1067719 KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN - Umsetzung Österreich Unternehmen Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen undmittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Umsetzung können digitale bzw. grüne Transformationsprojekte durchgeführt werden. Dabei können Projekte zur Anschaffung aktivierungspflichtiger Neuinvestitionen sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden, umgesetzt werden. Im Zuge von "KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN" Modul Umsetzung werden Investitionsprojekte gefördert, wobei aus nachfolgenden Tools gewählt werden kann: Tool GU1: Nachhaltige Transformation von Geschäftsmodellen und Prozessen Tool GU2: Steigerung der Effizienz durch E-Commerce, Online Marketing & Social Media Tool GU3: Resilienz durch IT- und Cybersecurity Tool GU4: Ressourcenoptimierung durch digitale Verwaltung Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067719.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 - Strategieberatung - Tool SB2: E-Commerce, Online Marketing und Social Media
Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischenKMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittelsstrukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool "E-Commerce, Online Marketing & Social Media" stehen der elektronische Verkauf und das elektronische Marketing im Mittelpunkt der Beratung. Konkrete Schritte und Aktionen werden geplant, eine Strategie erarbeitet und konkrete Hilfe bei der Entscheidungsfindung angeboten.
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1067768 KMU.DIGITAL 4.0 - Strategieberatung - Tool SB2: E-Commerce, Online Marketing und Social Media Österreich Unternehmen Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischenKMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittelsstrukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool "E-Commerce, Online Marketing & Social Media" stehen der elektronische Verkauf und das elektronische Marketing im Mittelpunkt der Beratung. Konkrete Schritte und Aktionen werden geplant, eine Strategie erarbeitet und konkrete Hilfe bei der Entscheidungsfindung angeboten. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067768.html
Österreich
Unternehmen
KMU.DIGITAL 4.0 - Strategieberatung - Tool SB4: Digitale Verwaltung
Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool "Digitale Verwaltung" werden Möglichkeiten der Automatisierung von Verwaltungsabläufen innerhalb der Betriebe, zu den Kunden, Lieferanten und zur öffentlichen Verwaltung behandelt. Beispiele dafür sind die Verwendung von digitalen, strukturierten Rechnungen, elektronische Beschaffungsvorgänge, elektronische Zustellung oder das Unternehmensserviceportal. Dieser Schwerpunkt soll das Wissen über die Einführung und innerbetriebliche Änderung im Zusammenhang mit der digitalen Verwaltung stärken.
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1067784 KMU.DIGITAL 4.0 - Strategieberatung - Tool SB4: Digitale Verwaltung Österreich Unternehmen Das Förderungsprogramm „KMU.DIGITAL“ soll österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, das große Potenzial an Chancen, das die Digitalisierung eröffnet, zu nutzen. Die Förderung soll einen Anreiz für KMU schaffen, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Die Förderung soll zusätzlich dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. Aus diesem Grund wird neben der Standardförderung „KMU.DIGITAL 4.0“ auch „KMU-DIGITAL 4.0 & GREEN“ angeboten, mit dem Digitalisierungsprojekte von KMU gefördert werden, die zusätzlich einen Beitrag zur ökologisch nachhaltigen Transformation der KMU leisten. Strategisches Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Beratung und Umsetzung von Projekten für eine digitale und nachhaltige Transformation der österreichischen KMU. Dazu werden im Programm KMU.DIGITAL die Module Beratung und Umsetzung angeboten. Im Modul Beratung kann das KMU eine Bewertung des Ist-Zustandes in Form einer Status- oder Potentialanalyse (Toolbox 1) durchlaufen oder eine Beratung zur Strategieentwicklung (Toolbox 2) in Anspruch nehmen. Die Status- und Potentialanalysen dienen der Erfassung des Ist-Zustandes der digitalen, grünen Transformation eines KMU. KMU können gemeinsam mit einem (auch im Bereich Nachhaltigkeit geschulten) zertifizierten Berater mittels strukturierter Methode transformative, grüne Potenziale und digitale Trends, Chancen und Risiken für das eigene Unternehmen systematisch analysieren. Ziel ist es, Themen, die bisher nicht im Fokus des Unternehmens lagen, anzusprechen und das Bewusstsein der KMU für die Auswirkungen der nachhaltigen Transformation und Digitalisierung auf die eigene unternehmerische Tätigkeit zu schärfen. Im Tool "Digitale Verwaltung" werden Möglichkeiten der Automatisierung von Verwaltungsabläufen innerhalb der Betriebe, zu den Kunden, Lieferanten und zur öffentlichen Verwaltung behandelt. Beispiele dafür sind die Verwendung von digitalen, strukturierten Rechnungen, elektronische Beschaffungsvorgänge, elektronische Zustellung oder das Unternehmensserviceportal. Dieser Schwerpunkt soll das Wissen über die Einführung und innerbetriebliche Änderung im Zusammenhang mit der digitalen Verwaltung stärken. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I; Abteilung 4 - KMU Wirtschaftskammer Österreich 21.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067784.html
Kärnten
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Kleinprojekte-Förderung im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten (KPF)
Förderungswürdig sind in sich abgeschlossene Aktivitäten und Projekte, die einen Beitrag für eine nachhaltige Orts- und Regionalentwicklung leisten.Gefördert werden insbesondere Vorhaben (Maßnahmen und Projekte): betreffend die Dorf- und Stadterneuerung wie z.B. die Gestaltung des öffentlichen Raumes, des Orts- und Landschaftsbildes, Erhaltung und Revitalisierung wertvoller Bausubstanz, ökologische Gestaltung, Verkehrsberuhigung, etc.. wie soziokulturelle Projekte und Initiativen in den Bereichen Jugend, Alter, Bildung, Gesundheit und Gemeinschaft. die zur Stärkung der Lebensqualität durch Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Ländlichen Raumes beitragen. die durch Kooperationen sowie Vernetzungen von regionalen Akteuren zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Von besonderer Bedeutung dabei ist die ehrenamtliche Tätigkeit von Privaten und Vereinen oder ähnlichen Institutionen, die im Sinne einer nachhaltigen Orts- und Regionalentwicklung umgesetzt werden.
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1070820 Kleinprojekte-Förderung im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten (KPF) Kärnten Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderungswürdig sind in sich abgeschlossene Aktivitäten und Projekte, die einen Beitrag für eine nachhaltige Orts- und Regionalentwicklung leisten.Gefördert werden insbesondere Vorhaben (Maßnahmen und Projekte): betreffend die Dorf- und Stadterneuerung wie z.B. die Gestaltung des öffentlichen Raumes, des Orts- und Landschaftsbildes, Erhaltung und Revitalisierung wertvoller Bausubstanz, ökologische Gestaltung, Verkehrsberuhigung, etc.. wie soziokulturelle Projekte und Initiativen in den Bereichen Jugend, Alter, Bildung, Gesundheit und Gemeinschaft. die zur Stärkung der Lebensqualität durch Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Ländlichen Raumes beitragen. die durch Kooperationen sowie Vernetzungen von regionalen Akteuren zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Von besonderer Bedeutung dabei ist die ehrenamtliche Tätigkeit von Privaten und Vereinen oder ähnlichen Institutionen, die im Sinne einer nachhaltigen Orts- und Regionalentwicklung umgesetzt werden. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum 15.11.2018 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070820.html
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Kleinregionen

Eine Kleinregion ist die freiwillige Kooperation von niederösterreichischen Gemeinden oberhalb der kommunalen bzw. unterhalb der Landesebene. Eine Kleinregion basiert auf übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen aller teilnehmenden Gemeinden.
Unterstützt werden Maßnahmen, welche auf kleinregionaler Ebene die interkommunale Zusammenarbeit unter den Aspekten Kosten- und Ressourceneffizienz sowie Minderung von Konkurrenz fördern.

1080290 Kleinregionen Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Eine Kleinregion ist die freiwillige Kooperation von niederösterreichischen Gemeinden oberhalb der kommunalen bzw. unterhalb der Landesebene. Eine Kleinregion basiert auf übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen aller teilnehmenden Gemeinden. Unterstützt werden Maßnahmen, welche auf kleinregionaler Ebene die interkommunale Zusammenarbeit unter den Aspekten Kosten- und Ressourceneffizienz sowie Minderung von Konkurrenz fördern. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7 23.01.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1080290.html
Graz
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Klimaeuro+ - Förderung der Stadt Graz
Die Stadt Graz fördert mit "Klimaeuro+" Bürger:innen oder Personenzusammenschlüsse (z.B. Vereine), damit diese wiederum andere Bürger:innen zu einem klimafreundlichen Lebensstil motivieren (Multiplikations-Effekt). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro (brutto). Die minimale Förderhöhe beträgt 100 Euro pro Maßnahme und Kalenderjahr. Der maximale Fördersatz liegt bei bis zu 100 % mit Verweis auf die geltenden Höchstsätze pro Kostenkategorie. Förderungsgegenstand Finanziell unterstützt werden bspw. bewusstseinsbildende Klimaschutzmaßnahmen, die andere Personen informieren, sensibilisieren und aktivieren mit Bezug zu folgenden Themen: effiziente Nutzung von Energie/EnergiesparenEinsatz von erneuerbaren Energieträgernklimafreundliche Mobilitätnachhaltiges Sanieren und Bauennachhaltiger Konsum (u.a. Regionalität, Saisonalität)Ressourcenschonung und Abfallvermeidungglobale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (z.B. Fairtrade) Konkret förderbare Aktivitäten aus den oben genannten Themenbereichen sind bspw.Veranstaltungen wie Vorträge, Dialogforen, Workshops (Rahmenprogramm ist nur förderfähig, wenn ein Klimabezug gegeben ist)erforderliche Vorleistungen für Aktionen (z.B. Initiierung einer Fahrgemeinschaft in der Siedlung)
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1065523 Klimaeuro+ - Förderung der Stadt Graz Graz Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Stadt Graz fördert mit "Klimaeuro+" Bürger:innen oder Personenzusammenschlüsse (z.B. Vereine), damit diese wiederum andere Bürger:innen zu einem klimafreundlichen Lebensstil motivieren (Multiplikations-Effekt). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro (brutto). Die minimale Förderhöhe beträgt 100 Euro pro Maßnahme und Kalenderjahr. Der maximale Fördersatz liegt bei bis zu 100 % mit Verweis auf die geltenden Höchstsätze pro Kostenkategorie. Förderungsgegenstand Finanziell unterstützt werden bspw. bewusstseinsbildende Klimaschutzmaßnahmen, die andere Personen informieren, sensibilisieren und aktivieren mit Bezug zu folgenden Themen: effiziente Nutzung von Energie/EnergiesparenEinsatz von erneuerbaren Energieträgernklimafreundliche Mobilitätnachhaltiges Sanieren und Bauennachhaltiger Konsum (u.a. Regionalität, Saisonalität)Ressourcenschonung und Abfallvermeidungglobale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (z.B. Fairtrade) Konkret förderbare Aktivitäten aus den oben genannten Themenbereichen sind bspw.Veranstaltungen wie Vorträge, Dialogforen, Workshops (Rahmenprogramm ist nur förderfähig, wenn ein Klimabezug gegeben ist)erforderliche Vorleistungen für Aktionen (z.B. Initiierung einer Fahrgemeinschaft in der Siedlung) Landeshauptstadt Graz Stadt Graz 01.01.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065523.html
Wien
Unternehmen
Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie
  • Bei der Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie handelt es sich um eine Förderung von neubegründeten Lehrverhältnissen im 1. oder 2. Lehrjahr (Lehrlinge bei Lehrzeitbeginn unter 18 Jahre) in klimarelevanten Lehrberufen.
  • Das Unternehmen soll für ein Jahr lang unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes eine Förderung des Lehrlingsentgelts sowie einen Bonus von € 1.000,- für die Aufnahme eines weiblichen Lehrlings erhalten.
1069947 Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie Wien Unternehmen Bei der Klimaschutz-Lehrausbildungsprämie handelt es sich um eine Förderung von neubegründeten Lehrverhältnissen im 1. oder 2. Lehrjahr (Lehrlinge bei Lehrzeitbeginn unter 18 Jahre) in klimarelevanten Lehrberufen.Das Unternehmen soll für ein Jahr lang unter Anrechnung der Basisförderung des Bundes eine Förderung des Lehrlingsentgelts sowie einen Bonus von € 1.000,- für die Aufnahme eines weiblichen Lehrlings erhalten. waff Stadt Wien - waff 01.01.2025 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069947.html
Tirol
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Kofinanzierung von national und von der EU geförderten Mobilitätsprojekten
Förderung von Mobilitätsprojekten aus EU-Förderprogrammen (z.B. Interreg) sowie aus EU-Förderprogrammen, für die Landesmittel als Teil der nationalen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden (z.B. LEADER). Die Kofinanzierungen zielen darauf ab, Alltags- und Freizeitwege in Tirol möglichst nachhaltig und energieeffizient zu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die Verkehrsbelastungen in Tirol weiter zu senken und somit die Lebensqualität zu erhöhen sowie um die Ziele von TIROL 2050 energieautonom, der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie sowie der Tiroler Radstrategie 2030 erreichen zu können. Die Aktivmobilität gemeinsam mit einem attraktiven und leistungsfähigen Öffentlichen Verkehr sind dabei die Basis eines zukunftsgerechten Verkehrssystems.
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1077841 Kofinanzierung von national und von der EU geförderten Mobilitätsprojekten Tirol Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderung von Mobilitätsprojekten aus EU-Förderprogrammen (z.B. Interreg) sowie aus EU-Förderprogrammen, für die Landesmittel als Teil der nationalen Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden (z.B. LEADER). Die Kofinanzierungen zielen darauf ab, Alltags- und Freizeitwege in Tirol möglichst nachhaltig und energieeffizient zu gestalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die Verkehrsbelastungen in Tirol weiter zu senken und somit die Lebensqualität zu erhöhen sowie um die Ziele von TIROL 2050 energieautonom, der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie sowie der Tiroler Radstrategie 2030 erreichen zu können. Die Aktivmobilität gemeinsam mit einem attraktiven und leistungsfähigen Öffentlichen Verkehr sind dabei die Basis eines zukunftsgerechten Verkehrssystems. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Mobilitätsplanung 01.01.2022 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077841.html
Kärnten
Öffentliche Einrichtung
Kommunaler Energieeffizienzbonus 2026

Beim Kommunalen Energieeffizienzbonus handelt es sich um Zuschüsse für kleinere Energie- und Mobilitätsprojekte in Kärntner Gemeinden, sowie deren ausgegliederte Rechtsträger.

Dadurch soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch erhöht sowie die Energieeffizienz in den Kärntner Gemeinden gesteigert werden

1082080 Kommunaler Energieeffizienzbonus 2026 Kärnten Öffentliche Einrichtung Beim Kommunalen Energieeffizienzbonus handelt es sich um Zuschüsse für kleinere Energie- und Mobilitätsprojekte in Kärntner Gemeinden, sowie deren ausgegliederte Rechtsträger. Dadurch soll der Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch erhöht sowie die Energieeffizienz in den Kärntner Gemeinden gesteigert werden Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsstandort Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaftsstandort 01.06.2026 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1082080.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Kreislaufwirtschaft
Gefördert werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen von Projekten folgender Aktionsfelder: Zirkuläres Design: Umfasst sind Maßnahmen zur Entwicklung, Konzeption, Implementierung und Umsetzung von zirkulärem Design. Unter zirkulärem Design wird dabei Folgendes verstanden:Nachhaltige Geschäftsmodelle: Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, deren Prozesse und Abläufe dazu geeignet sind, die Intensität oder Dauer der Nutzung eines Produktes zu erhöhen, Bewusstsein für Umweltschutz zu unterstützen, Konsumverhalten in diese Richtung zu beeinflussen, weitere sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, regionale Strukturen zu stärken und Ressourcen einzusparen oder Abfälle zu reduzieren.Sortierung von getrennt angefallenen oder getrennt gesammelten Abfällen, inklusive SpendenWiederverwendung (Reuse), Refurbishment und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Verwendung von Produkten oder Bestandteilen, die keine Abfälle sind, für denselben Zweck, für den sie ursprünglich eingesetzt und bestimmt waren sowie Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei der Produkte sowie Bestandteile von Produkten, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können, wobei das Produkt oder seine Bestandteile mit derselben oder einer verbesserten Funktionalität dem selben oder einem anderen Zweck dienen können.Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen: Aufbereitung von Abfallmaterialien zu Produkten, Sachen oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke; Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen mit dem Hauptzweck der Substitution von Primärrohstoffen; ausgenommen Kompostierung organischer Materialien und Verfüllung.Anlagen zur Verbrennung von kommunalem Klärschlamm als Vorbehandlung vor einer Rückgewinnung von Phosphor aus der dabei entstehenden VerbrennungsascheAnlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Verbrennungsasche von KlärschlammverbrennungsanlagenAnlagen zur stofflichen Verwertung von Rückständen aus Abfallverbrennungsanlagen
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1072982 Kreislaufwirtschaft Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert werden Investitionen und immaterielle Maßnahmen von Projekten folgender Aktionsfelder: Zirkuläres Design: Umfasst sind Maßnahmen zur Entwicklung, Konzeption, Implementierung und Umsetzung von zirkulärem Design. Unter zirkulärem Design wird dabei Folgendes verstanden:Nachhaltige Geschäftsmodelle: Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, deren Prozesse und Abläufe dazu geeignet sind, die Intensität oder Dauer der Nutzung eines Produktes zu erhöhen, Bewusstsein für Umweltschutz zu unterstützen, Konsumverhalten in diese Richtung zu beeinflussen, weitere sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, regionale Strukturen zu stärken und Ressourcen einzusparen oder Abfälle zu reduzieren.Sortierung von getrennt angefallenen oder getrennt gesammelten Abfällen, inklusive SpendenWiederverwendung (Reuse), Refurbishment und Vorbereitung zur Wiederverwendung: Verwendung von Produkten oder Bestandteilen, die keine Abfälle sind, für denselben Zweck, für den sie ursprünglich eingesetzt und bestimmt waren sowie Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei der Produkte sowie Bestandteile von Produkten, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können, wobei das Produkt oder seine Bestandteile mit derselben oder einer verbesserten Funktionalität dem selben oder einem anderen Zweck dienen können.Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen: Aufbereitung von Abfallmaterialien zu Produkten, Sachen oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke; Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen mit dem Hauptzweck der Substitution von Primärrohstoffen; ausgenommen Kompostierung organischer Materialien und Verfüllung.Anlagen zur Verbrennung von kommunalem Klärschlamm als Vorbehandlung vor einer Rückgewinnung von Phosphor aus der dabei entstehenden VerbrennungsascheAnlagen zur Rückgewinnung von Phosphor aus der Verbrennungsasche von KlärschlammverbrennungsanlagenAnlagen zur stofflichen Verwertung von Rückständen aus Abfallverbrennungsanlagen BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion V Abteilung 7 Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 24.02.2025 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1072982.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien
Mit dem Thema Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien folgt das fördergebende Ressort den Zielen der österreichischen Bundesregierung, die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050 durch innovative Lösungen zu unterstützen sowie Österreich und Europa als führenden Industriestandort für hochwertige, ressourcenschonende und CO2-arme Produktion zu positionieren. Die FTI-Maßnahmen fokussieren dabei auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sowie die Sicherung und Stärkung des Produktionsstandortes durch eine kreislauforientierte Ausrichtung und durch digitalisierte und nachhaltige Produktionsprozesse im Sinne einer Twin Transition: Intelligente und regionale Nutzung und Herstellung von Produkten und Infrastruktur / Optimieren des RessourceneinsatzesVerlängerung der Lebensdauer von Produkten, Komponenten und Infrastruktur / Intensivierung der ProduktnutzungWiederverwerten von Materialien / Schließen von StoffkreisläufenStärkung der ResilienzErhöhung der technologischen Souveränität Österreichs/Europas In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Nachhaltiges Produktdesign und additive Fertigung; Materialien und Werkstoffe; Bioökonomie (exklusive Primärproduktion); Fertigungstechnik; Digitalisierung der Sachgütererzeugung (Industrie 4.0); Datenservice-Ökosysteme (inkl. Digitaler Produktpass); Recyclingtechnologien; Anwendung Künstliche Intelligenz für Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien; Urban Manufacturing und Urban Mining; Technologien zur Schließen des Kohlenstoffkreislaufes Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: entlang der Transformationsschwerpunkte der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Bauwirtschaft und Infrastruktur, Mobilität, Kunststoffe und Verpackungen, Textilwirtschaft, Elektro- und Elektronikgeräte, Informations- & Kommunikationstechnologien (IKT), Biomasse, Abfälle und Sekundärressourcen); mit Fokus auf Informationsaufbereitung, Anreiz zur Verhaltensänderung im Sinne der Kreislaufwirtschaft inkl. Unterstützung durch künstliche Intelligenz Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen in der Kreislaufwirtschaft und Produktion durch z.B. Förderung von Nachwuchstalenten und barrierefreien Zugang zu Informationen; Stärkung von Gleichstellung/Vielfalt in FTI u.a. durch Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsdimensionen in den Forschungsinhalten
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1066042 Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit dem Thema Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien folgt das fördergebende Ressort den Zielen der österreichischen Bundesregierung, die Umgestaltung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft in eine klimaneutrale, nachhaltige Kreislaufwirtschaft bis 2050 durch innovative Lösungen zu unterstützen sowie Österreich und Europa als führenden Industriestandort für hochwertige, ressourcenschonende und CO2-arme Produktion zu positionieren. Die FTI-Maßnahmen fokussieren dabei auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sowie die Sicherung und Stärkung des Produktionsstandortes durch eine kreislauforientierte Ausrichtung und durch digitalisierte und nachhaltige Produktionsprozesse im Sinne einer Twin Transition: Intelligente und regionale Nutzung und Herstellung von Produkten und Infrastruktur / Optimieren des RessourceneinsatzesVerlängerung der Lebensdauer von Produkten, Komponenten und Infrastruktur / Intensivierung der ProduktnutzungWiederverwerten von Materialien / Schließen von StoffkreisläufenStärkung der ResilienzErhöhung der technologischen Souveränität Österreichs/Europas In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Nachhaltiges Produktdesign und additive Fertigung; Materialien und Werkstoffe; Bioökonomie (exklusive Primärproduktion); Fertigungstechnik; Digitalisierung der Sachgütererzeugung (Industrie 4.0); Datenservice-Ökosysteme (inkl. Digitaler Produktpass); Recyclingtechnologien; Anwendung Künstliche Intelligenz für Kreislaufwirtschaft und Produktionstechnologien; Urban Manufacturing und Urban Mining; Technologien zur Schließen des Kohlenstoffkreislaufes Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: entlang der Transformationsschwerpunkte der Österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie (Bauwirtschaft und Infrastruktur, Mobilität, Kunststoffe und Verpackungen, Textilwirtschaft, Elektro- und Elektronikgeräte, Informations- & Kommunikationstechnologien (IKT), Biomasse, Abfälle und Sekundärressourcen); mit Fokus auf Informationsaufbereitung, Anreiz zur Verhaltensänderung im Sinne der Kreislaufwirtschaft inkl. Unterstützung durch künstliche Intelligenz Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen in der Kreislaufwirtschaft und Produktion durch z.B. Förderung von Nachwuchstalenten und barrierefreien Zugang zu Informationen; Stärkung von Gleichstellung/Vielfalt in FTI u.a. durch Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsdimensionen in den Forschungsinhalten BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066042.html
Europäische Union
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
LIFE Mit seinen Projekten leistet LIFE einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal. Das Programm fördert die Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der EU-Politiken in den Bereichen Umwelt und Klima. Die LIFE-Initiative gliedert sich in vier Teilprogramme. Ein Teilprogramm davon setzt den Fokus auf Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität und umfasst Projekte zur Ressourcenschonung, Luftreinhaltung, Wasser- und Abfallmanagement. 7 LIFE Europäische Union Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit seinen Projekten leistet LIFE einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal. Das Programm fördert die Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der EU-Politiken in den Bereichen Umwelt und Klima. Die LIFE-Initiative gliedert sich in vier Teilprogramme. Ein Teilprogramm davon setzt den Fokus auf Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität und umfasst Projekte zur Ressourcenschonung, Luftreinhaltung, Wasser- und Abfallmanagement. Europäische Kommission; Bundeministerium Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 13.07.2021 31.12.2027 ACTIVE https://www.ffg.at/europa/life
Kärnten
Unternehmen
Landesbaupreis
Gemäß § 11 Abs. 4 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001 (K-KFördG 2001), LGBl. 45/2002 idgF werden für besondere Leistungen im Bereich der Baukultur im Raum Kärnten auf Antrag grundsätzlich ein Kärntner Landesbaupreis und bis zu drei Anerkennungspreise vergeben. Die Auslobung und Vergabe des Kärntner Landesbaupreises erfolgt im Zweijahresrhythmus, alternierend dazu Maßnahmen zur Architekturvermittlung. Antragsberechtigt ist jede physische oder juristische Person, die entweder als Planer, als Bauausführer oder als Bauherr mit dem beantragten Objekt zu tun hat. Weiters können Künstlervereinigungen, Gemeinden und Ämter bzw. deren Sachverständige, Ortsbildpflegekommissionen oder aber die Mitglieder des erweiterten Fachbeirates (Fachjury) diesbezügliche Anträge stellen. Der Preis ergeht an den Planer bzw. Architekten, während der Bauherr eine Urkunde erhält. Durch die Vergabe der Preise sollen Bauwerke hervorgehoben werden, bei denen der baukünstlerische Raum, seine städtebauliche Beziehung, die Planung, die Funktion, die Verwendung zeitgemäßer Baustoffe und die Verarbeitung, die Bauausführung, die sinnvolle Energieverwendung, die Zuordnung zum Ortsbild und zur Landschaft sowie die Fragen des Umweltschutzes hervorragend berücksichtigt sind.
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1027598 Landesbaupreis Kärnten Unternehmen Gemäß § 11 Abs. 4 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001 (K-KFördG 2001), LGBl. 45/2002 idgF werden für besondere Leistungen im Bereich der Baukultur im Raum Kärnten auf Antrag grundsätzlich ein Kärntner Landesbaupreis und bis zu drei Anerkennungspreise vergeben. Die Auslobung und Vergabe des Kärntner Landesbaupreises erfolgt im Zweijahresrhythmus, alternierend dazu Maßnahmen zur Architekturvermittlung. Antragsberechtigt ist jede physische oder juristische Person, die entweder als Planer, als Bauausführer oder als Bauherr mit dem beantragten Objekt zu tun hat. Weiters können Künstlervereinigungen, Gemeinden und Ämter bzw. deren Sachverständige, Ortsbildpflegekommissionen oder aber die Mitglieder des erweiterten Fachbeirates (Fachjury) diesbezügliche Anträge stellen. Der Preis ergeht an den Planer bzw. Architekten, während der Bauherr eine Urkunde erhält. Durch die Vergabe der Preise sollen Bauwerke hervorgehoben werden, bei denen der baukünstlerische Raum, seine städtebauliche Beziehung, die Planung, die Funktion, die Verwendung zeitgemäßer Baustoffe und die Verarbeitung, die Bauausführung, die sinnvolle Energieverwendung, die Zuordnung zum Ortsbild und zur Landschaft sowie die Fragen des Umweltschutzes hervorragend berücksichtigt sind. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2 - Finanzen und Landesimmobilien Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2 - Finanzen und Landesimmobilien 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027598.html
Kärnten
Öffentliche Einrichtung
Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds
Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds zur Erfüllung der per Kärntner Bildungsbaufondsgesetz übertragenen Aufgaben. Aufgabe des Fonds ist die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen und Lehrwerkstätten) für Volks- und Sonderschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen und Musikschulen sowie die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die finanzielle Ausstattung des Fonds erfolgt durch: jährliche Landesmittel (45 % des Fondsvolumens), jährliche Gemeindebeiträge (55 % des Fondsvolumens), Erträge aus veranlagten Fondsmitteln und sonstigen Einnahmen.
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1032291 Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds Kärnten Öffentliche Einrichtung Landesbeitrag an den Kärntner Bildungsbaufonds zur Erfüllung der per Kärntner Bildungsbaufondsgesetz übertragenen Aufgaben. Aufgabe des Fonds ist die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen und Lehrwerkstätten) für Volks- und Sonderschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen und Musikschulen sowie die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die finanzielle Ausstattung des Fonds erfolgt durch: jährliche Landesmittel (45 % des Fondsvolumens), jährliche Gemeindebeiträge (55 % des Fondsvolumens), Erträge aus veranlagten Fondsmitteln und sonstigen Einnahmen. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 - Sicherheit, Gemeinden und Wasserwirtschaft Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 - Sicherheit, Gemeinden und Wasserwirtschaft 01.01.2023 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1032291.html
Österreich
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Landtechnische Maßnahmen
Förderungsziele: Verbesserung der Kenntnisse betreffend den Einsatz der Landtechnik in wirtschaftlicher Hinsicht zur Senkung des Mechanisierungsaufwandes und zur Verbesserung der Umweltwirkung und der Ressourceneffizienz, unter Nutzbarmachung neuer Entwicklungen.Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Bestandssicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch einheitliche Steuerungsmaßnahmen und Strukturen zur Ermöglichung vonKooperation im Bereich überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und Geräten sowie bäuerliche NachbarschaftshilfeVerbesserung der Auslastung und Effizienz von Arbeitskräften, Maschinen und Geräten.Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Gestaltung und Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude nach modernen, tiergerechten und technischen Kriterien Wissensverbreitung über Produktion, energetische und stoffliche Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen (Biomasse). Förderungsgegenstände: Hinsichtlich Institutionen der Landtechnik mit fachspezifischer Informations-, Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion folgende Tätigkeiten: Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbearbeitung von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen, sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum WissensaustauschKonzeption, Erstellung und Verbreitung von Publikationen in unterschiedlicher Form mit fachlichen Inhalten (z.B. Printmedien und elektronische Medien, wie Newsletter, Kataloge, Webseiten mit Sachinformationen in neutraler, allgemein verständlicher Form)Durchführung anderer bewusstseinsbildender Maßnahmen, wie Arbeitsgruppen, Networking, Schulungen, Exkursionen, Pressearbeit, Teilnahme an Messen.Geschäftsführung, allgemeine Sekretariatsaufgaben, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Lohnverrechnung, allgemeiner Büro- und Kommunikationsaufwand: Anteilige Leistungen aus den Bereichen gemäß Punkt 1. – Punkt 3. sowie darüber hinausgehender Aufwand.
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1065416 Landtechnische Maßnahmen Österreich Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderungsziele: Verbesserung der Kenntnisse betreffend den Einsatz der Landtechnik in wirtschaftlicher Hinsicht zur Senkung des Mechanisierungsaufwandes und zur Verbesserung der Umweltwirkung und der Ressourceneffizienz, unter Nutzbarmachung neuer Entwicklungen.Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Bestandssicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch einheitliche Steuerungsmaßnahmen und Strukturen zur Ermöglichung vonKooperation im Bereich überbetrieblicher Einsatz von Maschinen und Geräten sowie bäuerliche NachbarschaftshilfeVerbesserung der Auslastung und Effizienz von Arbeitskräften, Maschinen und Geräten.Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Gestaltung und Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude nach modernen, tiergerechten und technischen Kriterien Wissensverbreitung über Produktion, energetische und stoffliche Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen (Biomasse). Förderungsgegenstände: Hinsichtlich Institutionen der Landtechnik mit fachspezifischer Informations-, Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion folgende Tätigkeiten: Planung, Bewerbung, Durchführung und Nachbearbeitung von Informations- und Demonstrationsveranstaltungen, sowie Teilnahme an Veranstaltungen zur Wissensaufbereitung und zum WissensaustauschKonzeption, Erstellung und Verbreitung von Publikationen in unterschiedlicher Form mit fachlichen Inhalten (z.B. Printmedien und elektronische Medien, wie Newsletter, Kataloge, Webseiten mit Sachinformationen in neutraler, allgemein verständlicher Form)Durchführung anderer bewusstseinsbildender Maßnahmen, wie Arbeitsgruppen, Networking, Schulungen, Exkursionen, Pressearbeit, Teilnahme an Messen.Geschäftsführung, allgemeine Sekretariatsaufgaben, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung und Lohnverrechnung, allgemeiner Büro- und Kommunikationsaufwand: Anteilige Leistungen aus den Bereichen gemäß Punkt 1. – Punkt 3. sowie darüber hinausgehender Aufwand. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 10 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II 10 01.01.2024 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1065416.html
Villach
Unternehmen
Landwirtschaft - Beihilfen zur Anschaffung bzw. für Instandsetzungen von maschinellen Einrichtungen
Die Stadt Villach unterstützt durch Beihilfen zur Anschaffung bzw. für Reparaturkosten von maschinellen Einrichtungen und mechanischen Geräten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach. Förderziel ist die Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Förderungen können erhalten: physische Personen, die Inhaber/innen von ganzjährig bewirtschafteten und bewohnten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebssitz in der Stadt Villach sind land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine (z.B. Bringungsgenossenschaften, Weggenossenschaften) mit dem Sitz in der Stadt Villach Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften
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1052554 Landwirtschaft - Beihilfen zur Anschaffung bzw. für Instandsetzungen von maschinellen Einrichtungen Villach Unternehmen Die Stadt Villach unterstützt durch Beihilfen zur Anschaffung bzw. für Reparaturkosten von maschinellen Einrichtungen und mechanischen Geräten die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit dem Betriebssitz in Villach. Förderziel ist die Hilfestellung zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Förderungen können erhalten: physische Personen, die Inhaber/innen von ganzjährig bewirtschafteten und bewohnten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebssitz in der Stadt Villach sind land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine (z.B. Bringungsgenossenschaften, Weggenossenschaften) mit dem Sitz in der Stadt Villach Maschinengemeinschaften und Interessensgemeinschaften Stadt Villach, Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung Stadt Villach, Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung 01.01.2019 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1052554.html
Wien
Unternehmen
Lebensqualität Wien
Eine Vielzahl zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen kann nicht ausschließlich durch politische Intervention oder technologische Innovation bewältigt werden, sondern es bedarf dazu auch neuer Geschäftsmodelle, organisatorischer Innovationen und unkonventioneller Lösungsansätze in der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung bzw. -bereitstellung. Ziel des Förderprogramms ist daher die Unterstützung von Projekten, die explizit ein soziales bzw. gesellschaftlich relevantes Problem aufgreifen und mittels neuer Ideen und Lösungsvorschläge dieses zu beheben bzw. zu mildern versuchen. Mit diesem Förderprogramm soll die Entwicklung sozialer Innovationen, neuer Services, Produkte und Geschäftsmodelle forciert werden, die zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel führen, um das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Sustainable Development Goals (SDG) zu erreichen. Wesentlich ist, dass die Fragestellungen aus der Perspektive der involvierten und/oder betroffenen gesellschaftlichen Gruppen betrachtet und adäquat beantwortet werden und so zur Minimierung des adressierten Problems beigetragen wird. Die gewählten Herausforderungen können in sozialen bzw. gesellschaftlichen Feldern wie z. B. Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Klimaschutz, Umwelt, Diversität, soziale Zusammenarbeit oder Integration liegen und die Lösungsansätze müssen einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals leisten. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“.
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1069285 Lebensqualität Wien Wien Unternehmen Eine Vielzahl zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen kann nicht ausschließlich durch politische Intervention oder technologische Innovation bewältigt werden, sondern es bedarf dazu auch neuer Geschäftsmodelle, organisatorischer Innovationen und unkonventioneller Lösungsansätze in der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung bzw. -bereitstellung. Ziel des Förderprogramms ist daher die Unterstützung von Projekten, die explizit ein soziales bzw. gesellschaftlich relevantes Problem aufgreifen und mittels neuer Ideen und Lösungsvorschläge dieses zu beheben bzw. zu mildern versuchen. Mit diesem Förderprogramm soll die Entwicklung sozialer Innovationen, neuer Services, Produkte und Geschäftsmodelle forciert werden, die zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel führen, um das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Sustainable Development Goals (SDG) zu erreichen. Wesentlich ist, dass die Fragestellungen aus der Perspektive der involvierten und/oder betroffenen gesellschaftlichen Gruppen betrachtet und adäquat beantwortet werden und so zur Minimierung des adressierten Problems beigetragen wird. Die gewählten Herausforderungen können in sozialen bzw. gesellschaftlichen Feldern wie z. B. Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Klimaschutz, Umwelt, Diversität, soziale Zusammenarbeit oder Integration liegen und die Lösungsansätze müssen einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals leisten. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069285.html
Österreich
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Logistikförderung
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Antragsberechtigt sind vom Bund verschiedene juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen. Förderungswerbende, welche Forschungseinrichtungen im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen, ABl. C 198 vom 27.6.2014) sind, müssen die Erfüllung der Voraussetzungen des Unionsrahmens und damit die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Abs. 1 AEUV ist, mittels „Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit“ nachweisen (siehe dazu Leitfaden und Ausschreibungsunterlagen). Förderungswerbende, welche keine Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts sind und daher nicht unter das EU-Beihilfenrecht fallen, müssen dies mittels „Erklärung zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit nach EU-Beihilfenrecht“ nachweisen (siehe dazu Ausschreibungsunterlagen). Beinhaltet die geförderte Leistung Mobilitäts- und Logistikkonzepte, die die Zustimmung der Länder bzw. Gemeinden erfordern, hat der:die Förderungswerbende diese Zustimmung vor Einreichung des Förderungsantrages schriftlich einzuholen (bspw. in Form eines Letter of Intent oder Letter of Commitment). Vorhaben im Bereich industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aber auch Neu- und Weiterentwicklungen von Technologien werden im Zuge dieser Fördermaßnahmen nicht unterstützt. Zudem sind finanzielle Zuwendungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Kontext dieser Richtlinie nicht förderbar.
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1044791 Logistikförderung Österreich Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der öffentlichen Hand zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors, zur Erhöhung der Standortattraktivität sowie zur Sicherstellung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungsprojekte mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Antragsberechtigt sind vom Bund verschiedene juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und natürliche Personen. Förderungswerbende, welche Forschungseinrichtungen im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen, ABl. C 198 vom 27.6.2014) sind, müssen die Erfüllung der Voraussetzungen des Unionsrahmens und damit die Förderung keine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Abs. 1 AEUV ist, mittels „Eigenerklärung zur Eigenschaft als Forschungseinrichtung sowie zur nichtwirtschaftlichen Tätigkeit“ nachweisen (siehe dazu Leitfaden und Ausschreibungsunterlagen). Förderungswerbende, welche keine Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts sind und daher nicht unter das EU-Beihilfenrecht fallen, müssen dies mittels „Erklärung zur nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit nach EU-Beihilfenrecht“ nachweisen (siehe dazu Ausschreibungsunterlagen). Beinhaltet die geförderte Leistung Mobilitäts- und Logistikkonzepte, die die Zustimmung der Länder bzw. Gemeinden erfordern, hat der:die Förderungswerbende diese Zustimmung vor Einreichung des Förderungsantrages schriftlich einzuholen (bspw. in Form eines Letter of Intent oder Letter of Commitment). Vorhaben im Bereich industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung aber auch Neu- und Weiterentwicklungen von Technologien werden im Zuge dieser Fördermaßnahmen nicht unterstützt. Zudem sind finanzielle Zuwendungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Kontext dieser Richtlinie nicht förderbar. BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Abteilung II/7 (Logistikkoordination) Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG 11.02.2019 31.12.2028 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1044791.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz
Ziel der Maßnahme ist es die nachwachsende und nachhaltig verfügbare Ressource „Holz“ als Teil der Lösung ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen zu sehen. Es ist ein vielseitig einsetzbarer Rohstoff von unschätzbarem Wert. Mit Umsetzung der Maßnahme durch die Österreichische Holzinitiative soll die Bedeutung von Holz für den Klimaschutz aufgezeigt sowie das enorme und nachhaltige Innovationspotenzial seiner Verwendung herausgearbeitet werden. Hierbei wird ein holistisches Gesamtpaket zur Lösung von Herausforderungen unserer Zeit im Sinne einer nachhaltigen Gegenwart und Zukunft angestrebt. Die Österreichische Holzinitiative schafft die Rahmenbedingungen für einen umfassenden und bottom-up basierten Ansatz für innovative Lösungen aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen. Die Maßnahme umfasst dabei die gesamte Wertschöpfungskette - angefangen von Governance über Innovation, Holzbau, Ausbildung bis hin zur Kommunikation und Bewusstseinsbildung. Die Maßnahmen der folgenden Fördergegenstände laut Sonderrichtlinie werden themenspezifisch über das BML abgewickelt: 10.2.1 Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Bauen mit Holz 10.2.2 Forschungsmaßnahmen zur Verwendung von Holz im Bauwesen 10.2.3 Maßnahmen zur Forcierung der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft 10.2.4 Errichtung von für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden sowie öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“)
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1054220 Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Ziel der Maßnahme ist es die nachwachsende und nachhaltig verfügbare Ressource „Holz“ als Teil der Lösung ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen zu sehen. Es ist ein vielseitig einsetzbarer Rohstoff von unschätzbarem Wert. Mit Umsetzung der Maßnahme durch die Österreichische Holzinitiative soll die Bedeutung von Holz für den Klimaschutz aufgezeigt sowie das enorme und nachhaltige Innovationspotenzial seiner Verwendung herausgearbeitet werden. Hierbei wird ein holistisches Gesamtpaket zur Lösung von Herausforderungen unserer Zeit im Sinne einer nachhaltigen Gegenwart und Zukunft angestrebt. Die Österreichische Holzinitiative schafft die Rahmenbedingungen für einen umfassenden und bottom-up basierten Ansatz für innovative Lösungen aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen. Die Maßnahme umfasst dabei die gesamte Wertschöpfungskette - angefangen von Governance über Innovation, Holzbau, Ausbildung bis hin zur Kommunikation und Bewusstseinsbildung. Die Maßnahmen der folgenden Fördergegenstände laut Sonderrichtlinie werden themenspezifisch über das BML abgewickelt: 10.2.1 Maßnahmen zur Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Bauen mit Holz 10.2.2 Forschungsmaßnahmen zur Verwendung von Holz im Bauwesen 10.2.3 Maßnahmen zur Forcierung der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft 10.2.4 Errichtung von für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden sowie öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III 5 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion III 01.02.2021 31.01.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054220.html
Tirol
Privatperson
Mindestsicherung/Sozialhilfe – Sonstige Leistungen
Bei Vorliegen von außergewöhnlichen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung aus der Mindestsicherung durch: eine Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung in Form einer Kostenübernahme für Erziehung, Schul- und Berufsausbildung inkl. allfälliger Unterbringungs- und Fahrtkosten, eine Hilfe zur Arbeit für langzeitarbeitslose LeistungsbezieherInnen in Form von finanziellen Zuschüssen an die ArbeitgeberInnen oder Kostenübernahme für gewisse Fortbildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, für Fahrtkosten zum Kursort oder für Prüfungskosten, einen Zuschuss für die Erstausstattung einer Wohnung, die erstmalige Anschaffung von Haushaltsgeräten, die erstmalige Anschaffung von Hausrat oder für die Kaution, eine Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände als Zuschuss für: die Nachbeschaffung/Reparatur von Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten offene Mietrückstände bei drohender Delogierung offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten für eine Wohnung offene Nachzahlungen von Stromkosten Selbstbehalte für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen
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1059567 Mindestsicherung/Sozialhilfe – Sonstige Leistungen Tirol Privatperson Bei Vorliegen von außergewöhnlichen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung aus der Mindestsicherung durch: eine Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung in Form einer Kostenübernahme für Erziehung, Schul- und Berufsausbildung inkl. allfälliger Unterbringungs- und Fahrtkosten, eine Hilfe zur Arbeit für langzeitarbeitslose LeistungsbezieherInnen in Form von finanziellen Zuschüssen an die ArbeitgeberInnen oder Kostenübernahme für gewisse Fortbildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, für Fahrtkosten zum Kursort oder für Prüfungskosten, einen Zuschuss für die Erstausstattung einer Wohnung, die erstmalige Anschaffung von Haushaltsgeräten, die erstmalige Anschaffung von Hausrat oder für die Kaution, eine Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände als Zuschuss für: die Nachbeschaffung/Reparatur von Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten offene Mietrückstände bei drohender Delogierung offene Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten für eine Wohnung offene Nachzahlungen von Stromkosten Selbstbehalte für notwendige Medikamentenkosten, Heilbehelfe oder Heilbehandlungen Land Tirol Stadtmagistrat Innsbruck 01.01.2011 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1059567.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Mobilitätswende
Mit dem Thema Mobilitätswende verfolgt das BMIMI das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssystems bis 2040 und die dafür erforderlichen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Beiträge zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr. Österreichische Akteure sollen von der Mobilitäts-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Mobilitätsbedürfnisse und -verhalten: „Wer hat welche Mobilitätsbedürfnisse und warum?“ Nur wenn ein klimaneutrales Mobilitätssystem die Bedürfnisse aller Menschen ausreichend berücksichtigt, werden klimafreundliche Mobilitäts- und Logistikservices auch angenommen und genutzt. Das Mobilitätsverhalten aller Menschen (unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Einkommen oder geistigen/körperlichen Einschränkungen) soll in allen FTI-Vorhaben adressiert und konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Inklusion und Gendergerechtigkeit ausgearbeitet werden. Essentiell ist dabei die Einbeziehung unterschiedlicher Nutzer:innengruppen in allen Förderprojekten (Projekteinreichende und Zielgruppen der Projekte). Mobilitätssystem und -infrastruktur: „Wie und wo können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Ein inklusives und effizientes Mobilitätssystem muss unterschiedliche Mobilitäts- und Logistikangebote sinnvoll miteinander verknüpfen und einfach zugänglich und nutzbar sein. Dazu braucht es neben verbesserten und neuen Angeboten, vor allem Digitalisierungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. FTI-Vorhaben sollen u.a. mit neuen Kooperationen, gezielter Nutzung von Mobilitätsdaten und realen Testumgebungen eine Weiterentwicklung des Mobilitätssystems (inkl. aller notwendiger Rahmenbedingungen) unterstützen. Mobilitätstechnologien und -komponenten: „Womit können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Neue Mobilitätstechnologien umfassen nicht nur neue Antriebstechnologien, sondern zielen auch auf die Verwendung neuer Materialien und Komponenten ab. FTI-Vorhaben in diesem Bereich sollen neben der Reduktion der Emissionen auch die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie mögliche unerwünschte Aus-/Nebenwirkungen durch den Einsatz neuer Technologien adressieren. Hierbei soll gezielt die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen forciert werden, um Nachwuchskräfte und Know-How in Österreich zu fördern. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Fertigungs-, Fahrzeug- und Energietechnologien für die Mobilitätswende (z.B. Additive Fertigung, Leichtbau, Eco-Design/Lifecycle Analyse (LCA)/Kreislaufwirtschaft); Verkehrsinfrastrukturforschung; Nutzung und In-Wert-Setzung von Mobilitätsdaten; Innovative Konzepte und Prozesse für die Mobilitätswende; Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Transformation in der Personenmobilität (zB Demonstration, Skalierung und Integration von zielgruppenspezifischen Strategien, Mobilitätsangeboten und neuen Technologien in das Gesamt-Mobilitätssystem zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung des Personenverkehrs); Transformation in der Gütermobilität Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für die Mobilitätswende; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für die Mobilitätswende; Schaffung von inklusiven Mobilitätslösungen unter Berücksichtigung vielfältiger Nutzer:innen-Bedürfnisse
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1066059 Mobilitätswende Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit dem Thema Mobilitätswende verfolgt das BMIMI das Ziel eines klimaneutralen Mobilitätssystems bis 2040 und die dafür erforderlichen Forschungs-, Technologie- und Innovations-Beiträge zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung von Verkehr. Österreichische Akteure sollen von der Mobilitäts-Transformation profitieren und an internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben. Konkret werden folgende Themenziele verfolgt: Mobilitätsbedürfnisse und -verhalten: „Wer hat welche Mobilitätsbedürfnisse und warum?“ Nur wenn ein klimaneutrales Mobilitätssystem die Bedürfnisse aller Menschen ausreichend berücksichtigt, werden klimafreundliche Mobilitäts- und Logistikservices auch angenommen und genutzt. Das Mobilitätsverhalten aller Menschen (unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Einkommen oder geistigen/körperlichen Einschränkungen) soll in allen FTI-Vorhaben adressiert und konkrete Handlungsempfehlungen für mehr Inklusion und Gendergerechtigkeit ausgearbeitet werden. Essentiell ist dabei die Einbeziehung unterschiedlicher Nutzer:innengruppen in allen Förderprojekten (Projekteinreichende und Zielgruppen der Projekte). Mobilitätssystem und -infrastruktur: „Wie und wo können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Ein inklusives und effizientes Mobilitätssystem muss unterschiedliche Mobilitäts- und Logistikangebote sinnvoll miteinander verknüpfen und einfach zugänglich und nutzbar sein. Dazu braucht es neben verbesserten und neuen Angeboten, vor allem Digitalisierungsmaßnahmen und eine Anpassung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur. FTI-Vorhaben sollen u.a. mit neuen Kooperationen, gezielter Nutzung von Mobilitätsdaten und realen Testumgebungen eine Weiterentwicklung des Mobilitätssystems (inkl. aller notwendiger Rahmenbedingungen) unterstützen. Mobilitätstechnologien und -komponenten: „Womit können Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden?“ Neue Mobilitätstechnologien umfassen nicht nur neue Antriebstechnologien, sondern zielen auch auf die Verwendung neuer Materialien und Komponenten ab. FTI-Vorhaben in diesem Bereich sollen neben der Reduktion der Emissionen auch die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie mögliche unerwünschte Aus-/Nebenwirkungen durch den Einsatz neuer Technologien adressieren. Hierbei soll gezielt die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen forciert werden, um Nachwuchskräfte und Know-How in Österreich zu fördern. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Fertigungs-, Fahrzeug- und Energietechnologien für die Mobilitätswende (z.B. Additive Fertigung, Leichtbau, Eco-Design/Lifecycle Analyse (LCA)/Kreislaufwirtschaft); Verkehrsinfrastrukturforschung; Nutzung und In-Wert-Setzung von Mobilitätsdaten; Innovative Konzepte und Prozesse für die Mobilitätswende; Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Transformation in der Personenmobilität (zB Demonstration, Skalierung und Integration von zielgruppenspezifischen Strategien, Mobilitätsangeboten und neuen Technologien in das Gesamt-Mobilitätssystem zur Vermeidung, Verlagerung und Verbesserung des Personenverkehrs); Transformation in der Gütermobilität Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für die Mobilitätswende; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für die Mobilitätswende; Schaffung von inklusiven Mobilitätslösungen unter Berücksichtigung vielfältiger Nutzer:innen-Bedürfnisse BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066059.html
Tirol
Unternehmen
Nachhaltigkeitsassistent*in Die Förderung soll dazu dienen, in Tiroler Unternehmen gezielt Know-how in den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Ökologisierung aufzubauen und entsprechend zu fördern. Gegenstand der Förderung sind Personal- und Qualifizierungskosten eines*einer neu einzustellenden Nachhaltigkeitsassistent*in. 9 Nachhaltigkeitsassistent*in Tirol Unternehmen Die Förderung soll dazu dienen, in Tiroler Unternehmen gezielt Know-how in den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Ökologisierung aufzubauen und entsprechend zu fördern. Gegenstand der Förderung sind Personal- und Qualifizierungskosten eines*einer neu einzustellenden Nachhaltigkeitsassistent*in. Land Tirol Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft 01.09.2026 31.10.2026 ACTIVE https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaft-und-arbeit/foerderungen/technologiefoerderungsprogramm/innovationsfoerderung/nachhaltigkeitsassistentin/
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern

Nicht rückzahlbare Einmalbeitragsförderung bis zu max. 35 Prozent der Sanierungskosten bei thermisch-energetischen Gebäudesanierungen.

1027275 Nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Nicht rückzahlbare Einmalbeitragsförderung bis zu max. 35 Prozent der Sanierungskosten bei thermisch-energetischen Gebäudesanierungen. Stadt Wien - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027275.html
Niederösterreich
Öffentliche Einrichtung
NÖ Energie-Spar-Pfarre
Fördervorhaben: Errichtung einer Photovoltaikanlage zur primären Eigenstromversorgung auf einem Gebäude des Förderwerbers; Errichtung einer Stromtankstelle; Hinweis: Viele kirchliche Gebäude und Pfarrhöfe stehen unter Denkmalschutz, die Errichtung einer PV Anlage kann folglich im Widerspruch zu den Vorgaben des Denkmalschutzes stehen!Optimierung der Heizungsanlage (Heizungsverteilung, Hydraulik, Regelung, Dämmung), Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe. Thermische Sanierung eines Gebäudes wie z.B. Dämmung der obersten Geschoßdecke, Fußbodendämmung, Außendämmung, Fenstertausch etc.Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung.
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1040302 NÖ Energie-Spar-Pfarre Niederösterreich Öffentliche Einrichtung Fördervorhaben: Errichtung einer Photovoltaikanlage zur primären Eigenstromversorgung auf einem Gebäude des Förderwerbers; Errichtung einer Stromtankstelle; Hinweis: Viele kirchliche Gebäude und Pfarrhöfe stehen unter Denkmalschutz, die Errichtung einer PV Anlage kann folglich im Widerspruch zu den Vorgaben des Denkmalschutzes stehen!Optimierung der Heizungsanlage (Heizungsverteilung, Hydraulik, Regelung, Dämmung), Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe. Thermische Sanierung eines Gebäudes wie z.B. Dämmung der obersten Geschoßdecke, Fußbodendämmung, Außendämmung, Fenstertausch etc.Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 01.12.2016 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040302.html
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-Organisation
NÖ Förderung Studierendenheime

Förderbar ist die Sanierung, Modernisierung und die Erweiterung von bestehenden Studierendenheimen.

Einen Antrag um Förderung können Studierendenheimträger stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich niederösterreichische Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder an pädagogischen Akademien in dem Studierendheim untergebracht haben, das saniert, modernisiert oder erweitert wird.

1045772 NÖ Förderung Studierendenheime Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation Förderbar ist die Sanierung, Modernisierung und die Erweiterung von bestehenden Studierendenheimen. Einen Antrag um Förderung können Studierendenheimträger stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich niederösterreichische Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen oder an pädagogischen Akademien in dem Studierendheim untergebracht haben, das saniert, modernisiert oder erweitert wird. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 01.10.2019 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1045772.html
Niederösterreich
Privatperson
NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude in NÖ mit bis zu 500 m² bestehender oder zu sanierender Nutzfläche, die im Eigentum natürlicher Personen stehen, für: die SANIERUNG solcher Gebäude und/oder die SCHAFFUNG von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen. Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren ZUSCHUSS ZU EINEM DARLEHEN (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems wird der förderbare Sanierungsbetrag ermittelt. Die aufgrund der Endabrechnung anerkannten Sanierungskosten müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind: Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler) Wärmeschutz oberste Geschoßdecke Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden Wärmeschutz Kellerdecke Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten Vollwärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung Fassadensanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden Tausch der Fenster und Hauseingangstüren Fenstersanierung Trockenlegung (mechanische, chemische Systeme) Barrierefreiheit (Paket von MUSS-Kriterien siehe Informationsbroschüre Seite 19) Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von sonstiger Abwärme Wärmepumpe zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage Zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur im Sanierungsfall förderbar) Thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage Photovoltaikanlage (netzgekoppelte Anlage, Inselbetrieb) Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz Sicherheitseinrichtungen (umfassender mechanischer Schutz; Sicherheitsfenster und -türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens 3 oder elektronischer Schutz; Alarmanlage) Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- und Einbauten inklusive Sanitär-, Elektroinstallationen und innovativer klimarelevanter Heizung
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1014679 NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Niederösterreich Privatperson Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude in NÖ mit bis zu 500 m² bestehender oder zu sanierender Nutzfläche, die im Eigentum natürlicher Personen stehen, für: die SANIERUNG solcher Gebäude und/oder die SCHAFFUNG von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen. Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren ZUSCHUSS ZU EINEM DARLEHEN (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems wird der förderbare Sanierungsbetrag ermittelt. Die aufgrund der Endabrechnung anerkannten Sanierungskosten müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind: Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler) Wärmeschutz oberste Geschoßdecke Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden Wärmeschutz Kellerdecke Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten Vollwärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung Fassadensanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden Tausch der Fenster und Hauseingangstüren Fenstersanierung Trockenlegung (mechanische, chemische Systeme) Barrierefreiheit (Paket von MUSS-Kriterien siehe Informationsbroschüre Seite 19) Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe nach Möglichkeit mit einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von sonstiger Abwärme Wärmepumpe zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage Zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur im Sanierungsfall förderbar) Thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage Photovoltaikanlage (netzgekoppelte Anlage, Inselbetrieb) Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz Sicherheitseinrichtungen (umfassender mechanischer Schutz; Sicherheitsfenster und -türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens 3 oder elektronischer Schutz; Alarmanlage) Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- und Einbauten inklusive Sanitär-, Elektroinstallationen und innovativer klimarelevanter Heizung Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, F2 01.01.2011 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014679.html
Niederösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
NÖ Wohnbauförderung Wohnungssanierung
Förderungen für Wohnungssanierungen in NÖ werden für Objekte im Eigentum natürlicher Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500m² oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt. Hinweis: Bei Gebäuden, an denen Wohnungseigentum begründet ist, wird jedenfalls die Sanierung von Allgemeinbereichen im Zuge dieser Förderung abgewickelt. Die Objektförderung besteht aus einem konstanten nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von jährlich höchstens 4 % zu den Annuitäten von Ausleihungen im Ausmaß von höchstens 30 % der anerkannten Sanierungskosten. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten unter EURO 360,-- /m² Wohnnutzfläche hat der Zuschuss eine Laufzeit von 10 Jahren. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten ab EURO 360,--/m² Wohnnutzfläche wird diese Objektförderung wahlweise für 10 oder 15 Jahre zuerkannt. Die Mindestlaufzeit der förderbaren Ausleihung beträgt 10 Jahre. Förderbare Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten sind EURO 1.000,-- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Die höchst förderbare Nutzfläche beträgt 130 m². Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten von mehr als € 1.000,--/m² Wohnnutzfläche oder wenn im Zuge der Sanierung Wohnungen errichtet werden, kann wahlweise die Förderung entsprechend dem Wohnungsneubau erfolgen, sofern Gemeinden oder gemeinnützige Bauvereinigungen Förderungswerber sind.
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1014828 NÖ Wohnbauförderung Wohnungssanierung Niederösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderungen für Wohnungssanierungen in NÖ werden für Objekte im Eigentum natürlicher Personen mit einer zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500m² oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt. Hinweis: Bei Gebäuden, an denen Wohnungseigentum begründet ist, wird jedenfalls die Sanierung von Allgemeinbereichen im Zuge dieser Förderung abgewickelt. Die Objektförderung besteht aus einem konstanten nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von jährlich höchstens 4 % zu den Annuitäten von Ausleihungen im Ausmaß von höchstens 30 % der anerkannten Sanierungskosten. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten unter EURO 360,-- /m² Wohnnutzfläche hat der Zuschuss eine Laufzeit von 10 Jahren. Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten ab EURO 360,--/m² Wohnnutzfläche wird diese Objektförderung wahlweise für 10 oder 15 Jahre zuerkannt. Die Mindestlaufzeit der förderbaren Ausleihung beträgt 10 Jahre. Förderbare Obergrenze der anerkannten Sanierungskosten sind EURO 1.000,-- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Die höchst förderbare Nutzfläche beträgt 130 m². Bei zum Zeitpunkt der Zusicherung anerkannten Sanierungskosten von mehr als € 1.000,--/m² Wohnnutzfläche oder wenn im Zuge der Sanierung Wohnungen errichtet werden, kann wahlweise die Förderung entsprechend dem Wohnungsneubau erfolgen, sofern Gemeinden oder gemeinnützige Bauvereinigungen Förderungswerber sind. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, F2 01.01.2011 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014828.html
Wien
UnternehmenNon Profit-Organisation
OekoBusiness Wien
OekoBusiness Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien für Unternehmen mit dem Standort Wien. 1998 von der Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22) ins Leben gerufen, unterstützt OekoBusiness Wien (vormals "ÖkoBusinessPlan Wien") Unternehmen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Betrieb und trägt dazu bei, Betriebskosten zu senken. Ziel ist es, die Arbeitsweise der Betriebe in Wien nachhaltiger zu gestalten (Senkung von Emissionen, geringerer Ressourcenverbrauch, Beachtung von ethischen Kriterien, etc.) und gleichzeitig durch die Senkung der Betriebskosten die Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen. Das Angebot umfasst professionelle, kofinanzierte Beratung, Hilfe bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, Herstellung der Rechtssicherheit und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verwaltung. OekoBusiness Wien verfügt über einen Pool an Beraterinnen und Beratern, der nach Qualitätskriterien zusammengesetzt ist. Diese Beraterinnen und Berater stehen im Rahmen von OekoBusiness Wien den Unternehmen mit professionellem Know-how zur Seite. OekoBusiness Wien ist eines der Leitprojekte der Wiener Nachhaltigkeitskoordinationsstelle und ist eng mit vergleichbaren nationalen und internationalen Initiativen vernetzt, um den Wissenstransfer zu Stadt- und Regionalverwaltungen im In- und Ausland voranzutreiben. Alle Informationen sind online unter folgendem Link zu finden.
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1025196 OekoBusiness Wien Wien Unternehmen,Non Profit-Organisation OekoBusiness Wien ist das Umwelt-Service-Paket der Stadt Wien für Unternehmen mit dem Standort Wien. 1998 von der Stadt Wien – Umweltschutz (MA 22) ins Leben gerufen, unterstützt OekoBusiness Wien (vormals "ÖkoBusinessPlan Wien") Unternehmen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Betrieb und trägt dazu bei, Betriebskosten zu senken. Ziel ist es, die Arbeitsweise der Betriebe in Wien nachhaltiger zu gestalten (Senkung von Emissionen, geringerer Ressourcenverbrauch, Beachtung von ethischen Kriterien, etc.) und gleichzeitig durch die Senkung der Betriebskosten die Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen. Das Angebot umfasst professionelle, kofinanzierte Beratung, Hilfe bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, Herstellung der Rechtssicherheit und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Verwaltung. OekoBusiness Wien verfügt über einen Pool an Beraterinnen und Beratern, der nach Qualitätskriterien zusammengesetzt ist. Diese Beraterinnen und Berater stehen im Rahmen von OekoBusiness Wien den Unternehmen mit professionellem Know-how zur Seite. OekoBusiness Wien ist eines der Leitprojekte der Wiener Nachhaltigkeitskoordinationsstelle und ist eng mit vergleichbaren nationalen und internationalen Initiativen vernetzt, um den Wissenstransfer zu Stadt- und Regionalverwaltungen im In- und Ausland voranzutreiben. Alle Informationen sind online unter folgendem Link zu finden. Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) 29.05.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025196.html
Österreich
Unternehmen
Patent.Scheck
Mit dem Förderungsangebot Patent.Scheck wird die IP-Kompetenz von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Unternehmen in Gründung (Startups) gestärkt. Durch den Patent.Scheck wird die Zusammenarbeit mit einem Patentamt verbessert. Das Förderungsangebot ermöglicht einen Zugang zur Schutzrechtsexpertise. Insbesondere die frühzeitiger Analyse eines „freedom-to-operate“ und eine effiziente Patentanmeldung stehen im Vordergrund. Eine Patentanmeldung kann der Grundstein für Internationalisierungsaktivitäten sein.
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21 Patent.Scheck Österreich Unternehmen Mit dem Förderungsangebot Patent.Scheck wird die IP-Kompetenz von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Unternehmen in Gründung (Startups) gestärkt. Durch den Patent.Scheck wird die Zusammenarbeit mit einem Patentamt verbessert. Das Förderungsangebot ermöglicht einen Zugang zur Schutzrechtsexpertise. Insbesondere die frühzeitiger Analyse eines „freedom-to-operate“ und eine effiziente Patentanmeldung stehen im Vordergrund. Eine Patentanmeldung kann der Grundstein für Internationalisierungsaktivitäten sein. Bundesministerium Innovation, Mobilität und Infrastruktur; Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.ffg.at/programm/patentscheck
Österreich
PrivatpersonUnternehmen
Preseed I Seedfinancing - Programmlinie Deep Tech
Das Programm richtet sich an hochtechnologische Startups (Vorgründung, Gründung), die auf substanziellen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritten beruhen und deren Aufbau mit signifikanten technologischen Risiken und außergewöhnlich hohem Investitionsbedarf verbunden ist. Seit Jahrzehnten leistet dieses Programm einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von jungen Unternehmen und spielt damit eine bedeutende Rolle in der Etablierung der österreichischen Startup-Szene. Ziel ist die wirtschaftlich nachhaltige Gründung von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen, innovativen, technologieorientierten Unternehmen mit ausgeprägten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und die Überleitung von universitären und außeruniversitären Forschungsergebnissen in wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Insgesamt soll die Attraktivität und damit die Anzahl von Unternehmensgründungen im Deep-Tech- und High-Tech-Bereich erhöht werden und die Situation der neu gegründeten Unternehmen im Bereich des Intellectual Property kontinuierlich verbessert werden. Dazu leisten Gründungs- sowie IP-Begleit- und Beratungsmaßnahmen der AWS einen wesentlichen Beitrag. Preseed|Seedfinancing - Deep Tech ist grundsätzlich themenoffen. Das Programm zur Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Unternehmen unterstützt Vorgründung, Gründung und erstes Wachstum von hochinnovativen, skalierbaren, technologischen Startups in den Fachrichtungen „LIS“ (Life Sciences inklusive insbesondere Medizinprodukte und Digital Health), „TEC“ (insbesondere Informations- und Kommunikationstechnologien im weiteren Sinne, Sensorik, Robotik, Verfahrenstechnik und andere Technologien) sowie „GREEN“ (wie Umwelt- und Klimaschutztechnologien bzw. diese unterstützende Technologien und insbesondere Technologien für die Energiewende, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft und Produktion sowie klimaneutrale Stadt) durch finanzielle Zuschüsse und individuelle Beratungsleistungen. Im Fokus stehen Vorhaben, die nachweislich äußerst hohe Technologieintensität und -novität (High-Tech oder Deep Tech) sowie realistische und überdurchschnittliche Marktchancen im Rahmen von hochskalierbaren Geschäftsmodellen aufweisen. Deep Tech- bzw. High-Tech-Startups basieren auf substanziellen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritten und zeitaufwändigen eigenen High-Tech-Entwicklungsleistungen, die mit signifikanten technologischen Risiken und außergewöhnlich hohem Finanzierungsbedarf verbunden sind. Bei diesen "Vorhaben" ist anfänglich noch keine Umsätze zu erwarten. Im Modul Preseed – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Vorgründungs- und Gründungsvorhaben unterstützt, die durch Erarbeitung eines ersten "proof of conceptG" bzw. eines Prototypen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen. Im Modul Seedfinancing – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden. Gender Bonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25% der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 100% der förderbaren Kosten.
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1067248 Preseed I Seedfinancing - Programmlinie Deep Tech Österreich Privatperson,Unternehmen Das Programm richtet sich an hochtechnologische Startups (Vorgründung, Gründung), die auf substanziellen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritten beruhen und deren Aufbau mit signifikanten technologischen Risiken und außergewöhnlich hohem Investitionsbedarf verbunden ist. Seit Jahrzehnten leistet dieses Programm einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung von jungen Unternehmen und spielt damit eine bedeutende Rolle in der Etablierung der österreichischen Startup-Szene. Ziel ist die wirtschaftlich nachhaltige Gründung von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen, innovativen, technologieorientierten Unternehmen mit ausgeprägten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und die Überleitung von universitären und außeruniversitären Forschungsergebnissen in wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Insgesamt soll die Attraktivität und damit die Anzahl von Unternehmensgründungen im Deep-Tech- und High-Tech-Bereich erhöht werden und die Situation der neu gegründeten Unternehmen im Bereich des Intellectual Property kontinuierlich verbessert werden. Dazu leisten Gründungs- sowie IP-Begleit- und Beratungsmaßnahmen der AWS einen wesentlichen Beitrag. Preseed|Seedfinancing - Deep Tech ist grundsätzlich themenoffen. Das Programm zur Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Unternehmen unterstützt Vorgründung, Gründung und erstes Wachstum von hochinnovativen, skalierbaren, technologischen Startups in den Fachrichtungen „LIS“ (Life Sciences inklusive insbesondere Medizinprodukte und Digital Health), „TEC“ (insbesondere Informations- und Kommunikationstechnologien im weiteren Sinne, Sensorik, Robotik, Verfahrenstechnik und andere Technologien) sowie „GREEN“ (wie Umwelt- und Klimaschutztechnologien bzw. diese unterstützende Technologien und insbesondere Technologien für die Energiewende, Mobilitätswende, Kreislaufwirtschaft und Produktion sowie klimaneutrale Stadt) durch finanzielle Zuschüsse und individuelle Beratungsleistungen. Im Fokus stehen Vorhaben, die nachweislich äußerst hohe Technologieintensität und -novität (High-Tech oder Deep Tech) sowie realistische und überdurchschnittliche Marktchancen im Rahmen von hochskalierbaren Geschäftsmodellen aufweisen. Deep Tech- bzw. High-Tech-Startups basieren auf substanziellen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritten und zeitaufwändigen eigenen High-Tech-Entwicklungsleistungen, die mit signifikanten technologischen Risiken und außergewöhnlich hohem Finanzierungsbedarf verbunden sind. Bei diesen "Vorhaben" ist anfänglich noch keine Umsätze zu erwarten. Im Modul Preseed – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Vorgründungs- und Gründungsvorhaben unterstützt, die durch Erarbeitung eines ersten "proof of conceptG" bzw. eines Prototypen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen. Im Modul Seedfinancing – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden. Gender Bonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25% der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 100% der förderbaren Kosten. Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I - Standort und Unternehmensfinanzierung Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067248.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmen
Preseed I Seedfinancing - Programmlinie Innovative Solutions
Das Programm richtet sich an junge Startups (Vorgründung, Gründung), die bei der Entwicklung und Umsetzung hochinnovativer Lösungen mit relevantem gesellschaftlichem Mehrwert abseits der Hochtechnologie unterstützt werden. Die adressierten Herausforderungen können beispielsweise in sozialen bzw. gesellschaftlichen Feldern wie Bildung, Diversität, Umwelt, Gesundheit liegen, aber auch wirtschaftlichen Wandel betreffen, wie etwa die Veränderung von Prozessen innerhalb einer Branche. Der schöpferische Innovationsprozess findet dabei in Unternehmen aller Branchen statt – von der Kreativwirtschaft über Low-Tech bis hin zu Social Entrepreneurship. Ziel ist die wirtschaftlich nachhaltige Gründung von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen und innovativen Startups mit gesellschaftlichem Wirkungspotenzial und die Überleitung in wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Insgesamt soll die Attraktivität und damit die Anzahl von Unternehmensgründungen im nicht-technologischen Bereich erhöht und die Situation der neu gegründeten Unternehmen im Bereich des Intellectual Property kontinuierlich verbessert werden. Dazu leisten begleitende Gründungs-, Wachstums- sowie Innovationsschutzberatungen einen wesentlichen Beitrag. Preseed|Seedfinancing - Innovative Solutions ist grundsätzlich themenoffen. Das Programm zur Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Unternehmen unterstützt Vorgründung, Gründung und erstes Wachstum von (zukünftigen) Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, hohem positiven gesellschaftlichen Mehrwert/Impact sowie realistischen und hohen Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen. Im Modul Preseed – Innovative Solutions werden unternehmerische Vorgründungs- und Gründungsvorhaben unterstützt, die durch Erarbeitung eines ersten "Proof of Concept" bzw. eines Prototypen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen.Im Modul Seedfinancing – Innovative Solutions werden unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, bei denen bereits ein „Proof of Concept“ nachgewiesen werden kann und die auf die Erreichung der Marktreife und die Markteinführung ausgerichtet sind. Gender Bonus: Wenn dem Startup zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen in Summe mehr als 25% der Geschäftsanteile gehören, erhöht sich der gewährte Zuschuss
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1067255 Preseed I Seedfinancing - Programmlinie Innovative Solutions Österreich Privatperson,Unternehmen Das Programm richtet sich an junge Startups (Vorgründung, Gründung), die bei der Entwicklung und Umsetzung hochinnovativer Lösungen mit relevantem gesellschaftlichem Mehrwert abseits der Hochtechnologie unterstützt werden. Die adressierten Herausforderungen können beispielsweise in sozialen bzw. gesellschaftlichen Feldern wie Bildung, Diversität, Umwelt, Gesundheit liegen, aber auch wirtschaftlichen Wandel betreffen, wie etwa die Veränderung von Prozessen innerhalb einer Branche. Der schöpferische Innovationsprozess findet dabei in Unternehmen aller Branchen statt – von der Kreativwirtschaft über Low-Tech bis hin zu Social Entrepreneurship. Ziel ist die wirtschaftlich nachhaltige Gründung von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen und innovativen Startups mit gesellschaftlichem Wirkungspotenzial und die Überleitung in wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Insgesamt soll die Attraktivität und damit die Anzahl von Unternehmensgründungen im nicht-technologischen Bereich erhöht und die Situation der neu gegründeten Unternehmen im Bereich des Intellectual Property kontinuierlich verbessert werden. Dazu leisten begleitende Gründungs-, Wachstums- sowie Innovationsschutzberatungen einen wesentlichen Beitrag. Preseed|Seedfinancing - Innovative Solutions ist grundsätzlich themenoffen. Das Programm zur Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Unternehmen unterstützt Vorgründung, Gründung und erstes Wachstum von (zukünftigen) Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, hohem positiven gesellschaftlichen Mehrwert/Impact sowie realistischen und hohen Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen. Im Modul Preseed – Innovative Solutions werden unternehmerische Vorgründungs- und Gründungsvorhaben unterstützt, die durch Erarbeitung eines ersten "Proof of Concept" bzw. eines Prototypen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen.Im Modul Seedfinancing – Innovative Solutions werden unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, bei denen bereits ein „Proof of Concept“ nachgewiesen werden kann und die auf die Erreichung der Marktreife und die Markteinführung ausgerichtet sind. Gender Bonus: Wenn dem Startup zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen in Summe mehr als 25% der Geschäftsanteile gehören, erhöht sich der gewährte Zuschuss Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion I - Standort und Unternehmensfinanzierung Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067255.html
Wien
Unternehmen
Produktion
Die Förderung hat das Ziel, Produktionsunternehmen am Standort Wien eine energieeffiziente wettbewerbsfähige maschinelle Ausstattung, verbunden mit einer entsprechenden Schulung ihrer Beschäftigten, zu sichern. Die angestrebte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit geht Hand in Hand mit der Umsetzung innovativer, möglichst klimaneutraler Fertigungs- bzw. Fertigungsüberleitungsprojekte. Angesprochen ist auch der Sektor der produktionsnahen Dienstleistungen. Kennzeichen und Inhalte dieser Projekte sind bspw. die Einführung neuer (energieeffizienter) Technologien oder Produktionsprozesse sowie die damit im Zusammenhang stehende Herstellung neuer Produkte. Insgesamt zielt diese Förderung darauf ab, das fertigungstechnische Niveau am Wiener Standort zu heben, energieeffizienter zu gestalten und die Vielfalt der fertigungstechnischen Möglichkeiten zu erweitern. Zusätzlich sollen die geplanten Anschaffungen dazu beitragen, das Beschäftigungsniveau des Betriebs zu halten bzw. auszubauen. Durch diese angestrebte Stärkung des Produktionssektors soll u. a. auch Abwanderungstendenzen von für die Stadt wichtigen gewerblichen wie auch industriellen Produktionsbetrieben entgegengewirkt werden. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“.
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1069319 Produktion Wien Unternehmen Die Förderung hat das Ziel, Produktionsunternehmen am Standort Wien eine energieeffiziente wettbewerbsfähige maschinelle Ausstattung, verbunden mit einer entsprechenden Schulung ihrer Beschäftigten, zu sichern. Die angestrebte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit geht Hand in Hand mit der Umsetzung innovativer, möglichst klimaneutraler Fertigungs- bzw. Fertigungsüberleitungsprojekte. Angesprochen ist auch der Sektor der produktionsnahen Dienstleistungen. Kennzeichen und Inhalte dieser Projekte sind bspw. die Einführung neuer (energieeffizienter) Technologien oder Produktionsprozesse sowie die damit im Zusammenhang stehende Herstellung neuer Produkte. Insgesamt zielt diese Förderung darauf ab, das fertigungstechnische Niveau am Wiener Standort zu heben, energieeffizienter zu gestalten und die Vielfalt der fertigungstechnischen Möglichkeiten zu erweitern. Zusätzlich sollen die geplanten Anschaffungen dazu beitragen, das Beschäftigungsniveau des Betriebs zu halten bzw. auszubauen. Durch diese angestrebte Stärkung des Produktionssektors soll u. a. auch Abwanderungstendenzen von für die Stadt wichtigen gewerblichen wie auch industriellen Produktionsbetrieben entgegengewirkt werden. Dieses Förderprogramm folgt den generellen Zielsetzungen (wirtschaftliche Effekte, Innovationsorientierung und gesellschaftlicher Nutzen) der „Rahmenrichtlinie 24+ der Wirtschaftsagentur Wien zu monetären Wirtschaftsförderungen“. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069319.html
Kärnten
Unternehmen
Produktion EFRE|JTF.Invest (nationale Kofinanzierung)

Es werden Investitionsprojekte, bei denen Innovation und nachhaltiges, ressourcenschonendes Wachstum im Fokus stehen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert.

1081900 Produktion EFRE|JTF.Invest (nationale Kofinanzierung) Kärnten Unternehmen Es werden Investitionsprojekte, bei denen Innovation und nachhaltiges, ressourcenschonendes Wachstum im Fokus stehen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dieses Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Funds (JTF) finanziert. Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds 03.04.2023 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1081900.html
Kärnten
Unternehmen
Produktion.Invest Dieses Produkt unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im industriell-gewerblichen Bereich bei investiven Projekten, die eine innovative und nachhaltige Unternehmensentwicklung ermöglichen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 15 % der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 150.000,-. 26 Produktion.Invest Kärnten Unternehmen Dieses Produkt unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im industriell-gewerblichen Bereich bei investiven Projekten, die eine innovative und nachhaltige Unternehmensentwicklung ermöglichen. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses beläuft sich auf max. 15 % der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 150.000,-. Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds 01.03.2026 31.12.2026 ACTIVE https://kwf.at/foerderungen/produktion-invest/
Wien
Privatperson
Programm Frauen, Beruf & Studium
Das Programm Frauen, Beruf & Studium der "Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik" ist ein Programm zur Erhöhung des Frauenanteils in berufsbegleitenden FH-Studiengängen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik.Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit entsprechender beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozessberatung, welche gegebenenfalls um ein Stipendium ergänzt werden kann.Darüber hinaus werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie die Förderung berufsbegleitender Vorqualifizierungskurse angeboten.
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1071109 Programm Frauen, Beruf & Studium Wien Privatperson Das Programm Frauen, Beruf & Studium der "Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik" ist ein Programm zur Erhöhung des Frauenanteils in berufsbegleitenden FH-Studiengängen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik.Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit entsprechender beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozessberatung, welche gegebenenfalls um ein Stipendium ergänzt werden kann.Darüber hinaus werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie die Förderung berufsbegleitender Vorqualifizierungskurse angeboten. waff Stadt Wien - waff 01.03.2022 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1071109.html
Wien
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Programm Frauen, Beruf & Studium - Direktvergaben
Das Programm Frauen, Beruf & Studium der "Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik" ist ein Programm zur Erhöhung des Frauenanteils in berufsbegleitenden FH-Studiengängen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik.Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit entsprechender beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozessberatung, welche gegebenenfalls um ein Stipendium ergänzt werden kann.Darüber hinaus werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie die Förderung berufsbegleitender Vorqualifizierungskurse angeboten, die u.a. mittels Direktvergabe vom waff an Fachhochschulen beauftragt werden.
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1074517 Programm Frauen, Beruf & Studium - Direktvergaben Wien Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Programm Frauen, Beruf & Studium der "Ausbildungsinitiative für Frauen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik" ist ein Programm zur Erhöhung des Frauenanteils in berufsbegleitenden FH-Studiengängen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Technik.Das Programm bietet beschäftigten Frauen mit entsprechender beruflicher Veränderungsabsicht eine Prozessberatung, welche gegebenenfalls um ein Stipendium ergänzt werden kann.Darüber hinaus werden studien- und berufsbezogene Veranstaltungen sowie die Förderung berufsbegleitender Vorqualifizierungskurse angeboten, die u.a. mittels Direktvergabe vom waff an Fachhochschulen beauftragt werden. waff Stadt Wien - waff 24.05.2022 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074517.html
Vorarlberg
Unternehmen
Re-Zertifizierung zum Österreichischen Umweltzeichen Förderung von Beratungsstunden für die Begleitung der Re-Zertifizierung zum Umweltzeichen (alle 4 Jahre). Dieses Angebot gilt für UZ Produkte UZ Tourismus (und EU-Ecolabel)* UZ Meetings/Events UZ Rechenzentrum Förderung: Maximal 50 Euro pro Beratungsstunde. Maximal 800 Euro pro Beratung, nach erfolgter Zertifizierung. 55 Re-Zertifizierung zum Österreichischen Umweltzeichen Vorarlberg Unternehmen Förderung von Beratungsstunden für die Begleitung der Re-Zertifizierung zum Umweltzeichen (alle 4 Jahre). Dieses Angebot gilt für UZ Produkte UZ Tourismus (und EU-Ecolabel)* UZ Meetings/Events UZ Rechenzentrum Förderung: Maximal 50 Euro pro Beratungsstunde. Maximal 800 Euro pro Beratung, nach erfolgter Zertifizierung. Land Vorarlberg; Klima- und Energiefonds Energieinstitut Vorarlberg 24.05.2019 31.12.2030 ACTIVE https://www.energieinstitut.at/unternehmen/beratung-und-begleitung/zertifizierungen-im-umwelt-und-nachhaltigkeitsmanagement/re-zertifizierung-zum-oesterreichischen-umweltzeichen
Niederösterreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
ReVital Niederösterreich

Durch die Förderung soll das ReVital-Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorten in NÖ ausgebaut werden, um die ReUse-Initiative ReVital landesweit zu etablieren.

1074756 ReVital Niederösterreich Niederösterreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Durch die Förderung soll das ReVital-Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorten in NÖ ausgebaut werden, um die ReUse-Initiative ReVital landesweit zu etablieren. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, RU3 05.05.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074756.html
Burgenland
Privatperson
Richtlinien 2026 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau
Im Rahmen dieser Richtlinie werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Sanierung an oder in burgenländischen Eigenheimen, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt, außer es handelt sich um Maßnahmen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und gebrechlichen Menschen dienen, gefördert. Bei einem bereits bestehenden Förderungsdarlehen (Neubau oder Sanierung) kann ein weiteres Darlehen nach dieser Richtlinie frühestens nach 20 Jahren ab Erteilung der Zusicherung der noch laufenden Förderung gewährt werden.Weiters werden nach dieser Richtlinie die Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau bei einem nicht geförderten Objekt bzw. die Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaus unter Dach im Burgenland gefördert.Die Förderung besteht in der Gewährung eines Ankaufsbonus in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses.Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge nach dem Datum des Einlangens vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen nach dieser Richtlinie vorzeitig beendet werden.Aus dem Landeshaushalt wird für den nichtrückzahlbaren Ankaufbonus gemäß § 18b Abs. 4 pro Jahr ein Betrag von EUR 0,10 Mio. aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.
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1078336 Richtlinien 2026 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau Burgenland Privatperson Im Rahmen dieser Richtlinie werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Sanierung an oder in burgenländischen Eigenheimen, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens mindestens 20 Jahre zurückliegt, außer es handelt sich um Maßnahmen, die den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und gebrechlichen Menschen dienen, gefördert. Bei einem bereits bestehenden Förderungsdarlehen (Neubau oder Sanierung) kann ein weiteres Darlehen nach dieser Richtlinie frühestens nach 20 Jahren ab Erteilung der Zusicherung der noch laufenden Förderung gewährt werden.Weiters werden nach dieser Richtlinie die Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau bei einem nicht geförderten Objekt bzw. die Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaus unter Dach im Burgenland gefördert.Die Förderung besteht in der Gewährung eines Ankaufsbonus in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses.Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge nach dem Datum des Einlangens vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen nach dieser Richtlinie vorzeitig beendet werden.Aus dem Landeshaushalt wird für den nichtrückzahlbaren Ankaufbonus gemäß § 18b Abs. 4 pro Jahr ein Betrag von EUR 0,10 Mio. aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2026 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078336.html
Salzburg
Öffentliche Einrichtung
Sanierung der Festspielhäuser

Förderungsbeiträge des Landes Salzburg zur Sanierung des Großen Festspielhauses, des Kleinen Festspielhauses (Haus für Mozart) und der Felsenreitschule.

1051549 Sanierung der Festspielhäuser Salzburg Öffentliche Einrichtung Förderungsbeiträge des Landes Salzburg zur Sanierung des Großen Festspielhauses, des Kleinen Festspielhauses (Haus für Mozart) und der Felsenreitschule. Land Salzburg, Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 8: Finanz- und Vermögensverwaltung, Referat 8/01 Allgemeine Finanzangelegenheiten 01.01.2021 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1051549.html
Burgenland
Privatperson
Sanierung von EH, RH und Wohnungen im privaten Wohnbau für Ausstieg aus fossilen Energieträgern
Im Rahmen dieser Richtlinie werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Sanierungen an oder in burgenländischen Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, damit der effiziente Einsatz eines alternativen Heizsystems möglich ist.Die Förderung besteht im Falle des Ankaufsbonus in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge nach dem Datum des Einlangens vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen nach dieser Richtlinie vorzeitig beendet werden.Aus dem Landeshaushalt wird für den nichtrückzahlbaren Ankaufbonus gemäß § 16 Abs. 3 pro Jahr ein Betrag von EUR 0,50 Mio. aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.
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1078351 Sanierung von EH, RH und Wohnungen im privaten Wohnbau für Ausstieg aus fossilen Energieträgern Burgenland Privatperson Im Rahmen dieser Richtlinie werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Sanierungen an oder in burgenländischen Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, damit der effiziente Einsatz eines alternativen Heizsystems möglich ist.Die Förderung besteht im Falle des Ankaufsbonus in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge nach dem Datum des Einlangens vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen nach dieser Richtlinie vorzeitig beendet werden.Aus dem Landeshaushalt wird für den nichtrückzahlbaren Ankaufbonus gemäß § 16 Abs. 3 pro Jahr ein Betrag von EUR 0,50 Mio. aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2026 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078351.html
Kärnten
Privatperson
Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen; barrierefreie Maßnahmen; Erwerb von Altobjekten

Eine Förderung wird gewährt für:

  • Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims zur Einsparung von Energie (Abschnitt A)
  • Austausch von Heizsystemen (Abschnitt B)
  • Maßnahmen für barrierefreies Wohnen bei Eigenheimen oder Wohnungen in einem mehrgeschossigen Wohnbau (Abschnitt C)
  • den Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen (Abschnitt D)
1079441 Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen; barrierefreie Maßnahmen; Erwerb von Altobjekten Kärnten Privatperson Eine Förderung wird gewährt für: Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims zur Einsparung von Energie (Abschnitt A)Austausch von Heizsystemen (Abschnitt B)Maßnahmen für barrierefreies Wohnen bei Eigenheimen oder Wohnungen in einem mehrgeschossigen Wohnbau (Abschnitt C)den Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen (Abschnitt D) Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport 01.01.2026 31.12.2028 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1079441.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/235884.htm

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/235868.htm

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/235977.htm

1023852 Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung https://www.land-oberoesterreich.gv.at/235884.htm https://www.land-oberoesterreich.gv.at/235868.htm https://www.land-oberoesterreich.gv.at/235977.htm Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Wohnbauförderung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung 07.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1023852.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sanierung von Wohnheimen

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/239781.htm

1031376 Sanierung von Wohnheimen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung https://www.land-oberoesterreich.gv.at/239781.htm Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Wohnbauförderung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung 08.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031376.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen - Eigentumswohnungen

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236351.htm

1032341 Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen - Eigentumswohnungen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236351.htm Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Wohnbauförderung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung 25.02.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1032341.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen - Mietwohnungen

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236351.htm

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236302.htm

1031350 Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen - Mietwohnungen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236351.htm https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236302.htm Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Wohnbauförderung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung 08.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031350.html
Oberösterreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sanierung von einzelnen Wohnungen

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236160.htm

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236149.htm

1031343 Sanierung von einzelnen Wohnungen Oberösterreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236160.htm https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236149.htm Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Wohnbauförderung Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung 08.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1031343.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sanierungsoffensive
Zweck der Sanierungsoffensive ist die Förderung von thermischen Gebäudesanierungen zur Reduktion des Energieverbrauchs für Beheizung (bzw. auch Klimatisierung) und als Folge daraus die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Förderungen werden für betrieblich und privat genutzte Gebäude inkl. des mehrgeschoßigen Wohnbaus vergeben. Die Nutzung des Gebäudes ist bei der Sanierungsoffensive nicht entscheidend. Zur Förderung werden Leistungen anerkannt, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs erforderlich sind, wie: Dämmung der Außenwände Dämmung der oberen Geschoßdecke oder des Daches Dämmung der unteren Geschoßdecke oder eines erdanliegenden Fußbodens Die Sanierung oder der Austausch von Fenstern und Außentüren kann ebenfalls gefördert werden.
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1004456 Sanierungsoffensive Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Zweck der Sanierungsoffensive ist die Förderung von thermischen Gebäudesanierungen zur Reduktion des Energieverbrauchs für Beheizung (bzw. auch Klimatisierung) und als Folge daraus die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Förderungen werden für betrieblich und privat genutzte Gebäude inkl. des mehrgeschoßigen Wohnbaus vergeben. Die Nutzung des Gebäudes ist bei der Sanierungsoffensive nicht entscheidend. Zur Förderung werden Leistungen anerkannt, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs erforderlich sind, wie: Dämmung der Außenwände Dämmung der oberen Geschoßdecke oder des Daches Dämmung der unteren Geschoßdecke oder eines erdanliegenden Fußbodens Die Sanierung oder der Austausch von Fenstern und Außentüren kann ebenfalls gefördert werden. BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI Abteilung 7(Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004456.html
Oberösterreich
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Schaffung von Jugendräumen, -zentren, -treffs

Gefördert wird die Schaffung von Jugendeinrichtungen, - zentren sowie deren Sanierung bzw. Erweiterung bzw. Vereine.

1025444 Schaffung von Jugendräumen, -zentren, -treffs Oberösterreich Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert wird die Schaffung von Jugendeinrichtungen, - zentren sowie deren Sanierung bzw. Erweiterung bzw. Vereine. Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft 05.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025444.html
Burgenland
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sonderförderrichtlinie 2024 Errichtung Reihenhäuser und Wohnungen sowie Sanierung Mietwohnungen
Im Rahmen dieses Leistungsangebotes werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen sowie damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen gefördert.Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses errechnet sich aus einer Basisförderung je m² förderbarer Nutzfläche (Wohnnutzfläche), abhängig von der vorgelegten Energiekennzahl sowie der Ökokennzahl, und kann durch Bonusbeträge (Steigerungsbeträge) erhöht werden. Bonusbeträge (Steigerungsbeträge) ohne Zuerkennung einer Basisförderung können nicht gewährt werden, Nachförderungen sind möglich.Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen vorzeitig beendet werden.In Umsetzung des Wohnbaupakets des Bundes kann zusätzlich zur allfälligen Gewährung eines Wohnbaudarlehen des Land Burgenland nach den Bestimmungen dieser Richtlinie für die Sanierung von Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige Bauvereinigungen, jeweils im verdichteten und mehrgeschossigen Wohnbau ein nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss in Höhe von 50% des nach § 14 ermittelten Fördersatzes je m² förderbarer Nutzfläche nach Maßgabe des vorhanden Förderbudgets gewährt werden. Förderanträge werden nach dem Zeitpunkt des Vorliegens eines vollständigen Förderantrags gereiht abgewickelt.
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1076587 Sonderförderrichtlinie 2024 Errichtung Reihenhäuser und Wohnungen sowie Sanierung Mietwohnungen Burgenland Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen dieses Leistungsangebotes werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Errichtung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen sowie damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen gefördert.Die Förderung besteht in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses errechnet sich aus einer Basisförderung je m² förderbarer Nutzfläche (Wohnnutzfläche), abhängig von der vorgelegten Energiekennzahl sowie der Ökokennzahl, und kann durch Bonusbeträge (Steigerungsbeträge) erhöht werden. Bonusbeträge (Steigerungsbeträge) ohne Zuerkennung einer Basisförderung können nicht gewährt werden, Nachförderungen sind möglich.Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen vorzeitig beendet werden.In Umsetzung des Wohnbaupakets des Bundes kann zusätzlich zur allfälligen Gewährung eines Wohnbaudarlehen des Land Burgenland nach den Bestimmungen dieser Richtlinie für die Sanierung von Mietwohnungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch gemeinnützige Bauvereinigungen, jeweils im verdichteten und mehrgeschossigen Wohnbau ein nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss in Höhe von 50% des nach § 14 ermittelten Fördersatzes je m² förderbarer Nutzfläche nach Maßgabe des vorhanden Förderbudgets gewährt werden. Förderanträge werden nach dem Zeitpunkt des Vorliegens eines vollständigen Förderantrags gereiht abgewickelt. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.09.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076587.html
Wien
Privatperson
Sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen - Investitionszuschuss

Für die Durchführung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Wohnungszusammenlegung oder Elektrik, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden.

1055185 Sonstige Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen - Investitionszuschuss Wien Privatperson Für die Durchführung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Wohnungszusammenlegung oder Elektrik, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055185.html
Burgenland
Privatperson
Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle; BGL
Zur Vermeidung besonderer Härtefälle können im unbedingt erforderlichen Ausmaß für Sonderbedarfe zusätzliche Sachleistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs gewährt werden. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Zusatzleistung zur Vermeidung besonderer Härtefälle kann nur für folgende taxativ aufgelistete Bereiche gewährt werden: 1. Beschaffung (Kautionen) und Erhalt (Mietrückstände) von Wohnraum 2. Sicherstellung der Energieversorgung (Strom-, Gasrückstände, Heizmaterial) und Grundlebensbedürfnisse (Wasserversorgung) 3. Anschaffung von Hausrat (Grundausstattung bzw. Reparaturen von notwendigen Haushaltsgegenständen) und Ablöse von Wohnungsgrundausstattung Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen 1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen, 2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen, 3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie 4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind. Die Sozialunterstützung umfasst: 1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; 2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs; 3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung. Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen. Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben. Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen.
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1068931 Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härtefälle; BGL Burgenland Privatperson Zur Vermeidung besonderer Härtefälle können im unbedingt erforderlichen Ausmaß für Sonderbedarfe zusätzliche Sachleistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts oder zur Abdeckung außerordentlicher Kosten des Wohnbedarfs gewährt werden. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Zusatzleistung zur Vermeidung besonderer Härtefälle kann nur für folgende taxativ aufgelistete Bereiche gewährt werden: 1. Beschaffung (Kautionen) und Erhalt (Mietrückstände) von Wohnraum 2. Sicherstellung der Energieversorgung (Strom-, Gasrückstände, Heizmaterial) und Grundlebensbedürfnisse (Wasserversorgung) 3. Anschaffung von Hausrat (Grundausstattung bzw. Reparaturen von notwendigen Haushaltsgegenständen) und Ablöse von Wohnungsgrundausstattung Leistungen der Sozialunterstützung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sollen 1. zur Vermeidung sozialer Notlagen beitragen, 2. zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen, 3. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen sowie 4. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern. Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind; davon ausgenommen sind volljährige Personen, die in Einrichtungen im Sinne des Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetzes 2023 - Bgld. SEG 2023, LGBl. Nr. 26/2023, untergebracht sind. Die Sozialunterstützung umfasst: 1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; 2. Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs; 3. Leistungen zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung. Der Lebensunterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege sowie andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe. Als Hilfe zum Lebensunterhalt können vom Land als Träger von Privatrechten auch die Kosten übernommen werden, die erforderlich sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen. Der Wohnbedarf umfasst den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, Hausrat, Heizung und Energie, sonstige allgemeine Betriebskosten und wohnbezogene Abgaben. Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle Sachleistungen und Vergünstigungen wie sie Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse zukommen. Land Burgenland Magistrat der Freistadt Eisenstadt 01.04.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1068931.html
Kärnten
Non Profit-Organisation
Sportstätten und Sporteinrichtungen Neubau, Ausbau, Umbau, Fertigstellung und Sanierungen von Klubgebäuden und Sportanlagen - Ankauf von Sportausrüstungen. Förderadressat: Kärntner Sportvereine, Sportverbände, Dachverbände und Gemeinden 1025113 Sportstätten und Sporteinrichtungen Kärnten Non Profit-Organisation Neubau, Ausbau, Umbau, Fertigstellung und Sanierungen von Klubgebäuden und Sportanlagen - Ankauf von Sportausrüstungen. Förderadressat: Kärntner Sportvereine, Sportverbände, Dachverbände und Gemeinden Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1025113.html
Burgenland
Non Profit-Organisation
Sportstättenförderung Förderung umfasst die Neuerrichtung und Sanierung von Sportinfrastruktur (Wettkampf- und Trainingsanlagen) in allen geförderten Sportarten sowie die Errichtung und Sanierung von Trend- und Multisportanlagen. 1012467 Sportstättenförderung Burgenland Non Profit-Organisation Förderung umfasst die Neuerrichtung und Sanierung von Sportinfrastruktur (Wettkampf- und Trainingsanlagen) in allen geförderten Sportarten sowie die Errichtung und Sanierung von Trend- und Multisportanlagen. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 10.06.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1012467.html
Salzburg
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Sportstättenförderung und Groß-Sportgeräteförderung
Förderungswürdig sind die Errichtung von Sportanlagen die Erweiterung oder der Umbau von bestehenden Sportanlagen die notwendige Sanierung bestehender Sportanlagen (NICHT: laufende Instandhaltungen) und der Ankauf von Sportgeräten, die nicht in den allgemeinen Ausstattungen der Sportanlagen oder Sporthallen enthalten sind und für Trainingszwecke einer größeren Personengruppe notwendig sind. Förderungswürdige Empfänger sind: alle Salzburger Gemeinden alle Salzburger Sportvereine Salzburger Sport-Fachverbände und Sportfachvertretungen, alle Salzburger Dachverbände sowie Salzburger Institutionen des Sports
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1009497 Sportstättenförderung und Groß-Sportgeräteförderung Salzburg Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Förderungswürdig sind die Errichtung von Sportanlagen die Erweiterung oder der Umbau von bestehenden Sportanlagen die notwendige Sanierung bestehender Sportanlagen (NICHT: laufende Instandhaltungen) und der Ankauf von Sportgeräten, die nicht in den allgemeinen Ausstattungen der Sportanlagen oder Sporthallen enthalten sind und für Trainingszwecke einer größeren Personengruppe notwendig sind. Förderungswürdige Empfänger sind: alle Salzburger Gemeinden alle Salzburger Sportvereine Salzburger Sport-Fachverbände und Sportfachvertretungen, alle Salzburger Dachverbände sowie Salzburger Institutionen des Sports Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport Land Salzburg, Abteilung 2 - Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/07 Sportbüro 30.04.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1009497.html
Wien
Privatperson
Standardanhebung von Wohnungen - Investitionszuschuss
Für Sanitärinstallationen in Wohnungen und nicht ausgebauten Dachgeschoßen, für die Verbesserung der Wohnungskategorie und die Schaffung von neuen Wohnungen in Bestandsgebäuden kann ein Investitionsbeitrag in Höhe von maximal 35 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden. Der Investitionsbeitrag beträgt maximal 200 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind: Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades oder einer Badenische Badeeinrichtungen wie zum Beispiel Duschtasse oder Badewanne
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1054873 Standardanhebung von Wohnungen - Investitionszuschuss Wien Privatperson Für Sanitärinstallationen in Wohnungen und nicht ausgebauten Dachgeschoßen, für die Verbesserung der Wohnungskategorie und die Schaffung von neuen Wohnungen in Bestandsgebäuden kann ein Investitionsbeitrag in Höhe von maximal 35 Prozent der nachgewiesenen und angemessenen Kosten gewährt werden. Der Investitionsbeitrag beträgt maximal 200 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind: Erstmaliger Einbau eines WCs und/oder Bades oder einer Badenische Badeeinrichtungen wie zum Beispiel Duschtasse oder Badewanne Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054873.html
Oberösterreich
Unternehmen
Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW)
Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) und immaterielle Investitionen, die in der Bilanz aktiviert werden. Durch dieses Förderprogramm sollen bei den FörderungswerberInnen insbesondere folgende Zielsetzungen erreicht werden: Unternehmensgründungen und –nachfolgen; Erhaltung und/oder Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen (Qualifikationssteigerung); Stärkung der Infrastruktur für FTE-Tätigkeit; Erweiterung des Marktpotentials (Erschließung neuer Märkte); Modernisierung und Erweiterung der Produktion; Beitrag zur Sicherung von nachhaltigem Wachstum; Steigerung von öko-, energie- bzw. ressourceneffizienten Verfahren, Produkten und Dienstleistungen; Technologiesprung.
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1066224 Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) Oberösterreich Unternehmen Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) und immaterielle Investitionen, die in der Bilanz aktiviert werden. Durch dieses Förderprogramm sollen bei den FörderungswerberInnen insbesondere folgende Zielsetzungen erreicht werden: Unternehmensgründungen und –nachfolgen; Erhaltung und/oder Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen (Qualifikationssteigerung); Stärkung der Infrastruktur für FTE-Tätigkeit; Erweiterung des Marktpotentials (Erschließung neuer Märkte); Modernisierung und Erweiterung der Produktion; Beitrag zur Sicherung von nachhaltigem Wachstum; Steigerung von öko-, energie- bzw. ressourceneffizienten Verfahren, Produkten und Dienstleistungen; Technologiesprung. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066224.html
Kärnten
Unternehmen
Start.F&E Mit Start.F&E können sich Unternehmen erstmalig, verstärkt oder in einem für sie neuen Themenbereich mit Forschung, Entwicklung und Innovation auseinandersetzen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorbereiten. 28 Start.F&E Kärnten Unternehmen Mit Start.F&E können sich Unternehmen erstmalig, verstärkt oder in einem für sie neuen Themenbereich mit Forschung, Entwicklung und Innovation auseinandersetzen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte vorbereiten. Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds 01.01.2023 31.12.2026 ACTIVE https://kwf.at/foerderungen/startfunde/#1737030188137-78614117-c8ca
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Städtebauliche Strukturverbesserungen/Infrastrukturmaßnahmen - Investitionszuschuss
Im Zusammenhang mit einer umfassenden Sanierung von Mehrwohnungshäusern (wie z.B. einer Sockelsanierung) können auch städtebauliche Strukturverbesserung und Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionszuschuss in Höche von bis zu 100 Prozent der förderbaren Gesamtkosten gefördert werden. Darunter fallen folgende Maßnahmen. ökologische Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Begrünungsmaßnahmen)Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen zur Verbesserung von Belichtungs- und BelüftungsverhältnissenAbbruchfolgekosten (z.B. Umsiedlungen)Hofüberplattungen (z.B. Emissionsschutz für Betriebe)Soziale Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Adaptierungen von Lokalen für Soziale Stützpunkte) Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität der BewohnerInnen zu steigern.
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1054634 Städtebauliche Strukturverbesserungen/Infrastrukturmaßnahmen - Investitionszuschuss Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Im Zusammenhang mit einer umfassenden Sanierung von Mehrwohnungshäusern (wie z.B. einer Sockelsanierung) können auch städtebauliche Strukturverbesserung und Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionszuschuss in Höche von bis zu 100 Prozent der förderbaren Gesamtkosten gefördert werden. Darunter fallen folgende Maßnahmen. ökologische Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Begrünungsmaßnahmen)Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen zur Verbesserung von Belichtungs- und BelüftungsverhältnissenAbbruchfolgekosten (z.B. Umsiedlungen)Hofüberplattungen (z.B. Emissionsschutz für Betriebe)Soziale Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Adaptierungen von Lokalen für Soziale Stützpunkte) Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität der BewohnerInnen zu steigern. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.05.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054634.html
Salzburg
Unternehmen
Subventionsfonds für kirchliche Kindergärten

Für die Deckung von Abgängen, die aufgrund von hohen Personalkosten entstehen, der Rücklagenbildung für Abfertigungen sowie der Erhaltung und Sanierung der baulichen Substanz von in ihrem Bestand gefährdeten Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen der Erzdiözese Salzburg und der St.Erentrudis-Stiftung.

1077981 Subventionsfonds für kirchliche Kindergärten Salzburg Unternehmen Für die Deckung von Abgängen, die aufgrund von hohen Personalkosten entstehen, der Rücklagenbildung für Abfertigungen sowie der Erhaltung und Sanierung der baulichen Substanz von in ihrem Bestand gefährdeten Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen der Erzdiözese Salzburg und der St.Erentrudis-Stiftung. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, 2/01 Recht, Aufsicht und Förderung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 12.03.1981 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1077981.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
THINK.WOOD
"THINK.WOOD" ist das Motto der Österreichischen Holzinitiative, welche im Rahmen des Österreichischen Waldfonds umgesetzt wird. Das Motto soll dazu anleiten, bei der Lösung ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen unserer Zeit immer auch an die nachwachsende und nachhaltig verfügbare Ressource Holz zu denken. Mit der Österreichischen Holzinitiative soll die Bedeutung von Holz für den Klimaschutz aufgezeigt sowie das enorme und nachhaltige Innovationspotenzial seiner Verwendung freigelegt werden. Die Österreichische Holzinitiative steht für: - Verwirklichung von verschiedenen Maßnahmen mit aufeinander abgestimmten Förderungen, Services und Dienstleistungen in zwei großen Teilbereichen: Stoffliche Verwendung von Holz & Energetische Verwendung von Holz - Innovationen im Forst- und Holzsektor generieren, die signifikant zur Ressourcen- und Energiewende beitragen und den Wald und dessen Bewirtschaftung zukunftsfit machen - Neue Produkte im Sinne der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft - Neue technische Lösungen für Holz und Holzbau - Neue Prozesse und Dienstleistungen rund um das Thema Holz - Wissenstransfer und Netzwerkbildung (neues Europäisches Bauhaus, Bildungsschirm etc.)
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36 THINK.WOOD Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung "THINK.WOOD" ist das Motto der Österreichischen Holzinitiative, welche im Rahmen des Österreichischen Waldfonds umgesetzt wird. Das Motto soll dazu anleiten, bei der Lösung ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen unserer Zeit immer auch an die nachwachsende und nachhaltig verfügbare Ressource Holz zu denken. Mit der Österreichischen Holzinitiative soll die Bedeutung von Holz für den Klimaschutz aufgezeigt sowie das enorme und nachhaltige Innovationspotenzial seiner Verwendung freigelegt werden. Die Österreichische Holzinitiative steht für: - Verwirklichung von verschiedenen Maßnahmen mit aufeinander abgestimmten Förderungen, Services und Dienstleistungen in zwei großen Teilbereichen: Stoffliche Verwendung von Holz & Energetische Verwendung von Holz - Innovationen im Forst- und Holzsektor generieren, die signifikant zur Ressourcen- und Energiewende beitragen und den Wald und dessen Bewirtschaftung zukunftsfit machen - Neue Produkte im Sinne der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft - Neue technische Lösungen für Holz und Holzbau - Neue Prozesse und Dienstleistungen rund um das Thema Holz - Wissenstransfer und Netzwerkbildung (neues Europäisches Bauhaus, Bildungsschirm etc.) Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH 07.07.2021 31.01.2027 ACTIVE https://www.ffg.at/programm/thinkwood
Niederösterreich
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Technologiestichtag 11.07.2025 - „Forschung für Morgen"
Diese Technologiestichtag im Rahmen der Förderaktion „Forschung und Entwicklung Qualität Forschungseinrichtungen“ soll Forschungsvorhaben zu neuen und nachhaltigen Technologien zu zwei der drei in der Strategie Zukunft.Wirtschaft.Niederösterreich genannten Chancenfeldern initiieren: Ressourcen 2.0 sowie Smarte Vitalität Gefördert werden Forschungsvorhaben, welche der Kategorie „Industrielle Forschung“ (TRL 2-4) vollständig zuordenbar sind und eines der beiden oben genannten Schwerpunktthemen aus „Zukunft.Wirtschaft.Niederösterreich“ behandeln.
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1075852 Technologiestichtag 11.07.2025 - „Forschung für Morgen" Niederösterreich Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Diese Technologiestichtag im Rahmen der Förderaktion „Forschung und Entwicklung Qualität Forschungseinrichtungen“ soll Forschungsvorhaben zu neuen und nachhaltigen Technologien zu zwei der drei in der Strategie Zukunft.Wirtschaft.Niederösterreich genannten Chancenfeldern initiieren: Ressourcen 2.0 sowie Smarte Vitalität Gefördert werden Forschungsvorhaben, welche der Kategorie „Industrielle Forschung“ (TRL 2-4) vollständig zuordenbar sind und eines der beiden oben genannten Schwerpunktthemen aus „Zukunft.Wirtschaft.Niederösterreich“ behandeln. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1 Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3 30.04.2025 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1075852.html
Wien
Privatperson
Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen - Investitionszuschuss
Für die Finanzierung einer thermisch-energetischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Kleingartenwohnhäusern kann bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von max. 1,45 x HWB-nstEG eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 30 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden. Bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von max. 1,30 x HWB-nstEG kann eine Förderung in Höhe von 12.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden. Für die Finanzierung einer Teilsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Kleingartenwohnhäusern, die zu einer erzielten Einsparung von mindestens 40 Prozent des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef) führt, kann eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 25 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden.
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1055011 Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen - Investitionszuschuss Wien Privatperson Für die Finanzierung einer thermisch-energetischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Kleingartenwohnhäusern kann bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von max. 1,45 x HWB-nstEG eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 30 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden. Bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von max. 1,30 x HWB-nstEG kann eine Förderung in Höhe von 12.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 35 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden. Für die Finanzierung einer Teilsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern und von Kleingartenwohnhäusern, die zu einer erzielten Einsparung von mindestens 40 Prozent des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef) führt, kann eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 25 Prozent der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen, gewährt werden. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055011.html
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-Organisation
Thermisch-energetische Sanierung von Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss
Für thermisch-energetische Sanierungen von Mehrwohnungshäusern können in Abhängigkeit der Förderstufe (Qualität der Sanierung) Investitionszuschüsse in Höhe von € 35,- bis € 220,- pro Quadratmeter gewährt werden. Folgende bauliche Maßnahmen können im Rahmen einer thermisch-energetischen Sanierung gefördert werden: die Wärmedämmung aller Außenbauteile die Erneuerung von Fenstern und Außentüren Maßnahmen zur Beseitigung von Wärmebrücken Maßnahmen zur Erhöhung passiv-solarer Wärmegewinne außenliegender Sonnenschutz Umstellung oder Errichtung der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage mit primärenergieeffizientem und/oder CO2-reduziertem oder erneuerbarem Energieträger Maßnahmen zur Verbesserung des Wirkungsgrades an bestehenden Anlagen
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1054675 Thermisch-energetische Sanierung von Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation Für thermisch-energetische Sanierungen von Mehrwohnungshäusern können in Abhängigkeit der Förderstufe (Qualität der Sanierung) Investitionszuschüsse in Höhe von € 35,- bis € 220,- pro Quadratmeter gewährt werden. Folgende bauliche Maßnahmen können im Rahmen einer thermisch-energetischen Sanierung gefördert werden: die Wärmedämmung aller Außenbauteile die Erneuerung von Fenstern und Außentüren Maßnahmen zur Beseitigung von Wärmebrücken Maßnahmen zur Erhöhung passiv-solarer Wärmegewinne außenliegender Sonnenschutz Umstellung oder Errichtung der Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage mit primärenergieeffizientem und/oder CO2-reduziertem oder erneuerbarem Energieträger Maßnahmen zur Verbesserung des Wirkungsgrades an bestehenden Anlagen Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.05.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054675.html
Steiermark
PrivatpersonUnternehmen
Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept

Ziel der Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ ist die thermische Sanierung von Wohngebäuden an Hand eines Sanierungsfahrplanes.

1082114 Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept Steiermark Privatperson,Unternehmen Ziel der Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ ist die thermische Sanierung von Wohngebäuden an Hand eines Sanierungsfahrplanes. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik 01.06.2026 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1082114.html
Tirol
PrivatpersonNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Tirol 2050 energieautonom
Das Land Tirol fördert Programme und Maßnahmen zur Reduktion beziehungsweise Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes bei Gebäuden. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Landes soll die Sanierungsrate von zwei auf drei Prozent angehoben sowie eine Halbierung des Energiebedarfs von Gebäuden erreicht werden. In Ergänzung zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung bzw. Wohnhaussanierung fördert das Land Tirol das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol. Das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol beinhaltet umfangreiche Beratungsaktivitäten für Bauherrn. Um das angestrebte Ziel bei sanierten Gebäuden zu erreichen, müssen Sanierungsmaßnahmen mit der notwendigen energetischen Qualität bei gleichzeitig höchster Ausführungsqualität durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt des Energieeffizienzprogramms der Energie Tirol bildet die technische Begleitung der Sanierungsoffensive. Die Energie Tirol informiert Bauherrn durch Schwerpunktberatungen, im Rahmen von Seminaren und bei persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Tiroler Frühjahrsmesse betreut die Energie Tirol einen Stand, um Bauherrn gezielt informieren zu können. Dieses Beratungsangebot wird unterstützt durch Informationskampagnen, Broschüren und Öffentlichkeitsarbeit. Energie Tirol betreut im Rahmen des Energieeffizienzprogramms e5 Gemeinden, die durch ihre Aktivitäten und Leitprojekte Vorbildcharakter für Private und Gemeinden haben. "Ja zu Solar" und "Komfortlüftung" sind weitere Schwerpunkte der Energie Tirol, in welchen Bauherrn kompetente Information zu Photovoltaikanlagen, Solarthermie (Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung sowie zur Unterstützung der Heizung), kontrollierte Wohnraumlüftung (Passivhäuser) angeboten wird. Für Schulen wurde das Projekt "Die Energiewende-Schulinitiative Tirol" gestartet, um in Zusammenarbeit mit Schulen bei Kindern, Lehrern sowie auch Schulerhaltern Interesse für das Thema Energie und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Ressource zu wecken.
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1024843 Tirol 2050 energieautonom Tirol Privatperson,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land Tirol fördert Programme und Maßnahmen zur Reduktion beziehungsweise Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes bei Gebäuden. Im Rahmen der Sanierungsoffensive des Landes soll die Sanierungsrate von zwei auf drei Prozent angehoben sowie eine Halbierung des Energiebedarfs von Gebäuden erreicht werden. In Ergänzung zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung bzw. Wohnhaussanierung fördert das Land Tirol das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol. Das Energieeffizienzprogramm der Energie Tirol beinhaltet umfangreiche Beratungsaktivitäten für Bauherrn. Um das angestrebte Ziel bei sanierten Gebäuden zu erreichen, müssen Sanierungsmaßnahmen mit der notwendigen energetischen Qualität bei gleichzeitig höchster Ausführungsqualität durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt des Energieeffizienzprogramms der Energie Tirol bildet die technische Begleitung der Sanierungsoffensive. Die Energie Tirol informiert Bauherrn durch Schwerpunktberatungen, im Rahmen von Seminaren und bei persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Tiroler Frühjahrsmesse betreut die Energie Tirol einen Stand, um Bauherrn gezielt informieren zu können. Dieses Beratungsangebot wird unterstützt durch Informationskampagnen, Broschüren und Öffentlichkeitsarbeit. Energie Tirol betreut im Rahmen des Energieeffizienzprogramms e5 Gemeinden, die durch ihre Aktivitäten und Leitprojekte Vorbildcharakter für Private und Gemeinden haben. "Ja zu Solar" und "Komfortlüftung" sind weitere Schwerpunkte der Energie Tirol, in welchen Bauherrn kompetente Information zu Photovoltaikanlagen, Solarthermie (Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung sowie zur Unterstützung der Heizung), kontrollierte Wohnraumlüftung (Passivhäuser) angeboten wird. Für Schulen wurde das Projekt "Die Energiewende-Schulinitiative Tirol" gestartet, um in Zusammenarbeit mit Schulen bei Kindern, Lehrern sowie auch Schulerhaltern Interesse für das Thema Energie und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Ressource zu wecken. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht 12.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024843.html
Tirol
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Tiroler Bäderförderung
Mit dieser Förderaktion werden unter Beachtung der Tiroler Bäderstudie 2024 zur Grundversorgung der Tiroler Bevölkerung Neubauten und Erhaltungsmaßnahmen von Hallenbädern sowie Sanierungen von Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freischwimmbädern und reinen Freibädern gefördert. Ziel der Bäderförderung ist die Sicherung der Bäderversorgung in Tirol, wodurch der lokalen Bevölkerung angemessene Bademöglichkeiten in den jeweiligen Regionen zur Verfügung gestellt werden können. Es können Investitionen für Neubauten von Hallenbäder an jenen Standorten gefördert werden, an welchen laut Erhebungen der Tiroler Bäderstudie 2024 eine Unterversorgung besteht. Sanierungen werden in Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freischwimmbädern und reinen Freibädern gefördert, welche eine überwiegend kommunale Bedeutung aufweisen. Für den Erhalt von Hallenbädern wird zudem ein Betriebsbeitrag bereitgestellt.
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1070580 Tiroler Bäderförderung Tirol Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Mit dieser Förderaktion werden unter Beachtung der Tiroler Bäderstudie 2024 zur Grundversorgung der Tiroler Bevölkerung Neubauten und Erhaltungsmaßnahmen von Hallenbädern sowie Sanierungen von Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freischwimmbädern und reinen Freibädern gefördert. Ziel der Bäderförderung ist die Sicherung der Bäderversorgung in Tirol, wodurch der lokalen Bevölkerung angemessene Bademöglichkeiten in den jeweiligen Regionen zur Verfügung gestellt werden können. Es können Investitionen für Neubauten von Hallenbäder an jenen Standorten gefördert werden, an welchen laut Erhebungen der Tiroler Bäderstudie 2024 eine Unterversorgung besteht. Sanierungen werden in Hallenbädern, kombinierten Hallen- und Freischwimmbädern und reinen Freibädern gefördert, welche eine überwiegend kommunale Bedeutung aufweisen. Für den Erhalt von Hallenbädern wird zudem ein Betriebsbeitrag bereitgestellt. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz 01.01.2025 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070580.html
Tirol
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Tiroler Energie- und Umweltprogramm ecotirol
Die Kooperationspartner Land Tirol, Wirtschaftskammer Tirol und Energie Tirol koordinieren unter der Dachmarke ecotirol Beratungsdienstleistungen, Workshops und Veranstaltungen, die aus Umweltförderungsmitteln des Lebensministeriums (UFI) kofinanziert werden. Ecotirol bietet qualifizierte Beratungsleistungen zu den Themen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Mobilitätsmanagement, Lokale Agenda 21 sowie zu weiteren umweltrelevanten Bereichen für Unternehmen, Gemeinden und Schulen an. Zu spezifischen Umwelt- und Energiethemen werden für Unternehmen und Gemeinden Workshops und Veranstaltungen organisiert und angeboten. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Gemeinden, Schulen und sonstige Einrichtungen in Tirol. Das Beratungsangebot zu Klima und Energie beinhaltet Energieberatung kurz und Energieberatung lang für Betriebe (Wirtschaftskammer Tirol), Gebäudesanierung kurz und Gebäudesanierung lang für Gemeinden (Energie Tirol) sowie Neubauberatung (Energie Tirol und Wirtschaftskammer Tirol).
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1024801 Tiroler Energie- und Umweltprogramm ecotirol Tirol Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Die Kooperationspartner Land Tirol, Wirtschaftskammer Tirol und Energie Tirol koordinieren unter der Dachmarke ecotirol Beratungsdienstleistungen, Workshops und Veranstaltungen, die aus Umweltförderungsmitteln des Lebensministeriums (UFI) kofinanziert werden. Ecotirol bietet qualifizierte Beratungsleistungen zu den Themen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Mobilitätsmanagement, Lokale Agenda 21 sowie zu weiteren umweltrelevanten Bereichen für Unternehmen, Gemeinden und Schulen an. Zu spezifischen Umwelt- und Energiethemen werden für Unternehmen und Gemeinden Workshops und Veranstaltungen organisiert und angeboten. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Gemeinden, Schulen und sonstige Einrichtungen in Tirol. Das Beratungsangebot zu Klima und Energie beinhaltet Energieberatung kurz und Energieberatung lang für Betriebe (Wirtschaftskammer Tirol), Gebäudesanierung kurz und Gebäudesanierung lang für Gemeinden (Energie Tirol) sowie Neubauberatung (Energie Tirol und Wirtschaftskammer Tirol). Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht 12.11.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1024801.html
Tirol
Unternehmen
Tiroler Innovationsförderung
Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowiein Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowiezu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert.
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1061944 Tiroler Innovationsförderung Tirol Unternehmen Im Rahmen der Innovationsförderung werden Initiativprojekte, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, Kooperationsprojekte sowie Begleitmaßnahmen zur Förderung betrieblichen Innovationsmanagements (InnovationsassistenIn) unterstützt. Beim Initiativprojekt werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklung stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowiein Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen. Beim Förderschwerpunkt der Kooperationsprojekte werden Projekte gefördert, welche zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowiezu einer Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen im Zuge der Entwicklung führen. Beim Programm InnovationsassistentIn werden Personal- und Qualifizierungskosten eines/einer neu einzustellenden InnovationsassistentenIn gefördert. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft 01.01.2023 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1061944.html
Tirol
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Tiroler Mobilitätsprogramm

Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms werden Mobilitätsprojekte in Gemeinden, Gemeindeverbändern und Schulen in Tirol gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei bei Projekten zur Stärkung des Umweltverbundes.

1018142 Tiroler Mobilitätsprogramm Tirol Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms werden Mobilitätsprojekte in Gemeinden, Gemeindeverbändern und Schulen in Tirol gefördert. Der Schwerpunkt liegt dabei bei Projekten zur Stärkung des Umweltverbundes. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Mobilitätsplanung 01.04.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1018142.html
Salzburg
PrivatpersonUnternehmen
Tourismusoffensive Qualitätsverbesserung Privatzimmer/Ferienwohnungen
Förderbar sind Investitionen, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen: Qualitätsverbesserung von bestehenden Privatzimmern oder Ferienwohnungen (Verbesserung des Sanitärkomforts, Umbau von bestehenden Gästezimmern, Neuausstattung, etc.) Errichtung von neuen Privatzimmern oder Ferienwohnungen Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von touristischen Infrastruktureinrichtungen (zB Frühstücksraum, Aufenthaltsraum, Kinderspielzimmer) oder Räumlichkeiten für Ski- und/oder Radsport Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den touristisch genutzten Bereichen
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1067081 Tourismusoffensive Qualitätsverbesserung Privatzimmer/Ferienwohnungen Salzburg Privatperson,Unternehmen Förderbar sind Investitionen, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen: Qualitätsverbesserung von bestehenden Privatzimmern oder Ferienwohnungen (Verbesserung des Sanitärkomforts, Umbau von bestehenden Gästezimmern, Neuausstattung, etc.) Errichtung von neuen Privatzimmern oder Ferienwohnungen Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von touristischen Infrastruktureinrichtungen (zB Frühstücksraum, Aufenthaltsraum, Kinderspielzimmer) oder Räumlichkeiten für Ski- und/oder Radsport Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den touristisch genutzten Bereichen Amt der Salzburger Landesregierung Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden; Referat 1/02: Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung 01.01.2024 30.06.2028 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067081.html
Salzburg
Unternehmen
Tourismusoffensive Tourismus KMU
Förderbar sind aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder touristisch relevanter Infrastruktureinrichtungen: Qualitätsverbesserung/Barrierefreiheit: Investitionen, die zu einer Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen führen. Betriebsgrößenoptimierung: Investitionen, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung führen. Betriebliche Neuausrichtung: Maßnahmen zur Neuausrichtung auf neue Märkte bzw. Zielgruppen. Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen Personalinfrastruktur: Maßnahmen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Unterkünfte und sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter:innen (Gemeinschaftsküchen, Aufenthaltsräume, Freizeiteinrichtungen, etc.) sowie Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiter:innen.
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1067115 Tourismusoffensive Tourismus KMU Salzburg Unternehmen Förderbar sind aktivierungspflichtige Investitionen in das Anlagevermögen, die vorwiegend den nachstehend angeführten Investitionsschwerpunkten entsprechen im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder touristisch relevanter Infrastruktureinrichtungen: Qualitätsverbesserung/Barrierefreiheit: Investitionen, die zu einer Qualitätsverbesserung im baulichen Bereich oder in den betrieblichen Abläufen führen. Betriebsgrößenoptimierung: Investitionen, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung führen. Betriebliche Neuausrichtung: Maßnahmen zur Neuausrichtung auf neue Märkte bzw. Zielgruppen. Errichtung/Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen Personalinfrastruktur: Maßnahmen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Unterkünfte und sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter:innen (Gemeinschaftsküchen, Aufenthaltsräume, Freizeiteinrichtungen, etc.) sowie Einrichtungen zur Betreuung von Kindern von Mitarbeiter:innen. Amt der Salzburger Landesregierung Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden; Referat 1/02: Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung 01.01.2024 30.06.2028 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067115.html
Burgenland
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Trendsportanlagen
  • Gefördert wird die Errichtung, der Ausbau sowie die Sanierung von Sportanlagen gemäß der in den Sportförderungsrichtlinien explizit angeführten und anerkannten Trendsportarten.
  • Förderungswerber können burgenländische Sportvereine, Dachverbände, Gemeinden sowie physische und juristische Personen sein.
1074384 Trendsportanlagen Burgenland Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert wird die Errichtung, der Ausbau sowie die Sanierung von Sportanlagen gemäß der in den Sportförderungsrichtlinien explizit angeführten und anerkannten Trendsportarten.Förderungswerber können burgenländische Sportvereine, Dachverbände, Gemeinden sowie physische und juristische Personen sein. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 10.06.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074384.html
Wien
UnternehmenNon Profit-Organisation
Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen - Förderdarlehen

Für die umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen mit Standardanhebung von Wohnungen und für die Errichtung neuer Wohnungen durch Zu-, Auf- und Ausbauten kann ein Förderdarlehen gewährt werden. 

Für die nach Abzug des Förderdarlehens und allfälliger Investitionszuschüsse verbleibenden Kosten können zusätzlich Annuitäten- bzw. laufenden Zuschüsse gewährt werden. 

1054717 Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen - Förderdarlehen Wien Unternehmen,Non Profit-Organisation Für die umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen mit Standardanhebung von Wohnungen und für die Errichtung neuer Wohnungen durch Zu-, Auf- und Ausbauten kann ein Förderdarlehen gewährt werden. Für die nach Abzug des Förderdarlehens und allfälliger Investitionszuschüsse verbleibenden Kosten können zusätzlich Annuitäten- bzw. laufenden Zuschüsse gewährt werden. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.03.2024 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1054717.html
Wien
UnternehmenNon Profit-Organisation
Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen - Zuschüsse

Für die umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen mit Standardanhebung von Wohnungen und für die Errichtung neuer Wohnungen durch Zu-, Auf- und Ausbauten  können zusätzlich zum Förderdarlehen Annuitäten- bzw. laufende Zuschüsse und Investitionszuschüsse gewährt werden. 

1055029 Umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen - Zuschüsse Wien Unternehmen,Non Profit-Organisation Für die umfassende Sanierung von Mehrwohnungshäusern und Wohnheimen mit Standardanhebung von Wohnungen und für die Errichtung neuer Wohnungen durch Zu-, Auf- und Ausbauten können zusätzlich zum Förderdarlehen Annuitäten- bzw. laufende Zuschüsse und Investitionszuschüsse gewährt werden. Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) 01.05.2021 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055029.html
Oberösterreich
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Umsetzung von Green Events Gefördert wird die Umstellung bzw. Ausrichtung von Veranstaltungen in Oberösterreich nach Green-Event-Kriterien und Kosten, die im Zuge der Umsetzung dieser Kriterien entstehen. Green Events zeichnen sich allgemein durch klimafreundliche Produkte, eine umweltfreundliche An- und Abreise, Müllvermeidung bzw. -trennung sowie durch Barrierefreiheit und einen sorgsamen Ressourcenverbrauch aus. Insgesamt sind maximal 490,00 Euro pro Jahr und Verein möglich. 43 Umsetzung von Green Events Oberösterreich Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert wird die Umstellung bzw. Ausrichtung von Veranstaltungen in Oberösterreich nach Green-Event-Kriterien und Kosten, die im Zuge der Umsetzung dieser Kriterien entstehen. Green Events zeichnen sich allgemein durch klimafreundliche Produkte, eine umweltfreundliche An- und Abreise, Müllvermeidung bzw. -trennung sowie durch Barrierefreiheit und einen sorgsamen Ressourcenverbrauch aus. Insgesamt sind maximal 490,00 Euro pro Jahr und Verein möglich. Land Oberösterreich Amt der Oö. Landesregierung 01.03.2026 31.03.2028 ACTIVE https://www.land-oberoesterreich.gv.at/196896.htm
Kärnten
Unternehmen
Umsetzung.F&E&I Mit Umsetzung.F&E unterstützt der KWF Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei thematisch offenen F&E- sowie Innovations-Projekten. Der Fokus liegt dabei auf grünen, digitalen und resilienten Lösungen, um qualitatives und ressourcenschonendes Wachstum sicherzustellen. Kooperationen zwischen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind erwünscht und werden aktiv vom KWF unterstützt. 14 Umsetzung.F&E&I Kärnten Unternehmen Mit Umsetzung.F&E unterstützt der KWF Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei thematisch offenen F&E- sowie Innovations-Projekten. Der Fokus liegt dabei auf grünen, digitalen und resilienten Lösungen, um qualitatives und ressourcenschonendes Wachstum sicherzustellen. Kooperationen zwischen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind erwünscht und werden aktiv vom KWF unterstützt. Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds 08.01.2026 31.12.2026 ACTIVE https://kwf.at/foerderungen/umsetzungfue/#1737030188137-78614117-c8ca
Vorarlberg
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
Umwelt- und Energieberatungen
Im Rahmen des „Vorarlberger Regionalprogramms für betrieblichen Umweltschutz (Impuls3)“ fördert das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Bund Beratungsleistungen zur Schaffung von Know-how für Umwelt-, Energie- und Klimaschutzthemen in Betrieben, Gemeinden, Vereinen, Schulen und kirchlichen Organisationen. Förderungsgegenstand sind Honorare von externen Beratungsunternehmen für Beratungsleistungen im Bereich Energie, Mobilität und Umwelt. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bemessungsgrundlage.
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1042019 Umwelt- und Energieberatungen Vorarlberg Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Im Rahmen des „Vorarlberger Regionalprogramms für betrieblichen Umweltschutz (Impuls3)“ fördert das Land Vorarlberg gemeinsam mit dem Bund Beratungsleistungen zur Schaffung von Know-how für Umwelt-, Energie- und Klimaschutzthemen in Betrieben, Gemeinden, Vereinen, Schulen und kirchlichen Organisationen. Förderungsgegenstand sind Honorare von externen Beratungsunternehmen für Beratungsleistungen im Bereich Energie, Mobilität und Umwelt. Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bemessungsgrundlage. Land Vorarlberg, Abteilung Allgem. Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2017 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1042019.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Umweltförderung - Altlasten
Gefördert wird die Sanierung bzw. Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten. Die Förderung umfasst: Vorleistungen (Erkundungen, Planungen) Bauleistungen Räumungs- und Entsorgungsleistungen Nebenleistungen (z.B. Bauaufsichten udgl.) Entschädigungsleistungen und Wiederherstellungsmaßnahmen Betriebskosten Beweissicherungsmaßnahmen Einreichen können Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten.
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1006659 Umweltförderung - Altlasten Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Gefördert wird die Sanierung bzw. Sicherung von in der Altlastenatlas-Verordnung rechtskräftig ausgewiesenen Altlasten. Die Förderung umfasst: Vorleistungen (Erkundungen, Planungen) Bauleistungen Räumungs- und Entsorgungsleistungen Nebenleistungen (z.B. Bauaufsichten udgl.) Entschädigungsleistungen und Wiederherstellungsmaßnahmen Betriebskosten Beweissicherungsmaßnahmen Einreichen können Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine Altlast befindet sowie zur Sanierung oder Sicherung einer Altlast Verpflichtete gemäß Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz. Darüber hinaus können - unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast - Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer stets als Förderungswerber auftreten. BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion V Abteilung 3 (Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006659.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Umweltförderung - Brachflächen
Zweck dieses Programms ist die Förderung von Untersuchungen und Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes. Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit umweltgefährdenden Stoffen in mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde. Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden. Wesentliche Ziele der Förderung: Erlangen der Kenntnis, ob eine erhebliche Kontamination vorliegt oder davon ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht (durch Untersuchungen)dauerhafte Verbesserung des Umweltzustandes (durch Maßnahmen)Minimierung oder Beseitigung von etwaigen kontaminationsbedingten Nutzungseinschränkungen, um damit die nutzungsbezogene Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen (durch Maßnahmen)
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1070200 Umweltförderung - Brachflächen Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Zweck dieses Programms ist die Förderung von Untersuchungen und Maßnahmen an Altstandorten und Altablagerungen im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes. Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit umweltgefährdenden Stoffen in mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde. Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden. Wesentliche Ziele der Förderung: Erlangen der Kenntnis, ob eine erhebliche Kontamination vorliegt oder davon ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht (durch Untersuchungen)dauerhafte Verbesserung des Umweltzustandes (durch Maßnahmen)Minimierung oder Beseitigung von etwaigen kontaminationsbedingten Nutzungseinschränkungen, um damit die nutzungsbezogene Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen (durch Maßnahmen) BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion V Abteilung 3 (Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2025 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070200.html
Graz
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Umweltförderung - Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten

Die Stadt Graz fördert für ihr Stadtgebiet die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten.

1055656 Umweltförderung - Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten Graz Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Stadt Graz fördert für ihr Stadtgebiet die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten. Landeshauptstadt Graz Stadt Graz 01.01.2021 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1055656.html
Österreich
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Umweltförderung - Flächenrecycling
Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Im Zusammenhang mit diesen Flächen und Objekten werden gefördert: Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen NutzungIm Rahmen von Entwicklungskonzepten die Untersuchungen des Untergrundes und der BausubstanzIm Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach der Endabrechnung ausbezahlt. Detaillierte Informationen sind im Infoblatt zum Flächenrecycling angeführt.
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1074194 Umweltförderung - Flächenrecycling Österreich Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Ziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Im Zusammenhang mit diesen Flächen und Objekten werden gefördert: Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen NutzungIm Rahmen von Entwicklungskonzepten die Untersuchungen des Untergrundes und der BausubstanzIm Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses nach der Endabrechnung ausbezahlt. Detaillierte Informationen sind im Infoblatt zum Flächenrecycling angeführt. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion V/I - Abfall- und Altlastenbehörde, Abfallverbringung und Flächenrecycling Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2026 31.12.2029 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074194.html
Österreich
Privatperson
Umweltförderung - Geräte-Retter-Prämie
Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Service- oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten (E-Geräte), welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind. Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Alle Informationen unter Geräte-Retter-Prämie
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1076249 Umweltförderung - Geräte-Retter-Prämie Österreich Privatperson Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Service- oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten (E-Geräte), welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind. Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Alle Informationen unter Geräte-Retter-Prämie Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion V Abteilung 7 Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 12.01.2026 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1076249.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Umweltförderung - Luft-, Abfall- und sonstige klimarelevante Maßnahmen

Zweck dieses Programms ist die Förderung von Maßnahmen, die von Betrieben oder Gemeinden aus einem der folgenden Themenbereiche umgesetzt werden:

  • Abluftreinigung
  • Lärmschutz
  • Vermeidung gefährlicher Abfälle
  • Verbesserung des Ressourcenmanagements
  • Reduktion klimarelevanter Gase

Zusätzlich können auch Demonstrationsanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren, oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung verschiedenartiger Umweltbelastungen gefördert werden.

1004464 Umweltförderung - Luft-, Abfall- und sonstige klimarelevante Maßnahmen Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Zweck dieses Programms ist die Förderung von Maßnahmen, die von Betrieben oder Gemeinden aus einem der folgenden Themenbereiche umgesetzt werden: Abluftreinigung Lärmschutz Vermeidung gefährlicher Abfälle Verbesserung des Ressourcenmanagements Reduktion klimarelevanter Gase Zusätzlich können auch Demonstrationsanlagen zur Erprobung von fortschrittlichen Verfahren, oder Systemkomponenten zur Vermeidung oder Verminderung verschiedenartiger Umweltbelastungen gefördert werden. BM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI Abteilung 7(Klima) Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1004464.html
Graz
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Umweltförderung - Mehrweggeschirr - Mehrwegbonus
Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert das Ausleihen von Mehrweggeschirr für Veranstaltungen in Grazer Kindergärten, Schulen, Horten, Hochschulen und Sportvereinen (Mehrwegbonus). Förderungshöhe: Pro Schuljahr und Klasse bzw. Kindergartengruppe oder Hortgruppe wird einmal ein Betrag von 50 Euro für ein Kindergarten-, Klassen-, Schulstufen- oder Hortgruppenfest gefördert. Pro Schuljahr wird einmal ein Betrag von 100 Euro für ein Kindergarten-, Schul- oder Hortfest gefördert. Pro Studienjahr wird ein Betrag von 100 Euro für Universitätsveranstaltungen in Graz ab mind. 100 Besucher:innen bis max. 12 Veranstaltungen pro Hochschule gefördert. Pro Sportverein werden pro Kalenderjahr max. 5 Veranstaltungen mit einem Betrag von 100 Euro pro Veranstaltung ab mind. 100 Besucher:innen gefördert.
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1070523 Umweltförderung - Mehrweggeschirr - Mehrwegbonus Graz Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Fördergegenstand: Die Stadt Graz fördert das Ausleihen von Mehrweggeschirr für Veranstaltungen in Grazer Kindergärten, Schulen, Horten, Hochschulen und Sportvereinen (Mehrwegbonus). Förderungshöhe: Pro Schuljahr und Klasse bzw. Kindergartengruppe oder Hortgruppe wird einmal ein Betrag von 50 Euro für ein Kindergarten-, Klassen-, Schulstufen- oder Hortgruppenfest gefördert. Pro Schuljahr wird einmal ein Betrag von 100 Euro für ein Kindergarten-, Schul- oder Hortfest gefördert. Pro Studienjahr wird ein Betrag von 100 Euro für Universitätsveranstaltungen in Graz ab mind. 100 Besucher:innen bis max. 12 Veranstaltungen pro Hochschule gefördert. Pro Sportverein werden pro Kalenderjahr max. 5 Veranstaltungen mit einem Betrag von 100 Euro pro Veranstaltung ab mind. 100 Besucher:innen gefördert. Landeshauptstadt Graz, Umweltamt Stadt Graz 01.01.2025 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070523.html
Graz
Privatperson
Umweltförderung - Mehrwegwindelsysteme (Windelscheck)

Die Stadt Graz fördert den Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln (Mehrwegwindelsystemen).

Pro Kind wird einmal ein Betrag von maximal 160 Euro für den Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln gefördert. Rechnungen für Mehrwegwindeln müssen mindestens dem Einkaufswert von 100 Euro entsprechen. Die Förderung kann pro Kind nur einmal gewährt werden.

1070515 Umweltförderung - Mehrwegwindelsysteme (Windelscheck) Graz Privatperson Die Stadt Graz fördert den Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln (Mehrwegwindelsystemen). Pro Kind wird einmal ein Betrag von maximal 160 Euro für den Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln gefördert. Rechnungen für Mehrwegwindeln müssen mindestens dem Einkaufswert von 100 Euro entsprechen. Die Förderung kann pro Kind nur einmal gewährt werden. Landeshauptstadt Graz Stadt Graz 01.01.2025 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070515.html
Salzburg
Unternehmen
Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe

Gefördert werden Investitionen, die dazu dienen, den Energie- und Ressourcenbedarf von Unternehmen zu reduzieren. Gegenstand der Förderung sind umweltrelevante Investitionen in den Bereichen der Wärmeversorgung, Gebäudehülle, Druckluft und Beleuchtung von Kleinunternehmen.

1041193 Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe Salzburg Unternehmen Gefördert werden Investitionen, die dazu dienen, den Energie- und Ressourcenbedarf von Unternehmen zu reduzieren. Gegenstand der Förderung sind umweltrelevante Investitionen in den Bereichen der Wärmeversorgung, Gebäudehülle, Druckluft und Beleuchtung von Kleinunternehmen. Amt der Salzburger Landesregierung Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden; Referat 1/02: Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung 01.04.2017 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1041193.html
Oberösterreich
Unternehmen
Unternehmens-Innovationsförderung
Durch dieses Förderprogramm sollen bei den FörderungswerberInnen folgende Zielsetzungen erreicht werden: Erhaltung und/oder Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen (Qualifikationssteigerung); Stärkung der Infrastruktur für FTE-Tätigkeit; Erweiterung des Marktpotentials (Erschließung neuer Märkte); Modernisierung und Erweiterung; Beitrag zu nachhaltigem Wachstum; Steigerung von öko-, energie- bzw. ressourceneffizienten Verfahren, Produkten und Dienstleistungen; Technologiesprung; Avancierte Konstruktions- und Fertigungstechnologie; Verbesserung von Produkten; Neue Funktionalität von Produkten; Verbesserung Maßgenauigkeit, Prozessbeherrschung, Dimensionierung; Übernahme von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder geschlossen worden wären.
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1066265 Unternehmens-Innovationsförderung Oberösterreich Unternehmen Durch dieses Förderprogramm sollen bei den FörderungswerberInnen folgende Zielsetzungen erreicht werden: Erhaltung und/oder Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen (Qualifikationssteigerung); Stärkung der Infrastruktur für FTE-Tätigkeit; Erweiterung des Marktpotentials (Erschließung neuer Märkte); Modernisierung und Erweiterung; Beitrag zu nachhaltigem Wachstum; Steigerung von öko-, energie- bzw. ressourceneffizienten Verfahren, Produkten und Dienstleistungen; Technologiesprung; Avancierte Konstruktions- und Fertigungstechnologie; Verbesserung von Produkten; Neue Funktionalität von Produkten; Verbesserung Maßgenauigkeit, Prozessbeherrschung, Dimensionierung; Übernahme von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder geschlossen worden wären. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066265.html
Tirol
Privatperson
Unterstützung Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen
Die Förderung nach der Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen für Kriegsopfer und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (ehemaliger Kriegsopfer- und Behindertenfonds) hat zum Ziel, Personen welche die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nach § 2 der Richtlinie erfüllen, bei der Bewältigung ihrer durch die besonderen Umstände begründeten Lebensverhältnisse zu unterstützen und nach Möglichkeit die Eigeninitiative und Selbsthilfe zu stärken. Die Gewährung der Förderung kann erfolgen durch (1) einmalige oder mehrmalige finanzielle Zuschüsse a) zur Erleichterung der Lebensverhältnisse insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfes und von Miet- und Betriebskosten; b) für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation für Wohnraumsanierung und für die Beschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen; c) für die Anschaffung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen (z.B. Hörgeräte, Brillen, orthopädische Behelfe); d) für die Anschaffung von Zahnersätzen; e) für ärztlich verordnete Kuraufenthalte. (2) durch Vergabe von Schul-, Studien- und Lernbeihilfen sowie Unterstützungen für die Teilnahme an Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen für Erwachsene zur Sicherung der Stellung im Erwerbsleben. (3) durch Zuschüsse zu den seit dem Jahr 1972 bestehenden Krankengruppenzusatzversicherungen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
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1042522 Unterstützung Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen Tirol Privatperson Die Förderung nach der Richtlinie des Landes Tirol für die Gewährung von Förderungen für Kriegsopfer und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (ehemaliger Kriegsopfer- und Behindertenfonds) hat zum Ziel, Personen welche die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen nach § 2 der Richtlinie erfüllen, bei der Bewältigung ihrer durch die besonderen Umstände begründeten Lebensverhältnisse zu unterstützen und nach Möglichkeit die Eigeninitiative und Selbsthilfe zu stärken. Die Gewährung der Förderung kann erfolgen durch (1) einmalige oder mehrmalige finanzielle Zuschüsse a) zur Erleichterung der Lebensverhältnisse insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfes und von Miet- und Betriebskosten; b) für Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation für Wohnraumsanierung und für die Beschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen; c) für die Anschaffung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen (z.B. Hörgeräte, Brillen, orthopädische Behelfe); d) für die Anschaffung von Zahnersätzen; e) für ärztlich verordnete Kuraufenthalte. (2) durch Vergabe von Schul-, Studien- und Lernbeihilfen sowie Unterstützungen für die Teilnahme an Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen für Erwachsene zur Sicherung der Stellung im Erwerbsleben. (3) durch Zuschüsse zu den seit dem Jahr 1972 bestehenden Krankengruppenzusatzversicherungen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Soziales 01.07.2017 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1042522.html
Burgenland
Unternehmen
Verbesserung des Arbeitsmarktes - Qualifizierungsverbünde: Vernetzung, neue Themen

Die Förderung von Qualifizierungsverbünden soll dazu beitragen, zusätzliche regional passende Qualifizierungsangebote durch Vernetzung bzw. durch Zusammenarbeit von KMU anbieten zu können.

Dabei sind insbesondere auch spezifische Qualifizierungen für neue Themen anzustreben, z.B. Digitalisierung, Programmierung/Robotik/Coding, Kreislaufwirtschaft, etc.

1078393 Verbesserung des Arbeitsmarktes - Qualifizierungsverbünde: Vernetzung, neue Themen Burgenland Unternehmen Die Förderung von Qualifizierungsverbünden soll dazu beitragen, zusätzliche regional passende Qualifizierungsangebote durch Vernetzung bzw. durch Zusammenarbeit von KMU anbieten zu können. Dabei sind insbesondere auch spezifische Qualifizierungen für neue Themen anzustreben, z.B. Digitalisierung, Programmierung/Robotik/Coding, Kreislaufwirtschaft, etc. Land Burgenland Amt der Burgenländischen Landesregierung 01.01.2021 31.12.2030 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1078393.html
Salzburg
Non Profit-Organisation
Vereinsförderung in der Blas- und Volksmusik und der Volkskultur
Gefördert werden umfassende Investitionen (Anschaffung /Reparaturen) von Trachtenbekleidung, Instrumenten und anderen Gerätschaften sowie die Ausstattung - nicht Errichtung - eines Vereinsheimes oder Probelokals. Wird die bisherige Vereinstracht verändert, ist eine Rücksprache mit dem Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen notwendig. Nicht gefördert werden Veranstaltungen (Feste, Feiern u.ä.) eines Vereines, Anschaffung einer Vereinsfahne, laufende Betriebsaufwendungen, sowie Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern.
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1018043 Vereinsförderung in der Blas- und Volksmusik und der Volkskultur Salzburg Non Profit-Organisation Gefördert werden umfassende Investitionen (Anschaffung /Reparaturen) von Trachtenbekleidung, Instrumenten und anderen Gerätschaften sowie die Ausstattung - nicht Errichtung - eines Vereinsheimes oder Probelokals. Wird die bisherige Vereinstracht verändert, ist eine Rücksprache mit dem Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen notwendig. Nicht gefördert werden Veranstaltungen (Feste, Feiern u.ä.) eines Vereines, Anschaffung einer Vereinsfahne, laufende Betriebsaufwendungen, sowie Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/03: Volkskultur, kulturelles Erbe und Regionalmuseen 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1018043.html
Steiermark
Unternehmen
Wachstums!Schritt

Zuschüsse für produktive Investitionen zur Unterstützung von KMU's in Wachstumsphasen. Unterstützt werden beispielsweise der Ankauf von Maschinen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung oder auch die Anschaffung von Patenten.

1040021 Wachstums!Schritt Steiermark Unternehmen Zuschüsse für produktive Investitionen zur Unterstützung von KMU's in Wachstumsphasen. Unterstützt werden beispielsweise der Ankauf von Maschinen, die Betriebs- und Geschäftsausstattung oder auch die Anschaffung von Patenten. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. 04.04.2017 30.06.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1040021.html
Salzburg
Unternehmen
Wachstumsförderung für Kleinbetriebe
Gefördert werden eigen- oder kreditfinanzierte materielle Investitionen, die dazu dienen, - bauliche oder maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken; - neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktionsverfahren anzuwenden; - in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder die Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen zu erzielen.
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1014349 Wachstumsförderung für Kleinbetriebe Salzburg Unternehmen Gefördert werden eigen- oder kreditfinanzierte materielle Investitionen, die dazu dienen, - bauliche oder maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken; - neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktionsverfahren anzuwenden; - in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder die Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen zu erzielen. Amt der Salzburger Landesregierung Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden; Referat 1/02: Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsförderung 01.08.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014349.html
Steiermark
Unternehmen
Weiter!Bilden
  • Förderung für betriebliche Qualifizierungsprojekte, die maßgeblich zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen und Betriebe dabei unterstützen, wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen sowie im Unternehmen zu integrieren.
  • Zu den Kernthemen zählen: Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt, nachhaltige Fachkräfteentwicklung, Ressourcen, Umwelt und Klima.
1014901 Weiter!Bilden Steiermark Unternehmen Förderung für betriebliche Qualifizierungsprojekte, die maßgeblich zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen und Betriebe dabei unterstützen, wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen sowie im Unternehmen zu integrieren.Zu den Kernthemen zählen: Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt, nachhaltige Fachkräfteentwicklung, Ressourcen, Umwelt und Klima. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. 09.03.2022 30.06.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014901.html
Österreich
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Weltraum und Luftfahrttechnologien
Im Thema Weltraum und Luftfahrttechnologien sollen Innovation und Nachhaltigkeit im Weltraum und in der Luftfahrt die grüne und digitale Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft unterstützen. Wettbewerbsfähige und nachhaltige Weltraumtechnologien als Hebel für die Beteiligung des österreichischen Weltraumsektors an der European Space Agency (ESA), in der EU und globalen institutionellen und kommerziellen Märkten. Der österreichische Weltraumsektor verkauft wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen auf den europäischen und internationalen Märkten. Instrumente, Methoden und wissenschaftliches Arbeiten zur Erforschung von Weltraum und Erde (Weltraumwissenschaft/-forschung). Forschungseinrichtungen tragen zur Erweiterung des Wissens- und Kenntnisstandes über das Weltall und die Erde bei. Weltraumlösungen unterstützen die grüne und digitale Transformation und satellitenbasierte Anwendungen als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Weltraumbasierte Lösungen für unterschiedliche Communities und Sektoren werden zur Verfügung gestellt. Klimaneutrale Luftfahrzeuge und eine kreislauforientierte Luftfahrtzulieferindustrie: Der österreichische Luftfahrtsektor liefert innovative und kreislauffähige Technologien, Komponenten etc. „made in Austria“ die auf den internationalen Märkten verwertet werden. Nachhaltige Lösungen für Flugsicherung und Luftfahrtverkehrsinfrastruktur: Der österreichische Luftfahrtsektor liefert nachhaltige Innovationen auf der Grundlage von FTI Vorhaben. Digitale und automatisierte Lösungen schaffen neue Kompetenzen und ermöglichen neue Geschäftsmodelle: Der österreichische Luftfahrtsektor liefert Innovationen / Lösungen die interdisziplinär bzw. im Bereich der Digitalisierung entwickelt werden. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Weltraumtechnologien; Weltraumwissenschaft; Satellitenbasierte Lösungen; Neue Funktionen für die Green Transition Information Factory (GTIF) und die Digitalen Zwillinge; Klimafreundliche Antriebssysteme und Treibstoffe; Luftverkehrsinfrastruktur und Flugsicherung; Flugzeugelektronik und Cockpitsysteme: modulare Konzepte, Technologien zur Systemintegration sowie Sicherungssteuerungen und Resilienz; Strukturen und Werkstoffe; Neue Materialien und Fertigungstechnologien; Klimafreundliche Luftfahrzeuge: Erforschung und Entwicklung von innovativen Luftgeräten (inklusive Drohnen, Kleinflugzeuge); Luftfahrtbasissysteme: „human factors“ sowie Wartung und Instandhaltung Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Satellitenbasierte Lösungen: Aufbau digitaler Zwillinge unter Einbeziehung der potentiellen Nutzer:innen; Weiterentwicklung der Green Transition Information Factory (GTIF) Österreich in Zusammenarbeit mit der ESA; Treibhausgas-Bilanzierung und -Überwachung mit Copernicus aufbauend auf den Ergebnissen/Methoden des CO2 Monitoring Leitprojekts in Abstimmung mit dem Climate-Space Programme der ESA; Klimafreundliche Luftfahrzeuge mit Fokus auf einem Demonstrationsumfeld für innovative Flugzeugkonzepte und zukunftsfähige Infrastrukturen. Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifzierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für Luftfahrt und Weltraum: u.a. durch Praktika für Studierende (insbesondere Studentinnen), industrienahe Dissertationen; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für Luftfahrt und Weltraum u.a. durch Kompetenzaufbau bei den Universitäten
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1066083 Weltraum und Luftfahrttechnologien Österreich Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Im Thema Weltraum und Luftfahrttechnologien sollen Innovation und Nachhaltigkeit im Weltraum und in der Luftfahrt die grüne und digitale Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft unterstützen. Wettbewerbsfähige und nachhaltige Weltraumtechnologien als Hebel für die Beteiligung des österreichischen Weltraumsektors an der European Space Agency (ESA), in der EU und globalen institutionellen und kommerziellen Märkten. Der österreichische Weltraumsektor verkauft wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen auf den europäischen und internationalen Märkten. Instrumente, Methoden und wissenschaftliches Arbeiten zur Erforschung von Weltraum und Erde (Weltraumwissenschaft/-forschung). Forschungseinrichtungen tragen zur Erweiterung des Wissens- und Kenntnisstandes über das Weltall und die Erde bei. Weltraumlösungen unterstützen die grüne und digitale Transformation und satellitenbasierte Anwendungen als Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Weltraumbasierte Lösungen für unterschiedliche Communities und Sektoren werden zur Verfügung gestellt. Klimaneutrale Luftfahrzeuge und eine kreislauforientierte Luftfahrtzulieferindustrie: Der österreichische Luftfahrtsektor liefert innovative und kreislauffähige Technologien, Komponenten etc. „made in Austria“ die auf den internationalen Märkten verwertet werden. Nachhaltige Lösungen für Flugsicherung und Luftfahrtverkehrsinfrastruktur: Der österreichische Luftfahrtsektor liefert nachhaltige Innovationen auf der Grundlage von FTI Vorhaben. Digitale und automatisierte Lösungen schaffen neue Kompetenzen und ermöglichen neue Geschäftsmodelle: Der österreichische Luftfahrtsektor liefert Innovationen / Lösungen die interdisziplinär bzw. im Bereich der Digitalisierung entwickelt werden. In folgenden Bereichen sollen dazu Förderungen vergeben werden: Innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklung und Systemintegration: Weltraumtechnologien; Weltraumwissenschaft; Satellitenbasierte Lösungen; Neue Funktionen für die Green Transition Information Factory (GTIF) und die Digitalen Zwillinge; Klimafreundliche Antriebssysteme und Treibstoffe; Luftverkehrsinfrastruktur und Flugsicherung; Flugzeugelektronik und Cockpitsysteme: modulare Konzepte, Technologien zur Systemintegration sowie Sicherungssteuerungen und Resilienz; Strukturen und Werkstoffe; Neue Materialien und Fertigungstechnologien; Klimafreundliche Luftfahrzeuge: Erforschung und Entwicklung von innovativen Luftgeräten (inklusive Drohnen, Kleinflugzeuge); Luftfahrtbasissysteme: „human factors“ sowie Wartung und Instandhaltung Demonstration von (System- und Transformations-) Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Satellitenbasierte Lösungen: Aufbau digitaler Zwillinge unter Einbeziehung der potentiellen Nutzer:innen; Weiterentwicklung der Green Transition Information Factory (GTIF) Österreich in Zusammenarbeit mit der ESA; Treibhausgas-Bilanzierung und -Überwachung mit Copernicus aufbauend auf den Ergebnissen/Methoden des CO2 Monitoring Leitprojekts in Abstimmung mit dem Climate-Space Programme der ESA; Klimafreundliche Luftfahrzeuge mit Fokus auf einem Demonstrationsumfeld für innovative Flugzeugkonzepte und zukunftsfähige Infrastrukturen. Menschen in FTI – Kompetenz- und Kapazitätsaufbau: Qualifzierungsmaßnahmen zur Förderung von Nachwuchstalenten, insbesondere von Frauen, für Luftfahrt und Weltraum: u.a. durch Praktika für Studierende (insbesondere Studentinnen), industrienahe Dissertationen; Aufbau von hochqualifizierten Personal- und Forscher:innenkapazitäten für Luftfahrt und Weltraum u.a. durch Kompetenzaufbau bei den Universitäten BM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion III (Innovation und Technologie) österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) 01.01.2024 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1066083.html
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
WieNeu+ Grätzlförderung - Förderung für innovative Stadterneuerungsprojekte
WieNeu+ ist ein Stadterneuerungs-Programm der Stadt Wien, mit dem die städtischen und internationalen Klimaziele verwirklicht werden sollen. Fördergegenstand im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Projekte bzw. Vorhaben der Stadterneuerung, die zur Erreichung der Förderziele des Programms WieNeu+ beitragen. Es handelt sich um eine Innovationsförderung für Projekte in den Programmgebieten von WieNeu+. Im Mittelpunkt stehen frische Ideen und Lösungen,um bestehende Gebäude für zukünftige Anforderungen zur rüsten. Ziel dieser Förderrichtlinie ist einerseits die Förderung von baulich-technischen Innovationen und technischen Konzepten, die über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen oder noch nicht am Markt etabliert sind. Besondere Aufmerksamkeit liegt hierbei auf der integrativen Vernetzung von verschiedenen Bereichen der Stadterneuerung und der Schaffung von Good-Practice-Beispielen im Sinne von WieNeu+.
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1067164 WieNeu+ Grätzlförderung - Förderung für innovative Stadterneuerungsprojekte Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung WieNeu+ ist ein Stadterneuerungs-Programm der Stadt Wien, mit dem die städtischen und internationalen Klimaziele verwirklicht werden sollen. Fördergegenstand im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Projekte bzw. Vorhaben der Stadterneuerung, die zur Erreichung der Förderziele des Programms WieNeu+ beitragen. Es handelt sich um eine Innovationsförderung für Projekte in den Programmgebieten von WieNeu+. Im Mittelpunkt stehen frische Ideen und Lösungen,um bestehende Gebäude für zukünftige Anforderungen zur rüsten. Ziel dieser Förderrichtlinie ist einerseits die Förderung von baulich-technischen Innovationen und technischen Konzepten, die über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen oder noch nicht am Markt etabliert sind. Besondere Aufmerksamkeit liegt hierbei auf der integrativen Vernetzung von verschiedenen Bereichen der Stadterneuerung und der Schaffung von Good-Practice-Beispielen im Sinne von WieNeu+. Stadt Wien - Technische Stadterneuerung Stadt Wien - Technische Stadterneuerung (MA 25) 13.09.2021 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1067164.html
Wien
Privatperson
Wiener Reparaturbon
"Wien repariert´s - Der Wiener Reparaturbon" ist ein Förderprogramm von Reparaturen zur Nutzungsdauerverlängerung im Rahmen des Reparaturnetzwerks Wien für die Jahre 2023 bis 2027. Die Reparatur von Produkten stellt einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar. Reparieren vermeidet Abfälle und spart Rohstoff- und Energieressourcen. Das Produkt selbst und die im Produkt versteckte graue Energie – die Energiemenge die für die Herstellung des Produkts benötigt wurde – bleibt durch Reparatur erhalten. Die Stadt Wien unterstützt seit nunmehr über 20 Jahren das Reparaturnetzwerk Wien, einen Zusammenschluss von Reparaturbetrieben verschiedenster Branchen, das der Reparatur von Produkten den Vorzug gibt. Der Neukauf von Produkten steht hier nicht im Fokus. Um einen weiteren Anreiz in der Bevölkerung zu setzen, der Reparatur gegenüber dem Neukauf den Vorzug zu geben, soll die Reparatur mit dem Wiener Reparaturbon – in Folge Reparaturbon genannt – gefördert werden. Jeder Reparaturbon fördert die Reparatur mit bis zu 50 % aber maximal € 100,-- der Bruttoreparaturkosten bzw. bis zu maximal € 55,-- brutto für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, sofern die Reparatur unterbleibt. Der Reparaturbon kann bei Wiener Betrieben bzw. in Wiener Filialen, welche die Kriterien des Wiener Reparaturnetzwerks erfüllen und beim Förderprogramm Wiener Reparaturbon mitmachen (https://www.reparaturnetzwerk.at/), eingelöst werden, wobei für den Bezug des Reparaturbons keine Wohnsitzbeschränkungen bestehen.
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1049105 Wiener Reparaturbon Wien Privatperson "Wien repariert´s - Der Wiener Reparaturbon" ist ein Förderprogramm von Reparaturen zur Nutzungsdauerverlängerung im Rahmen des Reparaturnetzwerks Wien für die Jahre 2023 bis 2027. Die Reparatur von Produkten stellt einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft dar. Reparieren vermeidet Abfälle und spart Rohstoff- und Energieressourcen. Das Produkt selbst und die im Produkt versteckte graue Energie – die Energiemenge die für die Herstellung des Produkts benötigt wurde – bleibt durch Reparatur erhalten. Die Stadt Wien unterstützt seit nunmehr über 20 Jahren das Reparaturnetzwerk Wien, einen Zusammenschluss von Reparaturbetrieben verschiedenster Branchen, das der Reparatur von Produkten den Vorzug gibt. Der Neukauf von Produkten steht hier nicht im Fokus. Um einen weiteren Anreiz in der Bevölkerung zu setzen, der Reparatur gegenüber dem Neukauf den Vorzug zu geben, soll die Reparatur mit dem Wiener Reparaturbon – in Folge Reparaturbon genannt – gefördert werden. Jeder Reparaturbon fördert die Reparatur mit bis zu 50 % aber maximal € 100,-- der Bruttoreparaturkosten bzw. bis zu maximal € 55,-- brutto für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, sofern die Reparatur unterbleibt. Der Reparaturbon kann bei Wiener Betrieben bzw. in Wiener Filialen, welche die Kriterien des Wiener Reparaturnetzwerks erfüllen und beim Förderprogramm Wiener Reparaturbon mitmachen (https://www.reparaturnetzwerk.at/), eingelöst werden, wobei für den Bezug des Reparaturbons keine Wohnsitzbeschränkungen bestehen. Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) 21.10.2023 31.12.2026 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1049105.html
Steiermark
UnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN
Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN ist das Regionalprogramm für betrieblichen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften des Bundeslandes Steiermark und des Klima- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. WIN bietet neben Information und Beratung rund um das Thema nachhaltiges Wirtschaften für steirische Betriebe, Gemeinden, Vereine, kirchliche Organisationen und Bildungseinrichtungen, auch Förderungen an. Gefördert werden Beratungsprojekte, die einem der definierten WIN-Beratungsmodule (Nachhaltige Unternehmensführung, Umwelt-Managementsysteme, Umwelt- und Klimaschutz) inhaltlich zugeordnet werden können und über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen.
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39 Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN Steiermark Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN ist das Regionalprogramm für betrieblichen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften des Bundeslandes Steiermark und des Klima- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. WIN bietet neben Information und Beratung rund um das Thema nachhaltiges Wirtschaften für steirische Betriebe, Gemeinden, Vereine, kirchliche Organisationen und Bildungseinrichtungen, auch Förderungen an. Gefördert werden Beratungsprojekte, die einem der definierten WIN-Beratungsmodule (Nachhaltige Unternehmensführung, Umwelt-Managementsysteme, Umwelt- und Klimaschutz) inhaltlich zugeordnet werden können und über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen. Land Steiermark; Wirtschaftskammer Steiermark; Klima- und Energiefonds Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark - WIN; Wirtschaftskammer Steiermark 01.07.2024 31.12.2100 ACTIVE https://www.win.steiermark.at/cms/ziel/11540096/DE/
Vorarlberg
Privatperson
Wohnbeihilfe

Zur Linderung des Wohnungsaufwands, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, wird eine Wohnbeihilfe gewährt.

1043561 Wohnbeihilfe Vorarlberg Privatperson Zur Linderung des Wohnungsaufwands, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, wird eine Wohnbeihilfe gewährt. Land Vorarlberg, Abteilung Wohnbauförderung (IIId) Amt der Vorarlberger Landesregierung 01.01.2018 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1043561.html
Salzburg
Non Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Zukunftsraum Gemeinde - gemeinsam nachhaltig gestalten
Das Fördermodell "Zukunftsraum Gemeinde" ist eine inhaltliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinie Agenda 21 Salzburg (bis 2024), die nach dem Vorbild des Fördermodells der Oberösterreichischen Zukunftsakademie für Salzburg adaptiert wurde. Wesentliches Kernelement des Fördermodells ist neben der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern die aktive Auseinandersetzung mit den Nachhaltigkeitszielen. Die für die Förderung relevanten fachlichen Grundlagen bauen auf den österreichweit geltenden Qualitätsstandards und den Erfahrungen gelungener Agenda 21-Prozesse auf. Diese sind umfassend einzusehen unter: Zukunftsraum Gemeinde Das Fördermodell umfasst 5 Module: Modul 1: BasisprozessModul 2: Themenbeteiligung Modul 3: Beteiligungsimpuls Modul 4: Folgeprozess (Aufbaumodul) Modul 5: Umsetzungsprogramm (Aufbaumodul) Aus den fünf Modulen wählt die Gemeinde das für ihren Bedarf passende aus. Bei diesem Prozess wird die Gemeinde durch das erfahrene Team "Zukunftsraum Gemeinde" des Salzburger Instituts für Raumordnung (SIR) unterstützt. Nachdem das passende Modul ausgewählt wurde, wird ein entsprechender Förderantrag gestellt.
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1069764 Zukunftsraum Gemeinde - gemeinsam nachhaltig gestalten Salzburg Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Fördermodell "Zukunftsraum Gemeinde" ist eine inhaltliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinie Agenda 21 Salzburg (bis 2024), die nach dem Vorbild des Fördermodells der Oberösterreichischen Zukunftsakademie für Salzburg adaptiert wurde. Wesentliches Kernelement des Fördermodells ist neben der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern die aktive Auseinandersetzung mit den Nachhaltigkeitszielen. Die für die Förderung relevanten fachlichen Grundlagen bauen auf den österreichweit geltenden Qualitätsstandards und den Erfahrungen gelungener Agenda 21-Prozesse auf. Diese sind umfassend einzusehen unter: Zukunftsraum Gemeinde Das Fördermodell umfasst 5 Module: Modul 1: BasisprozessModul 2: Themenbeteiligung Modul 3: Beteiligungsimpuls Modul 4: Folgeprozess (Aufbaumodul) Modul 5: Umsetzungsprogramm (Aufbaumodul) Aus den fünf Modulen wählt die Gemeinde das für ihren Bedarf passende aus. Bei diesem Prozess wird die Gemeinde durch das erfahrene Team "Zukunftsraum Gemeinde" des Salzburger Instituts für Raumordnung (SIR) unterstützt. Nachdem das passende Modul ausgewählt wurde, wird ein entsprechender Förderantrag gestellt. Amt der Salzburger Landesregierung Amt der Salzburger Landesregierung 03.10.2024 31.12.2027 ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1069764.html
Tirol
Privatperson
Zuschuss und Darlehen LandarbeiterInnen

Im Zuge dieser Maßnahme wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Eigenheimen sowie deren Vergrößerung, Sanierung bzw. die Durchführung energiesparender Maßnahmen gefördert.

1026624 Zuschuss und Darlehen LandarbeiterInnen Tirol Privatperson Im Zuge dieser Maßnahme wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Eigenheimen sowie deren Vergrößerung, Sanierung bzw. die Durchführung energiesparender Maßnahmen gefördert. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Agrarwirtschaft 26.05.2009 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1026624.html
Österreich
Privatperson
Zuschuss zur Anschaffung und barrierefreien Anpassung/Umrüstung eines KFZ
Ziel eines Zuschusses zur Anschaffung eines Fahrzeuges ist die Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.Gefördert werden sollen insbesondere klimafreundliche, umweltschonende und nachhaltige Mobilitätslösungen und die zur Förderung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wesentlich beitragen.Ziel des Zuschusses ist die Erleichterung der selbstbestimmten Fortbewegung im Alltag, insbesondere auf dem Weg zum Arbeitsplatz durch individuelle Anpassung oder Umrüstung eines Kraftfahrzeugs. Zuschüsse zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs können für individuelle Kraftfahrzeuganpassungen oder -umrüstungen gewährt werden, sofern eine Abstimmung auf die individuellen behinderungsbedingten Bedürfnisse sowie die Art der Behinderung erfolgt.
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1003813 Zuschuss zur Anschaffung und barrierefreien Anpassung/Umrüstung eines KFZ Österreich Privatperson Ziel eines Zuschusses zur Anschaffung eines Fahrzeuges ist die Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.Gefördert werden sollen insbesondere klimafreundliche, umweltschonende und nachhaltige Mobilitätslösungen und die zur Förderung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wesentlich beitragen.Ziel des Zuschusses ist die Erleichterung der selbstbestimmten Fortbewegung im Alltag, insbesondere auf dem Weg zum Arbeitsplatz durch individuelle Anpassung oder Umrüstung eines Kraftfahrzeugs. Zuschüsse zur barrierefreien Anpassung und Umrüstung eines Kraftfahrzeugs können für individuelle Kraftfahrzeuganpassungen oder -umrüstungen gewährt werden, sofern eine Abstimmung auf die individuellen behinderungsbedingten Bedürfnisse sowie die Art der Behinderung erfolgt. BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV - Gruppe A Be-FIT - Sozialministeriumservice 01.01.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1003813.html
Tirol
Öffentliche Einrichtung
Zuschüsse an Gemeinden gemäß § 103 Abs. 4 lit. c TROG 2022

Das Land Tirol gewährt Gemeinden gemäß § 103 Abs. 4 lit. c des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, idgF, Zuschüsse für den Erwerb von Grundstücken, für infrastrukturelle Vorhaben, für Maßnahmen zum Zweck der Sanierung oder Revitalisierung gewachsener Ortskerne und für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen nach § 14 Abs. 2 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 55/1991, idgF.

1070358 Zuschüsse an Gemeinden gemäß § 103 Abs. 4 lit. c TROG 2022 Tirol Öffentliche Einrichtung Das Land Tirol gewährt Gemeinden gemäß § 103 Abs. 4 lit. c des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, idgF, Zuschüsse für den Erwerb von Grundstücken, für infrastrukturelle Vorhaben, für Maßnahmen zum Zweck der Sanierung oder Revitalisierung gewachsener Ortskerne und für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen nach § 14 Abs. 2 des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 55/1991, idgF. Land Tirol, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht Land Tirol, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht 01.03.2024 Ausschöpfung des Volumens ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1070358.html
Oberösterreich
Non Profit-Organisation
Zuschüsse für Investivprojekte im Bereich des Oö. Chancengleichheitsgesetzes

Private Rechtsträger können Zuschüsse zur Errichtung bzw. Sanierung von Einrichtungen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes erhalten. Solche Einrichtungen sind u.a.:

  • Wohneinrichtungen
  • Werkstätten
  • Therapieräume
1027218 Zuschüsse für Investivprojekte im Bereich des Oö. Chancengleichheitsgesetzes Oberösterreich Non Profit-Organisation Private Rechtsträger können Zuschüsse zur Errichtung bzw. Sanierung von Einrichtungen im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes erhalten. Solche Einrichtungen sind u.a.: Wohneinrichtungen Werkstätten Therapieräume Amt der Oö. Landesreggierung; Direktion Soziales und Gesundheit; Abt. Soziales Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1027218.html
Tirol
Privatperson
Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen

Diese Förderungsmaßnahme hat das Ziel, die häusliche Betreuung und Pflege gezielt zu stärken, um den betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen möglichst lange einen Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. 

1074111 Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen Tirol Privatperson Diese Förderungsmaßnahme hat das Ziel, die häusliche Betreuung und Pflege gezielt zu stärken, um den betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen möglichst lange einen Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Land Tirol - Abteilung Pflege Land Tirol - Abteilung Pflege 01.01.2022 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1074111.html
Österreich
Unternehmen
aws Innovationsschutz advanced - IP.Schlüsseltechnologien
Dieses Förderungsangebot richtet sich an Unternehmen aller Branchen für den Schutz von Innovationsvorhaben aus Schlüsseltechnologiefeldern. Mit den Förderungsvorhaben werden Produkte und Dienstleistungen mit Maßnahmen des Innovationsschutzes vor Nachahmung geschützt und der Wettbewerbsvorteil abgesichert (z.B. durch Anmeldung von Patenten oder durch andere Schutzmaßnahmen). Unter anderem gelten nachhaltige Technologien mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft, Gebäudeinnovationen und Ressourcenmanagement (z.B. Abfall- und Wasserwirtschaf) als förderungsrelevant.
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4 aws Innovationsschutz advanced - IP.Schlüsseltechnologien Österreich Unternehmen Dieses Förderungsangebot richtet sich an Unternehmen aller Branchen für den Schutz von Innovationsvorhaben aus Schlüsseltechnologiefeldern. Mit den Förderungsvorhaben werden Produkte und Dienstleistungen mit Maßnahmen des Innovationsschutzes vor Nachahmung geschützt und der Wettbewerbsvorteil abgesichert (z.B. durch Anmeldung von Patenten oder durch andere Schutzmaßnahmen). Unter anderem gelten nachhaltige Technologien mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft, Gebäudeinnovationen und Ressourcenmanagement (z.B. Abfall- und Wasserwirtschaf) als förderungsrelevant. Bundesministerium Innovation, Mobilität und Infrastruktur Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH 03.07.2025 31.12.2026 ACTIVE https://www.aws.at/aws-innovationsschutz/implementierung/schluesseltechnologien/
Wien
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
ÖkoEvent - umweltfreundliche Veranstaltung
In Wien werden Veranstalter*innen seit 2007 dabei unterstützt, ihre Events, Feste und Feiern umweltfreundlich durchzuführen. Mit dem Prädikat ÖkoEvent können seit 2010 nachhaltige Veranstaltungen und Events als solche gekennzeichnet und beworben werden. ÖkoEvents setzen zusätzlich zu den Vorgaben aus dem Wiener Veranstaltungsgesetz nachhaltige Maßnahmen um und tragen so zu einer besonderen Festkultur und geringeren Umweltbelastungen bei. Dazu gehört ein umfangreiches Servicepaket, z.B: - Kostenlose beziehungsweise geförderte Beratung für Veranstaltungen durch die ÖkoEvent-Beratung. - Förderung des Einsatzes des Wiener Mehrweggeschirrs (25 prozentiger Zuschuss zur Reinigung, kostenloser Verleih) - Vorlagen für das Abfallkonzept (bei mehr als 2.000 Teilnehmer*innen) und Erhebungsblätter für Gastronom*innen: Abfallkonzepte und Mehrweggebot für Veranstaltungen
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51 ÖkoEvent - umweltfreundliche Veranstaltung Wien Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung In Wien werden Veranstalter*innen seit 2007 dabei unterstützt, ihre Events, Feste und Feiern umweltfreundlich durchzuführen. Mit dem Prädikat ÖkoEvent können seit 2010 nachhaltige Veranstaltungen und Events als solche gekennzeichnet und beworben werden. ÖkoEvents setzen zusätzlich zu den Vorgaben aus dem Wiener Veranstaltungsgesetz nachhaltige Maßnahmen um und tragen so zu einer besonderen Festkultur und geringeren Umweltbelastungen bei. Dazu gehört ein umfangreiches Servicepaket, z.B: - Kostenlose beziehungsweise geförderte Beratung für Veranstaltungen durch die ÖkoEvent-Beratung. - Förderung des Einsatzes des Wiener Mehrweggeschirrs (25 prozentiger Zuschuss zur Reinigung, kostenloser Verleih) - Vorlagen für das Abfallkonzept (bei mehr als 2.000 Teilnehmer*innen) und Erhebungsblätter für Gastronom*innen: Abfallkonzepte und Mehrweggebot für Veranstaltungen Stadt Wien Stadt Wien - Umweltschutz 01.01.2007 31.12.2100 ACTIVE https://www.wien.gv.at/wirtschaft/oekoevent
Tirol
PrivatpersonUnternehmenNon Profit-OrganisationÖffentliche Einrichtung
Ökobonus Zuschuss (Wohnhaussanierung)

Das Land gewährt für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle (zumindest sind drei der folgenden Bauteile gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem) eine Förderung in Form eines einmaligen (nicht rückzahlbaren) Zuschusses.

1019629 Ökobonus Zuschuss (Wohnhaussanierung) Tirol Privatperson,Unternehmen,Non Profit-Organisation,Öffentliche Einrichtung Das Land gewährt für eine umfassende, thermisch-energetische Sanierung eines Wohnobjektes unter Einbeziehung möglichst der gesamten Gebäudehülle (zumindest sind drei der folgenden Bauteile gemeinsam zu sanieren: Fassade, Fenster, Dämmung der untersten Geschoßdecke, Dämmung Dach bzw. oberste Geschoßdecke, energetisch relevantes Haustechniksystem) eine Förderung in Form eines einmaligen (nicht rückzahlbaren) Zuschusses. Land Tirol Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung 27.08.2013 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1019629.html
Niederösterreich
Unternehmen
Ökologische Betriebsberatung Geförderte Beratungen für niederösterreichische Unternehmen und Gründer:innen für mögliche Einsparungspotentiale in den Bereichen Energie, Abfall, Ressourcen, Mobilität bzw. zu anderen Umweltthemen. 52 Ökologische Betriebsberatung Niederösterreich Unternehmen Geförderte Beratungen für niederösterreichische Unternehmen und Gründer:innen für mögliche Einsparungspotentiale in den Bereichen Energie, Abfall, Ressourcen, Mobilität bzw. zu anderen Umweltthemen. Europäische Union; Wirtschaftskammer; Land NÖ Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNOE) 07.02.2025 31.12.2100 ACTIVE https://www.wko.at/noe/noe-oeko/beratungsangebot-oeko
Vorarlberg
Unternehmen
Ökoprofit
ÖKOPROFIT ist ein gefördertes Programm für prozessorientiertes Umweltmanagement. Die Teilnahme bietet gemeinsame Arbeit in Workshops, individuelle Beratung für den Betrieb und praxisnahe Instrumente. ÖKOPROFIT steigert die Effizienz im Unternehmen, ein interner Rechts-Check schafft Sicherheit. Die Schwerpunkte bei ÖKOPROFIT werden in den Bereichen Wasser, Restmüll, gefährliche Abfälle, Lösemittelemissionen, Energie und Mobilität gesetzt. Umweltrelevante Daten werden in Workshops und bei der individuellen Beratung erfasst und ausgewertet, der Betrieb auf mögliche Einsparpotenziale durchleuchtet und Verbesserungsmaßnahmen ausgearbeitet, bewertet und umgesetzt.
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53 Ökoprofit Vorarlberg Unternehmen ÖKOPROFIT ist ein gefördertes Programm für prozessorientiertes Umweltmanagement. Die Teilnahme bietet gemeinsame Arbeit in Workshops, individuelle Beratung für den Betrieb und praxisnahe Instrumente. ÖKOPROFIT steigert die Effizienz im Unternehmen, ein interner Rechts-Check schafft Sicherheit. Die Schwerpunkte bei ÖKOPROFIT werden in den Bereichen Wasser, Restmüll, gefährliche Abfälle, Lösemittelemissionen, Energie und Mobilität gesetzt. Umweltrelevante Daten werden in Workshops und bei der individuellen Beratung erfasst und ausgewertet, der Betrieb auf mögliche Einsparpotenziale durchleuchtet und Verbesserungsmaßnahmen ausgearbeitet, bewertet und umgesetzt. Klima- und Energiefonds; Land Vorarlberg Energieinstitut Vorarlberg 24.05.2019 31.12.2026 ACTIVE https://www.energieinstitut.at/unternehmen/beratung-und-begleitung/zertifizierungen-im-umwelt-und-nachhaltigkeitsmanagement/oekoprofit
Kärnten
UnternehmenÖffentliche Einrichtung
öko:fit Kärnten Umwelt- und Effizienzberatung für Betriebe und Gemeinden
Das Regionalprogramm ökofit Kärnten setzt sich zum Ziel, dass in Betrieben – vor allem in KMUs – und im öffentlichen Bereich Strukturen aufgebaut werden, die den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen stärken. Zusätzlich wird die Implementierung und Fortführung des Energie- und Umweltmanagementsystems für e5-Gemeinden bzw. der European Energy Award gefördert. Um diese Ziele zu erreichen sind intensive Beratungstätigkeiten und Impulsprogramme in den Kärntner Gemeinden und Betrieben von entscheidender Bedeutung. Somit kann ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der nationalen und regionalen Zielsetzungen in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz (z.B. Kyoto-Ziel) geleistet werden. Als koordinierende Stelle für das Regionalprogramm tritt der Verein Energie, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz Kärnten (ENUK-K) auf, kooperiert mit den am Markt tätigen BeraterInnen bzw. ExpertInnen und stellt die Schnittstelle zwischen den teilnehmenden Betrieben und BeraterInnen dar. Die Beratungsleistungen von ökofit Kärnten werden sowohl vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium) – über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) – als auch vom Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) und dem Land Kärnten finanziell unterstützt.
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1020064 öko:fit Kärnten Umwelt- und Effizienzberatung für Betriebe und Gemeinden Kärnten Unternehmen,Öffentliche Einrichtung Das Regionalprogramm ökofit Kärnten setzt sich zum Ziel, dass in Betrieben – vor allem in KMUs – und im öffentlichen Bereich Strukturen aufgebaut werden, die den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen stärken. Zusätzlich wird die Implementierung und Fortführung des Energie- und Umweltmanagementsystems für e5-Gemeinden bzw. der European Energy Award gefördert. Um diese Ziele zu erreichen sind intensive Beratungstätigkeiten und Impulsprogramme in den Kärntner Gemeinden und Betrieben von entscheidender Bedeutung. Somit kann ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der nationalen und regionalen Zielsetzungen in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz (z.B. Kyoto-Ziel) geleistet werden. Als koordinierende Stelle für das Regionalprogramm tritt der Verein Energie, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz Kärnten (ENUK-K) auf, kooperiert mit den am Markt tätigen BeraterInnen bzw. ExpertInnen und stellt die Schnittstelle zwischen den teilnehmenden Betrieben und BeraterInnen dar. Die Beratungsleistungen von ökofit Kärnten werden sowohl vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium) – über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) – als auch vom Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) und dem Land Kärnten finanziell unterstützt. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination 01.01.2014 unbegrenzt ACTIVE https://www.transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1020064.html